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NEUE Variomatik mit Gleitstiften - Turbo Max Evo 2 -Erfahrungen?

Themenstarteram 15. Oktober 2010 um 15:44

Hallo Zusammen,

hat jemand schon von Euch Erfahrungen mit der "NEUEN" Variomatik von TurboKit? Heisst Turbo Max EVO2 und hat Gleitstifte.

Hier das hab ich bisher gefunden: Turbo Max Evo 2

Vielen Dank und Grüße der Reiseleiter

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Auf diese Einschränkung hatte ich ja schon weiter vorn im Thread hingewiesen...;)

Das liest 'er' ja nicht, hauptsache antworten ;)

GreetS Rob

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Das ist die J.Costa Vario aus Spanien!

Warum sollte die verboten sein!!! Diese ändert ja nicht die Motorleistung durch ein Tuning, sondern verändert nun effektiv die Übersetzungsfähigkeit der Vario (quasi wie noch mehr Gänge).

Ich fahre SYM GTS 250i, für den es diese Vario gibt, aber ich habe diese noch nicht eingebaut. Dafür habe ich einen Link zu einem SYM-Forum, wo schon einige Erfahrung mit J.Costo Vario haben.

 

http://symforum.com/index.php?topic=45.0

 

PS.: SYM RV 250 ist gleich SYM GTS 250

 

 

Zitat:

Original geschrieben von goofy783

Warum sollte die verboten sein!!! 

Weil sie keine Zulassung für den Geltungsbereich der StVZO besitzt.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von goofy783

Warum sollte die verboten sein!!! 

Weil sie keine Zulassung für den Geltungsbereich der StVZO besitzt.

Das ist mir nicht ausreichend begründet und auch nicht einleuchtend.

Wenn ich z.B. leichtere Rollen verbaue um eine bessere Beschleunigung zu erreichen habe ich die Vario auch verändert. Genauso verändert sich die Übersetzung mit anderer Antriebsriemenbreite (Verschleiß oder nicht originaler Riemen), selbst der Rollumfang verschiedener Reifen-Hersteller weicht bei gleicher Reifengröße um mehrere Zentimeter ab.

 

Oder muß man nur DEUTSCH genug denken können um den Satz

"keine Zulassung für den Geltungsbereich der StVZO"

verstehen zu können.

Das Problem besteht darin, daß einem kein TÜV das Teil ohne entsprechende Prüfungen eintragen wird.

Zitat:

Original geschrieben von goofy783

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

 

Weil sie keine Zulassung für den Geltungsbereich der StVZO besitzt.

Das ist mir nicht ausreichend begründet und auch nicht einleuchtend.

Wenn ich z.B. leichtere Rollen verbaue um eine bessere Beschleunigung zu erreichen habe ich die Vario auch verändert. Genauso verändert sich die Übersetzung mit anderer Antriebsriemenbreite (Verschleiß oder nicht originaler Riemen), selbst der Rollumfang verschiedener Reifen-Hersteller weicht bei gleicher Reifengröße um mehrere Zentimeter ab.

Oder muß man nur DEUTSCH genug denken können um den Satz

"keine Zulassung für den Geltungsbereich der StVZO"

verstehen zu können.

Goofy,warum ist das nicht einleuchtend ?

Es ist einfach nicht erlaubt ,andere Teile zu nutzen als die die in der Betrieberlaunis zugelassen bzw.Fahrzeugschein stehen oder eine ABE haben.

Ein einfacher Rollenwechsel mit leichteren Gewichten ist schon ein Eingriff in die Motorbeschaffenheit.

Es wird bei allgemeinen Kontrollen kaum auffallen,sollte es aber mal dazu kommen ,kann es unter Umständen teuer werden.

Wenn du's schaffen solltest ,dafür eine TÜV-Abnahme zu bekommen ist das i.O.,

ansonsten nicht erlaubt.

 

Mit DEUTSCH denken hat das nichts zu tun,es wird nur vielen Leuten nicht klar sein ,was hinter dem Satz steckt.Im Schadensfall interessiert den Richter nur ob dein Fahrzeug im Sinne der STVZO zugelassen ist (sprich ABE),alles andere ist dem Latte.

Zitat:

Original geschrieben von Kodiac2

Zitat:

Original geschrieben von goofy783

 

 

Das ist mir nicht ausreichend begründet und auch nicht einleuchtend.

Wenn ich z.B. leichtere Rollen verbaue um eine bessere Beschleunigung zu erreichen habe ich die Vario auch verändert. Genauso verändert sich die Übersetzung mit anderer Antriebsriemenbreite (Verschleiß oder nicht originaler Riemen), selbst der Rollumfang verschiedener Reifen-Hersteller weicht bei gleicher Reifengröße um mehrere Zentimeter ab.

 

Oder muß man nur DEUTSCH genug denken können um den Satz

"keine Zulassung für den Geltungsbereich der StVZO"

verstehen zu können.

Goofy,warum ist das nicht einleuchtend ?

Es ist einfach nicht erlaubt ,andere Teile zu nutzen als die die in der Betrieberlaunis zugelassen bzw.Fahrzeugschein stehen oder eine ABE haben.

Ein einfacher Rollenwechsel mit leichteren Gewichten ist schon ein Eingriff in die Motorbeschaffenheit.

Es wird bei allgemeinen Kontrollen kaum auffallen,sollte es aber mal dazu kommen ,kann es unter Umständen teuer werden.

 

Wenn du's schaffen solltest ,dafür eine TÜV-Abnahme zu bekommen ist das i.O.,

ansonsten nicht erlaubt.

 

 

Mit DEUTSCH denken hat das nichts zu tun,es wird nur vielen Leuten nicht klar sein ,was hinter dem Satz steckt.Im Schadensfall interessiert den Richter nur ob dein Fahrzeug im Sinne der STVZO zugelassen ist (sprich ABE),alles andere ist dem Latte.

Was im Sinne der STVZO zulässig ist, zeigt hier ein Roller-Rahmen, dessen Schweißnähte an kritischen Stellen unter aller Sau geschweißt wurden.

Ein DEKRA Gutachten und zwei deutsche Gerichts-Urteile hielten diese Schweißarbeit für absolut unbedenklich. Da soll sich ein Gericht darum kümmern, ob die Vario oder die Rollen noch original sind??? 

Hier aber noch eine Antwort aus einem anderem Thema (SYM GTS EFI) zur J.Costa Vario.

Zitat:

Original geschrieben von goofy783

Schaut mal hier:

 

http://symforum.com/index.php?topic=45.0

 

Ein SYM-Forum mit Erfahrungen zur J.Costa Vario.

Diese Vario bringt quasi ein mehr an Gängen -

also unten heraus bessere Beschleunigung und

oben heraus mehr Topspeed.

Hallo,

 

Ich hatte J.Costa.

Bessere Beschleunigung stimmt.

Mehr Topspeed stimmt nicht, ehe weniger.

Weniger Laerm, stimmt nicht.

Braucht mehr Benzin, etwa 10%.

Kostet etwa € 200, war es mir nicht wert.

 

Marcel

 

 

Rahmennaehte-schweissfehler1-1

goofy ,ich glaube da haben wir uns falsch verstanden,ich meinte mit Schadensfall nicht das zu einer Anzeige wegen dieser Vario kommt ,die bis vor den Richter geht,sondern einen Unfall der Aufgrund eines nicht der STVZO entsprechenden Fahrzeuges verursacht wurde.

Da ist es schon relevant ,ob ein Fahrzeug der STVZO entspricht oder nicht.

Das mit der Schweissnaht ist schon ärgerlich,nur wenn Gutachter entscheiden das sie den Richlinien entspricht, hast du als Normalsterblicher keine Chance das zu ändern.

Wenn dir jetzt wegen dieser Naht ein Unfall passiert ,wird die Sache schon kitzelig ,dann kannst du mit Pauken und Trompeten drauf wemsen,nur ob du dann noch was davon hast,bleibt dahin gestellt.

Hab mich auch mal mit der Obrigkeit angelegt ,bei einer Rotlichtüberschreitung,hatte nicht die geringste Chance.

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