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Unfall > Rabattschutz greift aber Versicherer möchte Beitrag erhöhen ? Ist das so korrekt ?

Themenstarteram 1. September 2021 um 11:11

Unfall > Rabattschutz greift aber Versicherer möchte Beitrag erhöhen ? Ist das so korrekt ?

Hallo zusammen,

ich habe die Suche schon benutzt, aber nicht wirklich was gefunden, dass mir weiterhilft.

Folgendes ist passiert.

Nach ü 20 Jahren unfallfrei ( Vertrag SF25) hatte ich leider letztens einen „Treffer“, dummerweise 2 Wochen vorher einen Steinschlag

Also innerhalb 3 Wochen 1. Scheibe auf TK, einmal Haftplicht für den Gegner und einmal VK für unser eigenes Auto.

Vertrag hat Rabattschutz.

Jetzt 2 Wochen nach dem Unfall ruft mein Agent an und meint wir müssen uns mal unterhalten, da die Versicherung meinen Beitrag erhöhen möchte (bis heute kam dazu nichts schriftliches).

Es würden wohl Sonderkonditionen gestrichen, die ich aufgrund mehrerer Dinge wie , öfftl. Dienst Garage, KM Begrenzung usw. hätte. Er meinte, er könne das verhindern, wenn ich z. B. noch eine weitere ( Haftpflicht/Unfall/Gebäude??) Vertrag abschließen würde.

Kann das wirklich sein, oder will der mich verar….

Wie ist es, wenn ich zum Jahresende wechsel? Steht dann in meinem Vertrag noch die SF25 ( wegen des Rabattretters) oder wird der dann hochgestuft ( kleinere SF)?

Wäre gern vor dem Gespräch mit ihm informiert.

Thx schon mal

Nikdog

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12 Antworten

Du solltest erst mal klären, ob du Rabattschutz oder Rabattretter hast.

Rabattschutz und / oder Rabattretter werden bei einem Versicherungswechsel nicht mehr berücksichtigt.

Themenstarteram 1. September 2021 um 11:57

Zitat:

@Oetteken schrieb am 1. September 2021 um 13:43:45 Uhr:

Du solltest erst mal klären, ob du Rabattschutz oder Rabattretter hast.

Rabattschutz und / oder Rabattretter werden bei einem Versicherungswechsel nicht mehr berücksichtigt.

Hi Oetteken,

Habe lt. Angebot: Rabattschutz

DH deiner Meinung nach ginge die SF25 auf eine kleinere, also zb. SF 20

Lt der Werbung auf deren Homepage ( siehe Bild) lese ich das anders....

VG Nickdog

Schutz

Dein Beitrag kann sich frühestens zum Ablauf der Versicherung erhöhen, also für das nächste Versicherungsjahr.

Vielleicht gibt es einen Nachlass, wenn man mehrere Versicherungen dort hat.

Bei einem Versichererwechsel zum Ablauf greift der Rabattschutz, bei der neuen Versicherung meistens nicht.

Ein Versicherungsagent, der Einfluss auf die Preisgestaltung der Versicherung nehmen kann - höre ich auch nicht so oft und tendiere dazu, dass der nur eine zusätzliche Provision an dir verdienen möchte.

Ich kenne das von meiner (HUK24) Versicherung auch nur so, dass die SF-Klasse dank Rabattretter im Folgejahr gleich bleibt (also in deinem Fall bleibt es bei SFR 25, weder wird gesenkt, noch auf SFR 26 erhöht), bei einem Versicherungswechsel diese aber keinen schadenfreien Verlauf zu Grunde legt. Warum sollten die auch, die zusätzliche Prämie für den Rabattretter hat deine alte Versicherung erhalten.

Dein Teilkaskoaschaden ist ohne Bedeutung für den Vertrag.

Ich würde mich mal direkt an die Versicherung wenden und die Aussagen des Agenten hinterfragen.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 1. September 2021 um 14:50:25 Uhr:

 

und tendiere dazu, dass der nur eine zusätzliche Provision an dir verdienen möchte.

.

Das war auch mein erster Gedanke beim Lesen des EO.

Der Makler möchte hier nur für sich was abstauben.

Ich würde auf die Beitragsrechnung fürs nächste Jahr warten, dann weiß man Bescheid und kann immer noch handeln.

Beim Wunsch dann zu wechseln muss man natürlich an den tatsächlichen Schadensverlauf denken. Durch den Rabattretter bindet man sich meist doch an die alte Versicherung.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 1. September 2021 um 15:07:35 Uhr:

Zitat:

@PeterBH schrieb am 1. September 2021 um 14:50:25 Uhr:

 

und tendiere dazu, dass der nur eine zusätzliche Provision an dir verdienen möchte.

.

Das war auch mein erster Gedanke beim Lesen des EO.

Der Makler möchte hier nur für sich was abstauben.

Ich würde auf die Beitragsrechnung fürs nächste Jahr warten, dann weiß man Bescheid und kann immer noch handeln.

Beim Wunsch dann zu wechseln muss man natürlich an den tatsächlichen Schadensverlauf denken. Durch den Rabattretter bindet man sich meist doch an die alte Versicherung.

Ein Versicherungsmakler hat von einer zusätzlichen Vertragsbündlung bei der KFZ Gesellschaft normalweiae keine Möglichkeit nochmals nachzurabattieren.

 

Das trifft nur auf die Einfirmenvertreter zu, also angestellter Versicherungsaußendienst oder Versicherungsvertreter nach HGB84.

Die müssen ja zusehen ALLES bei Ihrer Gesellschaft unterzubekommen.

 

@Nickdog

Wenn du einen Rabattschutz hast, dann bleibt somit auch dein Beitragssatz erhalten. Etwaige Beitragsanpassungen der Gesellschaft und/oder Typ-/Regionalkassenänderungen sind davon natuerlich ausgenommen. Die neue Beitragsrechnung erhälst du meist 1-3 Monate vor deiner Hauptfälligkeit.

 

Du kannst zum Ablauf (Hauptfälligkeit) kündigen.

Manche Versicherer erhalten Dir deinen SF wenn du dort nahtlos wieder einen Rabattschutzbaustein mit abschließt.

Zitat:

@nickdog schrieb am 1. September 2021 um 13:57:51 Uhr:

Zitat:

@Oetteken schrieb am 1. September 2021 um 13:43:45 Uhr:

Du solltest erst mal klären, ob du Rabattschutz oder Rabattretter hast.

Rabattschutz und / oder Rabattretter werden bei einem Versicherungswechsel nicht mehr berücksichtigt.

Hi Oetteken,

Habe lt. Angebot: Rabattschutz

DH deiner Meinung nach ginge die SF25 auf eine kleinere, also zb. SF 20

Lt der Werbung auf deren Homepage ( siehe Bild) lese ich das anders....

VG Nickdog

Das meine ich nicht.

Normalerweise bleibt beim Rabattschutz ein VK-Schaden pro Jahr unberücksichtigt, aber nur, wenn du bei der Versicherung bleibst.

Wechselst du die Versicherung, dann wirst du so behandelt, als hättest du keinen Rabattschutz.

Zusätzlich wir die neue Versicherung evtl. berücksichtigen, dass du im abgefragtes Zeitraum nicht schadenfrei warst.

Grundsätzlich ist eine Versicherung nicht verpflichtet, dir eine Kaskoversicherung anzubieten.

Wenn du für die, nach deren Einschätzung, ein erhöhtes Risiko darstellst, dann können sie die Kaskoversicherung kündigen.

In jedem Fall hast du keine besonders guten Karten.

Vor vielen Jahren habe ich leider selbst feststellen müssen, dass Versicherungen nicht fair denken und handeln, das war allerdings nicht im Bereich Kfz-Versicherung sondern im Bereich Rechtsschutzversicherung.

Die HDI hat mich damals mit meiner Arbeitsrechtsschutzversicherung mitten im Verfahren im Regen stehen lassen.

Die hatten gemerkt, daß das teuer wird. Zwar war ich im Recht und habe abschließend alles zu 100% gewonnen, aber im Arbeitsrecht bleibt man in erster Instanz immer auf den eigenen Kosten sitzen.

Habe also ohne RS weiter geklagt, was natürlich nicht zur Nervenschonung beigetragen hat.

Moin Nickdog. Auf deinen Fall bezogen sieht es so soweit gut aus für dich!!

 

Kleiner Wermutstropfen ist nur….

????Aus deiner SF 25 wird im Hintergrund eine SF 12 und in der Vollkasko steht für 2022 eine SF 16 da. Daraus würde sich ohne Rabattschutz eine 15-20% Beitragserhöhung ergeben.

Das trifft dich aber nicht…?? Also sieht es wieder gut aus…

Wenn du wechselst wird nur die SF12/16 weiterbestätigt. Nur informiere dich gern mal welche Versicherer deinen Rabattschutz fortführen würden, sofern du dahin wechselst und wieder einen Rabattschutz abschließt.

Lass dir das gern auch vor Wechsel schriftlich bestätigen. (z.B. folgende Anbieter: AXA, Dialog, Ergo, VHV und noch einige weitere…)

Bei deiner grünen Versicherung hast du den Vorteil, dass du weiter in die SF26 (2022) gestuft wirst sofern kein weiterer Unfall dazu kommt.

Dies bieten wenige Anbieter… Es ist also ein Pluspunkt.

 

PS geh locker in das Gespräch, hier wird es nur um deinen Schadenverlauf gehen. Da du mehr Geld nimmst als du gibst bist du weniger lukrativ. Das ist üblich??????

@Oetteken : Verstehe ich nicht, wenn das Verfahren schon lief, was nutzt der RS dann die Kündigung? Maßgeblich ist doch der Zeitpunkt, wann der Ärger losging.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 1. September 2021 um 18:34:24 Uhr:

@Oetteken : Verstehe ich nicht, wenn das Verfahren schon lief, was nutzt der RS dann die Kündigung? Maßgeblich ist doch der Zeitpunkt, wann der Ärger losging.

Das ist zwar OT, ich mache es daher kurz.

Wenn ein Arbeitsgerichtsverfahren durch Berufung nicht rechtskräftig wird, dann muss man seine Gehaltsforderungen alle drei Monate neu einklagen.

Das sind dann jeweils eigenständige Verfahren.

Es geht zwar immer um die gleiche Ursache, aber die RS muss immer neue Deckungszusagen erteilen.

Bei mir waren das, wenn ich mich recht erinnere, fünf weitere Klagen, die ich vor dem Arbeitsgericht, ohne Rückendeckung durch die HDI-RS, selbst durchgefochten habe.

Nur die Kosten der ersten Klage mussten die durch alle Instanzen bezahlen, weil die gekündigt haben, als das zweite Deckungungsersuchen von meinem RA eingereicht wurde.

Ich tippe hier auf folgendes:

Die Versicherung prüft im Schadensfall, ob weiche Tarifmerkmale wie z.B. die jährliche Fahrleistung stimmen.

Vermutlich wir hier was nicht stimmen und somit wegfallen.

Das würde zu einer Preiserhöhung führen.

Der Makler macht dir jetzt das Angebot, dir weiteren Bonus aufs Auto geben zu können, wenn du weitere Verträge bei ihm machst.

Red einfach mal mit ihm, was er dir anbietet und frag, warum die Versicherung genau erhöhen möchte.

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