ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Neues Auto anmelden und neues Auto anmelden

Neues Auto anmelden und neues Auto anmelden

Themenstarteram 22. Juli 2018 um 6:58

Hallo zusammen,

Ich hab mir am Donnerstag ein neues Auto gekauft. Es wurde ein 4 Jahre alter Seat Leon 1.4 TSI mit 140ps FR und Vollausstattung. Mein altes Auto wird vom Händler in Anzahlung genommen. Das Auto sollte kommende Woche am Freitag fertig werden. Ich würde gerne mein bisheriges Kennzeichen behalten. Die Anmeldung bzw Abmeldung werde ich selber vornehmen.

Das Autohaus hat mir den Prozess so beschrieben: ich fahre am Freitag zum Autohaus mit allem Papieren des alten Autos. Dann werden von diesem die Kennzeichen abgemacht und ich fahre mit dem neuen Auto mit allem Papieren zur Zulassungsstelle und lasse die neuen Kennzeichen auf das neue Auto ummelden.

Die Frage ist nun wie genau kommt ich bitte laut der Anleitung des Autohauses legal vom Händler zur Zulassung mit dem neuen Auto da ja die Kennzeichen noch auf das alte Auto laufen. Zulassung befindet sich vom Autohaus 20km weg in einer anderen Stadt.

 

Danke für die Tipps!

Beste Antwort im Thema

Ich würde einfach meinen Bruder fragen, ob der mich fährt. Alternativ Freund, Kumpel, Kollegen. Diese altmodische Variante, bei der man sich zwischenmenschliche Beziehungen zunutze macht und sich das Leben erleichtert... :D

38 weitere Antworten
Ähnliche Themen
38 Antworten

Wenn das Prozedere so ablaufen soll, dann gäbe es legal nur die Möglichkeiten, dass für das neue Fahrzeug Kurzzeitkennzeichen existieren oder das Autohaus rote Kennzeichen zur Verfügung stellt. Alles andere stelle ich mir schwierig vor...

Sinniger wäre es meiner Meinung nach, mit dem alten Auto zur Zulassungsstelle zu fahren und es abzumelden. Dann das neue Auto anmelden und dafür einen zweiten Satz Kennzeichen zu besorgen. So hast du einen Satz ungesiegelte Kennzeichen für das alte Auto, das du am Tag der Abmeldung noch bis 24 Uhr fahren darfst, sofern von der Versicherung abgedeckt und einen zweiten Satz gesiegelte Kennzeichen, mit dem du das neue Auto holen kannst. Diese Vorgehensweise ist legal, frage aber bitte bei deiner zuständigen Zulassungsstelle, ob die das mitmachen.

Themenstarteram 22. Juli 2018 um 7:06

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 22. Juli 2018 um 09:03:34 Uhr:

Wenn das Prozedere so ablaufen soll, dann gäbe es legal nur die Möglichkeiten, dass für das neue Fahrzeug Kurzzeitkennzeichen existieren oder das Autohaus rote Kennzeichen zur Verfügung stellt. Alles andere stelle ich mir schwierig vor...

Das kam mir auch schon in denn sinn aber dann müsste ich ja die Kennzeichen wieder zum Autohaus zurück bringen. Und das wurde im Gespräch nicht erwähnt.

Themenstarteram 22. Juli 2018 um 7:09

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 22. Juli 2018 um 09:03:34 Uhr:

Sinniger wäre es meiner Meinung nach, mit dem alten Auto zur Zulassungsstelle zu fahren und es abzumelden. Dann das neue Auto anmelden und dafür einen zweiten Satz Kennzeichen zu besorgen. So hast du einen Satz ungesiegelte Kennzeichen für das alte Auto, das du am Tag der Abmeldung noch bis 24 Uhr fahren darfst, sofern von der Versicherung abgedeckt und einen zweiten Satz gesiegelte Kennzeichen, mit dem du das neue Auto holen kannst. Diese Vorgehensweise ist legal, frage aber bitte bei deiner zuständigen Zulassungsstelle, ob die das mitmachen.

Dann hätte ich aber mein altes Kennzeichen nicht auf dem neuen Auto oder?

Zitat:

@safredAAs schrieb am 22. Juli 2018 um 09:06:06 Uhr:

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 22. Juli 2018 um 09:03:34 Uhr:

Wenn das Prozedere so ablaufen soll, dann gäbe es legal nur die Möglichkeiten, dass für das neue Fahrzeug Kurzzeitkennzeichen existieren oder das Autohaus rote Kennzeichen zur Verfügung stellt. Alles andere stelle ich mir schwierig vor...

Das kam mir auch schon in denn sinn aber dann müsste ich ja die Kennzeichen wieder zum Autohaus zurück bringen. Und das wurde im Gespräch nicht erwähnt.

Dann frage einfach noch mal nach, wie sie sich das genau vorstellen und weise Sie darauf hin, falls du alles richtig verstanden hast, dass es so nicht funktioniert.

Zitat:

@safredAAs schrieb am 22. Juli 2018 um 09:09:03 Uhr:

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 22. Juli 2018 um 09:03:34 Uhr:

Sinniger wäre es meiner Meinung nach, mit dem alten Auto zur Zulassungsstelle zu fahren und es abzumelden. Dann das neue Auto anmelden und dafür einen zweiten Satz Kennzeichen zu besorgen. So hast du einen Satz ungesiegelte Kennzeichen für das alte Auto, das du am Tag der Abmeldung noch bis 24 Uhr fahren darfst, sofern von der Versicherung abgedeckt und einen zweiten Satz gesiegelte Kennzeichen, mit dem du das neue Auto holen kannst. Diese Vorgehensweise ist legal, frage aber bitte bei deiner zuständigen Zulassungsstelle, ob die das mitmachen.

Dann hätte ich aber mein altes Kennzeichen nicht auf dem neuen Auto oder?

Doch, genau für solche Fälle wie deinen ist das eine mögliche Alternative.

am 22. Juli 2018 um 7:58

...ich kann mir nicht vorstellen, dass es möglich sein soll, dass 2 Fahrzeuge zeitgleich mit identischen Kennzeichen unterwgs sind.

Dass man mit dem abgemeldeten Fahrzeug und entstempelten Kennzeichen noch bis 24 Uhr fahren darf... jepp das ist so.

Und mit einem noch nicht zugelassenen Fahrzeug darfst du, wenn du dir vorab von der Zulassungsstelle ein Kennzeichen zuweisen läßt und dazu eine (entsprechende) EVB-Nummer mitführst Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren durchführen (für HU zu TÜV oder Dekra, etc. / zur Zulassungsstelle, usw.).

Ich würde einfach meinen Bruder fragen, ob der mich fährt. Alternativ Freund, Kumpel, Kollegen. Diese altmodische Variante, bei der man sich zwischenmenschliche Beziehungen zunutze macht und sich das Leben erleichtert... :D

Zitat:

@safredAAs schrieb am 22. Juli 2018 um 08:58:33 Uhr:

wie genau kommt ich bitte laut der Anleitung des Autohauses legal vom Händler zur Zulassung mit dem neuen Auto

Gar nicht! Besser so: Am vereinbarten Tag der Abholung des Leon fährst du zum AH, schraubst die Schilder ab (oder der Händler machts), lässt dir vom AH einen Ersatz- bzw. Leihwagen geben und fährst mit den Schildern und den Papieren beider Fahrzeuge zur Zulassungsstelle. Dann wird in einem Rutsch das alte Fzg ab- und das neue Fzg angemeldet. Dann kriegst du für beide Fahrzeuge die geänderten Papiere zurück und ein neues HU-Siegel für den Leon. Damit fährst du zurück zum AH, Schilder an den Leon schrauben und ab nach Hause. ;) Sollte problemlos funktionieren, weil schon praktiziert.

Blöd nur, wenn der Behördenmitarbeiter das Prozedere noch nicht kennt und rumzickt. Das lässt sich aber vorab per Telefon rausfinden und abklären.

Zitat:

@spreetourer schrieb am 22. Juli 2018 um 10:22:47 Uhr:

 

Blöd nur, wenn der Behördenmitarbeiter das Prozedere noch nicht kennt und rumzickt. Das lässt sich aber vorab per Telefon rausfinden und abklären.

Liegt eher nicht an den Mitarbeitern sondern an der Behördenleitung.

Während es bis Heute einige Zulassungsstellen gibt die für Kennzeichen eine mehr oder weniger lange Sperrfrist haben die von Stunden bis einige Tage gehen kann konnte man bei Anderen den Vorgang in einem Zug schon vor fast 20 Jahren durchziehen. :D Komischerweise sind es eher die Großstädte die immer noch Sperrzeiten zwischen Abmeldung und der Anmeldung einen neuen Fahrzeugs mit dem alten Kennzeichen eine Sperrfrist verlangen. In eher ländlich geprägten Kreisen ist das schon länger unüblich, da geht es in einem Rutsch.

Aber es ist sicher besser vorher anzurufen, zum Einen um abzuklären ob es möglich ist das neue Fahrzeug sofort mit dem alten Kennzeichen zuzulassen und zum Anderen gleich einen Termin vereinbaren. An einem Freitag dürfte dort die Hölle los sein.

Themenstarteram 22. Juli 2018 um 9:32

Danke für eure Antworten!

Ich muss sowieso am Mittwoch beim AH anrufen um zu klären ob meine Rennsemmel jetzt bis Freitag fertig wird (angeblich viel Stress zZ. im AH). Ich werde dann im gleichen Zug bei der Zulassungsstelle anrufen und das mit einem Termin für Freitag klären, danke für die Hinweise mit dem vollen Haus am Freitag. Eine EVB habe ich bereits von meiner Versicherung bekommen, diese nehme ich dann mit!

Wenn ich mir (wie gast356) mit der vorhandenen EVB ein Kennzeichen zuweisen lasse, darf ich auch mit dem Leon ohne Kennzeichen hinten und vorne zur Zulassung fahren habe ich das richtig verstanden?

Zur Not wenn alles nicht klappt kann mich wer fahren, so ist es nicht. Ist halt für mich die letzte Option^^

am 22. Juli 2018 um 9:44

Wenn ich mir (wie gast356) mit der vorhandenen EVB ein Kennzeichen zuweisen lasse, darf ich auch mit dem Leon ohne Kennzeichen hinten und vorne zur Zulassung fahren habe ich das richtig verstanden?

Das hast Du nicht ganz richtig verstanden. Die vorab zugewiesenen Kennzeichen mußt Du vorher besorgen und anbringen.

am 22. Juli 2018 um 9:49

... du lässt dir vorab von der Zulassungsstelle ein Kennzeichen zuweisen. Bei uns hier reichte da immer ein Anruf, da hat dann der Sachbearbeiter im System zu dem Kennzeichen schon mal den Namen hinterlegt. Dazu brauchst du noch einen Nachweis, dass das Fahrzeug auf diesen Vorabfahrten versichert ist - dazu hat man früher die sog. Deckungskarte mitgeführt ... heute nimmst halt die EVB mit. Für das zugeteilte Kennzeichen lässt du dir Schilder prägen und steckst die während dieser Fahrten ans Auto ... bei der Zulassung musst dann entweder die Schilder mit rein nehmen, dass der Sachbearbeiter bequem die Siegel am Schreibtisch draufkleben kann oder du schaffst es ihn zu überreden mit raus zum Auto zukommen, wo die Schilder noch ohne Siegel dran sind - aber das wird dir i.d. Regel nicht gelingen... also Schilder mit rein nehmen.

Wenn du nicht die von mir beschriebene Vorgehensweise durchführen willst, ist es auch ok, es wäre definitiv die einfachste. Bei dem Thema Vorwegzuteilung kannst du halt deine Kennzeichen nicht behalten bzw. du musst sowieso ein weiteres Paar machen. Und erkundige dich vorher, was deine Zulassungsstelle unter Vorwegzuteilung versteht, da gibt es nämlich mehr als unterschiedliche Auffassungen...

Irgendein Auto leihen oder einem Bekannten, der Zeit hat, eine Vollmacht geben, wäre wohl wirklich das einfachste und sicherste. Das alte Auto vorher beim Händler abstellen. Es gibt da nämlich auch noch die Blau/Weißen, die sich mit der Vorgehensweise oftmals nicht auskennen und auf einmal ist ungerechtfertigter Weise die Fahrt zu Ende.

Zitat:

@gast356 schrieb am 22. Juli 2018 um 11:49:36 Uhr:

... du lässt dir vorab von der Zulassungsstelle ein Kennzeichen zuweisen.

Damit aber ignorierst du den ausdrücklichen Wunsch des TE zur Beibehaltung seines alten Kennzeichens. Nur deshalb hat er ja das Thema eröffnet.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Neues Auto anmelden und neues Auto anmelden