Neue Verwendung für Nebelleuchten...
Hallo Ihr!
Werde mir in den nächsten Tagen die Coupe-Stoßstange von einem SEC an meinen SE schrauben. Die hat coupe-mäßig Nebelscheinwerfer unten drin. Nun hat der SE ja noch welche in den Hauptscheinwerfern.
Frage:
Kann ich dir Nebelleuchten aus der Stoßstange auch in meinem SE anschließen? Und vopr allem, wenn dies geschehen sein sollte: WAS mache ich dann mit den integrierten? Gibt es Möglichkeit die als zusätzliches Abblendlicht TÜV-konform einzusetzen?
Hat jemand damit Erfahrung? Vielleicht kann mal jemand hier schreiben, der schonmal einen ähnlichen Umbau gemacht hat!
Grüße und schönes Rest-Wochenende
18 Antworten
Re: Neue Verwendung für Nebelleuchten...
Zitat:
Original geschrieben von Schwede-w126
Gibt es Möglichkeit die als zusätzliches Abblendlicht TÜV-konform einzusetzen?
1. die funktionsweise von nebelscheinwerfer und abblendlicht ist dir bekannt?
2. was meisnt du wohl warum es NEBELscheinwerfer und ABBLENDlichtscheinwerfer gibt? und diese dann auch noch völlig andere zulassungsnummern haben? 😰
folglich: NEIN, ist nicht möglich.....
SEC Nebelscheinwerfer anschliessen - ok
original Nebelscheinwerfer abkleben - auch ok,
sieht zwar mächtig ....... aus,aber was soll´s ?
verbastelt ist eh verbastelt.
also hatte mir das so gedacht, dass man die Nebelscheinwerfer ja vllt auf ein Abblendlichtniveau regulieren könnte... Aber wenn das nicht geht...
Das miot dem Abkleben habe ich nicht ganz kapiert... davon redet doch gar keiner...
davon redet doch gar keiner...
nee 😉 aber schreiben - und das war ich.
Beleuchtungen am Fahrzeug müßen Betriebsbereit sein,wenn sie halt angebaut sind.
Funktionieren dürfen Nebeldingers aber nicht,
da Du ja die im SEC Stossfänger verwenden möchtest.
Nächste Stufe abschneiden ?
nee -geht ja nicht,
also was bleibt ?
siehste 😁
das mit der Abblendlicht Aktion kannste auch vergessen,
weil die hast Du ja schon,
aber selbst wenn.....die Streuscheiben/Reflektoren sind doch völlig anders.... ach eigentlich habe ich auch jetzt gar keine Lust mehr...das ist ja völlig sinnfrei
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Eine SEC-Stoßstange am W126? Das ist pervers! Man sollte einen W126-Schutzverein gründen, der solche Auswüchse vermeidet und dem Besitzer, der so etwas bauen will, die Eigentumsrechte entzieht.
Da kann ich Egenwurm's Jörg nur zustimmen: Verbastelt ist eh verbastelt - abkleben sollte man da nicht nur die Nebellampen.
Fazit: Laß es!
ja, gut, kann man sehen wie man will mit dem verbastelt sein... NUR:
die haben wir hier halt noch rumliegen und da meine momentane am Ende ist, liegt es doch nahe, die SEC da anzubauen! Ist ja auch immer eine Frage des GEldes...
Hi, du kannst die SEC Stosstange anbauen, lass Nebels Nebler sein und Abblend Abblender sein, fertig!
Nach Gesetz dürfen PKW's bis zu 6 Scheinwerfer haben & gleichzeitig leuchten, wenn ich mich recht erinnern kann.
Und es gab wenige SE's oder SEL's ab Werk mit Coupe-Front... Kundenwünsche 😉
Sieht gar nicht mal so schlecht aus!
Gruss E500 AMG 😁
na klasse-nun setz ihm noch nen ordentlichen
Schwung Flusen in den Kopf 😉
ist der Tipp aus einer MT-spezialzulassungsedition ?
So zumindest steht es in der StvzO (ich sehe da nix von 6 gleichzeitig leuchtenden Scheinwerfern)
§52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein. Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, daß sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können. Nebelscheinwerfer müssen einstellbar und an dafür geeigneten Teilen der Fahrzeuge so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Sie müssen so eingestellt sein, daß eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erwarten ist. Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Nebelscheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber bei Nennspannung an den Klemmen der Scheinwerferlampe nicht mehr als 1 lx beträgt.
Zitat:
Original geschrieben von E500AMG
...wenn ich mich recht erinnern kann.
Steht doch da, also doch schlecht erinnert 😁
Dann war das so: Man darf 6 Scheinwerfer haben und es dürfen maximal 4 gleichzeitig Leuchten.
Ist schon ne Weile her, als ich es in der Berufsschule gelernt hatte 😉
nicht schlecht
immer ein Hintertürchen offen lassen 😉
hast mich völlich verunsichert,
(also fast) mußte auch nochmal nachsehen 😁
mhh gut , also werde cih sie auf jeden Fall anbauen müssen und dann wird sich zeigen, was weiterhin mit den Schweinwerfern geschieht... lgaube aber auch nicht,d as es sooo schlecht ausssieht (klar, für Leute die orignal-Fans sind, natürlich "verbastelt"😉
Hallo Schwede-w126,
warum lässt du nicht die "Nebler" dort wo sie sind (neben den Hauptscheinwerfern) und machst untern satt "Nebler" Fernscheinwerfer rein? Dann hättest die 6 Scheinwerfer sinnvoll genutzt.