NeonrÖhren Als Bremslichter

Opel Astra F

kennt sich hier einer n bisschen mit der StVZO aus ?

genauer gesagt:

darf man sich eine (bzw. 2) rote neonröhren als bremslichter ins heck "basteln" ? voraussetzung ist natürlich die weitere funktionsfähigkeit der originalbremsleuchten ...
falls jemand da ne info abgeben kann ... immer her damit

MfG BassSuchti

26 Antworten

Jepp, ist ne Gesetzeslücke...kannst dir auch ein nettes Herzerl reinmachen solange es ne Bremsleuchte ist!

Zitat:

Original geschrieben von BassSuchti


ich frag morgen einfach mal beim tüv nach, wie das da nu is...

Und was ist jetzt als Ergebnis deiner Anfrage beim TÜV herausgekommen?

interessiert mich auch mal... jetzt wo der thread schon mal aus dem digitalen mülleimer gefischt wurde...

hatte hier auch mal irgendwann nachgefragt wie's mit ner selbstgebauten 3. bremsleuchte aussieht... das ergebnis war negativ... find den thread nur gerade nicht

Jede nach außen hin sichtbare Leuchte muss zugelassen sein. Es ist völlig egal, ob die in der Stoßstange sitzt oder hinter der Heckscheibe und durch die durchstrahlt. Beleuchtete Weihnachtsbäume in LKWs sind im Grunde genommen also genau so verboten.
Nur irgendwo wird es die Polizei auch einfach nicht mehr interessiern.
Im übrigen gibt es auch zugelassene 3. Bremleuchten, die Neonröhren ziemlich ähnlich sehen.
Und Neonröhren sind das sowieso nicht, die würde sich auch niemand als Unterbodenbeleuchtung unters Auto klatschen, da die viel zu zerbrechlich sind.

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Es gibt von Hella ein Neon-Rücklicht und zwar schon seit Jahren. War nur immer relativ teuer, fahren aber einige mit rum.

also nochmals danke für eure vielen meinungen ... war bis heute nich beim tüv da mir leider das geld für die neonröhre / kaltlichtkathode / leuchtstoffröhre fehlt ... bin aber nicht weg von dem gedanken und werde euch bescheid sagen sobald ich von tüv ne nachricht habe ... mal sehen, wenn möglich setze ich auch n foto rein um zu zeigen wie es aussieht ... und eins von dem tüvprüfer, der es mir dann endgültig erlaubt hat ...

kann doch gar nich so verboten sein wenn man selbst mit unterbodenbeleuchtung tüv bekommt, oder ? 😉 ?

THX & MFG BassSuchti

Unterbodenbeleuchtung ist in Deutschland völlig illegal. In der HU ist sie (laut einem gemeinsamen Beschluss der Prüforganisationen in Deutschland) ein großer Mangel - also keine HU-Plakette mit UBB, übrigens egal, ob die funktioniert oder nicht.
Darüber gab es mal einen ausführlichen Infotext auf www.dekra.de
Der ist aber leider nicht mehr dort. Ich habe den vor längerer Zeit aber zweimal hier auf MT großzügig zitiert - kannst gerne mal danach suchen, mich mag die Boardsuche nicht.

Mach dir keine Hoffnungen. Bremslichter benötigen, wie alle Leuchten am Fahrzeug ein gültiges E-Prüfzeichen und müssen mit den vorgesehenen Leuchtmitteln betrieben werden.
Alles andere ist illegal.

(Bei UBB hilft auch das E-Prüfzeichen nichts, da diese Beleuchtungseinrichtung sowieso komplett verboten ist.)

Zitat:

Original geschrieben von BassSuchti


...kann doch gar nich so verboten sein wenn man selbst mit unterbodenbeleuchtung tüv bekommt, oder ?

Zur Zulässigkeit nachfolgend noch einige Hinweise zur Unterboden- bzw. Unterflurbeleuchtung:

In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:

* die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
* die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
* bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
* das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend

Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.

An dieser Sachlage hat sich zwischenzeitlich noch nichts geändert.

naja nun lassen wir doch mal die gesetze bei seite ...
ich hab die UBB zwar nicht eingetragen bekommen, aber der tüv prüfer hat sie sich wenigstens angeschaut und war begeistert ... natürlich hatte ich sie zum tüv so geklemmt, dass sie nur dann angeht, wenn die tür sich öffnet ... sozusagen als ein- und ausstiegsbeleuchtung ... was dem prüfer unklar war, war die tatsache, dass ich nicht nur seitliche, sonder auch vorner und hinten mein "ein. und ausstiegsbeleuchtung" hatte ... aber was soll ... plakette hat geklebt, alles okay ...

zu dem muss ich sagen, kannte ich den tüvprüfer schon länger, da in in meiner damaligen ausbildungsstätte immer tüv und au gemacht hat ... somit war er leichter zu überzeugen ...

ich glaub ich fahre morgen oder übermorgen mal zur dekra und frage einfach nach wie es mit ner leuchtstoffröhre (oder auch 2) als bremslicht aussieht ... fragen kostet nichts und somit kann man es ruhig mal machen ...

THX für Hinweise
und
MFG BassSuchti

Zitat:

Original geschrieben von Queequec


Jepp, ist ne Gesetzeslücke...kannst dir auch ein nettes Herzerl reinmachen solange es ne Bremsleuchte ist!

Das da eine (Gesetzes-)Lücke bestehen soll, wäre mir neu.

Quellenangabe?

Zitat:

Original geschrieben von BassSuchti


naja nun lassen wir doch mal die gesetze bei seite ...
ich hab die UBB zwar nicht eingetragen bekommen, aber der tüv prüfer hat sie sich wenigstens angeschaut und war begeistert ... natürlich hatte ich sie zum tüv so geklemmt, dass sie nur dann angeht, wenn die tür sich öffnet ... sozusagen als ein- und ausstiegsbeleuchtung ... was dem prüfer unklar war, war die tatsache, dass ich nicht nur seitliche, sonder auch vorner und hinten mein "ein. und ausstiegsbeleuchtung" hatte ... aber was soll ... plakette hat geklebt, alles okay ...

zu dem muss ich sagen, kannte ich den tüvprüfer schon länger, da in in meiner damaligen ausbildungsstätte immer tüv und au gemacht hat ... somit war er leichter zu überzeugen ...

Bei einer Verkehrskontrolle wird der das nichts bringen. Die UBB MUSS eingetragen sein. Wirste aber in Deutschland nicht eingetragen bekommen. Und das Bußgeld und die Punkte bekommst du und der Halter (falls du es nicht auch bist) selbstverständlich auch. (bin grade zu faul im Bußgeldkatalog nachzublättern).

Falls du es wirklich als Ein-/Ausstiegsbeleuchtung eingetragen bekommst wird bei einer Kontroll auch darauf geachtet wo ein eventueller Schalter sitzt womit die Beleuchtung wären der Fahrt angemacht werden kann.... denn selbst grün/weiß weiß warum die Dinger unterm Auto sind...

Falls du die Sache mit dem TüV-Prüfer der netten Polizei auch erzählst wird dieser sicher auch eine Anzeige bekommen...

Mach die Dinger besser ab....

die waren an meinem alten auto dran ... bei meinem astra finde ich keine passende stelle ... und mit kabelbindern die dinger an brems und benzinleitung zu befestigen, is nich so mein fall ... hab schon überlegt, brems und benzinleitung zu entfernen ... aber das hat dann ne sehr unkomfortable fahrweise zur folge ... somit kommt an diesem hier keine UBB ran

trotzdem danke für den tip

MfG BassSuchti

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