Nebelschlusslicht & Autobahn
Hallihallo,
Is ja nu wieder nebelig und jeder fährt mit ner anderen Beleuchtung rum. Die meisten sind hinten "blind" und andere wieder überambitioniert und blenden mit dem Nebelschlusslicht.
Das bringt mich zu der Frage...
Mit eingeschalteter NSL darf man ja max nur 50 km/h fahren, wie ist das da auf der Autobahn, da gilt ja Minimum 60 km/h...???
Gruß jaro
134 Antworten
Ich bin schon froh, wenn Leute mitdenken, und bei starkem Nebel die NSL einschalten, als überhaupt nicht einschalten.
Durch die geringe Blindwirkung die da entsteht, ist es immer noch besser, als gar keine Nebelschlussleuchte. Die Auffahrunfälle entstehen sicher nicht durch die Blendung.
Dafür gibt es wahrscheinlich noch nicht mal eine Erhebung, weil unwichtig.
Die Auffahrunfälle entstehen durch zu geringen, bzw. der Witterung nicht angepassten Sicherheitsabstand.
Machen wir uns nichts vor, Sichtweiten unter 50m kommen in Deutschland sehr selten vor. Es gibt kaum Gelegenheit, die NSL korrekt zu benutzen.
Du bist noch nie die A81 durch den Hegau gefahren?
Die Geschwindigkeit muss so gewählt werden, dass man innerhalb der Sichtweite gefahrlos anhalten kann, Also bei starken Nebel ggf. auch unter 50 Km/h und nicht weil man NSL oder NSW an hat deutlich schneller im Blindflug.
Dann gibt es auch keine Auffahrunfälle.
Egal wie schnell, wie hell, wie dunkel, wie neblig, etc. ich muss immer auf Sichtweite anhalten können. Lernt man schon in der Fahrschule.
Bei einer Nebelbank heißt es halt Fuß vom Gas und nicht Augen zu und durch. Es könnte ja auch etwas anderes auf der Straße liegen, als ein langsameres Auto ohne NSL.
Wirkliche Sicht unter 50m habe ich in den letzten 40 Jahren nicht mehr erlebt. 60-100 ja sind mir schon mal untergekommen, aber keine 49 oder weniger. Erst recht nicht auf Autobahnen. Sogar Nebelbänke waren zu kurz, um mit der NSL zu reagieren, da war man schon wieder draußen.
Wie gesagt unnützes Blendwerk, gehört abgeschafft, verboten!
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Zitat:
@JoergFB schrieb am 2. Februar 2025 um 08:14:19 Uhr:
Wirkliche Sicht unter 50m habe ich in den letzten 40 Jahren nicht mehr erlebt. 60-100 ja sind mir schon mal untergekommen, aber keine 49 oder weniger.
Man sollte aber nicht vergessen, Sichtweite heißt ja nicht die Sicht der Reflektion der Leitpfosten-Katzenaugen, sondern die Sicht von nicht leuchtenden Gegenstanden, also z.B. der Leitpfosten selbst, wenn man das Katzenauge nicht berücksichtigt. Gerade im Dunkeln ist bei Nebel die Sichtweite dann doch nicht ganz so selten unter 50 m. Dennoch mache ich unter diesen Bedingungen die Nebelschlussleuchte noch nicht an, denn wenn Gegenstände knapp unter 50 m noch zu sehen sind, dann sind die Rückleuchten meines Fahrzeugs bereits aus einer wesentlich weiteren Entfernung zu sehen.
In Österreich sind hierzu in Gegenden, in denen öfters mal Nebel auftritt, Nebelpunkte auf den Seitenstreifen der Autobahn gepinselt mit einer Beschilderung, die die Bedeutung erläutert: Bild erstes Schild, Bild zweites Schild und Bild drittes Schild
Gruß
Uwe
Zitat:
@JoergFB schrieb am 02. Feb. 2025 um 08:14:19 Uhr:
Egal wie schnell, wie hell, wie dunkel, wie neblig, etc. ich muss immer auf Sichtweite anhalten können. Lernt man schon in der Fahrschule.
Genau, da würde man auch lernen, dass deine Aussage nicht für die Autobahn gilt.
auf Autobahnen muß man also NICHT innerhalb der Sichtweite anhalten können ?
kein Wunder, dass es immer wieder Massenkarambolagen gibt. Nebel, Schnee und Sand ...
Zitat:
@Superbernie1966 schrieb am 3. Februar 2025 um 18:35:32 Uhr:
auf Autobahnen muß man also NICHT innerhalb der Sichtweite anhalten können ?kein Wunder, dass es immer wieder Massenkarambolagen gibt. Nebel, Schnee und Sand ...
Hallo,
nein, muss man nicht! Die Reichweite des Abblendlichts sind etwa 50 m, sprich nach der Halbe-Tacho-Regel dürfte man dann auf Autobahnen nachts grundsätzlich nur 100 km/h fahren.
Siehe §18 Absatz 6 StVO:
(6) Wer auf der Autobahn mit Abblendlicht fährt, braucht seine Geschwindigkeit nicht der Reichweite des Abblendlichts anzupassen, wenn
1.
die Schlussleuchten des vorausfahrenden Kraftfahrzeugs klar erkennbar sind und ein ausreichender Abstand von ihm eingehalten wird oder
2.
der Verlauf der Fahrbahn durch Leiteinrichtungen mit Rückstrahlern und, zusammen mit fremdem Licht, Hindernisse rechtzeitig erkennbar sind.
Aber weiter oben wurden schon einige Dinge verwechselt, denn obiges gilt natürlich nicht bei Nebel.
Dazu schreibt §3 Absatz 1 StVO:
(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.
Und genau da hat MZ-ES-Freak einen Denkfehler eingebaut...
Grüße,
diezge
Zitat:
@diezge schrieb am 3. Februar 2025 um 18:54:31 Uhr:
Und genau da hat MZ-ES-Freak einen Denkfehler eingebaut...diezge
Da wurde nichts verwechselt oder Denkfehler eingebaut. Ich habe mich auf eine direkte Aussage sogar mit Zitat bezogen.
Also ließ noch mal das Zitat, da ging es ja generell um alle Situationen.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 3. Februar 2025 um 19:32:14 Uhr:
Zitat:
@diezge schrieb am 3. Februar 2025 um 18:54:31 Uhr:
Und genau da hat MZ-ES-Freak einen Denkfehler eingebaut...diezge
Ich habe da keinen Denkfehler eingebaut, ich habe mich auf eine direkte Aussage sogar mit Zitat bezogen.
Doch, denn JoergFB schrieb:
"Egal wie schnell, wie hell, wie dunkel, wie neblig, etc. ich muss immer auf Sichtweite anhalten können. Lernt man schon in der Fahrschule."
Und Du hast geantwortet, dass man in der Fahrschule lernt, dass dies auf Autobahnen nicht gilt. Und das ist schlichtweg falsch. Denn bei Nebel musst Du auch auf der Autobahn in Sichtweite anhalten können. Den entsprechenden Paragrafen aus der StVO habe ich bereits zitiert.
Grüße,
diezge
Man man.
Ich bezog mich einfach nur auf das "immer auf Sichtweite"..
Die Aussage stimmt eben nicht in Gänze.
Im übrigen danke für die StVO, die kenne ich schon 😉
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 3. Februar 2025 um 19:58:25 Uhr:
Man man.
Ich bezog mich einfach nur auf das "immer auf Sichtweite".
Tja... Richtig zitieren ist nicht jedem gegeben.
Zitat:
@diezge schrieb am 3. Februar 2025 um 18:54:31 Uhr:
nein, muss man nicht! Die Reichweite des Abblendlichts sind etwa 50 m, sprich nach der Halbe-Tacho-Regel dürfte man dann auf Autobahnen nachts grundsätzlich nur 100 km/h fahren.
Die Sichtbarkeit der vorausfahrenden beleuchteten Fahrzeuge ist aber doch nicht auf die Reichweite des Abblendlichts beschränkt. Daher irrelevant. Ohne Nebel sieht man Rückleuchten im dunkeln mehrere 100 m weit. Selbst wenn man selbst gar kein Licht an hätte.
zum Thema Geschwindigkeit auf Autobahn
gedacht ein Auto hat es nachts zerlegt und steht unbeleuchtet auf der Fahrbahn
was ist wohl besser ?
- davor anhalten
oder
- reinrauschen
Eigentlich ist die Frage des TS doch schon sehr lange geklärt.
Die meisten anschließenden Beiträge stehen damit gar nicht mehr im Zusammenhang.
Kann der Tread nicht geschlossen werden?