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Neuer Verbandkasten ab 01.01.2014?

Moin,

in der regionalen Zeitung stand, dass ab 01.01.2014 die Norm für Verbandskästen geändert wurde und man nun neue benötigt.

U.a. sollen jetzt 2 Feuchttücher sowie eine Kinderverbandsrolle und ein 16teiliges Pflasterset drin sein.

Mich wundert, das man weder hier noch sonstwo davon gehört hat. Ist doch ein gefundenes Fressen für Baumärkte, Händler etc. mit den Verbandskästen wieder abzuzocken?!

Bei Wikipedia steht dazu lediglich:

Zitat:

Der Inhalt des Kfz-Verbandkastens ist in der DIN 13164 Erste-Hilfe-Material – Verbandkasten B festgelegt. Diese wurde zum Januar 2014 angepasst.

Aldi bietet jetzt die neuen Sets an für günstige 5,99 €.

Laut ADAC haben die alten bis zum Verfallsdatum "Bestandsschutz":
http://www.adac.de/infotestrat/technik-und-zubehoer/verbandskasten/

Natürlich kann man das neu hinzugekommene auch einfach ergänzen, genauso wie man bei den abgelaufenen eben nur die abgelaufenen Produkte ersetzen muss.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Ich muss auch nix Neues kaufen, wenn der Inhalt abgelaufen ist.

Wie gesagt musst Du nicht, aber ist doch blöde wenn Du ein Pflaster hast welches nicht richtig klebt, aber Dein Ding.

Zitat:

da in Deutschland mit Verwendung des Begriffs Verbandkasten selbiger üblicherweise inklusive dem dazugehörigen Inhalt verstanden wird, auch und gerade wenn man von Ablaufdaten spricht...

Ebenso ein Verbandskasten, und warum versuchst Du "Lehrerhaft" nun einen Begriff zu korrigieren welcher ebenfalls die gleiche Bedeutung hat ?

Gerade als Mod solltest Du doch solche Diskussionen unterbinden, und nicht auch noch fördern.

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Hmm, was ist denn jetzt mit der Ausgangsfrage? Braucht man den neuen Verbandskasten oder nicht?

Einfachste und praxisgerechte Antwort:
Nö.
Einfach beim nächsten Ablaufdatum einen neuen kaufen.

Für tiefschürfendere Argumente die 5 Seiten lesen.
(Theoretisch entspricht der neue nicht der StVZO - ob und wie das geahndet werden würde - Glaskugel sagt vermutlich nicht. Und theoretisch kümmert dich als Privatperson das Ablaufdatum nicht. Praktisch kostet der Kasten aber nix - und der normale Autofahrer packt einfach einen neuen ein wenn abgelaufen.)

Wass macht ihr denn mit abgelaufenen Verbandkästen? Habe heute die Garage aufgeräumt und fünf Abgelaufene rumliegen (der älteste MHD 1997, der jüngste 07/2014)...

Restmüll. Vielleicht vorher noch die Metallteile raus, wegen Mülltrennung, aber sollten eigentlich gut brennen die Verbände und das Verpackungsmaterial. Gut, vielleicht noch Kunststoffteile in den Gelben Sack.

Ansonsten, ein Verbandskasten für den Notfall kann im Haushalt nicht schaden, vielleicht kann auch ein Nachbar einen brauchen, wie auch immer.

Aber sonst bleibe ich dabei:
Wegwerfen und lieber durch einen neuen ersetzen. Oder das Material sortieren und teilweise ersetzen.

Als Übungsmaterial... ist auch eine Idee, aber ob gerade Feuerwehr und Rotes Kreuz das brauchen? Läuft bei denen nicht auch regelmäßig was ab, sodass die genug haben?

Zitat:

Original geschrieben von Waeller5


Feuerwehr, Rotes Kreuz, ...... als Übungsmaterial spenden.

Die lachen mich aus... Unsere FFW stellt sich gefühlt jedes Jahr ein neues Einsatzfahrzeug in die Garage und bei den Ortsverbänden der Rettungsdienste schauts ähnlich aus.

Dann bringe ich sie wahrscheinlich zur örtlichen Tansaniahilfe. Dauert zwar noch, bis die den nächsten Container verschiffen, aber die Teile liegen jetzt ja auch nicht erst seit gestern in der Garage!

ich sammel die gerne aus dem Bekanntenkreis und kann dann zum selbstkostenpreis Erste Hilfe am Kind für junge Muttis anbieten. Also wegschmeißen ist unsinnig

Könnte man sowas vielleicht an die Fahrschulen geben die Erste Hilfe Kurse anbieten? Also Verbände und deren gleichen die ja eh nur zum versuch benutzt werden. Hatte in meiner Schulzeit mal ein Erste Hilfe Kurs und dort waren auch abgelaufene dabei.

Ja, kann man. Die freuen sich ( wenn die selbst anbieten und nich von extern jemanden kommen lassen )

Zitat:

Original geschrieben von Mimro



Zitat:

Original geschrieben von Waeller5


Feuerwehr, Rotes Kreuz, ...... als Übungsmaterial spenden.
Die lachen mich aus... Unsere FFW stellt sich gefühlt jedes Jahr ein neues Einsatzfahrzeug in die Garage und bei den Ortsverbänden der Rettungsdienste schauts ähnlich aus.

Woher willst du wissen, daß die dich auslachen?

Glaube ich kaum. Die geben das dann weiter.

Oder such direkt bei dir:
Jugend-Rot-Kreuz.
Wird es ziemlich sicher auch geben. Die nehmen das eigentlich immer gern.

Klebeetikett in den Drucker, neues Schild mit neuem Ablaufdatum 2018 erstellen, ausdrucken, ausschneiden, aufkleben und zurück in den Kofferraum damit.

Verbandsmaterial wird nicht "schlecht".

Keime und Dreck hat der "Kunde" schon genug in der Wunde, wenn du bei ihm ankommst, da macht ein abgelaufener Verband keinen Unterschied.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher



Verbandsmaterial wird nicht "schlecht".

Jedenfalls nicht so schnell, dass es nach paar Jahren, in unsteriler Umgebung, nicht mehr seinen Zweck erfüllen würde.

Zitat:

Keime und Dreck hat der "Kunde" schon genug in der Wunde, wenn du bei ihm ankommst, da macht ein abgelaufener Verband keinen Unterschied.

Das hört die Staatsmacht aber gar nicht gerne! Ist aber völlig korrekt.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher


Klebeetikett in den Drucker, neues Schild mit neuem Ablaufdatum 2018 erstellen, ausdrucken, ausschneiden, aufkleben und zurück in den Kofferraum damit.

Verbandsmaterial wird nicht "schlecht".

Keime und Dreck hat der "Kunde" schon genug in der Wunde, wenn du bei ihm ankommst, da macht ein abgelaufener Verband keinen Unterschied.

Oha....das ist ja quasi ein Aufruf zu einer strafbaren Handlung.

§4 Medizinproduktegesetz beachten !

Ein abgelaufener Verbandkasten ist lt. StVo zwar kein Problem, aber die Verwendung nach o.g.

Zitat:

Original geschrieben von popeye174



§4 Medizinproduktegesetz beachten !

Für welchen Personenkreis ist das Medizinproduktegesetz denn bindend?

Zitat:

Original geschrieben von popeye174


Oha....das ist ja quasi ein Aufruf zu einer strafbaren Handlung.

§4 Medizinproduktegesetz beachten !

Oha....wenn man mal weiterliest, ist das gerade mal eine Ordnungwidrigkeit.

§42 Medizinproduktgesetz beachten !

Dann ist noch zu klären, ob Verbandsmaterial überhaupt unter die Definition "Medizinprodukt" fällt.

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