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Neues Auto da, aber kein Bescheid des BAFA wegen Reservierung

Themenstarteram 13. April 2009 um 23:30

Hallo,

ich steh gerade etwas auf dem Schlauch, habe am 30.03. wie gefordert reserviert, nun ist das neue Auto da, ich habe aber noch nichts vom BAFA bekommen, kann somit auch die Prämie nicht beantragen, da ich ja den zugeschickten Vordruck brauche. Das doch richtig, oder?

Und dann habe ich noch eine Frage: Da ich ja im Moment eh noch nicht Abwracken kann müsste es doch möglich sein, das alte Fahrzeug erst abzumelden, wenn ich die Unterlagen zusammen habe und auch ans BAFA verschicken will?! Versicherungstechnisch gibt das keine Probleme, da habe ich schon nachgefragt, man kann das alte Fahrzeug innerhalb von 4 Wochen nach der Neuzulassung abmelden, bzw. muss es abmelden. Sollte doch so gehen, oder?

Der ganze Reservierungskram war für´n Ar***, ich habe zwar eine Nummer unter den ersten 10000, aber was wäre nun, wenn ich ne Nummer mit 2mio. hätte? Würde dann vermutlich noch Wochen bis zum Bescheid des BAFA dauern, obwohl das Fahrzeug lange da ist... Chaos in allen Gassen.

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9 Antworten

Geht mir ähnlich - mein alter ist am 2.4. in der Presse verschwunden (musste ihn beim Händler lassen, als ich den neuen abgeholt habe) - hab den Verwertungsnachweis und einen Stempel auf Seite 2 vom alten Antrag - wenn die wirklich nen Stempel auf irgendeinem neuen Formular wollen, muss ich dem Verwerter das Formular schicken und der muss da seinen Stempel drauf machen, geht wohl nicht anders...

am 14. April 2009 um 7:16

Zitat:

Original geschrieben von CaptainPIVO

- hab den Verwertungsnachweis und einen Stempel auf Seite 2 vom alten Antrag - wenn die wirklich nen Stempel auf irgendeinem neuen Formular wollen, muss ich dem Verwerter das Formular schicken und der muss da seinen Stempel drauf machen, geht wohl nicht anders...

...genau so ist es. Das alte Fahrzeug kann ruhig schon beim Verwerter abgegeben werden. Es werden von der Bafa ab dem 16.4 aufgrund der Reservierungsanträge die Bescheide für die Reservierung mit allen Unterlagen rausgesendet. Dort ist ein Formular dabei, welches du dann noch von deinem Verwerter abstempeln und Unterschreiben lassen musst. Dann kannst du den Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen wieder an die Bafa senden. Du musst aber den beigefügten Umschlag dafür nutzen, da dieser mit einem Code versehen ist, so das dieser Umschlag deinem Reservierungsantrag sofort zugeordnet werden kann.

Heisa 2mal werden wir noch wach, dann ist der 16.4. der Abwrackprämientag:D

Bin auch mal gespannt.. hab die Reservierungsnummer 573 und sollte relativ früh Post erhalten.

Auto soll am 25.05. kommen, somit ist bei mir noch ein wenig Luft.

am 28. April 2009 um 7:17

Zitat:

Original geschrieben von _NeWMaN_

Hallo,

ich steh gerade etwas auf dem Schlauch, habe am 30.03. wie gefordert reserviert, nun ist das neue Auto da, ich habe aber noch nichts vom BAFA bekommen, kann somit auch die Prämie nicht beantragen, da ich ja den zugeschickten Vordruck brauche. Das doch richtig, oder?

Und dann habe ich noch eine Frage: Da ich ja im Moment eh noch nicht Abwracken kann müsste es doch möglich sein, das alte Fahrzeug erst abzumelden, wenn ich die Unterlagen zusammen habe und auch ans BAFA verschicken will?! Versicherungstechnisch gibt das keine Probleme, da habe ich schon nachgefragt, man kann das alte Fahrzeug innerhalb von 4 Wochen nach der Neuzulassung abmelden, bzw. muss es abmelden. Sollte doch so gehen, oder?

Der ganze Reservierungskram war für´n Ar***, ich habe zwar eine Nummer unter den ersten 10000, aber was wäre nun, wenn ich ne Nummer mit 2mio. hätte? Würde dann vermutlich noch Wochen bis zum Bescheid des BAFA dauern, obwohl das Fahrzeug lange da ist... Chaos in allen Gassen.

Ja da müssen wir noch lange warten, bis wir unsere Bescheide bekommen, geschweige denn das Geld!!!

am 18. Mai 2009 um 0:02

Zitat:

Original geschrieben von _NeWMaN_

Hallo,

ich steh gerade etwas auf dem Schlauch, habe am 30.03. wie gefordert reserviert, nun ist das neue Auto da, ich habe aber noch nichts vom BAFA bekommen, kann somit auch die Prämie nicht beantragen, da ich ja den zugeschickten Vordruck brauche. Das doch richtig, oder?

Und dann habe ich noch eine Frage: Da ich ja im Moment eh noch nicht Abwracken kann müsste es doch möglich sein, das alte Fahrzeug erst abzumelden, wenn ich die Unterlagen zusammen habe und auch ans BAFA verschicken will?! Versicherungstechnisch gibt das keine Probleme, da habe ich schon nachgefragt, man kann das alte Fahrzeug innerhalb von 4 Wochen nach der Neuzulassung abmelden, bzw. muss es abmelden. Sollte doch so gehen, oder?

Der ganze Reservierungskram war für´n Ar***, ich habe zwar eine Nummer unter den ersten 10000, aber was wäre nun, wenn ich ne Nummer mit 2mio. hätte? Würde dann vermutlich noch Wochen bis zum Bescheid des BAFA dauern, obwohl das Fahrzeug lange da ist... Chaos in allen Gassen.

Hallo,

dazu habe ich hier oder bei bafa.de auch nichts finden können. Möchte das eigentlich auch so machen, neues Auto zulassen (kommt wohl nächste Woche) und das alte erst später (innerhalb der Frist von 6 Monaten) verschrotten, da im Moment der Bedarf für ein weiteres Fahrzeug gegeben wäre.

Mein Händler hat mir dazu am Telefon gesagt, die Verschrottung müsse zeitnah erfolgen, d.h. ich solle das alte Fahrzeug bei der Abholung mitbringen. Stimmt das so?

Ich interpretiere die Voraussetzungen für die Prämie so, daß innerhalb der Frist von 6 Monaten alles erledigt sein muß, über die Reihenfolge der Verschrottung/ Zulassung finde ich nichts (oder übersehe ich hier etwas?) Finde allerdings auch nichts, was meine Meinung bestätigen würde, und das kommt mir dann doch verdächtig vor...

Reserviert habe ich übrigens am 31.3. und bisher auch nur das Bestätigungsmail erhalten.

Weiß jemand mehr dazu?

Danke & Grüße

am 18. Mai 2009 um 15:41

Der Zeitpunkt der Anmeldung und Verschrottung ist egal - wichtig ist: beides vor Ablauf der Frist und das alte Auto muss mind. ein Jahr auf euch zugelassen sein.

Interessant könnte das Ding mit KFZ-Steuer und Versicherung sein - wenn ihr die Versicherung vom alten auf das neue Fahrzeug umschreiben wollt, dann dürft ihr maximal 4 Wochen die beiden Fahrzeuge parallel benutzen - ähnliches gilt für die Verrechnung der KFZ-Steuer, was aber (noch) egal sein dürfte, weil die neuen Autos ja bei Anmeldung bis 30.6. für 1 Jahr steuerbefreit sind.

Wenn ihr allerdings das alte Auto abmeldet und mit dem verschrotten wartet, bis das neue da ist: abgemeldete Autos dürfen nicht am Strassenrand abgestellt werden, sondern müssen auf einem Privatgrundstück stehen - könnte u.U. auch zu einem Problem werden...

am 10. Juni 2009 um 15:36

Hallo Zusammen,

wichtig ist wohl, daß das Auto wenn es abgewrackt wird noch auf einen zugelassen ist und erst danach abgemeldet wird ! Sonst tappt man in die Abwrackfalle und es gibt kein Geld von der bafa !!!

Also bleibt wohl nix übrig als kurzfristig zwei Autos anzumelden wenn noch keine Bescheide da sind und man schon mit dem Neuen fahren möchte, oder ?

am 10. Juni 2009 um 16:27

Zitat:

Original geschrieben von Petnilla

Hallo Zusammen,

wichtig ist wohl, daß das Auto wenn es abgewrackt wird noch auf einen zugelassen ist und erst danach abgemeldet wird ! Sonst tappt man in die Abwrackfalle und es gibt kein Geld von der bafa !!!

Falsch. Auf welche Informationen beziehst du dich bei der Aussage?

Zitat:

Original geschrieben von Petnilla

 

Also bleibt wohl nix übrig als kurzfristig zwei Autos anzumelden wenn noch keine Bescheide da sind und man schon mit dem Neuen fahren möchte, oder ?

Nein, warum? Nur, weil noch keine Papiere von der Bafa da sind, kann man trotzdem verschrotten.

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