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Neu, Fahrerkarte auslesen

Themenstarteram 18. März 2009 um 11:47

Hallo, hier gibt es ja sowas wie Neuvorstellungen nicht, oder... Also ick bin der Tommy und fahre leider nur gelegentlich Truck's. Hab den CE-Schein. Bin regelmäßig in der Saison Rock & Roll Touren für ein Holländer Unternehmen gefahren. Seit letztem Sommer, hab ich nicht so richtig Arbeit gehabt, geht alles etwas zurück mit den Geschäften. So, da ich einen Gewerbeschein habe, kann ich also auch Rechnungen stellen, dadurch bekomme ich ab und zu ne Tour. Nun ist meine Fahrerkarte sicher schon übervoll. Also bin weit über 28 Tage (ich schätze 3 Monate) mit der Karte gefahren ohne sie auslesen zu lassen. War schon bei einer Spedition und hab da nachgefragt, ob sie die Karte auslesen würden. Negativ, warum sollten sie auch, bin ja da nicht angestellt.

Hat hier villeicht jemand n Tipp, wo ich die Fahrerkarte auslesen lassen kann?
Und falls dann noch jemand n Tipp hat, wo evtl. ein guter Schlepperfahrer für max. Wochentouren gesucht wird.........

Ok, freue mich echt wenn hier jemand antwortet.

 

Gruß, der Tommy

Beste Antwort im Thema

Wow....

"Säuberung der Foren"

Also da ist mir ein fachlich falscher Beitrag nach 6 Jahren auf den reagiert und welcher korigiert wird, um einiges lieber als dein Beitrag :(

Ich versuche eher den Leuten zu sagen dass sie auf dem Holzweg sind und "säubere" nicht die Foren...

Grüße

Steini

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Moin,

ich habe hier gerade nochmal aufgeräumt. Da stand nicht allzuviel mehr zum eigentlichen Inhalt.

Ich denke, mein Kollege dürfte sich klar und deutlich ausgedrückt haben; aber irgendwie ist das wohl noch nicht ganz angekommen:

Es werden hier keine Beleidigungen toleriert!!

Ich werde mich auch nicht in eine Diskussion verwickeln lassen, wer angefangen hat oder wer wen schlimmer beleidigt hat!

Ich hoffe, das ist jetzt angekommen und es kann im Text weitergehen.

mfg

Zur Fahrerkarte: Die FK hat einen sogenannten Ringspeicher. Je nach Version ist dieser unterschiedlich groß. Das heißt, wenn dieser Speicher voll ist, wird das zuerst Geschriebene überschrieben. Welcher Zeitraum auf die Karte passt, hängt auch vom Profil ab. Im Fernverkehr mit weniger Ereignissen passt natürlich ein längerer Zeitraum auf die Karte als im Nahverkehr, wo man alle halbe Stunde einen Stop einlegt.

mfg

An Peter: interessant, daß Du inzwischen ALLE meine Beiträge gelöscht hast. Inzwischen ist gar nichts mehr nachvollziehbar!

Dennoch lasse ich es nicht zu, dass dauernd meine Beiträge von Dir gelöscht werden, dauernd wird man beleidigend oder behauptet, ich würde Stuß erzählen (auch wenn nicht ale Beiträge so bös gemeint sind): es wird hier dauernd behauptet man müsse mehr als 28 Tage NACHWEISEN können, das aber nicht stimmt! Es geht also nicht nur darum, wieviel Tage drauf gespeichert werden, ich dachte nur 28 Tage (bzw. ab dem 29. Tag überschrieben wird), jemand der nur jeden 2. Tag fährt natürlich erst nach 56 Tagen, jeden 3. Tag nach 84 usw., aber ich dachte nicht, daß darüber hinaus gespeichert werden könnte, nur weil jemand z.B. ausschließlich Autobahn fährt mit wenig Unterbrechungen usw. (also wenig Daten auf der Karte hinterläßt); gut, das scheint wohl also nicht immer der Fall zu sein, Tage können mehr sein auf der Karte, aber darum ging es gar nicht mehr, mehere haben hier behauptet, man sei verpflichtet auch mehr als 28 Tage NACHZUWEISEN, ich zitiere aber aus dem offiziellen Lehrbuch für den LKW Führerschein "Fahren Lernen C, das Begleitbuch zur Führerscheinausbildung": (also wer hier sagt meine Quellen seien Stuß oder wo ich das her hätte, dann frage ich mich, ob Ihr das Buch nicht mehr kennt? Schon zu lange her mit dem Lappen?) Auf jeden Fall fände ich es jetzt schon eine Beleidigung von Peter, wenn auch dieser Beitrag gelöscht wird, denn alle meine Rechtfertigungen werden immer rausgenommen, es heißt dort auf S. 24: "... Die Fahrerkarte speichert deine Fahraktivitäten für mind. 28 Tage UND GILT SOMIT ALS NACHWEIS FÜR LENK- UND RUHEZEITEN"

So, wenn ich also mehr als 28 Tage nachweisen müßte, dann würde das da kaum drinstehen, somit erzähle ich GAR KEIN STUSS! ICH MUSS NICHT MEHR ALS 28 TAGE NACHWEISEN UND SOMIT AUCH NIX AUSDRUCKEN, zumal manche Kontrollgeräte gar kein Papier haben oder keine Farbe etc..

Punkt 2.: es ging um selbständige Fahrer, auch wenn es dem Herrn Moderator oder wem auch immer nicht paßt: ich fahre nicht täglich und wenn ich 28 Tage keinen Job hatte als Fahrer muß ich mir selbst einen Urlaubsnachweis ausstellen, auch wenn ich die letzte Woche gar nicht fuhr, hier ging es um die Selbständigkeit, wenn ich also einmal Mist gebaut habe kann es günstiger sein, die Karte "zu verlieren" als teures Bußgeld bezahlen zu müssen!

Oh Mann Euer angebliches Saubermann Image geht mir ganz schön auf den Geist! Kann mir keiner erzählen von Euch, keiner ist schon mal bergab 94km/h gefahren oder hat seine Lenkzeitpause aus Versehen zu spät gemacht! (Geschwindigkeit wird aber nach 24h Lenkzeit überschrieben, steht so auf der Seite der BAG)! Ich sage: ab in Müll und Verlust angeben kann zumind. als Selbständiger besser sein als bei einer Kontrolle [besonders wenn Bußgelder im Fuhrbetrieb angeblich länger als 3 Monate von der Polizei einkassiert werden dürfen (normale Ordnungswidrigkeiten haben eine Verjährungsfrist von 3 Monaten), jemand sagte aber im Fuhrbetrieb angeblich köne man solche Sacehn bis zu einem Jahr ahnden!], zu gut deutsch: meine Karte speichert vielleicht sogar mehr als 28 Tage und ich soll noch bezahlen wegen Lenkzeitüberschreitung einer Sache die vielleicht sogar 4 Monate her ist??? Seid doch nicht so beschissene Moralapostel Mann! Noch nie bei Rot über eine Ampel gefahren? Soll man ja auch nicht tun, aber wenns passiert ist vielleicht besser, man wurde nicht noch dabei geblitzt (wie die Fahrerkarte, die zumindest andere Vergehen aufzeichnet) oder nicht? So, bitte mein Beitrag mal stehen lassen, denn ständig wurde ja behauptet ich erzähle sonst wat. Hab meine Karte übrigens noch, obwohl ich nicht wußte, daß man nach 9h Lenkzeit, auch wenn man 10h fahren darf, nochmal 45 min Pause machen muß. Steht übrigens auch nicht im Lehrbuch! Vielleicht irgendwo versteckt im Buch und ich konnte mich dunkel daran erinnern. Hab übrigens mal Stunden nachgemacht. Hatte ja eigtl. den alten 3er Lappen, also den kleinen LKW geschenkt bekommen, aber ganz gut das Buch mal zu haben und die Module gemacht zu haben.

Besonders mit den inzwischen komplizierten Lenkvorschriften. Das lernte man ja nicht im PKW Unterricht.

War 5 min. vom Ziel entfernt als das Ding ne Warnung gab. Zog die Karte raus da Miet-LKW, aber ist auf der Karte ja gespeichert, kann nur hoffen daß ich in ner Kontrolle nicht noch was blechen muß :-(

am 9. Juni 2015 um 16:14

Zu 1: Die Fahrerkarte muss regelmäßig (max. alle 28 Tage) ausgelesen werden. Der Massenspeicher des digitalen Tachographen alle 3 Monate. Die gewonnenen Daten müssen für 2 Jahre aufbewahrt werden und im Falle einer Unternehmenskontrolle dem Kontrollorgan zu Verfügung gestellt werden. Des weiteren müssen Sicherungskopien angefertigt werden. Dies betrifft auch dich als (Schein-)Selbstständigen Fahrer.

Für den Fall einer Kontrolle solltest du als (Schein-)Selbstständiger Fahrer auch dafür sorgen, dass mindestens 1 Rolle Thermopapier für mögliche Ausdrucke vorhanden ist.

Das du deine Quelle als ofiziell bezeichnest lässt mich zweifeln, da dieses Buch nicht vorgeschrieben ist und nur eines von vielen für die Materie.

Kurz für dich:

Bei einer Kontrolle auf der Straße werden maximal 28 Tage + Kontrolltag überprüft.

Bei der Unternehmenskontrolle je nach Behörde 1-2 Jahre.

Zu 2: Das du nicht weißt, dass man nach 4,5h Fahrzeit eine Pause machen muss ist schon echt deprimierend. Wem heutzutage alles unterstellt wird, dass er zum Führen eines LKW geeignet ist...

Ansonsten glaube ich nicht, dass hier sonderlich viele Ihre Fahrerkarte "zerstören" oder als "gestohlen" melden um einem (möglichem) Bußgeld zu entgehen.

Aber mach du mal, du glorreicher "Trucker".

Ich habe nicht gesagt daß ich nicht weiß daß man nach 4,5h Stunden Pause machen muß, sondern ich habe nicht gewußt daß wenn man 10h fahren will 2x 45min Pause machen muß (also für die 1h extra nochmal 45 min Pause machen muß, steht nicht so im Lehrbuch oder jemand soll mir die Stelle zeigen). Sorry, aber das ist das offizielle Lehrbuch für die Führerscheinprüfung. Man kann sich ja auch nicht "irgendwelche Übungsbögen" kaufen, die Bögen die in einer Führerscheinprüfung genommen werden sind genormt, da gibt es nicht x verschiedene Verlage und Versionen, so kann ich mir also kaum vorstellen, daß es verschiedene Lehrbücher geben soll (ich rede übrigens vom Vogel Verlag), auch wen ichg verschiedene Bücher im Netz schon gesehen habe...

Ich dachte übrigens es wurde noch mehr gelöscht von meinen Beiträgen, wollte deswegen meinen Beitrag also nochmal überarbeiten, auch weil ich das mit dem Auslesen bei einer "Unternehmensprüfung" akzeptieren könnte, bzw. nicht wußte. Kommt aber bei mir kaum in Frage. Zum ersten unterliege ich meist eh der Handwerkerregelung, ich fahre also keine Kartoffeln durch die Gegend, außerdem habe ich keinen Fuhrbetrieb usw. Mach das also nebenbei, da wird also kaum die BAG zu mir nach Hause kommen;-) und nur weil man diesen ganzen Quatsch mit den Lenk- und Ruhezeiten die mal wieder typisch deutsch echt kompliziert sind (nach 2 Woichen dann soviel Wochenruhezeit nach 96h soundsoviel, an mannchen Tagen darf man 10h lenken und an andern nur 9, dafür auch nur Ruhezeit von 9h, sonst meist 11h tägliche Ruhezeit usw. usw.) nicht vollends gewußt hat (wie mit dem 2. mal Pause nach 9h), heißt das noch längst nicht, daß man unfähig ist LKW zu fahren. Will jetzt nicht alles aus dem Buch zitieren, wenn aber im (offiziellen) Lehrbuch nicht drinsteht, daß man nach 9h nochmal 45min Pause machen muß, dann ist das schon schwach. Wenn nicht gleich einer geantwortet hätte, hätte ich auch meinen Beitrag wieder erheblich gekürzt, da es ja auch nicht stimmte daß alle Beiträge weg waren usw. (also sorry für diese von mir falsche Behauptung). Gelöscht wurden nur die polemischen (meine als auch die der andern, Steini hatte Gemini wohl auch gerügt für sein "säubern"), hatte mich aber auch vergessen, muß ja auch nicht sein, geb ich zu. Nun gut, mal schauen ob ich son Ding zum auslesen bekomme oder auf den PC jemand hat hier mal ein Link gegeben. Aber ich denke ich als gelegentlicher-7,49t-LKW-Handwerkerregelungsfahrer (außer über 50km oder inzw. 100km), benutze aber sogar inzwischen bewußt in der Stadt und innerhalb der Handwerkerregelung die Karte dennoch, damit mal was draufkommt, brauch mir kaum Sorgen zum auslesen zu machen. Kenne keinen der das tut, ich arbeite ja auch nicht im klass. Fuhrbetrieb und kenne nur Messebauer usw. hab also vielleicht auch gar nicht die Probleme, die Ihr durch Kontrollen habt, betroffen sind sicher auch mehr die großen LKWS und nicht so sehr die 7 1/2er...

am 10. Juni 2015 um 7:04

ich finde es echt lustig.... sorry ist aber leider so

als erstes dr.george schreibst du jedemal Romane.

Dann hast du dein Wissen aus einem Buch auf welches du dich ständig berufst.

Jetzt bist du Handwerker mit einem 7,49t.

Zitat:

Zum ersten unterliege ich meist eh der Handwerkerregelung, ich fahre also keine Kartoffeln durch die Gegend, außerdem habe ich keinen Fuhrbetrieb usw. Mach das also nebenbei,

Was soll diese Aussage denn bedeuten??

 

Ach ja.... was ist eigentlich mit deiner BKF Weiterbildung?? Hast du sie gemacht??

Die blöden Module? ja, Du hast offenkundig nicht ganz aufgepaßt. Heute hat mir gerade ein LKW Fahrer von einer Veranstaltungsbude bei einem Job erzählt, die Bullen dürften gar nicht mehr als 28 Tage zurück kontrollieren! Nur soviel dazu, was angeblich ein Jahr rückwärts angeht. Und wenn Du Dich nicht mehr an das erinnern kannst was Du in der Fahrschule gelernt hast und das Lehrbuch und die Bögen nicht mehr kennst, dann ist das nur traurig.

Und offenkundig erzählen hier viele andere Leute Müll, von wegen man bräuchte eine Unternehmerkarte und so ein Blödsinn. Brauche ich nur, wenn ich Angestellte habe, die für mich fahren. Ich kenne auch keinen der seine Karten ausliest, da die letzten 28 Tage ja auf der Karte drauf sind. Ich bin kein Fuhrunternehmer, sondern nur selbständiger Fahrer ich brauche keine "Unternehmerkarte" und muß also auch nicht diese Zettel sammeln. Wenn Du also nicht weißt was die Handwerkerregelung besagt, dann hast Du in Deine schlauen Modulen ja auch nicht aufgepaßt! Steht übrigens auf der Seite der BAG...

Ich hoffe, dass dieser "dr.george" bald ein dickes Vorhängeschloss vor seinen Account bekommt.

So viel Unwissenheit oder besser (angelesenes) Halbwissen, dazu noch gepaart mit regelmäßigen Unverschämtheiten, muss ja wohl wirklich nicht sein.

am 12. Juni 2015 um 5:32

ich schliesse mich der Aussage von ConvoyBuddy nur noch an.

Aber Halbwissen ist das auch schon nicht mehr.....

am 13. Juni 2015 um 18:12

Der will doch nur provozieren, und das auf die dümmste Tour.

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