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Neuer C70 von Volvo falsch geliefert. Und nun ???? :-(

Volvo C70 2 (M)
Themenstarteram 8. April 2011 um 19:31

Hallo,

wir waren heute bei Volvo, um unseren neuen C70 zu begutachten. Es war grosse Freude angesagt, denn es schien alles perfekt. Dann viel plötzlich auf, dass der bestellte elektrische Beifahrersitz ein manueller ist :mad:. Wir sind zwei Rollstuhlfahrer und haben es uns extra so bestellt, damit auch alles perfekt und einfach zu verstellen geht. Und nun das :( ! Auf der verbindlichen Bestellung und der schriftlichen Bestätigung steht der elektrische Beifahrersitz mit drauf. Volvo bot uns sofort an, ein neues Auto mit dem fehlenden elektrischen Beifahrersitz zu bestellen. Denn eine Nachrüstung ist nicht möglich :(. Das würde dann aber wieder 3-4 Monate Lieferzeit bedeuten und der Behindertenumbau müsste auch neu terminiert werden. Dann ist der Cabrio-Sommer schon wieder grossenteils rum :mad:.

Es ist zwar möglich für uns, auf diesen elektrischen Beifahrersitz zu verzichten, aber mit deutlich mehr Mühe beim einsteigen.

Wie würdet Ihr Euch also in unserem Falle verhalten ? Wir haben aus unserer Sicht folgende Möglichkeiten:

 

- Auto nochmal kommen lassen und mehrere Monate drauf warten.

 

- Geliefertes Auto mit dem Mangel akzeptieren und den entstandenen Schaden/Verlust in Geld (Summe :confused:) abgelten lassen.

 

 

Danke im Voraus für Eure Mithilfe,

 

Marcus

Beste Antwort im Thema
am 9. April 2011 um 22:19

Hallo Marcus,

 

Deine Frage hat mich recht lange beschäftigt, entschuldige bitte die Wartezeit, aber ich musste mein Gesetzliches Grundwissen über Kaufverträge erst auffrischen um eine Fachlich und Sachlich korrekte Antwort zu erstellen.

Zuerst die Fakten, nur so kann man eine vernünftig, rechtlich passende Aussage machen.

Eins Vorweg, ich werde nicht jeden Punkt einzeln in Unterpunkte aufteilen, ich nehme diese als erfüllt an, sollten Fragen bestehen - einfach PN

1. Durch die Unterschriften auf dem Kaufvertrag hast du (als Privatperson) mit dem Händler (Auftretend als Kaufmann) einen bindenden rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen.

2. Qualitätsmerkmale:

Durch ankreuzen in der Austattungsliste hast du die "Qualität" (die Austattung etc.) im Kaufvertrag bindend festgelegt.

Es gibt noch mehr Punkte die Erfüllt sind, liste sie aber nicht auf, da diese in diesem Fall nicht von großer Bedeutung/Belang ist/sind.

 

Jetzt geht es noch um die Erfüllung des Kaufvertrages

Auch hier werde ich wieder einige Punkte aufzählen

1. Du hast den Wagen zum vereinbarten Termin oder in dem vereinbarten Zeitraum geliefert bekommen.

2. Du hast sofort einen "Offenen Mangel" festgestellt. Die Elektrische Sitzverstellung - Beifahrer fehlt. Hinzu kommt, so würde ich das auslegen, dass es sich in deinem Fall um einen wesentlichen Mangel handelt. Da der Mangel deine Benutzung der Ware stark behindert/einschränkt. Allerdings ist das Auslegungssache, ich bin kein Jurist - Nur Kaufmann. Fakt ist, es bestehen Mängel an der versprochenen Ware, sie ist nicht ordnungsgemäß geliefert worden.

Es kann unter Umständen sogar noch eine dritte Art von Mangel dazukommen. Sie nennt sich behebbarer Mangel, erklärung folgt später.

Für dich und den Händler bestehen nun folgende Möglichkeiten

1. Wandlung - Rücktritt vom Kaufvertrag

Jeden von dir erbrachte Leistung (geldlicher Art) ist dir sofort zu erstatten

2. Verbesserung oder Preisminderung (behebbarer Mangel)

Der Händler hat das recht den Mangel zu beheben, dass heisst in deinem Fall kann er sogar darauf bestehen, dass der Wagen zurück nach Schweden geht zum Umbauen, allerdings muss er dir für die Zeit Gleichwertigen Ersatz zur Verfügung stellen.

Und er hat das recht, dass sogar zweimal zu tun. Das bedeutet wenn der Wagen nach Schweden geht und er wiederkommt - Nehmen wir an die Verstellung funktioniert nicht, darf er den Wagen nochmal nach Schweden schicken, allerdings geht das zulasten seiner Kosten, nicht deiner.

Die letzte Alternative wäre, dir einen neuen Wagen liefern zu lassen, mit deiner gewünschten Austattung, allerdings kann ich dir nichts dazu sagen, ob du ein anrecht auf einen zweiten Wagen und eine Preisminderung aufgrund der längeren Wartezeit, zumindestens steht dir auch da wieder gleichwertiger Ersatz zu.

Bei der Preisminderung wird es interessant, da dein Fall recht speziell ist. Du bist, soweit ich das erfassen kann, auf die Sitzverstellung angewiesen. Und da ein Preisschild dran zu hängen wird schwierig, aber rein rechtlich möglich.

Ich hoffe ich konnte dir damit irgendwie helfen, und drücke die Daumen, dass sich alles auf vernünftige Weise klären lässt.

MfG

Alex

 

PS: Im Anhang eine Word Datei zum Thema Kaufverträge - recht übersichtlich wie ich finde

 

 

 

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Hallo,

dacht ich es mir doch, dass es einen Weg geben sollte, den verstellbaren Sitz nachzurüsten.

Wer es "verbockt hat", spielt absolut keine Rolle. Du hast als Vertragspartner den Händler. Nur wenn man dort nicht weiterkommt, kann man sich an Volvo wenden, damit die sich der Sache annehmen.

Allerdings stört mich die Aussage des Händlers "keine Garantie" geben zu wollen, dass es klappt. Letztlich ist es seine Aufgabe, die Sache zu klären und mit Volvo zu sprechen, wie es definitiv sichergestellt werden kann, dass alles geht. Notfalls sollen die eben einen Spezialisten dafür anfordern, es ist ja deren Problem.

Gruss Neo

Themenstarteram 11. April 2011 um 18:47

Nach Rücksprache mit unserem Anwalt wurde der Vertragshändler aufgefordert den elektrischen Beifahrersitz nachzurüsten und schriftlich einen Termin dafür abzugeben. Die Terminabgabe wurde vom Vertragshändler verweigert ! Nun wird der Anwalt den Vertragshändler schriftlich zur Nachrüstung auffordern und eine angemessene Frist setzen.

 

am 11. April 2011 um 18:50

Schade,

dass es so laufen muss, aber das ist eine der weiteren Möglichkeuten, die du hast. Von der rechtlichen Seite her, sieht es für dich sehr gut aus.

Der Händler wird handeln müssen. Drücke dir die Daumen! Lass dir die Freude an deinem Elch nicht verderben (auch wenn es schwerfällt).

 

MfG

Alex

Zitat:

Original geschrieben von clk200kmarcus

Nochmal vielen Dank allen Antwortenden :).

 

Jetzt kommt über den Vertragshändler die Aussage von Volvo, dass die Nachrüstung des elektrischen Beifahrersitzes doch machbar ist. Allerdings übernimmt weiterhin die Werkstatt des Vertragshändlers keine Garantie dafür, dass es dann am Ende auch funktioniert :rolleyes:. Ausserdem würde die Bestellung der Teile von den einzelnen Zulieferern mindestens 3 Wochen dauern.

Hallo,

ich frage mich wie sie den Sitz nachrüsten wollen. Der hat doch jetzt die mechanische Verstellung, wie wollen sie die entfernen und die Schaltereinheit für die elektr. Verst. anbringen? Wechseln die das Untergestell aus? Habt ihr mal nachgefragt? Wenn es gehen soll, wird er ja eine Aussage dazu treffen können.

Das die Werkstatt aber keine Garantie für die Funktion übernehmen will, finde ich bedenklich... Er wird es so vermerken und das kann nicht richtig sein. Wenn sie nachrüsten muß auch bei einem Neufahrzeug die Garantie übernommen werden!

Wie sieht das der Anwalt?

Denn ohne Garantie würde ich ein neues Fahrzeug haben wollen...

 

Gruß

EikoRD

Themenstarteram 12. April 2011 um 6:45

"ich frage mich wie sie den Sitz nachrüsten wollen. Der hat doch jetzt die mechanische Verstellung, wie wollen sie die entfernen und die Schaltereinheit für die elektr. Verst. anbringen? Wechseln die das Untergestell aus? Habt ihr mal nachgefragt? Wenn es gehen soll, wird er ja eine Aussage dazu treffen können."

 

Das "wie" ist eigentlich nicht unser Problem :rolleyes: ( nur das "ob überhaupt" )

 

"Das die Werkstatt aber keine Garantie für die Funktion übernehmen will, finde ich bedenklich... Er wird es so vermerken und das kann nicht richtig sein. Wenn sie nachrüsten muß auch bei einem Neufahrzeug die Garantie übernommen werden!

Wie sieht das der Anwalt?

Denn ohne Garantie würde ich ein neues Fahrzeug haben wollen..."

 

Aus der Garantie-Nummer kommen sie, laut Anwalt und ADAC nicht raus !

Themenstarteram 24. Mai 2011 um 19:52

So, nach weiteren 5 vergangenen Wochen haben wir das Auto seit Freitag in der Garage. Mit einem neu eingebauten elektrischen Beifahrersitz und dem dann erfolgten Behinderten-Umbau.

Fährt und funktioniert prima ! Was hoffentlich viele Jahre so bleibt. Der Händler ist übrigens imho wirklich nicht zu empfehlen. Zusätzlich zu der grossen Panne gab es nämlich noch mindestens zwei weitere ( Kommunikations )-Pannen bei denen.

am 24. Mai 2011 um 19:54

Hallo,

Na dann meinen allerherzlichsten Glückwunsch, dass es doch noch geklappt hat. Ich wünsche dir gute und allzeit knitterfreie fahrt mit deinem Elch.

Stell doch bitte ein paar Bilder ein wenn du kannst.

 

MfG

Alex

Wunderbar dass das geklappt hat.

Freut mich für euch !!!

Habt ihr auch ne Entschädigung bekommen für die längere Wartezeit ???

Themenstarteram 24. Mai 2011 um 20:18

Nen Blumenstrauss, ne Pulle Schampus und den Tank voll :rolleyes:

 

besser als nichts ^^

aber ein preisnachlass wäre wohl angebracht .. =(

habt ihr eine garantie bekommen für das ganze ?

und du hattest volvo deutschland doch auch informiert was haben die zu dem ganzen gesagt?

wie ist das ganze mit dem anwalt ausgegangen.. ?

hoffe du findest zeit uns ein paar bilder einzustellen..

wünsche dir super gute und schadensfreie fahrt..

Themenstarteram 24. Mai 2011 um 22:16

Aus der Garantie-Nummer kommen sie laut Anwalt nicht raus !

 

Volvo-Deutschland hat ja die Machbarkeit des Umbaus auf den elektrischen Sitz bestätigt und den Händler zur Durchführung aufgefordert.

 

Der Anwalt und wir sehen das Problem als erledigt an. Laut ihm gibt es nur die vollwertige Nachbesserung oder den geldwerten Ersatz. Ersteres ist ja jetzt erfolgt.

 

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