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Neue Betrugsmasche von Autokäufern

BMW 1er
Themenstarteram 1. Februar 2017 um 22:51

Ich bin vor einigen Wochen Opfer von einer Betrugsmasche geworden und auch darauf reingefallen und hoffe das ich hiermit irgendeinem helfen kann dem das auch passiert. Es ging um einen 1er Baujahr 2013.

Jemand ruft an, in dem Fall ein extrem netter Autohändler der nicht 100% deutsch spricht aus Berlin. Er sagt er kauft den Wagen aufjedenfall und schickt einen Fahrer vorbei. Er bestand am Telefon darauf, dass ich nicht auflege und das ich während er dran ist die Anzeige im Verkaufsportal lösche. Ich habe mir da nichts bei gedacht, weil ich dachte der Markt ist einfach ziemlich hart umkämpft.

Während dem Telefonat macht er ein Codewort aus, weil er sagt es rufen Leute an, die diesen Verkauf wieder rückgängig machen wollen um Ihm zu schaden. Weiterhin sollte ich eine Kaufabsicht die er mir per Email geschickt hat mit meinem Namen ausgefüllt zurückgeschicken.

30 Minuten später ruft der vermeintliche Käufer wieder an mit unterdrückter Nummer dieses mal (man konnte ihn sehr gut an der Stimme identifizieren) und sagte der Käufer den er für den Wagen hatte wollte doch eine andere Motorisierung und deshalb würde er von der schriftlichen Kaufabsicht zurücktreten. Ich habe natürlich nicht nach dem Codewort gefragt, weil er es zu 100% war.

20 Minuten später ruft Jemand der einen unfassbar typisch deutschen Namen trug (Bernd Meier oder sowas) und möchte den Wagen kaufen. Vorweg, nachdem alles vorbei war, hatte ich ihn bei Whaatsapp gesucht nachdem ich die Nummer gespeichert hatte. Siehe da, es war kein Deutscher und er war der Komplize von dem ersten Anrufer. Hier wurde darauf hingewiesen, dass ich an ihn verkaufen muss jetzt, weil er schon ein rotes Kennzeichen für das Auto bestellt hat und bezahlt hat. (ka wie das genau funktioniert)

20 Minuten später rief wieder der erste Anrufer an und sagte er möchte den Termin 1 Stunde nach hinten verschieben. Ich ihm dann erklärt das ein anderer das Auto jetzt kauft und mich verabschiedet.

Am selben Abend hatte ich dann ein echtes Schreiben von einer Anwaltskanzlei im Auftrag des ersten Anrufers per Email zugestellt bekommt, ich soll die Differenz aus dem dich enstandenen Gewinn von 1.650 € zahlen etc und ein richtiges Schreiben wäre auf dem Weg.

Ende vom Lieb war nach einem Gespräch mit einem Anwalt, entweder ich muss das Geld zahlen oder das Auto doch an den verkaufen, was ich dann gemacht habe.

Lustig war, der zweite Anrufer hat sich nie wieder gemeldet und zwei Wochen später gab es die Nummer nicht mehr und der Brief in schriftlicher Form kam auch niemals an.

Ich hoffe man kann das einigermaßen verstehen, habe es auf die schnelle getippt.

 

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 1. Februar 2017 um 22:51

Ich bin vor einigen Wochen Opfer von einer Betrugsmasche geworden und auch darauf reingefallen und hoffe das ich hiermit irgendeinem helfen kann dem das auch passiert. Es ging um einen 1er Baujahr 2013.

Jemand ruft an, in dem Fall ein extrem netter Autohändler der nicht 100% deutsch spricht aus Berlin. Er sagt er kauft den Wagen aufjedenfall und schickt einen Fahrer vorbei. Er bestand am Telefon darauf, dass ich nicht auflege und das ich während er dran ist die Anzeige im Verkaufsportal lösche. Ich habe mir da nichts bei gedacht, weil ich dachte der Markt ist einfach ziemlich hart umkämpft.

Während dem Telefonat macht er ein Codewort aus, weil er sagt es rufen Leute an, die diesen Verkauf wieder rückgängig machen wollen um Ihm zu schaden. Weiterhin sollte ich eine Kaufabsicht die er mir per Email geschickt hat mit meinem Namen ausgefüllt zurückgeschicken.

30 Minuten später ruft der vermeintliche Käufer wieder an mit unterdrückter Nummer dieses mal (man konnte ihn sehr gut an der Stimme identifizieren) und sagte der Käufer den er für den Wagen hatte wollte doch eine andere Motorisierung und deshalb würde er von der schriftlichen Kaufabsicht zurücktreten. Ich habe natürlich nicht nach dem Codewort gefragt, weil er es zu 100% war.

20 Minuten später ruft Jemand der einen unfassbar typisch deutschen Namen trug (Bernd Meier oder sowas) und möchte den Wagen kaufen. Vorweg, nachdem alles vorbei war, hatte ich ihn bei Whaatsapp gesucht nachdem ich die Nummer gespeichert hatte. Siehe da, es war kein Deutscher und er war der Komplize von dem ersten Anrufer. Hier wurde darauf hingewiesen, dass ich an ihn verkaufen muss jetzt, weil er schon ein rotes Kennzeichen für das Auto bestellt hat und bezahlt hat. (ka wie das genau funktioniert)

20 Minuten später rief wieder der erste Anrufer an und sagte er möchte den Termin 1 Stunde nach hinten verschieben. Ich ihm dann erklärt das ein anderer das Auto jetzt kauft und mich verabschiedet.

Am selben Abend hatte ich dann ein echtes Schreiben von einer Anwaltskanzlei im Auftrag des ersten Anrufers per Email zugestellt bekommt, ich soll die Differenz aus dem dich enstandenen Gewinn von 1.650 € zahlen etc und ein richtiges Schreiben wäre auf dem Weg.

Ende vom Lieb war nach einem Gespräch mit einem Anwalt, entweder ich muss das Geld zahlen oder das Auto doch an den verkaufen, was ich dann gemacht habe.

Lustig war, der zweite Anrufer hat sich nie wieder gemeldet und zwei Wochen später gab es die Nummer nicht mehr und der Brief in schriftlicher Form kam auch niemals an.

Ich hoffe man kann das einigermaßen verstehen, habe es auf die schnelle getippt.

 

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lol...dass du nicht misstrauisch wirst, wenn jemand mit Codewort, etc. anfängt, das ist das eigentlich komische. Sorry, whatsapp, Vertrag und co? Auf so ein Unsinn sollte sich niemand einlassen!

EDIT: Also dir ist jetzt aber letztlich kein Schaden entstanden, oder habe ich das falsch verstanden?

Ich sach schon mal Danke dafür, dass Du mich vor dieser Masche warnst. Ist auch für mich neu.

Wahrscheinlich wirst Du hier 100 Kommentare kriegen von allen Besserwissern denen so etwas niemals passiert und überhaupt, wie kannst Du nur....

am 2. Februar 2017 um 6:55

Welcher Schaden ist denn entstanden?

Zitat:

@dannmalzu schrieb am 2. Februar 2017 um 07:55:13 Uhr:

Welcher Schaden ist denn entstanden?

Offenbar keiner.

Dennoch legitim, hier zu warnen, weil manch einer in Panik dann die Summe doch überweist.

Du hast auf eine "fiktive" Forderung hin, die dir eine "Anwaltskanzlei" per Mail geschickt hat, nur auf Grund von Telefonaten mit Pseudokäufern, 1600€ an wen auch immer gezahlt?

Mit welcher Begründung? :eek:

Zitat:

@Zimpalazumpala schrieb am 2. Februar 2017 um 08:43:18 Uhr:

Du hast auf eine "fiktive" Forderung hin, die dir eine "Anwaltskanzlei" per Mail geschickt hat, nur auf Grund von Telefonaten mit Pseudokäufern, 1600€ an wen auch immer gezahlt?

Mit welcher Begründung? :eek:

Moment mal: E-Mail oder Brief? Habe jetzt erst gesehen (war wohl doch etwas spät gestern), die Kanzlei hat "nur" eine Mail geschrieben?

Ich bleibe dabei: Will jemand, dass du eine Anzeige rausnimmst und will jemand eine entsprechende Zusage machen, dann soll er dir das schriftlich versichern (unter Angabe von Daten, wie Name, Adresse, etc.). Solange sich ein potenzieller Käufer hierzu nicht bewegen lässt, stellen sich ganz schnell Betrugsversuche heraus.

Alles weitere, wie Codewörter, etc., ist absolut unseriös. Spätestens an diesem Punkt sollte man einfach direkt auflegen! Denn entweder ich mache etwas aus, oder eben nicht. Aber etwas halbgares mit Codes, das ist und kann nicht seriös sein!

PS: Und das ist nicht gegen den TE gemeint, aber das ist auch keine "Klugscheißerei", sondern lediglich der gesunde Menschenverstand. Da die meisten - mich eingeschlossen - nicht täglich Autos kaufen/verkaufen, sollte sich derjenige, der im Zweifel unsicher ist, nicht zu irgendwas hinreißen lassen, sondern ggf. nochmal recherchieren, was zu beachten ist. Hierzu gibt es genügend Guidelines (und damit meine ich keine Forenbeiträge)

An die Juristen hier im Forum: wäre die Schadenersatzforderung jemals vor Gericht durchgegangen?

Zitat:

@Jens Zerl schrieb am 2. Februar 2017 um 10:38:32 Uhr:

An die Juristen hier im Forum: wäre die Schadenersatzforderung jemals vor Gericht durchgegangen?

Also bei mir ist zwar nur meine bessere Hälfte Juristin, aber ich behaupte mal: Nein - zumindest bei den hier genannten!

1) Eine Kaufabsicht ist kein (vertraglicher) Kauf.

2) Es gibt zwar auch mündliche Verträge, aber die wären im Zweifel hier schwer nachweisbar.

3) Warum unterschreibt eigentlich der Verkäufer eine Kaufabsicht? Das ist einseitig. Problematisch wäre es nur, wenn er eine Reservierung schriftlich bestätigt. Hier wäre wesentlich, was in der Kaufabsicht steht

Außerdem: Forderungen per Mail? Lächerlich und nicht rechtskräftig. Was wäre, wenn das im Spamordner landet? Dann hat's keiner gelesen ;)

Letztlich gilt: Gibt es was schriftliches, was man rausschickt, dann muss man auch Fristen setzen. Schreibt er dem potenziellen Käufer, er reserviert exklusiv für ihn das Auto, dann hätte er tatsächlich ein Problem. Also hier ist zuvieles unverständlich.

Wenn ich ein Auto verkaufe mache ich mit dem Käufer direkt unter 4 Augen einen Vertrag, fertig.

Bei mehreren Interessenten lasse ich den mit dem höchsten Angebot antanzen und wenn der nicht will oder versucht den Preis unter eine gewisse Schwelle zu drücken kann er wieder gehen und ich warte auf den nächsten....

Alles andere stinkt doch schon von weitem zum Himmel.....

Zitat:

@afis schrieb am 2. Februar 2017 um 11:20:28 Uhr:

Zitat:

@Jens Zerl schrieb am 2. Februar 2017 um 10:38:32 Uhr:

An die Juristen hier im Forum: wäre die Schadenersatzforderung jemals vor Gericht durchgegangen?

Also bei mir ist zwar nur meine bessere Hälfte Juristin, aber ich behaupte mal: Nein - zumindest bei den hier genannten!

1) Eine Kaufabsicht ist kein (vertraglicher) Kauf.

Ich bin zwar auch kein Jurist, aber genau daran sollte es scheitern.Mein Rechtsverständnis sagt mir:

Wenn ein Kaufvertrag besteht und dem Käufer bereits Kosten entstanden sind, sei es der Weiterveräußerungsgewinn (Höhe?), dann können Schadenersatzforderungen durchaus berechtigt sein. Jedoch auch nur in der Höhe vorsichtig geschätzer Gewinne und Auslagen.

Bei einer Absichtserklärung oder einem Letter of Intent wäre der Inhalt genau zu prüfen. Hier gibt es relativ genaue (und eine Vielzahl) von Vordrucken und Ideen, da soetwas gerne bei Immobilien oder Unternehmens(ver)käufen verwendet wird, was im Grunde dasselbe ist.

Es ist zwar darauf zu achten, dass keine Klauseln enthalten sind, die eine Bindung oder eine Anbahnung eines Kaufvertrages auf Basis dieser Willenserklärung feststellen. Regelmäßig dürfte das aber einer ziemlich deutlichen Formulierung bedürfen, da die Konsequenzen daraus sehr weitreichend sein können.

Das Schreiben des Anwalts hätte ich mir gerne angesehen. Nur weil das ein echter Anwalt ist, heisst das nicht, dass der nur im Sinne des Rechts handelt. Ich verweise da auf bestimmte Abmahnkanzleien.

Ich will nicht den Oberlehrer spielen, aber das Autogeschäft ist vielleicht eines der dreckigsten mit denen wir gutbürgerliche Normalos so in Berühung kommen. Ich traue mir das nun sagen, weil derjenige der mir diesen Rat gegeben hat, selbst Iraker ist: Wenn ein bestimmtes "Klientel" anruft ist für mich der Deal vor Verhandlung gestorben. Das gilt für Kauf und Verkauf.

Zitat:

@iiSS schrieb am 2. Februar 2017 um 21:29:56 Uhr:

Zitat:

@afis schrieb am 2. Februar 2017 um 11:20:28 Uhr:

 

Also bei mir ist zwar nur meine bessere Hälfte Juristin, aber ich behaupte mal: Nein - zumindest bei den hier genannten!

1) Eine Kaufabsicht ist kein (vertraglicher) Kauf.

Ich bin zwar auch kein Jurist, aber genau daran sollte es scheitern.Mein Rechtsverständnis sagt mir:

Wenn ein Kaufvertrag besteht und dem Käufer bereits Kosten entstanden sind, sei es der Weiterveräußerungsgewinn (Höhe?), dann können Schadenersatzforderungen durchaus berechtigt sein. Jedoch auch nur in der Höhe vorsichtig geschätzer Gewinne und Auslagen.

Bei einer Absichtserklärung oder einem Letter of Intent wäre der Inhalt genau zu prüfen. Hier gibt es relativ genaue (und eine Vielzahl) von Vordrucken und Ideen, da soetwas gerne bei Immobilien oder Unternehmens(ver)käufen verwendet wird, was im Grunde dasselbe ist.

Es ist zwar darauf zu achten, dass keine Klauseln enthalten sind, die eine Bindung oder eine Anbahnung eines Kaufvertrages auf Basis dieser Willenserklärung feststellen. Regelmäßig dürfte das aber einer ziemlich deutlichen Formulierung bedürfen, da die Konsequenzen daraus sehr weitreichend sein können.

Alles richtig. Aber eine Absicht ist erstmal nichts, das einen Kauf garantiert - oder eben Exklusivität. Daher lässt sich auf Grundlage der hier vorliegenden Infos keine rechtmäßige Forderung ableiten. Das könnte sich natürlich ändern, wenn der Verkäufer mehr unterschrieben hat, als er hier genannt hat ;)

Hehe...btw: auch ein LoI ist nur ein LoI, der die Rahmenbedingungen und das Interesse definiert. Wenn hierin natürlich Exklusivität festgehalten wird und man in einem gewissen zeitlichen Rahmen dann Unternehmensanteile anderweitig veräußert, hat man als Verkäufer ein Problem :D Aber der LoI ist ja noch kein SPA...nicht zu vergessen, dass zu einem entsprechenden SPA dann auch passende Closing Agreements gehören.

Daher: Solange der TE nicht gegen Kaufabsichtsinhalte verstoßen hat, können keine Forderungen bestehen ;)

Zitat:

@afis schrieb am 3. Februar 2017 um 00:12:27 Uhr:

Aber der LoI ist ja noch kein SPA...nicht zu vergessen, dass zu einem entsprechenden SPA dann auch passende Closing Agreements gehören.

Daher: Solange der TE nicht gegen Kaufabsichtsinhalte verstoßen hat, können keine Forderungen bestehen ;)

Das ist nur die Regel, findige Rechtsanwälte und Klauselschreiber können schnell einen anderen Vertrag daraus machen, als es auf den ersten Blick scheint.

Zum TE: Rückabwickeln dürfte schwer werden, der Wagen wird bereits in dubiosen Kreisen "verkehren" :D

Themenstarteram 3. Februar 2017 um 22:04

Hier nochmal der Themenersteller.

Also vorweg, es ist kein Schaden für mich entstanden. Das mit dem Codewort machte für mich Sinn, dahingehend das tätsächlich welche anrufen könnten, um das Auto dann selbst zu kaufen etc. Ich hatte ca. 25 Anrufe nach einer Stunde.

Das Auto war ein Firmenwagen und ich habe bei uns in der Rechtsabteilung den Fall halt direkt klären lassen. So wurde es auch überprüft und es wurde klar gesagt, weil ich die Email beantwortet zurückgeschickt habe mit Name, Ort des Wagens und Zeitpunkt der Übergabe kann er es als Kauf vor Gericht durchziehen. Es gibt auch Artikel in Zeitungen über die Masche. Die nennt sich "Schadensersatz-Trick", ist also nicht neu.

Und die Verkäufer arbeiten direkt mit der tatsächlich seriösen und nicht gerade kleinen Anwaltskanzlei zusammen, die vorgefertige Schreiben verschickt. Ich meine es kam doch ein Brief per Post ein paar Tage später.

Zitat:

@afam schrieb am 3. Februar 2017 um 23:04:22 Uhr:

Und die Verkäufer arbeiten direkt mit der tatsächlich seriösen und nicht gerade kleinen Anwaltskanzlei zusammen, die vorgefertige Schreiben verschickt. Ich meine es kam doch ein Brief per Post ein paar Tage später.

Ich weis nicht, was daran "seriös" sein soll, zumindest spätestens nach der ersten Rückmeldung eines beklagten.

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