Nebelscheinwerfer als Tagfahrleuchten

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VW Golf 1 (17, 155)

Hallo MT-Gemeinde,

da man in mehreren Nachbarländern mit eingeschlatetem Licht fahren muss, habe ich mich gefragt, ob man die Nebelscheinwerfer als Tagfahrleuchten umbauen kann?

Ich weiß, Nebelscheiwerfer sind dazu da, um sie bei Nebel und Sicht unter 50m einzuschalten. 😁

Wie bekannt, lassen sich beim Golf 2 die Nebelscheinwerfer nur dann einschalten, wenn man wenigstens das Standlicht einschaltet.

Kann / darf man die Nebelscheinwerfer (ohne das man das Standlicht einschaltet) zu Tagfahrleuchten umbauen? Oder ist dies strickt verboten?

Gruß

🙂

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Hallo zusammen ! 🙂

Ich weiß zwar nicht, wie mir dieser Thread entgehen konnte, aber hier ist mal ein wenig zur meines Wissens nach äusserst illegalen Thematik des Threads:

DEKRA - Lichttechnische Einrichtungen und individuelle Fahrzeugbeleuchtung

TÜV Nord - Informationen zur Beleuchtung an Fahrzeugen

Lichttechnisches Institut Karlsruhe - Fahrzeugbeleuchtung

Nur die entsprechenden PDFs beim Bundesverkehrsministerium finde ich momentan leider nicht - irgendjemand hier hatte die mal eingestellt bzw. verlinkt, aber die Links in meinen Lesezeichen funktionieren leider nicht mehr! 🙁

Ansonsten sollte hier dann aber auch Schluss mit der leidigen Auto/Mopped/Licht-Diskssion sein, da sie überhaupt nicht in diesen Thread gehört - dazu könnte man ja vielleicht im Sicherheits-Forum fündig werden! 😉

Gruß, Dynator 🙂
(...der zwar als eigentlicher "auch-Auto-fahrender Moppedfahrer" eine eigene Meinung zum "nicht-in-diesen-Thread-gehörenden-Thema" hat, diese aber maximal in 'nem entsprechendem Thread verbreitet!)

Edit: Link zu den PDFs gefunden -> BMVBS
(...auf der rechten Seite unter "Anlagen" sind sie dann!)

Ich hatte in meinem Golf Klarglasblinker mi9t Standlicht. Hab die blauen Standlichtbirnen von Philips rein gemacht. Die waren so hell daß die sicher als Tagfahrlicht durchgehen würden. Ich weiß nicht ob das zulässig ist,aber Einwände sollte da eigentlich niemand haben,wenn es richtig angeklemmt ist. Also Tagfahrlicht sollte ausgehen,sobald Standlicht an geht.

Das einzige hirnrissige an der Sache ist die, dass gerade bei neuen Autos (Benz z.b.) das Kurvenlicht, das Tagfahrlicht und die NSW in einem Scheinwerfer sind. 😉

Hätte das auch ganz gerne so mit den NSW, da ich denke, dass es schon zur Sicherheit beiträgt, besonders beim Überholen sieht man den Gegenverkehr viel besser, wenn er TFL hat.

Zitat:

Original geschrieben von Maakus


Das einzige hirnrissige an der Sache ist die, dass gerade bei neuen Autos (Benz z.b.) das Kurvenlicht, das Tagfahrlicht und die NSW in einem Scheinwerfer sind. 😉

was ist daran hinrnrissig?

die scheinwerfer haben eine erweiterten ausleuchtungswinkel zur seite, deshalb sind sie auch als abbiegelicht zugelassen.....

nur weil etwas wie ein nebelscheinwerfer aussieht, heißt das nicht gleichsam, das es "nur" ein nebelscheinwerfer ist....

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Ich meinte nur, dass die NSW neuer Autos extrem mehr blenden als die vom 2er. Und von daher finde ich es hirnrissig, wenn man es beim 2er nicht eingetragen kriegen sollte. Aber wir leben ja in Deutschland. Die Bürokratie verdirbt einem den Spass wo immer es nur geht.

🙁

Man darf bei uns mit Neblern und Standlicht fahren... man kann aber auch alles komplett eingeschalten haben, alles kein problem.

Licht am Tag ist dennoch überflüssig...

'n Abend ! 🙂

Zitat:

Original geschrieben von hofersackl


Man darf bei uns mit Neblern und Standlicht fahren... man kann aber auch alles komplett eingeschalten haben, alles kein problem.
(...)
Dazu

möchte ich dann das Studium des

Paragraphen §17 der StVO

empfehlen! 😉

Gruß, Dynator 🙂

Seinem Namen nach zu urteilen, dürfte er mit "bei uns" Österreich meinen.
Denen ist die deutsche StVO ziemlich egal. 😉

Das kann natürlich so sein (...und die Vermutung hatte ich ja auch schon fast!), muss aber nicht! 😉

...aber wenn man dann die "Statistik" der VW-Usermap bei MT (...nur 30 von 546 dort versammelten User sind nicht in Deutschland beheimatet bzw. gemeldet!) auf's ganze Golf-, Volkswagen- oder aber sogar auf ganz MT hoch- bzw. umrechnen würde, wäre dann bei ca.94,5% der User aus dem Geltungsbereich der StVO eine kleine Bemerkung zu einem Geltungsbereich einer eventuell anderen gesetzlichen Grundlage meiner Meinung nach dann schon ganz hilfreich bzw. dann sogar eher vonnöten! 😉

Gruß, Dynator 🙂

Jetzt mal ne blöde frage zu diesem Thema

Ihr habt doch deutsche Fahrzeuge und wenn ihr im ausland unterwegs seit

Warum zum Teufel macht ihr nicht einfach das licht an " duck "

TFL oder Automatisches TFL hin oderher, alles Wurst. Ich fahre IMMER mit normalem Abblendlicht, die Bewegung das LIcht beim Ein/Aussteiegn zu betätigen ist seit der Fahrschule so in den Ablauf des AAutofahrens eingegangen wie das anschallen (bei mir).

Also, wozu noch TFL?
und MIR sind die Renn-Mofa-Fahrer sowas von Schnuppe, wenn ich durch LIcht besser gesehen werde und dadurch Schaden an mir vermeiden kann ist das Grund genug für mich diese Chance zu nutzen!

WQird ja keiner zum Mopedfahren gezwungen. Wäre doch genauso hirnrissig wenn z.B: ein neues Bremssystem nicht eingeführt wird weil andere Fahrzeuge dadurch benachteiligt werden... Also...

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