Nebelschlussleuchte rechts
Hallo zusammen,
weiß zufällig jemand , ob es sich bei dem Nebelschlussleuchtenreflektor auf der rechten Seite nur um einen
"Blindreflektor" handelt, oder ob auch an dieser Stelle ,wie auf der Fahrerseite , bereits eine Vorinstallation für eine 2. Nebelschlussleuchte verbaut ist?
Beste Antwort im Thema
Die NSL blenden bei vielen schon mit den normalen Glühobst wie Sau. Und dann noch auf beide Seiten LEDs rein machen, für die das Lampengehäuse überhaupt nicht ausgelegt ist?
Sorry aber ich hoffe du fährst nie vor mir.
15 Antworten
Ich meine ein Youtube Video des Autos gesehen zu haben wo nur Die Linke Seite leuchtet. Aber lasse mich gerne eines besseren belehren.
Ja, das ist richtig, nur links ist eine Birne drin. Ich hatte vor Jahren mal ein Fahrzeug, da war auch nur links eine Birne drin, rechts war vollständig vorgerüstet, man hatte vom Werk (warum auch immer ) lediglich die Birne weggelassen. Ich hätte beim Kuga auch rechts gerne eine Nebelschlussleuchte, nur muss man dafür, wie es aussieht die Stoßstange demonstrieren
Muss man zum Lampen wechseln die Stoßfänger abbauen?
Kann man ja mal schnell machen so am Straßenrand.... /Ironie off
Weiß ich nicht, ich hab bis jetzt noch keine Möglichkeit gefunden einfach an diese Birne ranzukommen, allerdings habe ich das Fahrzeug auch erst seit 3 Tagen
Naja... Andererseits.... Mein Focus war am Ende 21 Jahre alt und ich musste die Nebelschlussbirne nie tauschen. Hast also noch genug Zeit es rauszufinden.... Ich glaube ich musse da insgesamt nur 2mal irgendeine Birne (Scheinwerfer) wechseln.
Da hast du recht, an die Nebelschlussleuchte muss man zum Glück selten ran. Der Hintergrund meiner Frage war auch eigentlich eher, das mich in der jetzigen Form 2 Dinge stören. Ich mag einerseits diese Unsymetrie nicht, insbesondere da die Leuchten ja schon beidseitig vorgesehen sind und andererseits stört mich, dass immer noch Glühbirnen verbaut werden, die würde ich gerne gegen LED tauschen, zumal alles andere am Fahrzeug ja bereits LED ist.
Ich musste in 48 Jahren noch nie eine Birne in einer Nebelschlussleuchte wechseln. Es waren viele Ford Modelle.
Der Grund meiner Frage war, dass ich unteranderem, gerne die Halogenbirnen gegen LED tauschen würde , da ab Werk leider nur Halogen verbaut wurde.
Led mit Zulassung! Sonst verlierst du im Schadensfall schnell Deinen Versicherungsschutz.
Glaub mir wenn die Versicherung eine Möglichkeit sieht nicht zahlen zu müssen, wird sie das auch nutzen.
Auch die gegnerische Versicherung, wenn dir jemand hinten drauf fährt wird im Ernstfall behaupten die Beleuchtung hat geblendet oder war zu dunkel.
Ja, da hast du natürlich recht, wenn dann würde ich auch nur zugelassene LED's aus dem Fachhandel verbauen, keine billigen von ebay oder Amazon aus China.
Die NSL blenden bei vielen schon mit den normalen Glühobst wie Sau. Und dann noch auf beide Seiten LEDs rein machen, für die das Lampengehäuse überhaupt nicht ausgelegt ist?
Sorry aber ich hoffe du fährst nie vor mir.
Ich habe noch nie Passende LED gefunden, die Can-Bus - tauglich waren. Auch wenn das immer wieder versprochen wird, zeigt es mir "defekte Leuchtmittel " an.
Im Vito habe ich LED als Nebelscheinwerfer eingebaut. ( Die großen, mit eigenem Kühlkörper und Ventilator). Die bringen wirklich ein sehr gutes Licht und da mir keiner mit Lichthupe entgegen kommt, geh ich davon aus, dass auch niemand geblendet wird.
Aber auch hier zeigt mir der BC defekte Leuchtmittel an.
@Gast70 , Die Unsymetrie gefällt mir bei vielen Bauteilen auch nicht. Vor allem bei Alufelgen oder Reifenprofile. Da dauert es immer sehr lange, bis ich etwas passendes und gutes gefunden habe.
Mittlerweile sind 2 Nebelschlussleuchten erlaubt. Hier der aktuelle Text.
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§53d Nebelschlussleuchten
(1) Die Nebelschlussleuchte ist eine Leuchte, die rotes Licht abstrahlt und das Fahrzeug bei dichtem Nebel von hinten besser erkennbar macht.
(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlussleuchte, ausgerüstet sein.
(3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm und der höchste Punkt nicht mehr als 1 000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muss der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlussleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlussleuchte angebracht, so muss sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein.
(4) Nebelschlussleuchten müssen so geschaltet sein, dass sie nur dann leuchten können, wenn die Scheinwerfer für Fernlicht, für Abblendlicht oder die Nebelscheinwerfer oder eine Kombination dieser Scheinwerfer eingeschaltet sind. Sind Nebelscheinwerfer vorhanden, so müssen die Nebelschlussleuchten unabhängig von diesen ausgeschaltet werden können. Sind die Nebelschlussleuchten eingeschaltet, darf die Betätigung des Schalters für Fernlicht oder Abblendlicht die Nebelschlussleuchten nicht ausschalten.
(5) Eingeschaltete Nebelschlussleuchten müssen dem Fahrzeugführer durch eine Kontrollleuchte für gelbes Licht, die in seinem Blickfeld gut sichtbar angeordnet sein muss, angezeigt werden.
(6) In einem Zug brauchen nur die Nebelschlussleuchten am letzten Anhänger zu leuchten. Die Abschaltung der Nebelschlussleuchten am Zugfahrzeug oder am ersten Anhänger ist aber nur dann zulässig, wenn die jeweilige Ab- bzw. Wiedereinschaltung selbsttätig durch Aufstecken bzw. Abziehen des Steckers für die Anhängerbeleuchtung erfolgt.
Mittlerweile bedeutet: seit dem 01.01.1991 😛😉