Nebelscheinwerfer ohne Nebel

Opel Corsa D

Hallo zusammen,

ich möchte mal eine Frage stellen, die nicht direkt etwas mit dem Corsa zu tun hat, sondern mit dem Allgemeinen Fahrverhalten vieler Autofahrer.

Schon seit einigen Monaten beobachte ich immer öfter, (nach meinem Gefühl sogar bei jedem dritten Auto das mir entgegenkommt), das die Nebelscheinwerfer eingeschaltet sind, obwohl überhaupt kein Nebel vorhanden ist ?

Gibt es da eine neue Reglung oder ein neues Gesetz, das es neuerdings erlaubt ist, mit Nebelscheinwerfern zu fahren, wenn keine extreme Sichtbehinderung durch Nebel, Schnee oder Starkregen besteht ?

Laut folgendem Auszug aus Wikipedia ist das nach wie vor verboten: Wieso fahren aber trotzdem so viele mit Nebelscheinwerfern durch die Gegend ? Lernt man das heute in der Fahrschule nicht mehr, wann man diese einschalten darf ?

Zitat:

Nebelscheinwerfer dürfen in Deutschland bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen, Nebel oder Schneefall benutzt werden. Sie dürfen nur zusammen mit dem Stand- und/oder dem Abblendlicht leuchten. Eine Benutzung dieser Scheinwerfer, ohne dass eine erhebliche Sichtbehinderung durch Witterung vorliegt, ist nach § 17 Absatz 3 Satz 2 StVO verboten.

Beste Antwort im Thema

Was sollen denn die armen Motoradfahrer machen?eine gelbe Rundumleuchte auf den Helm?oder ist das auch verboten?Wenn
ich das so mitlese,frage ich mich,was wird in der Fahrschule gelernt?.
Oder haben wir jetzt in der STVO,den Absatz,heute darfst du fahren
wie du möchtest,ich frage ja mal nur,da ich meine Klasse 3+2 vor längerer Zeit gemacht habe.
Gruß

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was ist den der Unterschied zwischen TFL und NSW?
Hell sind beide

TFL:

http://www.passatplus.de/.../Audi_TT_TFL-5.jpg

NSW:

http://www.fahrtipps.de/img/534/nebelscheinwerfer-tageslicht.jpg

Die einen sind quasi zum gesehen werden, die anderen zum sehen 😉

Das Bild mit dem Benz ist nicht zulässig. Standlicht und Nebels ist nicht erlaubt.

Deswegen hatte ich schon mal eine Polizeikontrolle....2005 gerade 18!!

Wollten mir gleich ans Leder....

@Mark
Haben sie dir nur eine mündliche Verwarnung gegeben, oder eine kleine Geldstrafe aufgebrumt wegen dem Fahren nur mit Standlicht und NSW???

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Das war eigentlich recht lustig, da die Polizei im Kreuzungsbereich vor mir erstmal angehalten hat, weder mit Blinker oder sonst was, da hab ich gehupt, weil ich fast reingefahren bin.Danach haben die mich erst angehalten.

Als die mir das dan mit den Nebels ankamen, hab ich gleich mit vorschriftlichen Anhalten im Kreuzungsbereich zurück geschossen(Papi ist Fahrlehrer😁)  Somit bin ich Straffrei ausgegangen. 

Zitat:

Original geschrieben von Mark877


Standlicht und Nebels ist nicht erlaubt.

standlicht und nebelscheinwerfer sind sofern die witterungsumstände (starke sichtbehinderung durch nebel, regen, schnee....) es erlauben sehrwohl zulässig.......

Zitat:

da die Polizei im Kreuzungsbereich vor mir erstmal angehalten hat, weder mit Blinker oder sonst was

zum anhalten ist KEIN blinken erforderlich....sollte dir dein papi aber eigentlich erklärt haben wenn er fahrlehrer ist!

@Mark

Standlicht und NSW sind wohl erlaubt, jedoch nur bei schlechten Witterungsverhältnissen!

NSW müssen immer zusammen mit Abblendlicht oder Standlicht betrieben werden.

Gruss osss

Zitat:

zum anhalten ist KEIN blinken erforderlich....sollte dir dein papi aber eigentlich erklärt haben wenn er fahrlehrer ist!

Gegenfrage; hälst du auch einfach auf der Straße an, wenn hinter dir Fahrzeuge fahren ohne jeglichen Blinker?????

Wenn du anhalten willst bzw. Rechts ran fahren willst ist sehr wohl das Blinken erforderlich(natürlich nicht an einer Ampel ist klar)

Wenn dies aber im Kreuzungsbereich einer T Kreuzung ist wo du die Vorfahrt von Rechts achtest und der Herr OHNE jeglichen Grund stehen bleibt ist das wohl schon eine Frechheit, in sofern du ja gerade nach Rechts siehtst um zu sichern....und er Links stehen bleibt. Da ist das Blinken sehr wohl erforderlich, da weder ein Stau noch ein Verkehrshindernis vorhanden ist.

Es war alles im Wohngebiet

Edit: das mit dem NSW und Standlicht nehme ich zurück!!!!

Das mit dem Blinken nicht😁

Zitat:

Original geschrieben von Mark877


Wenn du anhalten willst bzw. Rechts ran fahren willst ist sehr wohl das Blinken erforderlich(natürlich nicht an einer Ampel ist klar)

solange kein fahrstreifenwechsel vorliegt bzw. du nicht in eine parkbucht einfährst (und damit den fahrstreifen verlässt), ist KEIN blinken zum anhalten erforderlich!

falls du mir nicht glaubst, kannst du ja deinen papi fragen....der sollte die stvo ja eigentlich in-und-auswendig kennen.....!

Jemand fährt vor dir und bleibt unvermittelt stehen, du fährst ihn fast hinten drauf, da will ich mal sehen wie DU reagiertst.

Hör mal wem willst du das den erzählen???? 

Wenn du anhälst ohne triftigen Grund muss man blinken, so hat es mein "papi"...auch gesagt und wenn der das sagt wird es wohl stimmen....der macht das schließlich schon seit 35 Jahren.

So ich denke das muss man nicht mehr groß diskutieren, denn es ist offensichtlich.

Ich hab eben nochmal in der Fahrschulsoftware geguckt CDI  da wird das mit dem Blinken auch so geschildert wie ich es dir versucht habe zu erklären.

Wenn dir mal einer deswegen drauffährt wirst du es schon merken.

Kann es sein das du ein blinkmuffel bist???^^ Nicht persönlich nehmen ist nur Spaß

Zitat:

Original geschrieben von Mark877


Wenn du anhälst ohne triftigen Grund muss man blinken, so hat es mein "papi"...auch gesagt und wenn der das sagt wird es wohl stimmen....der macht das schließlich schon seit 35 Jahren.

nur weil man etwas seit 35jahren macht, muss es nicht zwangsläufig richtig sein!

dein papi sollte sich mal mit der stvo vertraut machen! allerdings hat sich in diesem punkt die letzten 35jahre nicht wirklich was geändert!

dann wird er nämlich feststellen, das man zum anhalten (sofern man dabei keinen fahrstreifenwechsel macht) NICHT blinken muss! ob man dazu einen triftigen grund hat oder nicht ist völlig uninteressant!

sollte mir dabei jemand drauffahren, weil ich anhalte, war er

a. zu schnell
b. hatte zu geringen abstand
c. nicht aufgepasst
d. eine kombination aus allem

und dann gibts vorne (also bei mir) geld....

Die ständig eingeschalteten Nebelscheinwerfer sind ein einziges Ärgernis.

Sie auf der Autobahn einzusetzen, damit der Rest "schneller Platz macht", ist leider eine weit verbreitete Unsitte. Ich quittiere das allerhöchstens mit dem Einschalten der Nebelschlussleuchte und - nun ja, verhaltenem Linksdrall. Glaubt da einer meiner Vorredner wirklich, ein auf 101 PS "getunter" Kleinwagen würde mich beeindrucken, nur weil er seine Nebelscheinwerfer eingeschaltet hat?

Wie wär's, wenn diese Fahrer einfach warten würde, bis der Vordermann ohnehin Platz macht? Etwas mehr Rücksicht schadet keinem, nimmt die Aggressivität aus dem Straßenverkehr und man kommt entspannter an.

Als zusätzliches "Überholprestige" (was für ein furchtbares Wort) taugen die Lampen sicherlich auch nicht. Eher als bemitleidenswertes "Xenon für Arme". Wirkt mit einem Opel Corsa auch ein bisschen lächerlich - selbst im OPC (den ohnehin nur Fans im Dunkeln erkennen).

Man sieht mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern auch nicht mehr. Man leuchtet nämlich die Fahrbahn unmittelbar vor dem Wagen so stark aus, dass man den schwächeren Lichtkegel in der Ferne nicht mehr wahrnimmt. Die Pupillen verengen sich durch die starke Beleuchtung unmittelbar vor dem Wagen, Restlicht in der Ferne wird schlechter wahrgenommen. Die AFL-Regelungen berücksichtigen das beispielsweise bei der Schlecht-Wetter-Lichteinstellung. Nebelscheinwerfer bringen also bei normalem Wetter keinen Sicherheitsgewinn.

Gerade bei regennasser Fahrbahn blenden Nebelscheinwerfer erheblich. Besonders schlimm empfinde ich die alten breiten Nebellampen von BMW. Das kann sich das jüngere Corsa-Fahrerklientel vielleicht noch nicht vorstellen. Ältere Fahrer sind aber erheblich blendempfindlicher und stören sich gewaltig an den Nebelscheinwerfern. Also auch hier: Grips an, (überflüssige) Lampe aus.

Ganz furchtbar: Nebelscheinwerfer in der Kombination mit Standlicht. Nicht nur unzulässig, sondern auch noch gefährlich. Es hat einen Grund, warum die Hauptscheinwerfer dreimal so groß sind wie die Nebler und höher angebracht sind. Das hat was mit der besseren Ausleuchtung zu tun ... Ich möchte mir nie Gedanken darüber machen müssen, ob ich den dreijährigen Jungen vielleicht rechtzeitig bemerkt hätte, wenn ich vorschriftsmäßig beleuchtet gewesen wäre.

Zitat:

Original geschrieben von Garfie1d


Ganz furchtbar: Nebelscheinwerfer in der Kombination mit Standlicht. Nicht nur unzulässig, sondern auch noch gefährlich. Es hat einen Grund, warum die Hauptscheinwerfer dreimal so groß sind wie die Nebler und höher angebracht sind. Das hat was mit der besseren Ausleuchtung zu tun ...

auch hier wieder der hinweis, das standlicht & nsw durchaus legal ist!

und sowas kann unter gewissen umständen sogar sinn machen.....

Zitat:

Original geschrieben von Garfie1d


...
Sie auf der Autobahn einzusetzen, damit der Rest "schneller Platz macht", ist leider eine weit verbreitete Unsitte. Ich quittiere das allerhöchstens mit dem Einschalten der Nebelschlussleuchte und - nun ja, verhaltenem Linksdrall. Glaubt da einer meiner Vorredner wirklich, ein auf 101 PS "getunter" Kleinwagen würde mich beeindrucken, nur weil er seine Nebelscheinwerfer eingeschaltet hat?

Wie wär's, wenn diese Fahrer einfach warten würde, bis der Vordermann ohnehin Platz macht? Etwas mehr Rücksicht schadet keinem, nimmt die Aggressivität aus dem Straßenverkehr und man kommt entspannter an.

Solange du 50km/h fährst und es nebelig ist, spricht auch nichts gegen das Einschalten der Nebelschlussleuchte!

Dauerhaftes Linksfahren ist außerdem verboten! 😉 Wenn langsamere Autofahrer nicht immer den "Oberlehrer" spielen würden, würde es vielleicht auch die Aggressivität gedrückt werden.

Auf 100PS ist der Corsa gar nicht getunt, der hat serienmäßig 100PS. 😁

Wie wärs, wenn diese Fahrer einfach mal auf der rechten Spur hinter dem LKW bremsen, warten bis der schnellere Hintermann vorbei ist und nicht mit 110 oder 120km/h ausscheren?

Schönen Abend noch an alle ... 😉

Vorfahrtsverletzungen und NICHT-Blinken beim Spurwechsel, Abbiegen, usw. pisst mehr als alles andere an!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von Mark877


Wenn du anhälst ohne triftigen Grund muss man blinken, so hat es mein "papi"...auch gesagt und wenn der das sagt wird es wohl stimmen....der macht das schließlich schon seit 35 Jahren.
nur weil man etwas seit 35jahren macht, muss es nicht zwangsläufig richtig sein!

dein papi sollte sich mal mit der stvo vertraut machen! allerdings hat sich in diesem punkt die letzten 35jahre nicht wirklich was geändert!

dann wird er nämlich feststellen, das man zum anhalten (sofern man dabei keinen fahrstreifenwechsel macht) NICHT blinken muss! ob man dazu einen triftigen grund hat oder nicht ist völlig uninteressant!

sollte mir dabei jemand drauffahren, weil ich anhalte, war er

a. zu schnell
b. hatte zu geringen abstand
c. nicht aufgepasst
d. eine kombination aus allem

und dann gibts vorne (also bei mir) geld....

der jenige der dir den Lappen gegeben hat hat wohl irgendwas falsch gemacht, aber naja

Jeder andere  würde das so machen wie ich, denn er ist wohl nicht lebensmüde.

Und ich glaube das mein alter sehr gut weiß wie die STVO aussieht, also mach dir da mal keine Gedanken.

Darüber können wir 1000seiten schreiben.....jeder wird bei seiner Meinung bleiben.

Wenns schon die Fahrschulsoftwaren so darstellen wie ich es sagte, dann musst du die dinger wohl weiterentwickeln.

So und ich glaube hier geht s um NSW also müssen wir hier weiter machen....Sorry.

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