Nebelscheinwerfer beim Meriva "VEREDELN"
Hallo Moppelfreunde
Ich hab mir den Meriva mit der neuen ausstatungslinie "INOVATIONS" bestellt und bei dem sind die Nebelscheinverfer mit diesem häslichen plastik umrandet. Und dies will ich ändern und zwar so wie bei der cosmo ausstatung mit der crom umrandung. Ich hab schon das ganze WWW durchgesucht aber nix gefunden . Ich bitte um Hilfe fals ihr irgendwelche ideen vorschläge erfahrungen usw. habt bitte teilt diese mir mit wäre echt Super
Ich Danle im vorraus.
MFG Gerakal
18 Antworten
Fahr´ zum FOH und hol´ dir die beiden Blenden für die NSW :
Katalog-Nr. :
Links : 14 00 571
Rechts : 64 00 614
Preise müssten so um die 15 EUR pro Stück kosten. Dann haste Original und kein Billig-Ramsch 😉
Solltest du sonst noch was wissen wollen --> PN 🙂
Andere Frage. Kann man die NSW nachrüsten und wenn ja, was würde das kosten?
Da Opel das Baukastenprinzip sicherlich noch nicht geändert hat, sollte das eigentlich kein Problem sein.
Nur : Stehen da die Kosten in Relation zum Nutzen ? Ich meine wie oft habt ihr im Saarland so schlechtes Wetter, dass du berechtigt bist, die NSW einzuschalten ?
Welches Baujahr is´n Deiner ? Vorfacelift oder Facelift ? Ich frage nur wegen der Form der NSW. Gibt ja 2 Verschiedene.
Preise kann ich dir aber erst heute abend sagen. Ich muss mir mal die Schaltpläne anschauen, wie im Meriva die NSW gesteuert werden.
Oder du kommst mal rum und wir schauen zusammen 😉 Aber ok, von SB bis TR sind´s doch schon paar Meter 😉
Die NSW darf man öfter einschalten als man denkt.
§17 Beleuchtung StVO
...
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.
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Zitat:
Original geschrieben von fripo
Die NSW darf man öfter einschalten als man denkt.§17 Beleuchtung StVO
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(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.
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Tjaaaaaa, das sind unsere Gesetze 😉 Mal wieder zu 100% mehrdeutig. Was heißt denn ERHEBLICH ?
Ist genauso wie "80 bei Nässe".........wer deklariert denn, was Nässe ist ? Wenn die Straße leicht betröppelt ist, ist das für mich auch schon Nässe, für jemand Anderes erst, wenn Gicht hochspritzt........
Da sich heute eh keiner dran hält und ich auch Niemand kenne, der schonmal ein Bußgeld wegen unrechtmäßiger Benutzung der NSW bekommen hat, brauchen wir solche "Vorschriften" auch nicht, wenn sie sowieso Auslegungssache sind 😉
Aber egal, gehört net hierher. Thema verfehlt 😉
Zitat:
Original geschrieben von meriva-cosmo
[Da sich heute eh keiner dran hält und ich auch Niemand kenne, der schonmal ein Bußgeld wegen unrechtmäßiger Benutzung der NSW bekommen hat, brauchen wir solche "Vorschriften" auch nicht, wenn sie sowieso Auslegungssache sind 😉Aber egal, gehört net hierher. Thema verfehlt 😉
OK, mich kennst du nicht, aber ich hatte schonmal das zweifelhafte Vergnügen 15DM für das "unrechtmäßige" benutzen der Nebler zu löhnen. War im Osten und ist mittlerweile ca. 14/15 Jährchen her. Damals noch mit dem Toyota Celica, Nebler an aber "Schlafaugen" geschlossen. Am hellichten Tage.......und warum Nebler an??? Weil es bei den Alleestraßen selbst tagsüber recht dunkel war und ich nicht mit "aufgeklappten" Scheinwerfern fahren wollte....tja, und das hatten die Grünweißen wohl nicht gerne......😠
Zumindest kann man ganz gewiss diese eine bestimmte "Fraktion" belangen welche es überhaupt nicht versteht wann die Nebler zu nutzen sind und ganz offensichtlich auch keinen rechten Umgang damit ansinnt !
Prollfaktor mal noch außen vor gelassen.
Aktuell sind´s 10 EUR bei mißbräuchlicher Nutzung.
Zitat:
Original geschrieben von flex-didi
Zumindest kann man ganz gewiss diese eine bestimmte "Fraktion" belangen welche es überhaupt nicht versteht wann die Nebler zu nutzen sind und ganz offensichtlich auch keinen rechten Umgang damit ansinnt !
Prollfaktor mal noch außen vor gelassen.Aktuell sind´s 10 EUR bei mißbräuchlicher Nutzung.
Ich finde da sollte dann noch der "Proll-Bonus" bei diesen Leuten in Höhe von 50 EUR draufkommen 🙂
Denn anders lernen diese Leute es nicht. Das größte Problem dabei ist dann noch, dass deren NSW teilweise auch noch falsch eingestellt sind und total blenden, besonders extrem halt bei Regen bzw. Nässe.
Ich habe momentan bei mir am Astra auch nur die Nebler drin, damit die Löcher in der OPC-Front zu sind 😉
In den 5 Jahren, wo ich den Astra jetzt habe, wurden die Nebler vielleicht insgesamt 1 Stunde benutzt.
Im Meriva sind bei mir auch welche drin, aber ich werde Diese wahrscheinlich genauso oft nutzen brauchen wie am Astra 😉
Jepp, zustimm zu allem !!!
Hab sie dank Cosmo halt drin und sieht so auch besser aus. Funktion und Einsatzdauer bei mir sehr besch...., da wäre mir wie schon des öfteren angesprochen ein opt. genauso sauber-verbautes TFL an dieser Stelle xxx-mal lieber !!!
Zitat:
Original geschrieben von flex-didi
Jepp, zustimm zu allem !!!
Hab sie dank Cosmo halt drin und sieht so auch besser aus. Funktion und Einsatzdauer bei mir sehr besch...., da wäre mir wie schon des öfteren angesprochen ein opt. genauso sauber-verbautes TFL an dieser Stelle xxx-mal lieber !!!
Oder für die sportlich ambitionierten Fahrer vielleicht eine optisch gut integrierte Bremsenkühlungsöffnung.
Ok, jetzt kommt bestimmt wieder, dass man mit´m 1.6er TP nicht sportlich fahren kann...........wer DAS behauptet, kann ja gerne mal vorbeischauen zur Vorführung, dass das DOCH geht 😁 😉
Zitat:
Original geschrieben von meriva-cosmo
Tjaaaaaa, das sind unsere Gesetze 😉 Mal wieder zu 100% mehrdeutig. Was heißt denn ERHEBLICH ?Zitat:
Original geschrieben von fripo
Die NSW darf man öfter einschalten als man denkt.§17 Beleuchtung StVO
...
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.
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Ist genauso wie "80 bei Nässe".........wer deklariert denn, was Nässe ist ? Wenn die Straße leicht betröppelt ist, ist das für mich auch schon Nässe, für jemand Anderes erst, wenn Gicht hochspritzt........Da sich heute eh keiner dran hält und ich auch Niemand kenne, der schonmal ein Bußgeld wegen unrechtmäßiger Benutzung der NSW bekommen hat, brauchen wir solche "Vorschriften" auch nicht, wenn sie sowieso Auslegungssache sind 😉
Aber egal, gehört net hierher. Thema verfehlt 😉
Stimmt. Thema verfehlt. Aber nicht vorn mir, sondern von Dir, da Du die Diskussion angestoßen hast.
Ja nee, is´ klar 🙄
Habe ich da meinen Login-Name verwechselt oder heiße ich jetzt FRIPO ???
Denn irgendwie kann ich mich entsinnen, dass ein User mit DIESEM Name angefangen hat, am Thema vorbei zu schreiben mit seinem Verweis auf die StVO 😛
Denn ich habe ihm gesagt, wie er das Ganze relativ kostengünstig hinbekommt und die Kosten im Verhältnis zum Nutzen in Frage gestellt..........was zu 100% zum Thema gehört.
Aber fripo : Hauptsache was geschrieben, gelle ? 😁
Soooooooo...also ich frage hauptsächlich wegen der Optik. Für die dreimal,die ich die Teile anmachen würde, lohnt es sich eigentlich net. Aber optisch find ichs schon geiler. Hab das Vor-Facelift-Modell.
Ich müsste wissen, ob du die Kabel für die NSW schon liegen hast.
Kannst ja mal von unter´m Auto hinter die Frontverkleidung schauen. Wenn du da nix siehst, dann wirste wohl die Verkleidung abnehmen müssen 🙁
Was du auch schauen musst, ob du hinter´m Lichtschalter einen Stecker für die NSW liegen hast. Also den Schalter ausbauen und dann schauen.