Neue Masche bei Autoverkauf und Kaufzusage?
Hallo zusammen,
ich bin dabei meinen Wagen zu verkaufen, dafür hatte ich ihn auf einer der bekannten Plattformen eingestellt.
Der Anzeige war gerade eben veröffentlicht, schon klingelt das Telefon. Am anderen Ende der Leitung ein eher junger Mann, gibt sich in einwandfreien Deutsch als Eigentümer eines Autohändlers in Hannover aus.
Er fragte die Daten des Fahrzeuges ab und bot mir dann einen guten Preis an, der für Händler zwar eher viel war, aber nicht unrealistisch.
Für mich war der Preis in Ordnung, wollte aber nicht zu schnell einwilligen. Der angebliche Käufer machte mir seinen Preis dann schmackhaft mit den Argumenten dass das Fahrzeug dann stressfrei direkt verkauft wäre, ohne lange Telefonate, Verhandlungen, Termine, zu denen keiner kommt, Probefahrten etc.
Es käme ein Fahrer, bringt das Geld mit und holt den Wagen direkt ab. Ich soll den Wagen nur vorher abmelden, aber die könnten das auch gegen Gebühr machen. Ein rotes Kennzeichen für die Überführung hätte der Fahrer dabei.
Ich willigte dann ein, der angebliche Käufer wollte mir dann per Mail einen Kaufvertrag schicken mit den Daten. Er bräuchte nur ein paar Daten von mir und fragte Name, Adresse und Email ab. Dann schickte er mir eine Email mit zwei hübschen Formularen/Anhängen, einmal im PDF und einmal im html Format. Er meinte, das wäre ein Kaufvertrag und der Fahrer, der kommen würde um das Auto abzuholen, hätte auch ein Exemplar dabei.
In diesem Formular waren die angeblichen Käuferdaten inkl Adresse, eine Kundennummer, mein Name + Adresse, Kaufpreis und die Fahrzeugdaten(ergänzt durch meinen Anzeigentext) Ich sollte per Mail die Richtigkeit der Daten bestätigen. Es war nicht korrekt, daher bat ich um Änderung. Er hats geändert. Insgesamt habe ich also drei Mal diese Formulare per Mail geschickt bekommen. Was mir da schon auffiel, war dass sich die Kundennummer jedes Mal änderte. Ok, kann ja mal sein, je nach System.
Korrekt waren die Daten dann endlich, also bestätigte ich den Kaufpreis, das Datum der Abholung und dass die Daten soweit in Ordnung sind. Ich freute mich auf den Abholtermin und meldete das Fahrzeug wie besprochen morgens ab.
Zum Abholtermin erschien... niemand. Ich wartete noch etwas, hätte ja sein können dass bei der Anreise aus Hannover mal ein Anschlußzug nicht geklappt hat. Aber es kam keiner.
Ich habe dann bei der Handynummer angerufen, der Herr tat verwundert und wollte nachforschen. Eine Stunde später rief er zurück und meinte, mit den Daten hätte etwas nicht gestimmt, ich solle doch per Whatsapp ein Foto vom Fahrzeugbrief schicken. Das wäre auch der Grund gewesen, warum der ominöse Fahrer sich nicht in Bewegung gesetzt hätte.
Ich jedenfalls habe es abgelehnt, ihm ein Foto vom Brief zu schicken. Er wurde darauf etwas ungehalten und meinte, ja dann stornieren wir es halt und er schickt mir die Stornierung. Ich sagte: "Alles klar, dann eben nicht."
Das Ende vom Lied:Ich habe Rennerei ohne Ende wegen dem An- und Abmelden und den enstandenen Kosten. Und der Wagen ist nicht verkauft.
Eine Stornierungsmail ist übrigens nicht gekommen.
Das Autohaus in Hannover gibt es tatsächlich, allerdings ist die Mailadresse und Handynummer des Anrufers eine andere gewesen. Wenn die Daten meines KFZ fehlerhaft gewesen wären, hätte man auch morgens direkt nochmal telefonisch nachfragen können. Die Sache mit dem Foto vom Fahrzeugbrief lässt Raum für Spekulationen, je nachdem wie kreativ die Leute sind. Alles in allem eine mysteriöse Geschichte.
Kennt jemand so eine Masche?
Beste Antwort im Thema
Nein, aber jetzt 😉.
Zitat:
@Lieseline schrieb am 7. November 2017 um 15:13:01 Uhr:
...
ich bin dabei meinen Wagen zu verkaufen, dafür hatte ich ihn auf einer der bekannten Plattformen eingestellt.
Der Anzeige war gerade eben veröffentlicht, schon klingelt das Telefon.
...
1. Warnleuchte
Zitat:
@Lieseline schrieb am 7. November 2017 um 15:13:01 Uhr:
...
Er fragte die Daten des Fahrzeuges ab und bot mir dann einen guten Preis an, der für Händler zwar eher viel war, aber nicht unrealistisch.
...
2. Warnleuchte
Zitat:
@Lieseline schrieb am 7. November 2017 um 15:13:01 Uhr:
...
Es käme ein Fahrer, bringt das Geld mit und holt den Wagen direkt ab. Ich soll den Wagen nur vorher abmelden, aber die könnten das auch gegen Gebühr machen. Ein rotes Kennzeichen für die Überführung hätte der Fahrer dabei.
...
Alle Lampen an.
Spätestens bei "es kommt ein Fahrer und holt einen Wagen (unbesehen) ab" kannst Du Dich anderen Dingen im Leben widmen.
Ab da ist es nur noch die alte Leier, braucht man gar nicht weiter lesen.
Und was lernen wir ?
a) Daten eines "Autohauses" sofort duch Rückruf und den ganzen Laden im Internet checken
b) Niemand (und schon gar kein Händler !) kauft ein Auto auf die Art unbesehen (auch wenn hier gleich wieder ein kleiner shistorm über mich hereinbrechen sollte 😉)
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66 Antworten
Zitat:
@Lieseline schrieb am 7. November 2017 um 19:06:51 Uhr:
Ich werde berichten.@princeton: freut mich. Danke für Deinen hilfreichen Kommentar.
-🙂
Gern geschehen...!
-🙂
Zitat:
@martinb71 schrieb am 7. November 2017 um 19:14:53 Uhr:
Zitat:
@PeterBH schrieb am 7. November 2017 um 18:51:36 Uhr:
Dann schick dem Autohaus doch eine Kopie des abgeschlossenen Vertrages und frage höflich an, wann die gedenken, das Auto gegen Barzahlung abzuholen.Und wenn der Vertrag nicht von dem Autohaus ist, wo von ich ausgehe, dann wird das Autohaus bestimmt tätig werden um dem Betrüger das Handwerk zulegen. Die werden nämlich alles versuchen um ihren guten Ruf zu schützen.
Und wenn der Vertrag nicht vom Autohaus ist, werden die der TEin das auch mitteilen. Und schon ist sie auf der sicheren Seite, wenn sie das Auto anderweitig verkaufen möchte.
Zitat:
@Lieseline schrieb am 7. November 2017 um 19:06:51 Uhr:
Ich werde berichten.
Guter Umgangston - auch Stil genannt - wäre es, Frage zur Sache zu beantworten.
Interessenhalber: um was für ein Fahrzeug geht es eigentlich?
Und lass dich nicht stressen, wenn deine Informationen nicht subito in situ sind....
Zitat:
@jackhollister schrieb am 7. November 2017 um 20:25:42 Uhr:
Interessenhalber: um was für ein Fahrzeug geht es eigentlich?
Und lass dich nicht stressen, wenn deine Informationen nicht subito in situ sind....
Ein BMW 1er, also nicht wirklich was Besonderes.
Nein, stressen lasse ich mich nicht, bin ja hier nicht vor Gericht 😉 Sobald es etwas neues gibt, werde ich eben berichten.
Und:
Hauptsache, mein Post hilft vielleicht anderen, zukünftig noch vorsichtiger zu sein. Aber beim Posten war mir auch klar, dass es rund um den Globus Menschen gibt, die schon immer alles richtig gemacht haben und sich über einen Post wie meinen möglicherweise köstlich amüsieren 😁
ist doch eigentlich nicht schwierig:
- entweder stammt der Kaufvertrag vom Autohaus. Dann hat das Autohaus auch die Verpflichtung, das Auto abzunehmen. Ich würde per Einschreiben eine Frist setzen und ankündigen, andernfalls vom Kaufvertrag zurückzutreten. Dann billig verkaufen und den entstandenen Schaden beim Autohaus einfordern
- oder der Kaufvertrag stammt nicht vom Autohaus. Dann kann auch kein Käufer nachträglich die Einhaltung fordern und ich würde die Angelegenheit einfach abhaken.
Zitat:
@Lieseline schrieb am 8. November 2017 um 08:28:36 Uhr:
Und:
Hauptsache, mein Post hilft vielleicht anderen, zukünftig noch vorsichtiger zu sein. Aber beim Posten war mir auch klar, dass es rund um den Globus Menschen gibt, die schon immer alles richtig gemacht haben und sich über einen Post wie meinen möglicherweise köstlich amüsieren 😁
Meine Güte, was ist denn so schwer daran auf eine einfache Frage zu antworten?
"Nein, ich habe nicht daran gedacht, das Autohaus jetzt noch anzurufen und den Sachverhalt zu klären. Danke für den Hinweis!"
Ich gehe mal davon aus, dass es @situ nicht darum ging, dich vorzuführen genau wenig wie es mir darum ging. Es war eine einfache Frage danach, ob du denn NACH dem Wochenende mal versucht hast, das Autohaus anzurufen. Da du dich in deinen Antworten stets auf die Nicht-Erreichbarkeit wegen des Wochenendes bezogen hast, ist doch nachvollziehbar, warum die Frage noch einmal gestellt wird. Du bist es doch, die um Rat gebeten hat. 🙄
Was ist den hier los.......schon Seite 3 und noch keiner hat nach dem ANWALT gerufen. 🙂
Zitat:
@f355 schrieb am 8. November 2017 um 10:52:32 Uhr:
Was ist den hier los.......schon Seite 3 und noch keiner hat nach dem ANWALT gerufen. 🙂
https://www.motor-talk.de/.../...kauf-und-kaufzusage-t6186586.html?...
Nicht ganz korrekt. 🙂
Oder zählt es nicht, wenn es die TE selbst war?
Bisher sind für dich keine Probleme entstanden, sofern du das Auto nicht anderweitig veräußert hast. Und dein großer Vorteil ist: Pacta sunt servanda. Ist der Vertrag, den du erhalten hast rechtsgültig, kannst du selbst sogar Schadensersatz (15% pauschal sind zulässig) gegenüber deinem Vertragspartner geltend machen.
Da allerdings davon auszugehen ist, dass das unter Käufer stehende Autohaus hier einfach eingetragen wurde ohne Wissen des Autohauses, würde ich mir von denen schriftlich (Fax, Post oder digital signiert) bestätigen lassen das der Vertrag nicht von denen stammt. Sollen die sich drum kümmern mit den dir vorliegenden Informationen (Name, Rufnummer) eine Anzeige wegen Betruges einzuleiten, den Stress wäre es mir nicht wert.
"Further Reading" nennt man in Deutschland auch "Mehr lesen" (nur für die 1.. 2 Deutschen, die auch Deutsch können und sich dafür nicht schämen). Allerdings wird das weniger für eine Verlinkung auf fremdes Gedankengut verwendet (googlen können wir ja alle selbst), sondern für das Ausklappen eines Gesamttextes aus eigener Feder und eigenem Gehirnschmalz.
So was macht man dann aber als eher unbedarfter (ganz allgemein geschrieben) Autoverkäufer sicher nicht ohne Anwalt und der weiß das - vermutlich - auch.
Wenn das Autohaus damit nichts zu tun (dazu will uns die TE ja nichts verraten, was das ganze Posting mir recht dubios erscheinen lässt), werden sie sich außer einer telefonischen Auskunft vermutlich auf keine so Spielchen einlassen, wie oben vorgeschlagen. Warum sollten sie.
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 7. November 2017 um 17:14:05 Uhr:
Vielleicht warst du auch inzwischen "uninteressant" weil du die Fehler im Kaufvertrag korrigiert hast.
Es gibt unseriöse Käufer bzw. Betrüger die absichtlich Fehler einbauen um später Schadenersatz rauszuschlagen....
Auch in Bezug auf den Link von @situ würde mich mal interessieren welche Fehler vom Käufer im Vertrag "eingebaut" und von dir entdeckt und korrigiert wurden.
so wie kai sagt:
einschreiben rückschein an die adresse die im kaufvertrag benannt ist.
für die abholung eine frist von 7 tagen oder so setzen incl klarer aussage das nach vertreichen dieser frist der verkauf nicht zustande kommt (rücktritt vom kaufvertrag).
- hörst du nichts und kommt niemand hast dein nötigstes versucht
- sagt das autohaus sie wissen von nichts weißt du auch, dass derjenige der im kaufvertrag steht offenbar gar nicht seine adresse benutz hat. sprich du hast dann einen ungültigen vertrag (da das autohaus zwar als käufer drinsteht aber offensichtlich nicht unterschrieben hat)
wenn dir einschreiben zu teuer ist machts erstmal per mail und bitte das autohaus dir zu antworten. evtl hast du dann schon deine ordentlich schriftliche antwort.
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das du bereits abgemeldet hast ist dumm.
die zahl an potentiellen privatkäufern (die zahlen in der regel ja besser als händler...die daran noch geld verdienen müssen) sinkt somit rapide (auf leute die nen trailer haben. an rote nummer kommen. oder tatsächlich lust auf rennerei und kosten mit kurzkennzeicen...oder irgendwelche nummern dranpappen und heimfahren)
->ein händler der deine karre mit roten nummern holen möchte kann das auch wenn du das auto abgemeldet hast. wenn du persönlich der fahrzeughalter bist (also niemand drittes) brauchst du zum abmelden nur den fahrzeugschein (also nicht den brief). sprich du kannst bei abholung fahrzeug+ fahrzeugbrief + falls not gültig letzten hu bereicht übergeben. kennzeichen schraubst du ab und gehst irgendwann die tage mit kennzeichen und fahrzeugschein abmelden. im kaufvertrag vermerkt die die zeitliche übergabe des fahrzeugs und den tag oder zeitraum indem du (verkäufer) das fahrzeug abmelden wird. da deine nummern nicht mehr dran sind kann auch niemand legal mit deinem fahrzeug waren (selbst wenn er kennzeichen mit gleichen zahlen nachdruckt fehlen immernoch die landkreissiegel und die hu plakette). ......
->natürlich kann man auch angemeldet incl schildern und schein übergeben. spart dir den weg zur zulassungstelle und die abmeldegebühr sollte dann aber ebenfalls im kaufvertrag den übergabezeitpunkt vermerken und idealerweise direkt ans kba und die versicherung ein fax schicken, das das fahrzeug verkauft ist und auch im kaufvetrag vermerken dass das fahrzeug 'unverzüglich' abzumelden ist. passiert auf der heimfahrt trotzdem was springt deine versicherung glaub trotzdem ein - nimmt aber den käufer dann ggf selbstständig in regress. bei blitzer oder was wirst du erklärungsnot und rennerei haben. führerschein und perso des abholenden würd ich mir defnitiv abfotografieren. sollte export geplant sein oder der käufer kein hiesiger staatsbürger würd ich überhaupt nicht angemeldet übergeben. bei deutschen machs notfalls von der nasenspitze abhängig. solange er nicht abgemeldet hat zahlst du leider weiter steuern (und diese von ihm rückzufordern dürfte schwierig werden) und auch versicherung (pflichtversicherung. nicht kündbar sofern die karre angemeldet). ich glaub in so einem fall wäre eine zwangsstilllegung einzuleiten (und wie man unsere behörden und polizeidienststellen kennt kann sowas je nach region dauern)
->nächste alternative ist, wenns nicht zu weit ist die karre eben nach bezahlung bei dir vor ort selbst auf den hof des händlers fahren. kennzeichen ab, schein mitnehmen abmelden gehen.
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der trick in dieser:
ich kaufe blind und schick dir jemand kann wie gesagt sein:
- es kommt keiner. du verkaufst anderweitig. plötzlich möchte er vertragserfüllung
- es kommt jemand. du hast schon abgemeldet. er hat nun ein prima argument den den preis zu drücken. denn möchtest du anderweitig verkaufen kannst legal keine probefahr mehr machen (bzw nur wenn jmd rote nummern mitbringt oder du kurzkennzeichen machen läßt...)
- es kommt jemand schaut und mäkelt. und zerreist notfalls im bezahlvorgang vor ort beide verträge...und geht
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briefkopie würd ich auch keinem schicken.
iist zwar eigentlich ungefährlich da nur das original gilt aber was wollen die damit...
rote nummer brauchst glaub keinen brief. kurzkennzeichen brauchst vermutlich den originalen oder mindestens einen gültigen schein (und evtl personaldokument vom halter).
Nun ja die Kopie des Fahrzeugbriefs bestätigt, dass der Verkäufer wirklich Eigentümer des Fahrzeuges ist und gibt die Möglichkeiten Daten abzugleichen.
Trotzdem würde ich am Telefon auf nichts eingehen. Maximal die mündliche Zusage, dass Fahrzeug nicht anderweitig zu verkaufen, weil der Interessent einige Stunden Anfahrt zur Besichtigung hat.
Den Tip, erstmal nur die E-Mail Adresse zu veröffentlichen und erst später die Telefonnummer nachzutragen gefällt mir. Somit ist man die ganzen dubiosen Händler erstmal los.
Zitat:
@Mobi Dick schrieb am 9. November 2017 um 17:36:04 Uhr:
Nun ja die Kopie des Fahrzeugbriefs bestätigt, dass der Verkäufer wirklich Eigentümer des Fahrzeuges ist ...
Nun ja - es wird in der Zulassungsbescheinigung II (früher KFz-Brief) deswegen explizit darauf hingewiesen, dass dies ein (ganz schwer auszurottender) Irrglauben ist. Eingetragen ist der Halter, der mit Eigentümer und/oder Besitzer (auch dieser Unterschied ist nicht allen geläufig) nicht identisch sein muss.
Nichtbesitz (!!!) der Original(!!!!)-Zulassungsbescheinigung erschwert allerdings so manches.