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Neues Auto anmelden und neues Auto anmelden

Themenstarteram 22. Juli 2018 um 6:58

Hallo zusammen,

Ich hab mir am Donnerstag ein neues Auto gekauft. Es wurde ein 4 Jahre alter Seat Leon 1.4 TSI mit 140ps FR und Vollausstattung. Mein altes Auto wird vom Händler in Anzahlung genommen. Das Auto sollte kommende Woche am Freitag fertig werden. Ich würde gerne mein bisheriges Kennzeichen behalten. Die Anmeldung bzw Abmeldung werde ich selber vornehmen.

Das Autohaus hat mir den Prozess so beschrieben: ich fahre am Freitag zum Autohaus mit allem Papieren des alten Autos. Dann werden von diesem die Kennzeichen abgemacht und ich fahre mit dem neuen Auto mit allem Papieren zur Zulassungsstelle und lasse die neuen Kennzeichen auf das neue Auto ummelden.

Die Frage ist nun wie genau kommt ich bitte laut der Anleitung des Autohauses legal vom Händler zur Zulassung mit dem neuen Auto da ja die Kennzeichen noch auf das alte Auto laufen. Zulassung befindet sich vom Autohaus 20km weg in einer anderen Stadt.

 

Danke für die Tipps!

Beste Antwort im Thema

Ich würde einfach meinen Bruder fragen, ob der mich fährt. Alternativ Freund, Kumpel, Kollegen. Diese altmodische Variante, bei der man sich zwischenmenschliche Beziehungen zunutze macht und sich das Leben erleichtert... :D

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Zitat:

@Kai R. schrieb am 24. Juli 2018 um 08:07:04 Uhr:

Kannst Du diese Aussage belegen? Wenn das verboten wäre, müsste das irgendwo stehen. Es steht nur im Gesetz, dass man mit den ungesiegelten Schildern nach Abmeldung noch fahren darf.

Aber nur wenn Sie zu dem Auto gehören dem Sie zugeteilt sind. Lässt man ein anderes Auto mit diesen Kennzeichen zu, Altes abmelden und im gleichen Zug Neues mit den alten Kennzeichen zulassen, ist dieses Kennzeichen dem neuen Auto zugeteilt. Jetzt zeig Du mir mal den Gesetzestext der es erlaubt zwei Autos mit demselben Kennzeichen zu bewegen.

Die Regel das man mit dem abgemeldten Fahrzeug noch bis 24 Uhr fahren darf gilt nur wenn kein Neues auf dieses Kennzeichen zugelassen wurde.

Aber ihr könnt das ja mal im praktischen Versuch austesteten. :D

am 24. Juli 2018 um 10:01

Es sind für beide Fahrzeuge an diesem Tag die Kfz-Steuer sowie die Haftpflicht quasi bezahlt. Bei einer Kontrolle hat man ja auch die nötigen An-und Abmeldebeschenigung dabei. Der TÜV ist irrelevant, ist ja auch für beide noch aktuell. Der Halter ist auch durch ZB 1 und ZB 2 bekannt. Also warum sollte man das nicht dürfen.

Für diesen Tag gilt das Kennz. für beide Fz.

Es ist so, mit Zulassung des neuen Fahrzeugs darf das alte mit diesem Kennzeichen nicht mehr gefahren werden.

 

Ruft doch bei der Zulassungsstelle an und fragt selber nach.

Zitat:

@Astra Twinport schrieb am 24. Juli 2018 um 12:12:29 Uhr:

 

Ruft doch bei der Zulassungsstelle an und fragt selber nach.

Das hat der TE doch schon gemacht. Und eine andere Auskunft erhalten.

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 24. Juli 2018 um 11:58:54 Uhr:

Jetzt zeig Du mir mal den Gesetzestext der es erlaubt zwei Autos mit demselben Kennzeichen zu bewegen.

Das ist eine Verdrehung des Rechtssystems. Man muss nicht alles erlauben. Es ist alles erlaubt, was nicht verboten ist. Wenn du anderer Meinung bist, höre bitte sofort auf zu atmen, es gibt kein Gesetz, das dir das Atmen erlaubt.

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 24. Juli 2018 um 11:58:54 Uhr:

Die Regel das man mit dem abgemeldten Fahrzeug noch bis 24 Uhr fahren darf gilt nur wenn kein Neues auf dieses Kennzeichen zugelassen wurde.

Diese Einschränkung gibt es im Gesetz nicht. Die Einschränkungen lauten Rückfahrt, bis 24 Uhr, von der Versicherung abgedeckt. Da steht NICHTS von "und das Kennzeichen nicht für ein anderes Auto zugeteilt wurde".

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 24. Juli 2018 um 11:58:54 Uhr:

Aber ihr könnt das ja mal im praktischen Versuch austesteten. :D

Bereits getan, keine Probleme gehabt bei der Zulassungsstelle. Und nu?

Zitat:

@Astra Twinport schrieb am 24. Juli 2018 um 12:12:29 Uhr:

Es ist so, mit Zulassung des neuen Fahrzeugs darf das alte mit diesem Kennzeichen nicht mehr gefahren werden.

"Ist so" ist doch keine Begründung für einen rechtlichen Sachverhalt :rolleyes::rolleyes: Wäre das tatsächlich so, wären Sitzungen vor Gericht ziemlich schnell zu Ende, weil dann auch nur noch einer da sitzt und sagt "ist so"...

Zitat:

@Astra Twinport schrieb am 24. Juli 2018 um 12:12:29 Uhr:

Ruft doch bei der Zulassungsstelle an und fragt selber nach.

Habe ich gemacht, Auskunft war: kein Problem, zweiter Satz Schilder erforderlich. Und nu?

Edit: Andere Zulassungsstelle einen Bezirk weiter angerufen, Auskunft war: kein Problem, zweiter Satz Schilder erforderlich. Und nu?

Bekommst Du diese Auskunft auch schriftlich mit Stempel und Unterschrift?

Eine mündliche Auskunft ist wenn es hart auf hart kommt nichts wert. Schon ein Unfall mit einem abgemeldeten Auto auf der Fahrt zum Abstellplatz ist Riskant genug.

Spätestens wenn man eine Auskunft Schriftlich will ändern sich die Meinungen gerne mal bei Behörden.

Themenstarteram 25. Juli 2018 um 19:39

Also - ich hab ihn jetzt abgeholt. Nach Auge zu Auge Kontakt war dann der Zulassungsherr sehr verwundert das seine Kollegin meinte ich könne mit einem gesiegelte Kennzeichen für ein anderes auf dem alten Fahren.

Musste also einen neuen Satz Kennzeichen mit Siegel nehmen für das neue und den alten Satz ohne Siegel für den alten. Also somit alles wie ihr beschrieben habt.

Danke vielmals für die Hilfe! :)

Zitat:

@safredAAs schrieb am 25. Juli 2018 um 21:39:15 Uhr:

Musste also einen neuen Satz Kennzeichen mit Siegel nehmen für das neue und den alten Satz ohne Siegel für den alten. Also somit alles wie ihr beschrieben habt.

Das kann doch nicht sein, hier haben doch ein paar User das für unmöglich erklärt. Wie kann da ein Mitarbeiter einer Zulassungsstelle es wagen, denen zu widersprechen? Hat er nicht bei Sir Donald nachgefragt?

Tecci, Du solltest offizielle Beschwerde beim Landrat einlegen

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