Neuen Q5 aus Watford nur 2. Hand ?
Hallo,
ich habe mir nach Euren Beschreibungen mir eine Q5 in Watford bestellt. 30.11.09 bestellt, jetzt abholbereit. Hat alles soweit prima geklappt.
Aber heute beim Straßenverkehrsamt bekomme ich einen Vorbesitzer im Brief eingetragen, das heißt mein Wagen ist nicht 1. Hand. Ist das so in Ordnung ?
Beste Antwort im Thema
Hallo Ulla,
durch die Zulassung reduziert sich der Wert des Autos, vor allem bei Wiederverkauf. Das ist ein deutlich finanzielles Defizit, des würde ich nicht so einfach hinnehmen....ein straflich relevanter Betrug!
Gruß
Marie
...nach öffnen des Link, klick bitte weiter unten "FAQ-Seite" an.....
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34 Antworten
Hallo Ulla !
Du kennst die Regeln, verfügst über genügend Potenzial.....
What should be there are still wrong ?.. 🙂
L.G
Marie
Hallo Ulla,
also bei Vorbesitzer muss auf jeden Fall 0 stehen, alles andere ist völlig inakzeptabel! Es gab ja auch definitiv keinen Vorbesitzer. Und der Wagen wird/wurde auch in England nicht "richtig" zugelassen, sonst gäbe es ein Registration Certificate (= engl. Fahrzeugbrief). Tageszulassung ist absoluter Quatsch! Die 1st Registration ist nur für den Export notwendig/bestimmt und vom UK vorgeschrieben (hatte John mit erkärt). Bei mir steht das Gleiche drin. Erst Watfort Audi und dann unter 1st Change mein Name.
Meine Zulassungsstelle wollte noch eine Bestätigung, dass es sich bei diesem Fahrzeug um einen Neuwagen handelt. Vielleicht würde Dir so was auch weiterhelfen. Auf jeden Fall musst Du das mit dem Vorbesitzer ändern lassen.
Gruß und viel Erfolg!
Cool-Mac-Guy
Was kann da noch stehen, wenn ich das Auto angemeldet habe nocht vor der Abholung? Natürlich bin ich der Erstbesitzer. Ich habe die COC Papiere bekommen und das Auto angemeldet noch befor ich die Papiere aus UK hatte.
Es ist wahrscheinlich vom Mitarbeiter zu Mitarbeiter bei der Zulassungstelle abhängig.
Zitat:
Original geschrieben von Surus
Es ist wahrscheinlich vom Mitarbeiter zu Mitarbeiter bei der Zulassungstelle abhängig.
Hängt viel vom Wissensstand des Mitarbeiter ab. Es gibt beim KBA einen
Leitfaden zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II. Dort steht auf Seite 16 eindeutig:
Feld (1): Anzahl der Vorhalter
Der Eintrag ist wie folgt vorzunehmen:
• Bei Neuzulassung ist eine “0” einzutragen
• Bei erstmaliger Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs und bei Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung ist die Anzahl der Vorhalter zu erheben. Der Erhobene Wert ist einzutragen.
• Bei jedem Halterwechsel ist eine Hochzählung des Voreintrags + 1 vorzunehmen.
• Bei sonstiger Änderung ist der vorherige Eintrag zu übernehmen.
Ist also eine super Glanzleistung für die Zulassungsstelle des Ursprungsposter, denn wenn der Wagen nicht als Neuwagen anerkannt wird braucht der Ursprungsposter auch keine deutsche Umsatzsteuer abzuführen, denn die gilt nur für Neuwagen. 😉 Jetzt kann die Zulassungsstelle also überlegen: (1) 19% Umsatzsteuer und es ist ein Neuwagen oder (2) es ist ein Gebrauchtwagen und dafür gibt es keine 19% Umsatzsteuer. 😉
Was UK angeht gibt es dort zwei verschiedene Export-Dokumente: (Quelle)
- VX302 (rosa) = vergleichbar mit deutscher Zollzulassung und 6-Monats-Ausfuhrkennzeichen
- V308 (blau) = reine Export-Bestätigung und keine Ausfuhrkennzeichen
Zusätzlich muss jeder Käufer die VAT 411 Dokumente ausfüllen damit er in UK keine Umsatzsteuer bezahlen muss - Exporting your motor vehicle to another EU country from the UK.
Wie Cool-Mac-Guy schon schrieb einfach mal meinen Links folgen - dort steht "If you buy a vehicle under the ‘direct export scheme’ it must be taken abroad without being used on UK roads. You don’t have to pay a first registration fee or vehicle tax.". Also bei "Direct Export" braucht man keine First Registration und keine Umsatzsteuer bezahlen..... wie sollen da also Vorhalter zustande kommen??
Was ich leider nicht gefunden habe ist die Bedeutung der Einträge auf den Export-Dokumenten. Ich denke mir dabei halt, dass die Behörden mit diesem Dokument den Hergang "Einfuhr UK" bis "Ausfuhr UK" mit allen Zwischenstopps aufgelistet haben wollen, um jederzeit den Verbleib des Fahrzeug zu wissen - wurde ja schließlich keine VAT dafür bezahlt!
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Zitat:
Original geschrieben von weiberheld
Jetzt kann die Zulassungsstelle also überlegen: (1) 19% Umsatzsteuer und es ist ein Neuwagen oder (2) es ist ein Gebrauchtwagen und dafür gibt es keine 19% Umsatzsteuer. 😉
Nicht ganz richtig denn:
Zitat:"
Diese Fahrzeuge sind neu, wenn ihre erste Inbetriebnahme nicht länger als drei Monate zurückliegt oder die Fahrzeuge unter a.:
•nicht mehr als 6.000 km zurückgelegt haben oder
•deren Inbetriebnahme nicht mehr als sechs Monate zurückliegt "Zitat Ende
Also gilt der Q5 selbst mit einem Vorbesitzer (hier Audi UK) als Neuwagen und somit sind die 19% Mwst. fällig !
Gruß
Tobias
tja, nachdem Ihr mich alle so ermutigt habt, bin ich heute wieder zum Straßenverkehrsamt gefahren und habe versucht den Vorbesitzer austragen zu lassen. Aber die ließen nicht mit sich reden.
Begründung :
In den rosa Papieren steht groß oben drüber: Name and Address of registered Keeper:
Darunter steht eindeutig als erstes Audi Tax free sales, Milton Keynes.... Datum 18.3.10
Unter 1st change dann unser Name ...Datum zwar auch 18.3.10
und auf der Rückseite unter den Registration Particulars steht unter dem internationalen Kennzeichen
B date of First Registration 22.3.10 ( warum auch immmer hier 22. März steht ? )
Nun steht also immer noch 1 Vorbesitzer in den Papieren drin.
Aber da flammt mir ein Hoffnungsschimmer auf !!!!!!!!
Wenn doch der Wechsel von Audi zu uns am 18.3. war, dann war ich doch bei der first registration am 22.3. schon Besitzer und damit werde ich morgen früh wieder zum Verkehrsamt fahren.
Mal schauen was da raus wird, werde es euch wissen lassen !
Ulla
@heidenei.
Schau Dir mal meinen Link an - wenn der Neuwagen vorher in UK richtig zugelassen gewesen wäre hättest Du ein Dokument V5C (registration certificate) oder V561 (certificate of permanent export) erhalten.
Du hast aber ein Dokument VX302 erhalten, was nichts anderes bedeutet als das der Wagen nur zum Zwecke der direkten Ausfuhr nach UK kam. Weil ansonsten hätte er ja die normalen V5C Papiere bekommen. Dein VX302 Dokument wurde am 18.3.2010 erstellt und die Abholung fand wohl am 22.3.2010 statt, weshalb dort korrekterweise "first Registration" als Datum der Übergabe steht.
Bevor Du nochmal auf's Amt gehst solltest Du dir von Audi Watford oder der DVLA schriftlich per Fax bestätigen lassen, dass für den Wagen noch kein registration certificate in UK ausgestellt wurde und das der Wagen demnach auch nicht auf Audi Watford als Vorhalter zugelassen war - gibt es in UK überhaupt den Begriff Tageszulassung?
Hier gibt es Informationen zum V5C. Da steht auch nochmal drin, dass bei einem Gebrauchtwagen Teile des V5C mitgegeben werden um bei der Wiederzulassung in einem anderen EU-Land vorgelegt werden zu können.
Also wir waren unseren Q5 am Dienstag abholen, hat alles bestens geklappt.
Tolles Auto, genau wie bestellt.
Nur auf unserem Vorhalter ( 2. Hand ) werden wir wohl sitzen bleiben.
Ich habe versucht über dir DVLA eine Bestätigung zu bekommen , doch die sagen ganz klar, wenn das Auto ein englisches Kennzeichen hatte und das bekommt man mit der First Registration ( Fee 55 Pfd war bei der Auto Bestellung automatisch mit auf der Rechnung )
und dem Rosa formular Vx302, dann ist es auch auf den 1. Keeper , nämlich in unserem Fall Audi Watford registriert worden.
Dann steht darauf richtig 1. Change : unser Name , also ein Halterwechsel.
Um das zu umgehen, dürfte diese Exportkennzeichen nicht beantragt werden und dann könnte man das Auto dann hier erst anmelden und mit den deutschen Kennzeichen holen fahren.
Oder man muss Glück beim Straßenverkehrsamt haben , wie die vielen anderen user, die mir Mut gemacht haben, den Kampf zu versuchen.
Aber wir vergessen die Sache, freuen uns über das tolle Auto, die große Ersparnis und geniessen das Leben !
Übrigens sollte man Nummernschild-Halterungen mitnehmen, die deutschen Schilder passen nicht in die englischen Halter.
Grüße an alle
Ulla
Zitat:
Original geschrieben von heidenei.
Also wir waren unseren Q5 am Dienstag abholen, hat alles bestens geklappt.
Tolles Auto, genau wie bestellt.
Nur auf unserem Vorhalter ( 2. Hand ) werden wir wohl sitzen bleiben.
Ich habe versucht über dir DVLA eine Bestätigung zu bekommen , doch die sagen ganz klar, wenn das Auto ein englisches Kennzeichen hatte und das bekommt man mit der First Registration ( Fee 55 Pfd war bei der Auto Bestellung automatisch mit auf der Rechnung )
und dem Rosa formular Vx302, dann ist es auch auf den 1. Keeper , nämlich in unserem Fall Audi Watford registriert worden.
Dann steht darauf richtig 1. Change : unser Name , also ein Halterwechsel.Um das zu umgehen, dürfte diese Exportkennzeichen nicht beantragt werden und dann könnte man das Auto dann hier erst anmelden und mit den deutschen Kennzeichen holen fahren.
Oder man muss Glück beim Straßenverkehrsamt haben , wie die vielen anderen user, die mir Mut gemacht haben, den Kampf zu versuchen.
Aber wir vergessen die Sache, freuen uns über das tolle Auto, die große Ersparnis und geniessen das Leben !
Übrigens sollte man Nummernschild-Halterungen mitnehmen, die deutschen Schilder passen nicht in die englischen Halter.
Grüße an alle
Ulla
Hallo Ulla,
ich bin noch einmal auf dieses Thema gestossen und frage mich was Du zur Registrierung in D alles vorgelegt hast.
Sicherlich ja die Rechnung von Audi Watford und die COC-Papiere.
Aber Du hattest doch auch das rosa Formular Vx302 vorgelegt, oder?
War die Vorlage dieses rosa Formulars denn notwendig?
Da dies ja das einzige Dokument ist aus dem hervor gehen könnte, dass das Fahrzeug schon mal in UK registriert war, frage ich mich ob die Vorlage dessen notwendig war. Oder ob Du das Formular zur Anmeldung in D hättest besser weglassen sollen.
Ich habe erfahren, dass so mancher das rosa Formular Vx302 gar erst bei der Abholung in UK erhalten hat und so gesehen bei der vorzeitigen Zulassung hier in D hätte vorlegen können?!
Wie und wann hast Du denn das Vx302 Formular bekommen?
Gruesse
Kuh-Neuling
Wenn es wirklich so ist, ist der Handel ein völliger Betrug.
Du kannst zum Rechtanwalt gehen und dort hinterlegen.
Ich nehme 100% das Auto nicht.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von jacky_zou
Wenn es wirklich so ist, ist der Handel ein völliger Betrug.
Du kannst zum Rechtanwalt gehen und dort hinterlegen.
Ich nehme 100% das Auto nicht.Gruß
Was bitte soll hier Betrug sein. Das Auto war offensichtlich in UK schon mal zugelassen und zwar nicht auf den OP. Damit ist es keine Neuzulassung. Dass offenbar viele Zulassungsstellen das anders Regeln und 0 Vorhalter eintragen heisst ja nicht, dass diese "Recht" haben.
In der Tat deutet das hier beschriebene Verfahren darauf hin, dass es sich bei der ursprünglichen Zulassung auf den Händler in UK am ehesten um einen mit der deutschen Tageszulassung vergleichbaren Vorgang handelt. Und diese erhöht nun mal auch in Deutschland die Anzahl der Vorhalter.
Und Betrug seitens des Händlers ist das schon gleich gar nicht, da der dem OP sicher nicht darüber getäuscht hat, wie dieses Auto in Deutschland rechtlich eigeordnet wird. Zudem dürfte dem OP auch gar kein Schaden entstanden sein: Gerichte gehen im Allgemeinen davon aus, dass alleine durch eine Erhöhung der Zahl der eingetragenen Vorhalter keine Wertminderung erfolgt. Ebenso darf ein Auto auch "aus erster Hand" verkauft werden, wenn der Verkäufer zwar nach Brief der zweite Halter ist, aber den Nachweis führen kann, dass die erstanmeldung nur aus technischen Gründen erfolgte und der erste Halter mit dem Wagen nicht gefahren ist.
Gruss,
Chip
Eine "richtige" Zulassung ist das aber trotzdem nicht, sonst gäbe es einen englischen Fahrzeugbrief namens "Registration Certificate". Ich hab' ein Muster eines solchen Dokuments als Kopie vorliegen. Meine Zulassungsstelle hat das VX302 übrigens auch angeschaut und einen "ungültig"-Stempel draufgedrückt, aber in meinem Brief steht trotzdem 0 Vorhalter.
Gruß,
Cool-Mac-Guy
Zitat:
Original geschrieben von Kuh-Neuling
Hallo Ulla,Zitat:
Original geschrieben von heidenei.
Also wir waren unseren Q5 am Dienstag abholen, hat alles bestens geklappt.
Tolles Auto, genau wie bestellt.
Nur auf unserem Vorhalter ( 2. Hand ) werden wir wohl sitzen bleiben.
Ich habe versucht über dir DVLA eine Bestätigung zu bekommen , doch die sagen ganz klar, wenn das Auto ein englisches Kennzeichen hatte und das bekommt man mit der First Registration ( Fee 55 Pfd war bei der Auto Bestellung automatisch mit auf der Rechnung )
und dem Rosa formular Vx302, dann ist es auch auf den 1. Keeper , nämlich in unserem Fall Audi Watford registriert worden.
Dann steht darauf richtig 1. Change : unser Name , also ein Halterwechsel.Um das zu umgehen, dürfte diese Exportkennzeichen nicht beantragt werden und dann könnte man das Auto dann hier erst anmelden und mit den deutschen Kennzeichen holen fahren.
Oder man muss Glück beim Straßenverkehrsamt haben , wie die vielen anderen user, die mir Mut gemacht haben, den Kampf zu versuchen.
Aber wir vergessen die Sache, freuen uns über das tolle Auto, die große Ersparnis und geniessen das Leben !
Übrigens sollte man Nummernschild-Halterungen mitnehmen, die deutschen Schilder passen nicht in die englischen Halter.
Grüße an alle
Ullaich bin noch einmal auf dieses Thema gestossen und frage mich was Du zur Registrierung in D alles vorgelegt hast.
Sicherlich ja die Rechnung von Audi Watford und die COC-Papiere.
Aber Du hattest doch auch das rosa Formular Vx302 vorgelegt, oder?
War die Vorlage dieses rosa Formulars denn notwendig?
Da dies ja das einzige Dokument ist aus dem hervor gehen könnte, dass das Fahrzeug schon mal in UK registriert war, frage ich mich ob die Vorlage dessen notwendig war. Oder ob Du das Formular zur Anmeldung in D hättest besser weglassen sollen.
Ich habe erfahren, dass so mancher das rosa Formular Vx302 gar erst bei der Abholung in UK erhalten hat und so gesehen bei der vorzeitigen Zulassung hier in D hätte vorlegen können?!Wie und wann hast Du denn das Vx302 Formular bekommen?
Gruesse
Kuh-Neuling
Also, das rosa VX302 hatte Mel mir mit den COC und Rechnung zugeschickt.
Ich hab auch beim Straßenverkehrsamt mal laut gedacht ,und gesagt, das ich das Rosa Formular am besten nicht mitgebracht hätte, aber die sagten mir , dass sie bei der Anfrage beim ??? ( früher Kraftfahrtbundesamt ) die sie jetzt online mittels Fahrgestellnummer abfragen, erfahren dass das Auto registriert wurde.
Aber wir sind sehr zufrieden mit dem Auto und betrogen fühle ich mich nicht. Und Ärgern bringt nix !
Nur graue Haare !
Ulla
Hey Leute!
Finde ich super interessant, was hier alles zum Thema so geschrieben wird, hat mir schon jetzt super weiter geholfen =)
Hab letzten Monat auch einen Audi bei Audi-Watford bestellt und nun meine Frage: Ist es denn üblich das man die 20/30% anzahlen und das gesamte, restliche Geld ÜBERWEISEN muss?
Finde das ein wenig seltsam! Denn es geht sich ja hier schließlich um verdammt viel Geld und das einfach so auf die Reise zu schicken, ohne jemals ein Auto gesehen zu haben, ist quasi grob Fahrlässig!
Aber hab gelesen das alle, die hier gepostet haben, auch ihre Autos bekommen haben.. aber unter selbem Vorgang?
Gruß