Nebelschlusslicht & Autobahn

Hallihallo,
Is ja nu wieder nebelig und jeder fährt mit ner anderen Beleuchtung rum. Die meisten sind hinten "blind" und andere wieder überambitioniert und blenden mit dem Nebelschlusslicht.
Das bringt mich zu der Frage...
Mit eingeschalteter NSL darf man ja max nur 50 km/h fahren, wie ist das da auf der Autobahn, da gilt ja Minimum 60 km/h...???
Gruß jaro

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Wenn es angebracht ist und man sich an Gesetze hält, dann wird es keine Nachteile geben. Die Nachteile betreffen nur die, die noch nicht begriffen haben, wann die Nebelschlussleuchte eingeschaltet wird und welche Höchstgeschwindigkeit dabei zu beachten ist.

Zur NSL findet man genau = nichts in einem Gesetz. 🙂

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 28. Januar 2025 um 10:02:55 Uhr:


Zur NSL findet man genau = nichts in einem Gesetz. 🙂

Schau mal in § 53d StVZO und § 17 STVO.

Du hast meinen Smiley nicht verstanden, und hast auch kein Gesetz zitiert. 😉

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Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 28. Januar 2025 um 10:13:15 Uhr:


[….], und hast auch kein Gesetz zitiert. 😉

DAS ist zwar formal richtig, aber auch „Erbsenzählerei“ ..oder?
In Gesetzen (hier bspw. StVG) wird festgelegt WAS geschehen soll, in Verordnungen (hier bspw StVO /StVZO)wird beschrieben WIE das (hier bspw. StVG) im Alltag umzusetzen ist.
Von daher ist die „Verordnung“ eine verbindliche Gesetzesumsetzung.

Es gibt noch andere Unterschiede zwischen Gesetzen und Verordnungen, aber das sollte hier nun wirklich keine Rolle spielen, weil wir hier nicht in einem Juraforum sind. Fakt ist, dass die NSL sowohl was die Installation als auch was die Benutzung anbelangt allgemein rechtsgültig geregelt ist.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 28. Jan. 2025 um 11:50:11 Uhr:


Fakt ist, dass die NSL sowohl was die Installation als auch was die Benutzung anbelangt allgemein rechtsgültig geregelt ist.

Das ist ja unbestritten.

Zitat:

@Roman1971 schrieb am 28. Januar 2025 um 09:06:27 Uhr:


Wenn es angebracht ist und man sich an Gesetze hält, dann wird es keine Nachteile geben. Die Nachteile betreffen nur die, die noch nicht begriffen haben, wann die Nebelschlussleuchte eingeschaltet wird und welche Höchstgeschwindigkeit dabei zu beachten ist.

Dazu muss man aber auch wissen, wann die Nebelschlussleuchte eingeschaltet werden darf und wann nicht und die hier getätigte pauschale Aussage, dass sie ab 50 km/h ausgeschaltet werden muss, ist falsch. Es gibt zumindest eine Ausnahme, die erlaubt auch die eingeschaltete Nebelschlussleuchte oberhalb von 50 km/h und das ist auf der Autobahn.

Dennoch bin ich ja bei euch, dass eben Maßnahmen sinnvoll sind, dass die Nebelschlussleuchte oberhalb von 50 km/h nicht mehr betrieben werden kann, hier ist klar der Bimmelton die Maßnahme der Wahl.

Ich bin aber der Meinung, man sollte schon Toleranzen vorsehen, also dass es nicht bei 51 km/h zu bimmeln anfängt, sondern z.B. bei 60 km/h.

Nochmal, wenn ich im Nebel 50 km/h fahre habe ich besseres zu tun, als ständig auf den Tacho zu schauen, damit es nicht 51 km/h werden.

Wenn es erst bei 60 km/h und nicht bei 51 km/h bimmelt, erspart man sich die blödsinnige Diskussion, ob das Bimmeln nun bei 51 km/h nach Tacho oder der tatsächlich gefahrenen 51 km/h einsetzt.

Gruß

Uwe

Nebelschlussleuchte mit 60km/h = german Angst

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 28. Januar 2025 um 12:27:59 Uhr:



Es gibt zumindest eine Ausnahme, die erlaubt auch die eingeschaltete Nebelschlussleuchte oberhalb von 50 km/h und das ist auf der Autobahn.

Das ist falsch.

Stimmt, ich habe mich geirrt, sorry.

Das ändert aber nichts daran, dass Maßnahmen gegen die eingeschaltete Nebelschlussleuchte nicht bereits bei 1 km/h oberhalb von 50 km/h greifen sollten, sondern bei einer etwas höheren Geschwindigkeit, so z.B. 60 km/h.

Gruß

Uwe

Ich schlage mal 53km/h vor….🙂😁😉 damit man dann auch was davon hat. (Piep ..Trööt ..Quaaak ..Bimmellim)

https://youtube.com/shorts/1tPUDNXFa54?si=w55KfVuwI66kxxiZ

Das Video im letzten Beitrag bestätigt genau das (siehe Bild), was ich vor ca. einer Woche geschrieben habe:

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 24. Januar 2025 um 19:43:26 Uhr:


Die Nebelschlussleuchten bringen in so einer Situation keinen Mehrwert, im Gegenteil. Die sind sehr hell und das helle Licht wird durch die Wassertröpfchen im Nebel gestreut. Somit bilden sich aufgrund des Nebels Halo-Ringe um die Nebelschlussleuchten, was die Sicht des Hintermannes natürlich einschränkt, da er schlechter an dem Fahrzeug mit den Nebelschlussleuchten vorbeischauen kann.

Man sieht auf dem Bild zwei Fahrzeuge nebeneinander, rechts mit normalen Rückscheinwerfern und links zusätzlich mit Nebelrückleuchte. Während man am rechten Fahrzeug noch vorbeischauen kann, ist dies am linken Fahrzeug aufgrund der Nebelschlussleuchte an der linken Seite wesentlich schlechter möglich. Hat das Fahrzeug zwei Nebelschlussleuchten kann man an beiden Seiten wesentlich schlechter vorbeischauen. 🙁

Alle also, die dies lesen und öfters ihre Nebelschlussleuchte eingeschaltet haben, obwohl die Sichtweite größer als 50 m ist, sollten ihre Handlungsweise nochmal überdenken.

Gruß

Uwe

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 31. Januar 2025 um 23:56:48 Uhr:


Alle also, die dies lesen und öfters ihre Nebelschlussleuchte eingeschaltet haben, obwohl die Sichtweite größer als 50 m ist, sollten ihre Handlungsweise nochmal überdenken.

Das Überdenken stellt das größte Problem dar.

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