Neues Auto bestellt - altes in Zahlung gegeben => Risiko?
Ich habe gerade ein neues Auto bestellt und das alte in Zahlung gegeben. Das neue Auto kommt in etwa 10 Wochen. Jetzt frage ich mich, was geschieht, wenn in 8 Wochen mein jetziges Auto einen Motorschaden oder etwas ähnlichs hat?! An die Bestellung des Neuen bin ich ja gebunden. Müsste ich, um das Risiko zu umgehen, mein altes Auto nicht sofort beim Händler auf den Hof stellen?! Wie handhabt ihr das?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Third Life
Im Vertrag müsste eigentlich die Abgabekondition stehen oder nicht ?Zitat:
Original geschrieben von cSharp
Ich habe gerade ein neues Auto bestellt und das alte in Zahlung gegeben. Das neue Auto kommt in etwa 10 Wochen. Jetzt frage ich mich, was geschieht, wenn in 8 Wochen mein jetziges Auto einen Motorschaden oder etwas ähnlichs hat?! An die Bestellung des Neuen bin ich ja gebunden. Müsste ich, um das Risiko zu umgehen, mein altes Auto nicht sofort beim Händler auf den Hof stellen?! Wie handhabt ihr das?
Wenn der Händler den Wagen ohne Extra-Klauseln in Zahlung nimmt und nix extra vereinbart wurde...schwer zu sagen. Dann tendiere ich zu "muss er trotzdem abkaufen".
er kauft was zum zeitpunkt der vertragsunterzeichnung kaufgegenstand war.
nix anderes. wird das auto beschädigt oder durch einen unfall weniger wert...wird er dies vom kaufpreis abziehen.
was genau steht denn im ankaufvertrag bzw. in der inzahlungnahme?
58 Antworten
Lass dich nicht unter Druck setzen. Gehe zu einem Anwalt und lass dich beraten. Nimm alle Unterlagen mit und frage den Experten wie du dich verhalten sollst. Diese Erstberatung ist auch nicht sehr teuer.
Guter Ratschlag, momentan gerade aufgrund Krankenhausaufenthalt naher Familienangehöriger, Pflichtterminen,... etwas schwierig. Hatte gehofft, dass sich hier jemand auskennt und mir vielleicht auch kurz mit Rat oder ähnlichen Erfahrungen helfen kann!?
So wie ich das sehe ist der Getriebedefekt ein Problem des Autohauses. Wenn die es nicht richtig anschauen, selber schuld. Die sind die Profis, nicht du.
Wenn sie jetzt Geld von dir wollen, müssen die es erst schriftlich geltend machen. Falls so ein Schreiben kommt, ab damit zum Anwalt.
Das tut mit leid... Wünsche gute Besserung!
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Normal ist, dass man bei Vertragsabschluss Neuwagen, einen Inzahlungsnahmewert für den Alten vereinbart. Aber es steht dann auch (normalerweise) im Vertrag, dass der Altwagen bei tatsächlicher Annahme nochmals ausgiebig gecheckt wird. Somit kann der ausgehandelte Inzahlungnahmepreis nicht als feste Größe kalkuliert werden, da in den 10 Wochen natürlich sich auch noch einiges am Fahrzeug ändern kann. Somit sichert sich der Händler zu recht ab.
Danke für die schnelle Antwort... Das stimmt mich etwas positiv. Bin mir auch keiner Schuld bewusst weil ich meist das Radio anhabe, die Kleine hinten spielt oder mit mir redet,...
Hab auch gesagt im Autohaus, dass ich oder sie gerne in den anderen Werkstätten meine Aussage überprüfen können. Selbst VW Händler haben nichts von einem Getriebeschaden bei ihrer Bewertung gesagt. Und ich als Privatmann, der im Büro arbeitet, soll das hören? Wenn es laut ist, etwas knallt, eine Leuchte im Display an ist sehe ich das gerne ein.
Aber momentan kann ich da keine Schuld bei mir sehen und finde die aggressive Schuldzuweisung und Androhung der Rückabwicklung irritierend! So als ob man mich einschüchtern möchte. Ich kann doch auch nicht einen erfüllten Kaufvertrag einfach Rückabwickeln. Wenn er ihn vor Übergabe nochmal geprüft und was beanstandet hätte, würde ich das alles einsehen, aber so? Es kann ja auch im schlimmsten Fall sein, dass sowas eine Masche ist, das man im Nachhinein was macht um Geld zurück zu fordern. Will sowas niemandem unterstellen, aber überprüfen kann ich es auch nicht. Kann nur sagen, dass ich davon nichts wusste.
Es wurde bei Übergabe nichts mehr überprüft alles angenommen und am nächsten Tag sowas!? Und ich soll bezahlen weil das Autohaus keine Probefahrt macht, nichts überprüft und ich als Laie sowas hören muss? Finde das wirklich heftig gerade.
Ich denke, dass es schon richtig gelaufen ist. Wenn man seinen Neuwagen abholt und den Altwagen da lässt, wird der nicht sofort intensiv geprüft. Häufig erst am nächsten Tag und da hat sich das Autohaus ja auch gemeldet. So lief es bei mir auch immer ab. Natürlich macht das Autohaus jetzt die Wertminderung gegenüber der ursprünglich vereinbarten Ankaufsumme geltend.
Nach meiner Logik und Denkweise muss doch der Händler das Auto im Vorfeld prüfen und ggf. bei Übergabe. Ich kann nichtmal überprüfen ob ein Mitarbeiter ihn am nächsten Tag bei der Testfahrt evtl. geprügelt hat und dabei das Getriebe defekt ging. Ich möchte das nicht unterstellen, nur deutlich machen warum ich keine Schuld und Haftung bei mir sehe. Ich wusste es nicht und habe das Geräusch nie gehört. Ich kann nicht ausschließen, dass es vorhanden war, aber das muss doch der Fachmann vor Übergabe prüfen und nicht ich als Laie hören!?
Denke ich werde mit dem Chef reden die Tage und wenn das nichts bringt zum Anwalt/Rechtsschutz gehen. Da ist die Freude am Neuwagen sofort dahin...
Es läuft halt Zug um Zug. Du musst das Fahrzeug natürlich erst übergeben und dann kann es intensiv gecheckt werden. Autohäuser ersparen ihren Kunden eine Wartezeit von mehreren Stunden erst recht bei Abholung eines Neuwagens.
Somit kommt der Anruf halt am nächsten Tag. Hast du eigentlich einen endgültigen unterschriebenen Ankaufvertrag?
Ich habe einen Ankaufvertrag ohne Unterschrift, der separat zu dem Kaufvertrag des Neuwagens beilag. Da sind die Fahrzeugdaten aufgeführt und "Gutschriftsbetrag in Euro: Summe".
Ist das nicht korrekt?
Ohne Unterschriften wohl ohne Rechtskraft denke ich. Bei mir sind die bei Bestellung Neuwagen auch immer ohne Unterschrift dabei. (Quasi vorläufig) Erst mehrere Tage nach der Abgabe des Altwagens habe ich per Post dann den unterschriebenen Ankaufvertrag bekommen.
Das Lustige ist ja, dass der Ankaufvertrag bei Bestellung des Neuwagens vom Verkäufer und mir unterschrieben an mich ging.
Bei Abholung habe ich dann den Kaufvertrag für den Neuwagen und den Ankaufvertrag für den alten erneut als Ausdruck ohne jede Unterschrift mitbekommen. Denke ich werde um Rechtsschutz und Anwalt nicht herum kommen, da hier die Meinungen auch geteilt sind... =(
Alles offen, von Reparatur des Getriebes für 300 bis 400 Euro bis zum Tausch des Getriebes zwischen 1000 und 2000 Euro.
Das Problem ist, dass ich mich bei der Planung auf die Aussage des Händlers (finanziell) verlassen habe und deswegen nicht auf so hohe Kosten eingestellt bin (zugegeben rückwirkend etwas naiv). Habe keine Erfahrungen mit sowas bisher.
Bei mir lief das bei mehr als zehn Neuwagenbestellungen eigentlich immer so ab, dass der Händler beim Aushandeln des Inzahlungnahmepreises sehr genau den Wagen geprüft hat, aber einige Monate später bei der Neuwagenauslieferung ihn überhaupt nicht mehr geprüft hat. Zumindest bin ich noch nie irgendwie angesprochen worden.
Für mich ist klar: Der Händler hat keinen Anspruch an dich!