Nebelschlussleuchte

VW Polo 3 (6N / 6N2)

Hallo!
Ich war vor kurzem im VW- Autohaus und hab mal meine Fahrzeugdaten ausdrucken lassen ( Werkstatt- besuche) usw.
Hab dann mal nachgeschaut wie mein Auto genau ausgestattet ist.

Hab dann gesehen dass bei mir unter Ausstattung

" Nebelschlußleuchte, Rechtsverkehr"

steht. Bisher war ich im glauben, dass ich gar keine Nebelschlussleuchte habe, aber was stimmt jetzt?
Weiß jemand darüber bescheid?

22 Antworten

Beim Golf drei ist es auch "vorgesehen", dass es deshalb erlaubt ist, heißt das noch lange nicht. Die Vorbereitung auf der rechten Seite ist nämlich für Länder mit Linksverkehr. In diesem Fall hast du aber recht, es ist erlaubt: TÜV (PDF).
(Interessant übrigens für alle Armaturenbeleuchtungumbastler: laut diesem Dokument ist es vorgeschrieben, das die Aktivität der NSL durch eine gelbe Kontrolllampe angezeigt werden muss. Allerdings wird das wohl kaum einer wissen/kontrollieren).

Das "mehr an Sicherheit" würde ich dir übrigens auch nicht so pauschal unterschreiben. Wenn ich mir anschaue wie inflationär viele Leute die NSL schon bei dem kleinsten Regen auf der Autobahn einsetzen könnte ich ausflippen. Falsch eingesetzt (z.B. bei Regen in der Nacht) bringt es nicht mehr Sicherheit sondern bewirkt das genaue Gegenteil: der Rückwertige Verkehr wird stark geblendet. Da ist es nur gut das diese Triefnasen nicht auch noch zwei NSL drin haben. Denn die interessiert die Blendwirkung genau so wenige die die "ich bau mir Xenonenbrenner in meine Lampen" oder "ich fahre mit 100 Watt Birnen drausen rum"-Abteilung.

Nochmal als Hinweis, für alle die, die in der Fahrschule nicht aufgepasst haben:
Die NSL darf erst ab einer Sichtweite von unter 50 m angemacht werden. Ab einer Sichtweite von unter 50m darf nur noch mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gefahren werden. Durch das Gesetz der Transitivität folgt daraus: Wer die NSL anschaltet darf nur noch mit höchstens 50 km/h fahren oder verstößt gegen die StVO).

Ich habe nicht behauptet, daß es erlaubt ist, weil es vorgesehen ist... habe auch damals, als ich die verbaut habe, in der Stvo nachgesehen...
Was den Tacho angeht: stimmt, sie muß gelb sein, aber nirgendwo steht wo die Kontrollleuchte sein muß. Viele haben sie z.b. auch direkt im Lichtschalter integriert.
Zur Sicherheit und 50km/h-Regelung: hast Recht, nur leider stört das eben keinen. Die größere Sicherheit gilt natürlich nur, wenn diese Regeln auch eingehalten werden.

Zitat:

Original geschrieben von mfg007


Was den Tacho angeht: stimmt, sie muß gelb sein, aber nirgendwo steht wo die Kontrollleuchte sein muß.

Naja, in dem PDF vom TÜV steht, sie muss "im Blickfeld des Fahrers" liegen. Ich finde das reicht aus. Es lässt genügen Freiraum für Design und sorgt trotzdem dafür, dass man sie sieht.

danke für die info.

die gelbe lampe ist ja sowieso schon dran, von daher ist das kein problem.

wenn es um "mehr" sicherheit geht, wäre es ja sinnvoll das sie im blickfeld ist und nicht an der seite wo man sowieso nicht hinschaut.

Hallo,

zwei Nebelschlußleuchten sind ja wirklich seit einigen Jahren erlaubt. Viele Autos haben das da auch schon serienmäßig. Was die 2. Leuchte allerdings an Sicherheit bringen soll, hat sich mir noch nicht erschlossen. 2 Leuchten sieht man im Nebel nämlich nicht ehr als 1 Leuchte.

Im Gegenteil, mit ist aufgefallen, wenn im Nebel vor mir plötzlich 2 rote Leuchten auftauchen, denke ich als erstes an Bremslichter.

Ich bin froh, dass viele Hersteller sich mit einer NSL begnügen.

Gruß
toli

aber wenn "plötzlich" vor dir 2 lichter auftauchen, dann solltest du aber langsam mal bremsen 🙂 außerdem kann man das ja beobachten. oder meinst du einer bremst 100m lang ohne langsamer zu werden ?

Genau das ist ja das Problem.

Bist Du schon mal in dichtem Nebel gefahren? Da tauchen plötzlich vor Dir 2 rote Lichter auf. Die hast Du die vorigen 100m noch nicht gesehen. Und dann gehst Du auf die Bremse, weil 50m vor Dir plötzlich jemand bremst.
Der bremst aber gar nicht. Das waren seine NSL.

Wenn Du hinter ihm fährst dann weisst Du bescheid, aber irgendwann erscheint vor Dir ein anderer und Du bremst wieder.

Beim 3. mal denkst Du, ach ja das sind die NSL. Da waren es aber plötzlich die Bremslichter...

Was ich damit sagen will ist: Ich sehe halt keinen wirklichen Vorteil durch die 2. Leuchte sondern nur Nachteile. Die Lösung beim Polo finde ich gut.
Ich könnte es schon ehr verstehen, wenn sich einer einen 2. Rückfahrscheinwerfer wünscht. Das darf natürlich nicht auf Kosten der NSL sein.

Gruß
toli

Normalerweise(TM) sollten bei so dichtem Nebel, dass man die NSL braucht (allso <50m) alle nur noch höchstens 50 km/h fahren. Daher solltest du eigentlich nicht auf so viele andere Verkehrsteilnehmer auffahren. 😉

Ansonsten stimme ich dir aber zu, und finde auch das "mehr" in diesem Fall nicht gleich besser ist, besonders wegen dem häufigen Missbrauch und der schon angesprochenen, damit verbundenen Blendproblematik.

Außerdem mal ganz ehrlich:
Ich selbst habe eine Fahrerfahrung von ca. 200.000 km, bei allen Wettern, Nebel, Schnee, Eis, Sturm, Regen, Tag, Nacht, im Gebirge und Flachland - aber einen Nebel, bei dem man keine zwei aufeinander folgenden Fahrbahnrandmarkierungspfosten mehr sieht (also <50 m) hatte ich, wenn überhaupt, höchstens ein oder zwei mal, und dann nur für kurze Streckenabschnitte.
Damit müsste die NSL das am seltensten benutzen "Gerät" am Auto sein. Ich gebe aber zu, dass ich sie selbst auch schon mal an machen, wenn ich den zweiten Pfeiler noch sehen kann (also irgendwo zwischen 100 und 50 m Sichtweite), schon alleine deswegen, weil ich weiß, dass viele viel zu schnell im Nebel unterwegs sind und einem sonst knadenlos hinten drauf knallen würden.

Aber noch mal als Appell an alle Autofahrer: Lasst die NSL bei Regen (egal wie stark) bitte aus, und fahrt einfach entsprechend langsam.

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