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Neues Auto bestellt - altes in Zahlung gegeben => Risiko?

Themenstarteram 5. Januar 2012 um 22:59

Ich habe gerade ein neues Auto bestellt und das alte in Zahlung gegeben. Das neue Auto kommt in etwa 10 Wochen. Jetzt frage ich mich, was geschieht, wenn in 8 Wochen mein jetziges Auto einen Motorschaden oder etwas ähnlichs hat?! An die Bestellung des Neuen bin ich ja gebunden. Müsste ich, um das Risiko zu umgehen, mein altes Auto nicht sofort beim Händler auf den Hof stellen?! Wie handhabt ihr das?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Third Life

Zitat:

Original geschrieben von cSharp

Ich habe gerade ein neues Auto bestellt und das alte in Zahlung gegeben. Das neue Auto kommt in etwa 10 Wochen. Jetzt frage ich mich, was geschieht, wenn in 8 Wochen mein jetziges Auto einen Motorschaden oder etwas ähnlichs hat?! An die Bestellung des Neuen bin ich ja gebunden. Müsste ich, um das Risiko zu umgehen, mein altes Auto nicht sofort beim Händler auf den Hof stellen?! Wie handhabt ihr das?

Im Vertrag müsste eigentlich die Abgabekondition stehen oder nicht ?

Wenn der Händler den Wagen ohne Extra-Klauseln in Zahlung nimmt und nix extra vereinbart wurde...schwer zu sagen. Dann tendiere ich zu "muss er trotzdem abkaufen".

er kauft was zum zeitpunkt der vertragsunterzeichnung kaufgegenstand war.

nix anderes. wird das auto beschädigt oder durch einen unfall weniger wert...wird er dies vom kaufpreis abziehen.

was genau steht denn im ankaufvertrag bzw. in der inzahlungnahme?

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Zitat:

Original geschrieben von cSharp

Ich habe gerade ein neues Auto bestellt und das alte in Zahlung gegeben. Das neue Auto kommt in etwa 10 Wochen. Jetzt frage ich mich, was geschieht, wenn in 8 Wochen mein jetziges Auto einen Motorschaden oder etwas ähnlichs hat?! An die Bestellung des Neuen bin ich ja gebunden. Müsste ich, um das Risiko zu umgehen, mein altes Auto nicht sofort beim Händler auf den Hof stellen?! Wie handhabt ihr das?

Im Vertrag müsste eigentlich die Abgabekondition stehen oder nicht ?

Wenn der Händler den Wagen ohne Extra-Klauseln in Zahlung nimmt und nix extra vereinbart wurde...schwer zu sagen. Dann tendiere ich zu "muss er trotzdem abkaufen".

Zitat:

Original geschrieben von Third Life

Zitat:

Original geschrieben von cSharp

Ich habe gerade ein neues Auto bestellt und das alte in Zahlung gegeben. Das neue Auto kommt in etwa 10 Wochen. Jetzt frage ich mich, was geschieht, wenn in 8 Wochen mein jetziges Auto einen Motorschaden oder etwas ähnlichs hat?! An die Bestellung des Neuen bin ich ja gebunden. Müsste ich, um das Risiko zu umgehen, mein altes Auto nicht sofort beim Händler auf den Hof stellen?! Wie handhabt ihr das?

Im Vertrag müsste eigentlich die Abgabekondition stehen oder nicht ?

Wenn der Händler den Wagen ohne Extra-Klauseln in Zahlung nimmt und nix extra vereinbart wurde...schwer zu sagen. Dann tendiere ich zu "muss er trotzdem abkaufen".

er kauft was zum zeitpunkt der vertragsunterzeichnung kaufgegenstand war.

nix anderes. wird das auto beschädigt oder durch einen unfall weniger wert...wird er dies vom kaufpreis abziehen.

was genau steht denn im ankaufvertrag bzw. in der inzahlungnahme?

Themenstarteram 6. Januar 2012 um 5:58

Hallo,

im Ankaufvertrag steht nichts zu diesem Spezialfall. Es steht "Fahrzeug-Zustand: normal" und "Unfall: unbekannt" sowie "Schaden: 0,-".

Damit ist schon festgelegt, dass der Wagen zumindestens mal beim Ankauf nicht kaputt war.

Ich frag mich halt, wie andere das machen. Ich bin doch sicherlich kein Einzelfall?! Oder macht man sich darüber einfach keine Gedanken?!

am 6. Januar 2012 um 8:32

Zitat:

Original geschrieben von cSharp

Hallo,

im Ankaufvertrag steht nichts zu diesem Spezialfall. Es steht "Fahrzeug-Zustand: normal" und "Unfall: unbekannt" sowie "Schaden: 0,-".

Damit ist die Sache eigentlich geregelt. Wenn Du in der Zwischenzeit einen schwerwiegenden Schaden hast, entspricht das Fahrzeug nicht mehr dem Vertragszustand, da im Vertrag "Schaden: 0,-" steht. Je nachdem was im Kleingedruckten steht, würde dies den Ankaufswert mindern oder schlimmstenfalls den Händler zum Rücktritt des Vertrags berechtigen. Dies gilt jedoch nur für den Fall, dass Du den Schaden nicht reparierst. Die Schäden, die zwischen Ankauf und Fahrzeugübergabe auftreten, sind Dein Risiko, d. h. entweder Reparatur auf eigene Kosten oder Rückgabe in defektem Zustand mit entsprechender Minderung des Ankaufpreises.

Ist im Neuwagenvertrag vermerkt, dass ein Fahrzeug in Zahlung genommen wird? Wenn ja, dann ist die Inzahlungnahme fester Bestandteil des Neuwagengeschäfts.

Gruß

Der Chaosmanager

Ich bestelle einen Neuwagen nur, wenn ich ihn auch ohne Inzahlungnahme des Alten bezahlen kann. D.h., ich rechne von Vornherein mit einem Totalausfall meines Altwagens vor Abholung des Neuwagens.

Ich habe sicherlich fünf bis sechs Neuwagen im Laufe der letzten 20 Jahre bestellt und jedesmal einen Altwagen in Zahlung gegeben. Bei allen vier Händlern lief es so ab, dass das alte Fahrzeug vor der Vertragsunterzeichnung sehr genau bewertet und der Inzahlungnahmepreis festgelegt wurde. Dabei wurde berücksichtigt, wie lange es bis zur Lieferung des Neufahrzeugs dauern wird. Zusätzlich wurde ich gefragt, wieviele Kilometer ich wohl in dieser Zeit zurücklegen werde. Beim Abholen des Neufahrzeugs hat kein einziger Händler auch nur einen Blick auf das Altfahrzeug geworfen oder z.b. den Kilometerstand oder irgendwelche inzwischen eingetretenen Schäden erfragt. Keiner!

Ich würde mir also keine großen Sorgen/Gedanken machen. Dass bei einem "schwerwiegenden" Schaden die Sache anders aussieht, kann ich mir vorstellen.

Gruß Christof

Habe vor Jahren einen Golf TDI bestellt. Liefertermin sollte 8 Monate später sein. Geliefert wurde er dann, ein Jahr nach dem angegebenen Liefertermin. Daher hatte der alte Wagen rund 38 000 km mehr auf der Uhr. Da sich der Termin so verzögert hatte, bekam ich noch den vereinbarten Preis für den Alten, dazu noch 10 % auf den vereinbarten Neupreis und 1 000,- DM, für eine inzwischen eingeführte Dieseloffensive. Habe, auf die Rabatte bezogen, nie wieder so ein preiswertes Auto gekauft. :D Kann mir auch nicht vorstellen, daß dies Heute noch möglich ist. Man kann also nur hoffen, daß alles glatt läuft, sonst bist Du mit Zusatzkosten dabei. :(

MfG aus Bremen       

am 8. Januar 2012 um 8:10

Zitat:

Original geschrieben von cSharp

Müsste ich, um das Risiko zu umgehen, mein altes Auto nicht sofort beim Händler auf den Hof stellen?!

Aber ja, das ist die einzige Möglichkeit, um auf den Punkt genau sicher zu sein, dass Du den mit dem Händler vereinbarten Kaufpreis auch tatsächlich erhältst. Gib ihn in die Obhut des Händlers. Lasse es Dir aber schriftlich bestätigen, dass der Händler ihn in Obhut nimmt.

In so einem Fall ist es aber auch wichtig, sich die laufenden Geschäftszahlen durch den Steuerberater des Händlers zeigen zu lassen, denn was nützt die beste Vereinbarung, wenn der Händler kurz vor Auslieferung Insolvenz anmeldet.

 

Wenn er ihn nur in die "Obhut" des Händlers gibt und ihm noch nicht das Eigentum daran verschafft - ihn also nur beim Händler unterstellt -, dann ist das Risiko exakt 0. ;)

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

Wenn er ihn nur in die "Obhut" des Händlers gibt und ihm noch nicht das Eigentum daran verschafft - ihn also nur beim Händler unterstellt -, dann ist das Risiko exakt 0. ;)

Oder der Freundliche hat schon einen Käufer für den Wagen, dann gleich die Kohle abholen. :D

MfG aus Bremen

Hat der Händler dir nicht die Möglichkeit gegeben, dass du den Wagen auch selber i.d.R. "für mehr Geld" selber verkaufen kannst (bis dein neuer kommt) als dir der Händler angeboten hat (ist meißt weniger)?

Wäre auch ne Option, so war es z.b. bei mir...

Themenstarteram 11. Januar 2012 um 6:38

Hallo,

erst einmal danke für die vielen Antworten. Offenbar sieht es also so aus, dass ich das Risiko größerer Schäden komplett selbst tragen müsste, sobald mein Rücktrittsrecht abgelaufen ist. Ergo bleibt mir nur, den Wagen am besagten Tag (der ist nächste Woche) beim Händler auf den Hof zu stellen und mir schriftlich die Übergabe bestätigen zu lassen. Zudem soll der Wagen dann auch bereits abgemeldet werden, nicht dass irgendwer mit der Kiste noch durch die Gegend fährt.

So ein A6 verkauft sich privat alles andere als gut, v.a. dann, wenn der Brief dazu noch bei der Bank liegt. Zudem bin ich als Verkäufer schlicht unfähig. :rolleyes:

Ich besorg mir dann für die Zeit einen Leihwagen.

Hallo,

weiß jemand wie es sich verhält, wenn in der verbindlichen Neuwagenbestellung nur steht, dass "der Aktions-Rabatt nur in Verbindung mit der Inzahlungnahme des Autos, Golf, Kennzeichen xxxxx, Betrag xxxx" gilt?

Habe jetzt nämlich genau das Problem. Mein Getriebe hat sich verabschiedet und es wurde nichts über den km-Stand oder den Zustand des Autos festgehalten.

Das neue Auto ist erst nächste Woche fertig.

Sei froh und gib ihn so in Zahung. Der Kaufpreis für die Inzahlugnnahme wird aber sicherlich kleiner werden.

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