Neuer Verbandkasten ab 01.01.2014?
Moin,
in der regionalen Zeitung stand, dass ab 01.01.2014 die Norm für Verbandskästen geändert wurde und man nun neue benötigt.
U.a. sollen jetzt 2 Feuchttücher sowie eine Kinderverbandsrolle und ein 16teiliges Pflasterset drin sein.
Mich wundert, das man weder hier noch sonstwo davon gehört hat. Ist doch ein gefundenes Fressen für Baumärkte, Händler etc. mit den Verbandskästen wieder abzuzocken?!
Bei Wikipedia steht dazu lediglich:
Zitat:
Der Inhalt des Kfz-Verbandkastens ist in der DIN 13164 Erste-Hilfe-Material – Verbandkasten B festgelegt. Diese wurde zum Januar 2014 angepasst.
Aldi bietet jetzt die neuen Sets an für günstige 5,99 €.
Laut ADAC haben die alten bis zum Verfallsdatum "Bestandsschutz":
http://www.adac.de/infotestrat/technik-und-zubehoer/verbandskasten/
Natürlich kann man das neu hinzugekommene auch einfach ergänzen, genauso wie man bei den abgelaufenen eben nur die abgelaufenen Produkte ersetzen muss.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Ich muss auch nix Neues kaufen, wenn der Inhalt abgelaufen ist.
Wie gesagt musst Du nicht, aber ist doch blöde wenn Du ein Pflaster hast welches nicht richtig klebt, aber Dein Ding.
Zitat:
da in Deutschland mit Verwendung des Begriffs Verbandkasten selbiger üblicherweise inklusive dem dazugehörigen Inhalt verstanden wird, auch und gerade wenn man von Ablaufdaten spricht...
Ebenso ein Verbandskasten, und warum versuchst Du "Lehrerhaft" nun einen Begriff zu korrigieren welcher ebenfalls die gleiche Bedeutung hat ?
Gerade als Mod solltest Du doch solche Diskussionen unterbinden, und nicht auch noch fördern.
123 Antworten
Ein abgelaufener oder unvollständiger Verbandskasten ist ein Verstoß gegen 35h (3) Stvzo. Zwar sagt die DIN, dass ein abgelaufener Verbandskasten nicht rechtswidrig sei, aber 35h Stvzo bezieht sich auch auf den §4 Medizinproduktgesetz.
Dieser besagt eben das Gegenteil -> Verfallsdatum muss eingehalten werden, da das Verbandsmaterial unbrauchbar sein könnte.
(Quelle: Straßenverkehrsrecht, Kommentar Beck, 42. Auflage)
Streng genommen könnte man daher die 5€ sanktionieren, was aber in der Praxis nicht gemacht wird. Deshalb wäre ein Mängelbericht auch rechtmäßig. 🙂
Zitat:
@FrankDrebbin89 schrieb am 25. Dezember 2014 um 02:05:43 Uhr:
§4 Medizinproduktgesetz.
Wie oft denn noch? Das Medizinproduktgesetz gilt
NICHTfür Privatpersonen.
🙄
Siehe Anhang! 🙂
Zwar gilt der §4 nicht für Privatpersonen, dennoch ist er für den 35h StVzo von Bedeutung. Er definiert im Prinzip die Beschaffenheit des Verbandskastens.
OK, nenne mir bitte einen Fall inkl AZ, in welchen ein privater FZG-Fahrer die 5€ wegen einem abgelaufenen Verbandkasten löhnen musste.
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Ich habe die Rechtsgrundlage genannt, sie begründet und die eindeutige Literatur (die an den Fachhochschulen genutzt wird) genannt. Es steht doch schwarz auf weiß! Dass in der Praxis keine 5 Euro sanktioniert werden, steht auf einem anderen Papier! Ich habe mit meiner Ausführung nur dargelegt, dass es sehr wohl rechtlich sauber ist, einen Mängelbericht auszustellen!
Die Fachliteratur richtet sich auch an das Fachpersonal und nicht an den Laien, ergo geht dein Schuß ins Leere.
Anders sieht es aus wenn der Verbandkasten abgelaufen ist und der Halter/Fahrer ist im medizinischen Bereich tätig welcher von diesem Gesetz erfasst wird. Dann könnte das Gesetz greifen.
Woraus lest ihr, dass das MPG nicht für Privatleute gelten soll?
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 25. Dezember 2014 um 13:23:41 Uhr:
Woraus lest ihr, dass das MPG nicht für Privatleute gelten soll?
Aus §1 MPG.
Zitat:
@GerhardT2 schrieb am 25. Dezember 2014 um 13:49:08 Uhr:
Aus §1 MPG.Zitat:
@Tecci6N schrieb am 25. Dezember 2014 um 13:23:41 Uhr:
Woraus lest ihr, dass das MPG nicht für Privatleute gelten soll?
§ 1 Zweck des Gesetzes
Zweck dieses Gesetzes ist es, den Verkehr mit Medizinprodukten zu regeln und dadurch für die Sicherheit, Eignung und Leistung der Medizinprodukte sowie die Gesundheit und den erforderlichen Schutz der Patienten, Anwender und Dritter zu sorgen.
Patienten und Anwender können auch Privatpersonen sein.
Zitat:
@touranfaq schrieb am 25. Dezember 2014 um 13:55:37 Uhr:
§ 1 Zweck des Gesetzes
Zweck dieses Gesetzes ist es, den Verkehr mit Medizinprodukten zu regeln und dadurch für die Sicherheit, Eignung und Leistung der Medizinprodukte sowie die Gesundheit und den erforderlichen Schutz der Patienten, Anwender und Dritter zu sorgen.
Sorry, aber bei diesem Gesetzestext denke ich eher an Kondome, die Pille und Viagra, als an einen Verbandkasten. 🙄
Wer bei Gesetzestexten an was denkt spielt für die Rechtswirkung nicht unbedingt die größte Rolle.
Die überwiegende Mehrzahl der Autofahrer hat jedenfalls kein Problem mit der Assoziation "abgelaufen - muss neu". Wer natürlich besonders schlau sein will und Rechtsgrundlagen die er nicht vollständig kennt falsch auslegt, der wird sich nicht unbedingt auf die Unvermeidbarkeit des Rechtsirrtums berufen können.
Zitat:
@hk_do schrieb am 24. Dezember 2014 um 00:08:20 Uhr:
Da beide verlinkten Internetseiten grobe inhaltliche Fehler aufweisen (und die eine sogar durch die eingeblendete Werbung ggf. völlig in die Irre leitet) empfiehlt sich doch ein Blick in die Primärquelle, nämlich die StVZO §35h:
Zitat:
@hk_do schrieb am 24. Dezember 2014 um 00:08:20 Uhr:
Zitat:
...ist Erste-Hilfe-Material mitzuführen, das nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13 164, Ausgabe Januar 1998 oder Ausgabe Januar 2014 entspricht
Da muss ich doch mal ´ne Zwischenfrage stellen bzw. ´ne Anmerkung loswerden.
Es sind derzeit definitiv beide Ausgaben erlaubt? Worin unterscheiden die sich bzw. warum gibt es eine neue, wenn die alte weiter Bestand hat?
Würde man dem folgen, dann wäre ja die Ausgabe Januar 2014 (und somit die diskutierten Änderungen) für die meisten Autofahrer irrelevant, solange sie einen Kasten haben, welcher (inhaltlich) der Ausgabe Januar 1998 entspricht.
Oder wo hab ich grad den gedanklichen Fehler?
Nur dass kein Missverständnis entsteht - ich hab absolut kein Problem mit der Verfahrensweise "abgelaufen = muss neu". Tausche meist eh pauschal nach 2 Jahren.
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 29. Dezember 2014 um 07:15:06 Uhr:
Würde man dem folgen, dann wäre ja die Ausgabe Januar 2014 (und somit die diskutierten Änderungen) für die meisten Autofahrer irrelevant, solange sie einen Kasten haben, welcher (inhaltlich) der Ausgabe Januar 1998 entspricht.
Das ist offenbar Sinn der Sache: Bestandschutz für alte Kästen die noch nicht abgelaufen sind.
Zitat:
Oder wo hab ich grad den gedanklichen Fehler?
Nein, hast Du nicht. Da man abgelaufene Kästen ersetzen muss und ab 01.01.2015 nur noch die neue Norm verkauft werden darf, haben in 3-4 Jahren alle Autofahrer Kästen nach der neuen Norm.
Zitat:
@touranfaq schrieb am 29. Dezember 2014 um 07:25:41 Uhr:
Da man abgelaufene Kästen ersetzen muss...
Es muss lediglich das ersetzt werden, was ein ablaufdatum aufgedruckt hat...der austausch des ganzen kastens ist nicht vorgeschrieben!
Zitat:
@touranfaq schrieb am 29. Dezember 2014 um 07:25:41 Uhr:
Das ist offenbar Sinn der Sache: Bestandschutz für alte Kästen die noch nicht abgelaufen sind.Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 29. Dezember 2014 um 07:15:06 Uhr:
Würde man dem folgen, dann wäre ja die Ausgabe Januar 2014 (und somit die diskutierten Änderungen) für die meisten Autofahrer irrelevant, solange sie einen Kasten haben, welcher (inhaltlich) der Ausgabe Januar 1998 entspricht.
Zitat:
@touranfaq schrieb am 29. Dezember 2014 um 07:25:41 Uhr:
Nein, hast Du nicht. Da man abgelaufene Kästen ersetzen muss und ab 01.01.2015 nur noch die neue Norm verkauft werden darf, haben in 3-4 Jahren alle Autofahrer Kästen nach der neuen Norm.Zitat:
Oder wo hab ich grad den gedanklichen Fehler?
Und wenn man jetzt (auch solche Leute soll´s geben, ich nicht ...) einen Kasten nach 1998er-Regelung hat - stetig zum Ablaufdatum werden die enthaltenen Produkte ersetzt. Dann hat man zwar immer einen "nicht abgelaufenen" Inhalt ... aber dennoch vom Umfang her "nur" den 1998er-Inhalt.
Sollte es zur 2014er-Version inhaltliche Änderungen gegeben haben, so wären diese dabei nicht berücksichtigt.
Ist in so einem Fall der "aktuell gehaltene" 1998er-Kasten ok oder nicht?