Neues Auto anmelden und neues Auto anmelden

Hallo zusammen,

Ich hab mir am Donnerstag ein neues Auto gekauft. Es wurde ein 4 Jahre alter Seat Leon 1.4 TSI mit 140ps FR und Vollausstattung. Mein altes Auto wird vom Händler in Anzahlung genommen. Das Auto sollte kommende Woche am Freitag fertig werden. Ich würde gerne mein bisheriges Kennzeichen behalten. Die Anmeldung bzw Abmeldung werde ich selber vornehmen.

Das Autohaus hat mir den Prozess so beschrieben: ich fahre am Freitag zum Autohaus mit allem Papieren des alten Autos. Dann werden von diesem die Kennzeichen abgemacht und ich fahre mit dem neuen Auto mit allem Papieren zur Zulassungsstelle und lasse die neuen Kennzeichen auf das neue Auto ummelden.

Die Frage ist nun wie genau kommt ich bitte laut der Anleitung des Autohauses legal vom Händler zur Zulassung mit dem neuen Auto da ja die Kennzeichen noch auf das alte Auto laufen. Zulassung befindet sich vom Autohaus 20km weg in einer anderen Stadt.

Danke für die Tipps!

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Ich würde einfach meinen Bruder fragen, ob der mich fährt. Alternativ Freund, Kumpel, Kollegen. Diese altmodische Variante, bei der man sich zwischenmenschliche Beziehungen zunutze macht und sich das Leben erleichtert... 😁

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Für meine Begriffe hat der neue Wagen bereits Kennzeichen dran...

Zitat:

@safredAAs schrieb am 22. Juli 2018 um 08:58:33 Uhr:


...
Das Autohaus hat mir den Prozess so beschrieben: ich fahre am Freitag zum Autohaus mit allem Papieren des alten Autos. Dann werden von diesem die Kennzeichen abgemacht und ich fahre mit dem neuen Auto mit allem Papieren zur Zulassungsstelle und lasse die neuen Kennzeichen auf das neue Auto ummelden.
...

Dementsprechend mit den Papieren und Kennzeichen vom alten in den neuen einsteigen (der mit Kennzeichen bestückt ist, vielleicht "Händlernummern" oder er ist sogar noch zugelassen? (hat nicht auch eine Probefahrt stattgefunden?)) und damit zur Zulassungsstelle fahren wie beschrieben.

Ich sehe hier keinen Widerspruch bzw. Probleme, kann mich aber auch irren.

ME nicht legitim.

auf keinen Fall möglich, da auf die alte Nummer noch das alte Auto eingetragen ist und die Nummer dem neuen Auto daher noch nicht zugewiesen werden kann. Einziger Weg so wie Tecci beschreibt. Dabei muss zwar ein zweiter Schildersatz geprägt werden, die Nummer kann der TE aber behalten.

Hallo zusammen, hab jetzt mal mit meiner Zulassungsstelle teleofniert und werde es folgendermaßen machen:

Am Mittwoch soll der Wagen fertig werden. Ich werde morgen abend vom Autohaus den Fahrzeugbrief abholen (ist abgeklärt und möglich) und die Fahrzeugpapiere. Danach werde ich am Mittwoch zur Zulassung mit meinen bisherigen Auto fahren und dieses abmelden. Danach werde ich die Kennzeichen auf das neue Auto anmelden. Laut der Zulassung darf ich dann noch mit meinem alten Auto einen Tag fahren und somit sollte es für mich kein Problem sein damit noch zum Autohaus zu kommen und endlich meinen Leon in empfang zu nehmen.

Danke euch allen für die Tipps und Hinweise!

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genau so hat es Dir Tecci ja auch beschrieben. Denk nur daran, dass Du einen zweiten Satz ungesiegelte Kennzeichenschilder dafür benötigst, die neuen mit den neuen Siegeln darfst Du auf das alte Auto nicht mehr drauf machen.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 23. Juli 2018 um 16:50:43 Uhr:


genau so hat es Dir Tecci ja auch beschrieben. Denk nur daran, dass Du einen zweiten Satz ungesiegelte Kennzeichenschilder dafür benötigst, die neuen mit den neuen Siegeln darfst Du auf das alte Auto nicht mehr drauf machen.

Komisch, meine Zulassung meinte ich darf mit meinen alten Kennzeichen am alten Auto, auch wenn sie schon auf das neue Auto zugelassen sind, noch zum Autohaus fahren.

das geht ja schon deswegen nicht, weil es die völlig falsche HU-Plakette wäre. Du darfst mit dem alten Kennzeichen fahren, aber nicht mit den neu gesiegelten Schildern.

Altes Auto, alte Schilder, keine Siegel - Neues Auto, neue Schilder, Siegel. Also zweimal zwei Kennzeichen. Machst du die gesiegelten Schilder an dein altes Auto dran und wirst kontrolliert, hast du ein Problem.

Zitat:

@safredAAs schrieb am 23. Juli 2018 um 16:48:13 Uhr:


Hallo zusammen, hab jetzt mal mit meiner Zulassungsstelle teleofniert und werde es folgendermaßen machen:

Am Mittwoch soll der Wagen fertig werden. Ich werde morgen abend vom Autohaus den Fahrzeugbrief abholen (ist abgeklärt und möglich) und die Fahrzeugpapiere. Danach werde ich am Mittwoch zur Zulassung mit meinen bisherigen Auto fahren und dieses abmelden. Danach werde ich die Kennzeichen auf das neue Auto anmelden. Laut der Zulassung darf ich dann noch mit meinem alten Auto einen Tag fahren und somit sollte es für mich kein Problem sein damit noch zum Autohaus zu kommen und endlich meinen Leon in empfang zu nehmen.

Danke euch allen für die Tipps und Hinweise!

Geh mal zum Leiter dieser Zulassungsstelle und mach Ihm klar das bei seinen Leuten massiver Schulungsbedarf vorhanden ist.
Die Aussage das man mit dem abgemeldeten Auto noch bis 24 Uhr fahren darf gilt nur wenn das Auto abgemeldet wird aber das Kennzeichen bei diesem Fahrzeug verbleibt.
Da Du aber im Anschluss an die Abmeldung dieses Kennzeichen auf den neues Auto meldest hat dein Alter entweder gar kein Kennzeichen mehr oder ein fiktives, wird auf irgendein Kennzeichen umgemeldet. Aber das bedeutet das du Kennzeichenmissbrauch, wenn nicht sogar Urkundenfälschung betreibst wenn du dein Vorhaben so durchziehen willst.
Wird deutlich Teuer als ein Satz Kurzzeitkennzeichen, würde ich für dein Vorhaben empfehlen.
Auf ein Kennzeichen kann nur ein einziges Fahrzeug gemeldet sein, bei deinem Plan wären es Zwei.
Was glaubst Du was passiert wenn ein Polizist dich bei der Rückfahrt kontrolliert und das Kennzeichen hängt zb an einem Mercedes aber laut Zulassungsbescheinigung ist das Kennzeichen auf einen VW ausgegeben? Da kannst du viel erzählen, aber das Auto wird stehenbleiben und Du eine Anzeige bekommen und für den Fall eines selbstverschuldeten Unfalls würde sich die Versicherung freuen da Sie dann Leistungsfrei wäre.

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 23. Juli 2018 um 23:40:48 Uhr:


Geh mal zum Leiter dieser Zulassungsstelle und mach Ihm klar das bei seinen Leuten massiver Schulungsbedarf vorhanden ist.

Vielleicht sollte man sich nicht ganz so weit aus dem Fenster lehnen und anderen einen Schulungsbedarf unterstellen, wenn man selbst nicht so besonders gut bewandert in der Materie ist. Es können keine zwei unterschiedlichen Fahrzeuge auf ein Kennzeichen angemeldet sein, wie du das hier glauben machen willst. Das ist technisch und vom Ablauf her schon nicht möglich, wenn der TE zu seiner Zulassungsstelle geht. So wie vorher beschrieben ist es absolut legal möglich: zwei Paar Kennzeichen mit je zwei Schildern, eins ungesiegelt für das alte Fahrzeug, weil abgemeldet und eins gesiegelt für das neue Fahrzeug, weil zugelassen. Man kann jeden Zulassungsvorgang, also auch die Außerbetriebsetzung des alten Fahrzeugs, sekundengenau nachvollziehen, insofern gibt's da auch keine Probleme bei einer Kontrolle, vorausgesetzt der Kontrollierende weiß, was er tut.

Lies mal was ich schrieb.
Aber egal. Egal wie viele Schilder er prägen lässt, wenn das alte Kennzeichen auf das neue Auto zugelassen wurde darf er dieses Kennzeichen nicht mehr am Alten führen, egal ob gesiegelt oder nicht.
Und wie du richtig schreibst, es gibt den Zeitstempel und wenn dieser Zeitstempel aussagt das zb um 10 Uhr dieses Kennzeichen auf Auto B zugeteilt wurde kann es nicht gleichzeitig am Auto A verwendet werden.

Kannst Du diese Aussage belegen? Wenn das verboten wäre, müsste das irgendwo stehen. Es steht nur im Gesetz, dass man mit den ungesiegelten Schildern nach Abmeldung noch fahren darf.

Es ist ein bisschen ärgerlich, dass immer bei dieser Frage irgend jemand aus den Büschen gekrochen kommt und behauptet, es sei verboten. Nur weil er meint, dass das so ist und weil es auch vielleicht bisher nicht üblich war. Die Liberalisierung, dass man überhaupt mit den ungestempelten Kennzeichen noch bis 24.00 fahren darf, gibt es ja eh noch nicht so lang.

Aber ohne irgendeinen Beleg, dass man tatsächlich nicht mehr mit den ungestempelten Kennzeichen fahren darf, nur weil ein anderes Fahrzeug dieselbe Kombination mit einem gestempelten Kennzeichen führt, sollte man das vielleicht nicht einfach behaupten.

Ist leider so und das sagen dir die Mitarbeiter in den Zulassungsstellen auch. Wir das alte Fahrzeug abgemeldet und gleichzeitig das alte Kennzeichen auf ein neues Fahrzeug umgeschrieben, dann darf mit dem alten Fahrzeug nicht mehr gefahren werden.
Meldest du dagegen nur ab, ist die Nutzung bis 24 Uhr möglich.

Zitat:

@Astra Twinport schrieb am 24. Juli 2018 um 11:00:54 Uhr:


Ist leider so und das sagen dir die Mitarbeiter in den Zulassungsstellen auch.

Du könntest den Thread lesen, und dann würdest Du erfahren, dass die Mitarbeiter dieser Zulassungsstelle genau das nicht gesagt haben. Eine xfach wiederholte Behauptung wird dadurch nicht wahrer.

Finde doch bitte den Gesetztestext oder auch den Owi-Tatbestand, der das wirklich verbietet.

Zitat:

@Astra Twinport schrieb am 24. Juli 2018 um 11:00:54 Uhr:


Ist leider so

...ist leider falsch...

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