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Nebelscheinwerfer schalten sich aus bei Fernlicht

VW Passat B5/3BG
Themenstarteram 28. März 2013 um 14:01

hallo leute,

ich habe mir vor kurzen nebelscheinwerfer nachgerüstet, nun habe ich das problem das sich bei mir die nebelscheinwerfer ausschalten wenn ich das fernlicht einschalte bzw lichthupe betätige...

nachrüstsatz ist von kufatec..

meine frage dazu gibt es ein anderes relai oder sonst irgendetwas damit das mit dem fernlicht mitleuchtet?

 

gruß

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14 Antworten

hi mußtest du ein relais verbauen ?

wenn ja muß das wider raus !

Hi,

 

AFAIR verhalten sich Deine NSW richtig, denn bei dichtem Nebel (wo NSW sinnvoll sind) ist Fernlicht kontraproduktiv. Umkehrschluss macht dann Sinn ;) - denn wenn Du Fernlicht anhast, dann brauchst Du die NSW auch nicht.

 

Ist zumindest bei meinem Ex-Beetle und Ex-Sharan auch so geschaltet gewesen.

 

Gruß

Skaos :D

 

 

Themenstarteram 28. März 2013 um 19:36

ja relai musste ich verbauen aber funzt das ohne? will nämlich nicht alle paar tage die sicherung wechseln :D

Da brauchst du dir garkeine Gedanken zu dem Thema machen den laut Stvzo müssen die Nebelscheinwerfer bei eingeschaltetem Fernlicht abgeschalten werden beides zusammen darf nicht sein.

Is bei Tagfahrleuchten genau das gleiche denn die müssen auch abschalten bzw. automatisch gedimmt werden wenn das Abblendlicht eingeschalten wird.

Zitat:

Original geschrieben von malu1212

Da brauchst du dir garkeine Gedanken zu dem Thema machen den laut Stvzo müssen die Nebelscheinwerfer bei eingeschaltetem Fernlicht abgeschalten werden beides zusammen darf nicht sein.

Is bei Tagfahrleuchten genau das gleiche denn die müssen auch abschalten bzw. automatisch gedimmt werden wenn das Abblendlicht eingeschalten wird.

wo steht das denn ????????

laut Lichttechnischeeinrichtungen an Kraftfahrzeugen und deren Anhängern

ist es nicht so

am 29. März 2013 um 6:50

Nachrüstung nach R87 / R48

Entsprechend der ECE-R48-Regelung sind bei der Montage separater Tagfahrleuchten einige Bestimmung bezüglich des Montageortes und der Funktionsweise zu beachten:

Montageort: Fahrzeugfront

Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm

Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600 mm

Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400 mm

Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe).

Die Leuchten müssen eine (E)-Nummer und die Bezeichnung RL tragen.

Nachrüstung nach R7

Tagfahrleuchten können auch eine R7-Kennzeichnung tragen, dann gibt es einen Unterschied in der Funktion zu normalen Tagfahrleuchten mit einer R87-Kennzeichnung:

Kombinierte Tagfahrleuchten und Umrissleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch in ihrer Leistung dimmen und dürfen nicht zusammen mit dem Abblendlicht oder Fernlicht in voller Leuchtstärke leuchten (Ausnahme: Lichthupe).

Als Umrissleuchten (oder Standleuchten) müssen sie möglichst weit außen am Fahrzeug angebracht werden und auch nicht zu tief.

Es dürfen vorne nicht zu viele Stand- und Umrissleuchten angebracht werden.

Wichtig nach StVZO: Die ECE-Regelung 48, welche auch von Österreich anerkannt wird, legt die Anbringung der Tagfahrleuchten an der Fahrzeugfront in Höhe, Breite, Längsrichtung, geometrischer Sichtbarkeit, Ausrichtung und Schaltung in der gültigen Fassung von 1995 unter Punkt 6.19.4 fest.

Tagfahrleuchten müssen der ECE-Regelung 87 entsprechen und die Kennbuchstaben RL (steht für „Running Light“) tragen, ansonsten zählt dieses bei einer Hauptuntersuchung als erheblicher Mangel und es kann in der Kaskoversicherung zur Kürzung der Entschädigungsleistung kommen, sofern bei einem Unfall ein ursächlicher Zusammenhang nachgewiesen werden kann. Die Zulassung von LED-Leisten als Tagfahrlicht hat die Nachrüstung vereinfacht, da sich passende Einbauöffnungen in vielen Frontverkleidungen finden. Beim teils sehr preiswert angebotenen LED-Tagfahrlicht muss auf die Zulassung nach R87 geachtet werden, da im Handel auch nichtkonforme sogenannte LED-Tagfahrlichter „zu Showzwecken“ erhältlich sind.

Rechtsvorschriften

Europa

Länder mit Tagfahrlicht-Pflicht für PKW und LKW (blau: ganzjährig, auf allen Straßen; hellblau: ganzjährig, aber nur außerorts; grün: auf allen Straßen im Winter; hellgrün: ganzjährig, aber nur streckenweise)

Zulassungsnummer gemäß ECE-R87 mit RL (running lights) auf dem Leuchtenglas. Leuchten ohne RL-Kennzeichnung sind nicht als Tagfahrleuchten zulässig.

Allgemein gilt: Tagfahrleuchten dürfen nur allein leuchten oder mit dem Standlicht geschaltet sein. Eine Kombination mit dem Abblendlicht ist unzulässig. Das heißt, dass Tagfahrleuchten und Abblendlicht nie gemeinsam leuchten dürfen.

Eine kleine Ausnahme davon bildet das u. a. von Audi und das beim VW Phaeton ab GP1 original verbaute adaptive Tagfahrlicht. Hierbei leuchtet das Tagfahrlicht mit 100 Prozent Leuchtkraft. Wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird, dimmt sich das Tagfahrlicht auf Standlichtniveau ab und gilt rechtlich dann als Standlicht bzw. Begrenzungsleuchten. Mittlerweile wird diese Lösung auch zum nachträglichen Einbau angeboten. Nachgerüstete Tagfahrleuchten müssen mindestens 25 Zentimeter vom Boden und höchstens 40 Zentimeter vom Außenrand des Fahrzeugs entfernt sein. Der Abstand zwischen den Leuchten muss bei Fahrzeugen mit einer Breite von mehr als 1,30 Meter mindestens 60 Zentimeter betragen.

am 29. März 2013 um 7:13

Im Grunde genommen dürftest du dein Fernlicht nahezu überhaupt nicht mehr benutzen, wenn zeitgleich die Nebelscheinwerfer leuchten:

Zitat (§17 StVO)

Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.

Bei deinem Schaltungsvorhaben dürftest du das Fernlicht aufgrund der gekoppelten Nebelscheinwerfer nicht mehr benutzen, sofern nicht aufgrund von Nebel, Regen oder Schneefall die sicht erheblich eingeschränkt ist.

Diesen Passus

Zitat (§50 StVZO)

Für das Fernlicht und für das Abblendlicht dürfen besondere Scheinwerfer vorhanden sein; sie dürfen so geschaltet sein, daß bei Fernlicht die Abblendlichtscheinwerfer mitbrennen.

würde ich so interpretieren, dass das Abblendlicht die einzige gleichzeitig schaltbare Beleuchtung ist, die abgesehen von den zwingend vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen gleichzeitig mitgeschaltet mitleuchten darf.

Themenstarteram 29. März 2013 um 8:52

in österreich ist das erlaubt...

ich arbeite in einen autohaus und wenn ein auto nebler hat brennt das fast immer mit mit dem fernlicht..

Themenstarteram 29. März 2013 um 8:55

http://www.oeamtc.at/?id=2500%2C1102572%2C%2C

hier zum nachlesen wärs nicht glaubt ;)

Zitat:

Original geschrieben von malu1212

Nachrüstung nach R87 / R48

Entsprechend der ECE-R48-Regelung sind bei der Montage separater Tagfahrleuchten einige Bestimmung bezüglich des Montageortes und der Funktionsweise zu beachten:

<schnipp>

Und wo steht da etwas davon, dass NSW bei Einschalten des Fernlichts verlöschen müssen?

Du kannst Dir aber die Suche sparen, es gibt diese Vorschrift schon seit Jahren nicht mehr.

 

Zitat:

Original geschrieben von malu1212

Im Grunde genommen dürftest du dein Fernlicht nahezu überhaupt nicht mehr benutzen, wenn zeitgleich die Nebelscheinwerfer leuchten:

Zitat (§17 StVO)

Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.

Bei deinem Schaltungsvorhaben dürftest du das Fernlicht aufgrund der gekoppelten Nebelscheinwerfer nicht mehr benutzen, sofern nicht aufgrund von Nebel, Regen oder Schneefall die sicht erheblich eingeschränkt ist.

Wo steht hier was über Fernlicht?

Zitat:

Diesen Passus

Zitat (§50 StVZO)

Für das Fernlicht und für das Abblendlicht dürfen besondere Scheinwerfer vorhanden sein; sie dürfen so geschaltet sein, daß bei Fernlicht die Abblendlichtscheinwerfer mitbrennen.

würde ich so interpretieren, dass das Abblendlicht die einzige gleichzeitig schaltbare Beleuchtung ist, die abgesehen von den zwingend vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen gleichzeitig mitgeschaltet mitleuchten darf.

Du interpretierst falsch. Es geht hier einfach nur darum, dass bei separaten Fernscheinwerfern die Notwendigkeit zur Abschaltung des Abblendlichts entfällt. Diese Notwendigkeit besteht nur bei Zweifadenlampen (z.B. H4), da dort sonst bei Einschaltung beider Glühfäden zuviel Hitze entstünde.

Bei Fahrzeugen mit Xenonlicht muss übrigens das Abblendlicht sogar weiterleuchten, wenn Fernlicht eingeschaltet wird.

Dieser Hitzeproblematik ist es vermutlich auch zu verdanken, dass beim 3B die NSW und Fernlicht nicht gleichzeitig leuchten dürfen. In einigen Ausstattungslinien hatte der 3B nämlich komibierte NSW-Fernlichtreflektoren, die mit H4-Lampen betrieben wurden. Die 55W-Wendel für Nebellicht, die 60W-Wendel für Fernlicht. Vermutlich aus Kostengründen wurde die Schaltung dann für alle 3B so belassen. Beim 3BG sind, sofern vorhanden, die NSW immer in separaten Gehäusen untergebracht, die Hitzeproblematik kann also nicht entstehen.

Themenstarteram 29. März 2013 um 12:12

wie mach ich das jetzt am besten das die nsw immer leuchten einfach das relai raus? oder gibts ein anderes relai?

Zitat:

Original geschrieben von menschmeier

Zitat:

Dieser Hitzeproblematik ist es vermutlich auch zu verdanken, dass beim 3B die NSW und Fernlicht nicht gleichzeitig leuchten dürfen. In einigen Ausstattungslinien hatte der 3B nämlich komibierte NSW-Fernlichtreflektoren, die mit H4-Lampen betrieben wurden. Die 55W-Wendel für Nebellicht, die 60W-Wendel für Fernlicht. Vermutlich aus Kostengründen wurde die Schaltung dann für alle 3B so belassen. Beim 3BG sind, sofern vorhanden, die NSW immer in separaten Gehäusen untergebracht, die Hitzeproblematik kann also nicht entstehen.

bingo ,einer der es richtig erkennt hat

und die gleiche schaltung wurde halt beim 3bg mit verbaut/übernommen (nicht bei allen !!!!)

@Kerschi_94

du mußt das relais entfernen

2 kabel kommplett weg und 2 leitungen zusammen löten fertig

aber ohne plan vom nachrüstkabelbaum kann ich dir nicht helfen

am 31. März 2013 um 10:52

moin,

das ist ganz enfach... da die originalen nebler beim 3B mit im hauptscheinwerfer (Fernlicht) sitzen, werden diese bei geschlatetem fernlicht aus, damit es net zu heiss wird und dein SW sich verflüssigt...

Wenn du das ändern willst, musst du mal die stromlaufpläne studieren und die sicherheitsbrücke vom fernlicht zu den neblern suchen ( ich denke an irgendeinem relais und musst das rausbrücken...

MFG Marko

Dies hat bei mir funktioniert:

Relais 381, welches für die NSW-Abschaltung(!) verantwortlich ist, durch eine Brücke ersetzt (Relais-Pins 30 und 87).

Relais, Brücke
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