Neuer Versicherer stuft SF-Klasse zu hoch ein, trotz korrekten Antrag
Hallo Leute,
da die bisherige Versucherung unseres Zweitfahrzeugs mal eben die Prämie für 2025 verdoppeln wollte, sind wir woanders hin. Wir vermuten, dass die Verdoppelung daher kommt, dass unser Sohn Mitte dieses Jahres 18 wird und nicht mehr unter der BF17 Regel fällt. Soweit so klar.
Jetzt kommt's aber:
Wir hatten letztes Jahr einen HP Schaden und hätten dieses Jahr eine schlechtere SFK.
SF17 war vorhanden, ein Schaden also SF8.
Dies auch der neuen Versicherung mitgeteilt. Die Rechnung war dann auch mit SF8.
Jetzt kam aber eine Korrekturrechnung mit einem Guthaben. Der Grund ist einfach, dass die die SFK auf SF18 "korrigiert" haben.
Für uns sieht das so aus, als ob die alte Versicherung es falsch übermittelt hat. Zumindest ist uns kein Rabattretter bekannt, den wir bei der alten abgeschlossen hätten.
Was machen?
Füße still halten und abwarten? Uns geht es jetzt nicht um das Geld (wären ca. 140 Euro im Jahr). Nur was passiert nächstes Jahr? Wir werden höchstwahrscheinlich wieder wechseln, weil die neue mit Ü18 Fahrern auch mal eben die Prämie mehr als verdoppelt. Dafür sind BF17 Fahrer beitragsfrei mit drin.
Die bieten auch einen Youngdrivertarif an. Nur rechnet sich der erst bei drei Fahrzeugen.
Wir müssen ja dann zum Jahreswechsel überlegen, was wir machen und dann melden.
Was meint ihr?
VG
14 Antworten
Hallo,
ich hol das Thema noch mal hoch, da es wohl doch schon bald relevant wird.
Da wohl eins unserer Autos demnächst wegkommt, da es einen Dienstwagen geben wird, stehen wir vor der Frage, wie man die SF-Klassen "rettet".
Die Überlegung ist, dass man die SF-Klassen auf eins der Motorräder überträgt und man weiter in der SF-Klasse sinkt (Ummelderei wäre jetzt nicht das Problem). Vorrausgesetzt, man bleibt unfallfrei.
Wir wissen auch, dass beim Bike bei SF20 Schluss ist (die unfallfreien Jahre aber weiter zählen).
Nun ist die Frage, was geben wir an und was prüft die "neue" Versicherung?
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Das Ganze wird ja noch verkompliziert, da die Motorräder bisher als Zweitfahrzeug mit Sondereinstufung laufen. Hinzu kommt, dass eins der Motorräder auch von unserem Sohn (dann 18 Jahre) gefahren wird (A2).
Die schadensfreien Jahre mit dem 125er würden wir übernehmen.
Was das Alles noch Undurchsichtiger macht, ist die Tatsache, dass z.B. die HUK die Sondereinstufung für Zweitfahrzeuge nur macht, wenn die Fahrer älter als 25 sind. Was passiert aber, wenn wir das Motorrad von Sohn erstmal nur auf uns versichern (mit Sondereinstufung) und ihn das später mit Erhalt des A2 Scheins mit reinnehmen? Ist dann die Sondereinstufung dann wieder raus und es zählen nur die Jahre?
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Darüber grübeln wir noch, wie am Besten vorgehen.
Es geht aber trotzdem primär um die Ausgangsfrage mit der "falschen" SF-Klasse. Wir hatten ja alles korrekt beantragt...
😕
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VG
Wenn das Motorrad und das LKR bei der HUK sind und der Wegfallende AutoSF wo anders, lässt man den wegfallenden SF auf das Motorrad übertragen.
Bei LKR gibt es eh keine Sondereinstufung.
Der SF vom Motorrad kann man dann auf dem LKR folgenden Motorrad ganz übernehmen, wenn die Sondereinstufung, das Beginn - und Folgejahr schon überschritten hat. Dann fällt die Sondereinstufung auch nicht weg, wenn es Fahrer unter 23 gibt. Ansonsten werden nur die tatsächlichen Jahre übernommen
Hoffe ich habe das richtig verstanden
So in etwa.
Das LKR ist z.Z. bei der HUK24, würden aber beim Motorrad wohl zu "richtigen" HUK gehen.
Beim LKR haben wir es ja so gemacht, es erstmal ohne den Sohnemann zu versichern. Damit haben wir erreicht, dass wir schon das LKR ein Viertel Jahr günstig versichert hatten (das mit der A1 Prüfung hat sich gezogen). Die Ersparnis in Jahr zwei war dann deutlich höher, als der mickrige Betrag zum Anfang ohne U25 Fahrer.
Das ganze mit der Übernahme der Prozente aus dem laufenden Vetrag mit dem LKR ist klar.
Habe ich es richtig verstanden: Wenn wir das Motorrad erst auf einen von uns Eltern versichern und den Sohn erst später hinzunehmen, bliebe die Sondereinstufung für zweitfahrzeuge erhalten?
Die Idee ist ja, mein Motorrad auf meine Holde umzumelden und die Prozente vom Auto dahin zu übertragen. Es würde als Erstfahrzeug fungieren. Das Bike vom Sohn liefe dann als Zweitfahrzeug.
Nur steht noch die Frage im Raum, was ist mit der SF-Klasse, die von der jetzigen PKW Versicherung vergeben wurde (eigentliches Thema)?
Wie geht man da am Besten vor? Wollen ja nicht beschei...en.
VG
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Warum lässt du den SFR des wegfallenden Fahrzeugs nicht einfach ruhen? die nächsten 10 Jahre passiert ja erstmal nichts damit.
Wann war der Beginn vom LKR?
Dein Motorrad hat welche SF und wie lange läuft der Vertrag schon? Soll das dann zur HUK auf Ehepartner?
Wenn ihr schon von der HUK 24 zur HUk Coburg wollt (warum eigentlich?) dann nutzt das doch auch aus und nehmt die Dienste des persönlichen Beraters in Anspruch.
Dürfte sinnvoller und schneller sein als tagelang im Forum zu schreiben.
Nix für ungut.
Es geht eigentlich um die ursprüngliche Frage.
Was gebe ich an, wenn ich die Versicherung wechsle? Die SF Klasse vom aktuellen Versicherer oder die eigentlich richtige durch den Unfall letztes Jahr?
Welche SF-Klasse nimmt die Neue?
Der Wechsel HUK24 zur HUK hat den Grund, dass ich das bei meinem Fahrzeug schon gemacht hatte und da ein besserer Preis rauskam. Und wir brauchen einen Ansprechpartner, genau aus dem Grund, dass wir die Verträge anpassen müssen, seitdem unser Sohn ein motorsisierter VT geworden ist.
U25 (manche auch U23) Fahrer-/innen werden ja finanziell von den Gesellschaften ausgenommen (anders kann man es nicht beschreien). Von daher muss man ja schauen, wie es vertraglich am besten hinhaut.Das ganze nur per Mail machen, ist etwas mühselig.
Das LKR ist jetzt in SF1, also im dritten Jahr. Wir hatten da mit 1/2 angefangen.
Mein Motorrad ist jetzt bei SF4, wegen der Sondereinstufung.
Das Neue soll die unfallfreien Jahre vom LKR bekommen. So ist der bisherige Plan, der auch anders werden kann.
Vom Auto sind die SF-Klassen schon oben genannt.
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VG
Wenn der Unfall letztes Jahr war, übermittelt der Vorversicherer eh schon die zurückgestufte SF. Angeben kannst du was du willst, aufgrund der VWB wird dann der SF korrigiert.
Wenn das LKR in 2023 begonnen , kriegt das Motorrad dann SF2. Am besten der Sohnemann versichert sein Motorrad auf sich und du überträgst im die SF2, er muss aber seit 2023 den FS haben
Wenn du SF 4 auf deinem Motorrad hast, kann es dann auf einen Fahrer unter 23 geben, ohne das 2 Jahre verloren gehen.
Zitat:
@celica1992 schrieb am 15. Mai 2025 um 13:57:32 Uhr:
Wenn der Unfall letztes Jahr war, übermittelt der Vorversicherer eh schon die zurückgestufte SF. Angeben kannst du was du willst, aufgrund der VWB wird dann der SF korrigiert.
Hast du meinen Eingangsbeitrag gelesen?
Wir hatten den Vertrag mit SF8 begonnen. Der entsprechende Betrag dafür wurde auch abgebucht. Dann kam im Februar, also gut einen Monat nach Vertragsbeginn eine Korrekturrechnung, weil sich die SF-Klasse geandert hat. Es wurde wieder die alte SF-Klasse hergenommen und wir bekamen eine Gutschrift für die "Überzahlung".
Deshalb ja die Frage, was geb ich an? Einfach jetzt die aktuelle SF18?
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VG
Ich verstehe Celica so, daß es im Prinzip egal ist, was Du angibst.
Die Versicherungen machen sowieso ihr eigenes Ding mit ihrer Internen Abfrage.
Du machst Dich glaube ich auch nicht angreifbar wenn Du „versehentlich“ eine falsche SF Klasse angegeben hast.
Daher würde ich einfach mal SF 18 angeben und abwarten was passiert. 😉
Gibt dann einfach die SF 18 an
Wenn der Schaden kein Schaden war, gibt es die SF18,sofern da keine Sondereinstufung drin steckt
Hallo,
ich habe meinen "Denkfehler" entdeckt.
Haben mal den Portalzugang zum Versicherer genutzt. Und siehe da. Es steht die aktuelle SF18 drin, dahinter aber in Klammern "die tatsächliche SF lautet SF8". Wir haben also einen "Rabatt" im Wert der 10 SF bekommen.
Ist natürlich jetzt schwierig. Den Sohn reinnehmen würde bedeuten, dass wir jährlich fast das dreifache zahlen müssten (von ca. 450 Euro auf 1200 Euro). Andererseits darf unser Sohn aufschlagsfrei 3 Monate das Auto benutzen...
Btw.
Bei Bei Mitnahme der SF auf ein Motorrad wären die SF8 (bzw. SF9 nächstes Jahr) jetzt kein Beinbruch. Die Beiträge beim Mopped sind im Vergleich zum Auto ja eh recht gering.
Somit hat sich das Thema im Grunde erledigt
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VG