ForumLeichtkrafträder
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Leichtkrafträder
  5. Neue ABE für 125er. Wer hat Erfahrungen im Kreis Berlin Brandenburg?

Neue ABE für 125er. Wer hat Erfahrungen im Kreis Berlin Brandenburg?

Honda XLR 125
Themenstarteram 15. April 2015 um 21:54

Hallo Forum,

ich bin neu hier und mache sowas zum ersten mal.

Deshalb bitte ich schon vorher um Vergebung falls ich hier falsch bin oder so.

Ich versuche auf diesem Weg an Informationen oder Erfahrungen anderer 125er Fahrer im Raum Berlin/Brandenburg zu kommen die ihre Betriebserlaubnis neu beantragen mussten.

Grund ist mein derzeitiges Projekt. Eine Honda XLR125R.

Ich habe jetzt seit Tagen alles durchforstet und bin jetzt nur noch verwirrter von der Vielzahl an Wiedersprüchen im Internet.

Ich hoffe hier kann mir jemand Antworten auf meine Fragen geben.

Es geht darum das ich vor ca. zwei Jahren diese Honda als Teilespender bekommen habe.

Dazu habe ich nur die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und die Schlüssel bekommen.

War mir damals egal weil Teilespender.

Mitlerweile hatte ich einen Rappel und hab sie angefangen aufzubauen.

Jetzt sieht es so aus das sie fast fertig ist, mir richtg gut gefällt und ich sie evtl. doch nochmal Zulassen möchte.

Meine Fragen wären jetzt ob diese Honda eigentlich eine Betriebserlaubnis oder einen Fahrzeugbrief hatte bzw. braucht?

Ich habe ja wie gesagt den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil1).

Bringt der mir was oder sind das vieleicht die einzigen Papiere bei dem Modell?

Eine weiter Frage wäre ob ich eine Vollabnahme brauche?

Hu hatte die Honda bis 4/2011. Stilllegung war aber schon 11/2009.

Hatte schonmal jemand so einen Fall und kann mir vieleicht den Ablauf oder den Weg zu einer neuen Zulassung im Raum Berlin oder Brandenburg schildern?

Preise Würden mich auch brennend Interessieren.

So, ich hoffe das war nicht zuviel und bedanke mich für eventuelle Antworten im Vorraus.

Beste Antwort im Thema

Du hättest entweder ein COC oder die Betriebserlaubnis beim Kauf mit dazu bekommen müssen. Nur damit ist die Zulassung möglich. Schau doch nochmal nach, vielleicht hast du das ja doch noch irgendwo rumliegen? Die HU muss einfach erneuert werden. Eine Vollabnahme ist nicht notwendig (erst nach 7 Jahren).

Grüße, Martin

28 weitere Antworten
Ähnliche Themen
28 Antworten

Moinsen,

Zitat:

@kleiner_boeser_Wolf schrieb am 17. April 2015 um 02:43:31 Uhr:

...aber du darfst auch ohne zugelassen nicht zum TÜV fahren !! (mit Transporter/Anhänger ja)

...

Das ist falsch.

Findet sich alles in der FZV §10:

" (4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."

Zitat:

@MicSan schrieb am 17. April 2015 um 09:16:46 Uhr:

Moinsen,

Zitat:

@MicSan schrieb am 17. April 2015 um 09:16:46 Uhr:

Zitat:

@kleiner_boeser_Wolf schrieb am 17. April 2015 um 02:43:31 Uhr:

...aber du darfst auch ohne zugelassen nicht zum TÜV fahren !! (mit Transporter/Anhänger ja)

...

Das ist falsch.

Findet sich alles in der FZV §10:

" (4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."

Widersprichst du dir da nicht selbt mit deinem "Das ist falsch" ???

Er hat doch nicht einmal gültige Papiere, geschweige denn ein (gültiges) Kennzeichen !! und SO darf er eben nicht zum TÜV fahren, SO darf er überhaupt nicht fahren !!

Erst wenn man ihm ein (gültiges) Kennzeichen zugeteilt hat, DANN darf er ggf. mit (gültigem) Schild am Kfz, aber noch OHNE STEMPEL zum TÜV fahren !!

ABER NICHT OHNE GÜLTIGES KENNZEICHEN !!! :mad:

Deshalb wäre für ihn die Reihenfolge:

Papiere besorgen > Versicherung: ab Zulassungsdatum und incl. TÜV-Fahrt versichern > Zulassungsstelle, Kennzeichen zuteilen lassen, Kennzeichen anbringen, > TÜV-Vorführung > Zulassungsstelle: Stempel und Papiere abholen !!

SO war's wenigstens bei mir !

So wie er es vorhat, würde er ja ohne Versicherungsschutz und ohne gültiges Kennzeichen zum TÜV fahren !! :eek:

kbw ;)

Themenstarteram 17. April 2015 um 10:20

Hallo,

das ich mit der Honda nicht zur HU fahren darf sondern einen Hänger brauche ist mir selbstverständlich bewußt.

Ich habe mich jetzt an die Zulassungsstelle gewendet und heute eine Nachricht bekommen.

Zitat:

die Beschaffung einer neuen Betriebserlaubnis gestaltet sich in der Tat etwas schwierig.

 

In der Regel müssen Sie sich an den Hersteller wenden. Dieser wird Ihnen ein Formular einer Unbedenklichkeitsbescheinigung übersenden.

Dieses Formular wird von meiner Behörde abgezeichnet. Danach können Sie beim Hersteller das Ersatzdokument erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Ist ja eigentlich auch das was hier vorgeschlagen wurde für 140€ insgesammt.

ABER...ich habe gestern eine Pdf-Datei mit Informationen zur Erteilung einer Betriebserlaubnis gefunden in der steht fast das selbe.

Nur mit dem Unterschied das dort auch noch die Möglichkeit angegeben wird nicht zum Fahrzeughersteller sondern direkt zum Tüv zu gehen der mir nach der Prüfung auch eine Bertriebserlaubnis ausstellt die bei der Zulassungsstelle danach abgesegnet wird.

Geht natürlich alles nur mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Laut des Infoblattes muss ich so oder so auch bevor ich zum Fahrzeughersteller gehe die Verkehrssicherheit nach irgend einem Paragraf 21 oder so bestätigen lassen.

Und wo? Natürlich beim Tüv oder Dekra.

Jetzt ist natürlich die Überlegung direkt zur Dekra in meinem Fall zu gehen und evtl. noch zu sparren.

Ich hoffe das mein denken verständlich war.

Was meint ihr dazu?

Auf jeden Fall mal die Dekra fragen denk ich.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Zitat:

@typhoon31 schrieb am 17. April 2015 um 12:20:49 Uhr:

Hallo,

das ich mit der Honda nicht zur HU fahren darf sondern einen Hänger brauche ist mir selbstverständlich bewußt.

Ich habe mich jetzt an die Zulassungsstelle gewendet und heute eine Nachricht bekommen.

Zitat:

@typhoon31 schrieb am 17. April 2015 um 12:20:49 Uhr:

Zitat:

die Beschaffung einer neuen Betriebserlaubnis gestaltet sich in der Tat etwas schwierig.

 

In der Regel müssen Sie sich an den Hersteller wenden. Dieser wird Ihnen ein Formular einer Unbedenklichkeitsbescheinigung übersenden.

Dieses Formular wird von meiner Behörde abgezeichnet. Danach können Sie beim Hersteller das Ersatzdokument erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Ist ja eigentlich auch das was hier vorgeschlagen wurde für 140€ insgesammt.

ABER...ich habe gestern eine Pdf-Datei mit Informationen zur Erteilung einer Betriebserlaubnis gefunden in der steht fast das selbe.

Nur mit dem Unterschied das dort auch noch die Möglichkeit angegeben wird nicht zum Fahrzeughersteller sondern direkt zum Tüv zu gehen der mir nach der Prüfung auch eine Bertriebserlaubnis ausstellt die bei der Zulassungsstelle danach abgesegnet wird.

Geht natürlich alles nur mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Laut des Infoblattes muss ich so oder so auch bevor ich zum Fahrzeughersteller gehe die Verkehrssicherheit nach irgend einem Paragraf 21 oder so bestätigen lassen.

Und wo? Natürlich beim Tüv oder Dekra.

Jetzt ist natürlich die Überlegung direkt zur Dekra in meinem Fall zu gehen und evtl. noch zu sparren.

Ich hoffe das mein denken verständlich war.

Was meint ihr dazu?

Auf jeden Fall mal die Dekra fragen denk ich.

 

Mit freundlichen Grüßen

Die Honda ist doch eine 125er, oder ??

Du hast doch die "Zulassungsbescheinigung I", geh doch mal ganz unschuldig mit dieser zur Versicherung und anschliessend zur Zulassungstelle und sage, du wolltest das Fzg wieder anmelden !!

Dann werden die dir schon sagen was Sache ist.

Hast du bei deiner Anfrage der Zulassungsstelle mitgeteilt dass du die "Zulassungsbescheinigung I" noch hast ??

Oder bist du dir nicht sicher ob die Honda auch durch den TÜV kommt und willst das vorab klären ??

Dann fahr halt die Honda auf'm Hänger zum TÜV/Dekra.

kbw ;)

Themenstarteram 17. April 2015 um 13:56

Genau so sieht es aus.

Die Honda ist noch nicht ganz fertig aber ich wollte mich vorher mal schlau machen und Erfahrungen von anderen einholen um die Kosten so gering wie möglich zu halten.

Ja, ich habe mit angegeben das ich Teil 1 der Zulassungsbescheinigung besitze.

Und ja es ist eine 125er. Hab auch nur einen 125er Führerschein und fürs Auto natürlich.

Moinsen,

Zitat:

@kleiner_boeser_Wolf schrieb am 17. April 2015 um 12:16:25 Uhr:

...

Widersprichst du dir da nicht selbst mit deinem "Das ist falsch" ???

...

Nein, denn zur Zuteilung eines Kennzeichens braucht es im Grunde noch nicht einmal gültige Papiere - nämlich dann, wenn diese nur nach der Prüfung (z.B. Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO und/oder weitere Eintragungen zu Umbauten) ausgestellt werden können. In der Regel reicht dann die (alte) Zulassungsbescheinigung Teil I oder der Fahrzeugschein aus. Erklärt die Prüforganisation das Fahrzeug für zulassungsfähig, wird auch die Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Zulassung ausgestellt.

[/offtopic]

ENDE TRANSFER

Zitat:

@kleiner_boeser_Wolf schrieb am 17. April 2015 um 12:16:25 Uhr:

ABER NICHT OHNE GÜLTIGES KENNZEICHEN !!! :mad:

Kleine Korrektur: Nicht ohne zugeteiltes Kennzeichen.

Da scheitern aber mache Damen vom Amt, denn sie wollen immer einen Prüfbericht und kein Kennzeichen zuweisen.

Und: Der Versicherungsschutz muss natürlich - wie geschrieben - bestehen.

Grüße, Martin

Zitat:

@typhoon31 schrieb am 17. April 2015 um 15:56:24 Uhr:

Genau so sieht es aus.

Die Honda ist noch nicht ganz fertig aber ich wollte mich vorher mal schlau machen und Erfahrungen von anderen einholen um die Kosten so gering wie möglich zu halten.

Ja, ich habe mit angegeben das ich Teil 1 der Zulassungsbescheinigung besitze.

Und ja es ist eine 125er. Hab auch nur einen 125er Führerschein und fürs Auto natürlich.

Nur der Vollständigkeit halber: 125er haben keinen Kfz.-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) , so wie man es von den Pkw's her kennt, die haben so ein COC-Zertifikat, das ist ein bedrucktes Din A4 Blatt.

kbw ;)

...vorausgesetzt sie sind jung genug (ab 2005).

Grüße, Martin

....und sie ist zu alt für COC.

Ende der Neunziger gab es noch die BE. :)

Themenstarteram 18. April 2015 um 9:38

Richtig, es ist ein 99'er Baujahr.

Daher muss sie eine Betriebserlaubnis gehabt haben.

Und die soll es beim Tüv oder dem Fahrzeughersteller geben.

Kenne das Problem, hatte es selber vor Jahren in Berlin.

Kennste den Asterix Film, wo Asterix von einem zum anderen Amtsraum gelaufen ist und keiner fühlte sich zuständig:D

Dein Ansprechpartner ist in Berlin die Zulassungstelle, dort sind "Zwei" Ansprechpartner zuständig, einmal für Verlust Zulassungsbescheinigung Teil II (alte KFZ Brief) und einmal eine Person für Verlust der Betriebserlaubnis für 50ccm Roller.

Ich weiß nicht mehr genau, aber einer von beiden hat sich nach mehreren Gesprächen erwärmen können mir die Unbedenklichkeitsbescheinigung auszustellen.

Das Problem war wie hier schon angesproche, dass die 125 irgendwie ein "Zwischending" ist:mad:.

Hat zwar eine Zulassungsbescheinigung I wie PKW/große Motorrad, aber keine Z.II und ein Roller hat Betreibserlaubnis/COC aber keine ZB. I.

Und dann hat sich bei den 125er auch die Betriebserlaubnis in die heutige Coc Bescheinigung geändert.

Nun wurde ich vom einem Beamten zum nächsten verwiesen und wieder zurück.:mad::mad:

Kurz: Es war ein Marathon+Zeitaufwendig.;)

Danach ging es schnell, bei mir war es eine Suzuki, die haben einen eigene Telefon Ansprechpartner für die Neuausstellung. Die Kosten waren ca. 60 EUR? was ich bei einem lokalen Händler begleichen konnte. 2 Tage später war die Ersatzbescheinigung da. Das lief ab wie eine Ersatzteilbestellung.

Wichtig, die werden erst aktiv, wenn diese Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Zulassungstelle vorliegt und das ist der spassige Teil:D.

Themenstarteram 29. April 2015 um 13:07

Danke für die Antwort.

Genau so war es bei mir jetzt letztendlich auch.

Viel rennerei von einem Beamten zum anderen und dan auch noch zur Dekra da ohne HU angeblich keine Betriebserlaubnis ausgestellt werden kann von Honda.

Der Spaß sollte mich VORRAUSSICHTLICH um die 200-250€ aufwärts kosten.

Fazit, ich hab die Honda jetzt bei Ebay für 682€ verkauft.

Trotzderm danke an alle für eure mühe.

am 29. April 2015 um 14:00

Zitat:

@tartra schrieb am 20. April 2015 um 18:19:28 Uhr:

Hat zwar eine Zulassungsbescheinigung I wie PKW/große Motorrad, aber keine Z.II.[..]

Und dann hat sich bei den 125er auch die Betriebserlaubnis in die heutige Coc Bescheinigung geändert.

Um noch mehr Verwirrung zu stiften: Ich habe bei meiner 125er zusätzlich zur Zulassungsbescheinigung Teil I und dem CoC-Zertifikat ein Gutachten. Schade, dass es da nichts Einheitliches gibt...

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Leichtkrafträder
  5. Neue ABE für 125er. Wer hat Erfahrungen im Kreis Berlin Brandenburg?