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Erfahrung mit Mofa-Versicherungen

TGB Bullet
Themenstarteram 1. Juni 2017 um 19:18

Hallo,

ich hatte vor kurzem mit der DEKRA zu tun. Grund dafür war ein versuchter Diebstahl an meinem Roller. Dieser wurde aufgeknackt und 100 Meter fort geschoben.

Jetzt sagt die Versicherung es handelt sich hierbei schon um eine Entwendung (Teilentwendung) und ich muss die 300 € SB zahlen.

Jetzt liegt mir das DEKRA Gutachten vor. Demnach hat der Roller im aktuellen Zustand einen Restwerkt von 30!!!! €. Der Wiederbeschaffungswert liegt bei 600 € und die Reparaturkosten wurden mit 1300 !!! € veranschlagt. Sprich ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Kennt jemand ähnliche Gutachten? Würde mich über Rückmeldungen freuen.

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17 Antworten

Es liegt doch kein voll entwenden vor, bei den meisten ist dann nur eine sb von 150 €

Lese mal deine Versicherung Unterlagen mal durch.

Also 1300 Euro

Minus sb 300 Euro

Restwert 3 Euro

 

950 Euro müsstest bekommen.

Was haste denn angegeben für den Rolle bezahlt zu haben. Neukauf.

Themenstarteram 1. Juni 2017 um 19:33

Die wollten einen Kaufnachweis haben. Also 600 € bezahlt.

Zitat:

@leuchtturm86 schrieb am 1. Juni 2017 um 21:27:40 Uhr:

Es liegt doch kein voll entwenden vor, bei den meisten ist dann nur eine sb von 150 €

Lese mal deine Versicherung Unterlagen mal durch.

Also 1300 Euro

Minus sb 300 Euro

Restwert 3 Euro

 

950 Euro müsstest bekommen.

Was haste denn angegeben für den Rolle bezahlt zu haben. Neukauf.

Die 1300€ kannst du vergessen,es wird nur der Wiederbeschaffungswert berücksichtigt.

Wie kommen die denn auf Diebstahl? Das Teil ist doch noch da. Auch nichts zum Teil entwendet worden.

Ich denke es handelt sich hier um eine Sachbeschädigung.

Darf man fragen was die in 100m für 1300€ zerstört haben?

Bei 30€ Restwert muss ja nur ein Rad übrig geblieben sein.

Themenstarteram 2. Juni 2017 um 7:51

Verkleidung ist eingetreten worden. 700€ Ersatzteile + 600€ Werkstattkosten laut Kostenvoranschlag

Zitat:

@Roller_Tuffen schrieb am 2. Juni 2017 um 09:51:00 Uhr:

Verkleidung ist eingetreten worden. 700€ Ersatzteile + 600€ Werkstattkosten laut Kostenvoranschlag

Verkleidungsteile ist immer ein Problem,ich habe mir ein Roller wieder aufgebaut und ist technisch wieder top,nur Verkleidung muss ich noch beschaffen,was sich aber mit dem Zeitwert nicht vereinbaren würde.

Aber 600€ Werkstattkosten ist schon eine Nr. die ich nicht nachvollziehen kann.

Bei mir war das so: Rollerrestwert Minus Schrottwert (habe den alten Roller behalten) wurde gezahlt.

Alten Roller für paar Euro wieder her gerichtet. Gutes Plusgeschäft gemacht.

am 2. Juni 2017 um 10:45

Zitat:

@garssen schrieb am 2. Juni 2017 um 11:14:02 Uhr:

Bei mir war das so: Rollerrestwert Minus Schrottwert (habe den alten Roller behalten) wurde gezahlt.

Alten Roller für paar Euro wieder her gerichtet. Gutes Plusgeschäft gemacht.

Restwert Minus Schrottwert.......ich komm auf 0.........Kopfkratz :-)

Es ist doch leicht. Wenn es als diebstahl gewertet wird ist die basis von 600€ anzusetzen. Davon wird die selbstbeteiligung von 300€ abgezogen. Von den restlichen 300€ werden nochmal.30€ abgezogen wenn er den rest behält.

Macht also 270€.

Der gutachter war da. Einen weiteren zahlst du selbst. Sollte das gutachten anders ausfallen musst du es einklagen. Bei einer summe von 600€, eher wenige ist es totaler quatsch.

Für das nächste mal überlegen welche selbstbeteiligung sinnvoll ist. Beim roller mit einem wert von 600€ bringt 300€ selbstbeteiligung nichts. Wie bei der TK eher 150€.

Ich bin schon mit der Begrifflichkeit nicht einverstanden!

Eine Teilentwendung ist es, wenn z.B. das Radio aus einem Auto geklaut wird. Also Radio weg, aber Auto steht noch da.

Bei Dir fehlt doch nix, also wurde nichts entwendet.

Es handelt sich um Vandalismus.

Damit ist ein ein Vollkaskoschaden. Bleibt die Frage, ob der Roller aus VK versichert ist.

Zitat:

@Denki-DJ schrieb am 2. Juni 2017 um 14:17:32 Uhr:

Ich bin schon mit der Begrifflichkeit nicht einverstanden!

Eine Teilentwendung ist es, wenn z.B. das Radio aus einem Auto geklaut wird. Also Radio weg, aber Auto steht noch da.

Bei Dir fehlt doch nix, also wurde nichts entwendet.

Es handelt sich um Vandalismus.

Damit ist ein ein Vollkaskoschaden. Bleibt die Frage, ob der Roller aus VK versichert ist.

Vollkasko gibt es bei den 50er Roller nicht,nur Teilkasko und da gibt es noch die Wahl zwischen 150€ und 300€ Selbstbeteidigung.

am 2. Juni 2017 um 13:11

Zitat:

@Roller_Tuffen schrieb am 1. Juni 2017 um 21:18:35 Uhr:

Hallo,

ich hatte vor kurzem mit der DEKRA zu tun. Grund dafür war ein versuchter Diebstahl an meinem Roller. Dieser wurde aufgeknackt und 100 Meter fort geschoben.

Jetzt sagt die Versicherung es handelt sich hierbei schon um eine Entwendung (Teilentwendung) und ich muss die 300 € SB zahlen.

Jetzt liegt mir das DEKRA Gutachten vor. Demnach hat der Roller im aktuellen Zustand einen Restwerkt von 30!!!! €. Der Wiederbeschaffungswert liegt bei 600 € und die Reparaturkosten wurden mit 1300 !!! € veranschlagt. Sprich ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Kennt jemand ähnliche Gutachten? Würde mich über Rückmeldungen freuen.

Hallo :) ich hatte im Juni 2016 einen Unfall , dabei wurde meine Kymco Heroism , so stark beschaedigt , das die Reparatur auf 1382 Euro geschaetzt wurde .. ( KOSTENVORANSCHLAG ) .. Logisch das das die Versicherung nicht zahlt , fuer einen 20 Jahre alten Esel .. Die wollten mir 350 euro geben , die Anwaeltin pushte dann noch auf 500 Euro .. Nun ja der Esel wurde verschrottet und ich habe mir halt einen nagelneuen China Kracher gekauft ..

Unfall war nicht meine Schuld , aber ich glaube hier bei uns in IT , gibt es gar keine Kasko fuer Roller , weiss es aber nicht genau ..

Wenn du Rechtschutz hast , wuerde ich mal zum Anwalt :) Viel Glueck

Also ganz einfach: Kaufpreis-SB-Restwert kriegst du und du kannst den Roller behalten. Oder du kriegst auch noch den Restwert und der Roller hat nen neuen Besitzer

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