Nebelschlusslicht & Autobahn

Hallihallo,
Is ja nu wieder nebelig und jeder fährt mit ner anderen Beleuchtung rum. Die meisten sind hinten "blind" und andere wieder überambitioniert und blenden mit dem Nebelschlusslicht.
Das bringt mich zu der Frage...
Mit eingeschalteter NSL darf man ja max nur 50 km/h fahren, wie ist das da auf der Autobahn, da gilt ja Minimum 60 km/h...???
Gruß jaro

134 Antworten

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 25. Januar 2025 um 14:33:08 Uhr:


Was immer noch keine NSL rechtfertigt.

Ich kann mir Starkregen, cm-hohe Wasserfilme mit Gicht, auch als sehr dicke Nebeltropfen zurechtbiegen 😉 ... theoretisch auch den Blizzard und Sandsturm!

Auf den Punkt gebracht: Wetterbedingte Sichtweite <50M = NSL-Berechtigung/Toleranz.

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 25. Januar 2025 um 16:46:06 Uhr:


Jedenfalls gibt es (zumindest in Deutschland) keine Wetterlage, die den Einsatz der NSL rechtfertigt und so häufig vorkommt, dass man dafür eine separate Beleuchtung braucht, die so oft missbräuchlich verwendet wird.

dann bräuchte sie ja einfach keiner einschalten, egal ob mißbräuclich oder nicht.

Man sollte also nicht über das verpflichtende feature am Auto diskutieren, sondern bei dessen Nutzung. Die Vermeidungsmöglichkeit der mißbräuchlicen Nutzung liegt auf der hand - der erste sinnvolle Assistent ... es muß nur jemand in Brüssel wach werden 😁

Das stimmt, es bräuchte sie keiner einschalten. Es tun aber genug und vermutlich sind 99% der NSL-Fahrer ausserhalb des gesetzlichen Rahmens unterwegs (Sichtweite über 50m, schneller als 50km/h, Sichtbehinderung durch andere Ursachen als Nebel).

Ich würde den Assistenten so programmieren, dass die NSL bei mehr als Tempo 50 (plus Toleranz) ausgeht und aus bleibt, bis sie manuell wieder aktiviert wird, was wiederum nur bis zu 50km/h möglich ist.

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 26. Jan. 2025 um 16:56:06 Uhr:


ch würde den Assistenten so programmieren, dass die NSL bei mehr als Tempo 50 (plus Toleranz) ausgeht und aus bleibt, bis sie manuell wieder aktiviert wird, was wiederum nur bis zu 50km/h möglich ist.

Das ist schlicht nicht zulässig, da die Nebelschlussleuchte einschließlich der Schaltung den ECE bzw. EG Vorschriften entsprechen müssen. Also ein Bauvorschrift.

Betriebsvorschriften wie die nationale StVO in Deutschland kann da nicht einfach einprogrammiert werden.
(In anderen Ländern darf ja auch durchaus schneller als 50km/h mit NSL gefahren werden)

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Hört sich (zunächst) gut an. Nun fährt man durch eine Wechselndes Nebelbankdickicht, hat mal eine lichte stelle, gibt gas, NSL wird deaktiviert udn bei der nächsten Nebelwannd bremst man und denkt nicht daran die NSL wieder einzuschalten.

Gut, wie das rechtlich einzuordnen ist, weiß ich nicht. Ich sage ja nur, was aus meienr Sicht sinnvoll wäre.

Wenn es bei Autos programmiert wäre, die für den deutschen Markt bestimmt sind, wäre das ja schonmal ein Schritt in die richtige Richtung.
Die Nutzung im Ausland wäre ja trotzdem möglich, da es ja keine Pflicht gibt, die NSL zu benutzen oder damit schneller als 50 zu fahren.

@Astradruide Ja, das stimmt. Da wird vom Fahrer tatsächlich verlangt, dass er mitdenkt und sich auf das Fahren konzentriert.

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 26. Januar 2025 um 21:23:26 Uhr:


@Astradruide Ja, das stimmt. Da wird vom Fahrer tatsächlich verlangt, dass er mitdenkt und sich auf das Fahren konzentriert.

Nö, in diesem konkreten Fall trifft das nicht zu, kennt die StVO doch keinerlei Verpflichtung, die NSW (erneut) einzuschalten. Im Gegensatz zu der Vorgabe, wann die NSW abgeschaltet zu bleiben hat.

Ich unterstelle den meisten der NSL Fahrer gute Absichte bei Starkregen etc. für Sichtbarkeit zu sorgen allerdings wird das Ausschalten derselben vergessen wenn die Bedingungen sich ändern oder wenn der Hinterman per Lichthupe drauf aufmerksam macht.

@Rigero wir sind bei NSL, nicht NSW 😉

Für Nebelscheinwerfwer gibt es keine gesetzlich definierte Geschwindigkeitslimite und die Verwendung ist nicht auf Nebel beschränkt!

Zitat:

@SuedschwedeV70 schrieb am 27. Januar 2025 um 05:34:52 Uhr:


Ich unterstelle den meisten der NSL Fahrer gute Absichte bei Starkregen etc. für Sichtbarkeit zu sorgen allerdings wird das Ausschalten derselben vergessen wenn die Bedingungen sich ändern oder wenn der Hinterman per Lichthupe drauf aufmerksam macht.

Letzteres klappt auch nur *seeeehr* begrenzt. Selbst nette Wechselspiele aus kurzer Lichthupe und NSW-An-Aus-An-Aus ... funktionieren bei vielen nicht als Erinnrung, die zur Aktion *NSL-Aus* führt! ... nicht einmal erlebt, nicht zweimal erlebt ... sehr oft erlebt. Mit ein Grund warum ich für die "penetrante Alarmbimmel" ab ca. 60km/h bin!

Entweder die NSL rigoros abschaffen oder wie bei den Neuwagen seit Juli 2024 ab dem 1: KM/h zuviel lautes Gebimmel - Fertisch

Oder noch "besser" einen Nebelschlussleuchte-Assistenten erfinden, damit die Autofahrer mit den Geräuschen nicht überfordert werden und ansonsten auch nicht mehr denken müssen, damit noch mehr Zeit für das Smartphone bleibt.

Bimmeln ist die bessere Lösung und man sollte so etwas nicht bereits bei 1 km/h über 50 km/h machen, weil der Fahrer/in dann ständig darauf achtet, nur nicht 1 km/h schneller zu fahren. Das kostet Aufmerksamkeit, die man gerade bei solchem Wetter lieber auf die Straße richten sollte.

Gruß

Uwe

Es ging aber um das Benutzen der Nebelschlussleuchte, obwohl das Wetter es nicht erforderlich macht.

Ja schon, aber die Maßnahme sollte nicht nachteilig sein, wenn das Einschalten der Nebelschlussleuchte mal angebracht ist.

Gruß

Uwe

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