Nebelleuchten Vorne

Hallo ihr!
Ich habe mal eine Frage?
Ab wann darf man die vorderen Nebelleuchten benutzen?
Ich muss sagen das ich sie auch wenn das Wetter schön ist gerne benutze (vor allem Nachts auf der Landstraße um mehr sehen zu können).
Was sagt ihr da zu?

Danke für eure Antworten!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von jammerossi


Und an die Leute die die Nebelscheinwerfer einschalten um besser zu sehen habe ich ein paar andere Vorschläge.
1. Scheinwerfer reinigen 2. Brille putzen 3. benutzt doch gleich das Fernlicht da sieht man noch besser.

Zitat:

Original geschrieben von Ändy


Darum frage ich mich auch immer, warum manche Leute auf der AB nächtens bei 200 km/h mit eingeschalteten NSW daherfahren (kein Nebel) ... Damit man besser sieht, wem man reinfährt? 🙄

Ein Kommentar dümmer und überflüssigr als der andere... 🙄

Als hätte ich es auf Seite 1 nicht bereits geahnt: die überkorrekten lassen nicht lange auf sich warten und die diskussion geht in altbekannte richtungen.

Jetzt geb ich euch mal was zum nachdenken:
In Österreich sind (oder waren) die NSW z.b. als Tagfahrlicht zulässig. Sind daher alle Österreicher Proleten die auffallen wollen?
Auch in Dtl. war dieses Thema mal im Gespräch, kommt es zu einer Durchsetzung, wäre NSW-Fahren von heute auf morgen ganz regulär zulässig....und euch würde es ganz plötzlich jegliche Diskussionsgrundlage entziehen. weil "wir" ja dann nichts illegales mehr machen würden.

Dass man mit eingeschalteten NSW nicht weiter sieht, dürfte jedem hier, egal ob gegner oder befürworter klar sein. Hat aber auch NIEMAND hier in diesem Thread behauptet! Woher dann überhaupt diese gegenargumentation kommt, ist mir unklar.

Was jedoch - zumindest für mich persönlich - der vorteil ist: es ist fürs auge angenehmer. normales abblendlicht trifft erst ein stück vor dem auto auf die straße, schaltet man die NSW ein, wird genau diese entfernung überbrückt, ausserdem auch noch leicht seitlich vom fahrzeug ausgeleuchtet. Ich persönlich finds einfach angenehmer. Punkt.
Darf jeder gerne selber mal nachts auf einer unbeleuchteten straße testen, welchen effekt die NSW fürs auge bringen. wer keine unterschied erkennt...schön und gut...aber noch lange kein grund, dämliche kommentare denen gegenüber abzugeben, die es für sich persönlich angenehmer finden.

Und so ganz nebenbei: klar ist es verboten, jedoch einen "echten" grund gibt es nicht...es steht halt nunmal irgendwo so schwarz auf weiß, also gilt es. aber schaden tut es auch keinem. In anderen Ländern ist es Pflicht mit Licht zu fahren, hier wird man bestraft oder mit seltsamen Aussagen konfrontiert, wenn man es macht. Hauptsache, der Deutsche hat etwas, an dem er sich aufgeilen kann.

Danke, ich habe fertig!

Martin

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...und noch genauer genommen habe ich noch nie Nebelscheinwerfer (serienmäßige) wahrgenommen, die blenden. Das lustige ist, ich hatte vor einiger Zeit hier irgendwo bemerkt, dass die mittlerweile üblichen LED Tagfahrlichter tatsächlich blenden. Darauf wurde mir gesagt, das sei so gewollt.
Schlussfolgerung: der Leichenschänder ist einer, der sich einfach über ungelegte Eier aufregt. Man könnte es auch Hilfssheriff oder Oberlehrer nennen 😉

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§17 Beleuchtung

(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.
Letzteres gilt seit 1970 ... nur scheint es nicht bei allen angekommen zu sein. Selbst Fahrschulen und Polizei fahren mit Standlicht. HIMMEL ...

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


...nur scheint es nicht bei allen angekommen zu sein...

hier bist du aber gewaltig auf dem holzweg!

stand/begrenzungslicht am tag (außerhalb der durch absatz1 definierten "beleuchtungspflichtigen" zeit) ist sehrwohl erlaubt!

Zitat:

hier bist du aber gewaltig auf dem holzweg!

stand/begrenzungslicht am tag (außerhalb der durch absatz1 definierten "beleuchtungspflichtigen" zeit) ist sehrwohl erlaubt!

Begründung ???

Und, wo steht das ?

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bevor wieder die übliche diskussion losbricht: klick

Sorry, aber das ist ein Urteil.
Die Verordnung schaut leider anders aus.
Fakt ist, dass Fahren mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein nicht zulässig ist. Es steht auch nichts in der STVO von Tag oder Nacht.

Soll heißen, dass ich mich aufgrund dieses "einen" Gerichtsurteils nun über die STVO und deren Gesetze stellen darf ?! Ich glaube nicht !!!

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein



Zitat:

hier bist du aber gewaltig auf dem holzweg!

stand/begrenzungslicht am tag (außerhalb der durch absatz1 definierten "beleuchtungspflichtigen" zeit) ist sehrwohl erlaubt!

Begründung ???
Und, wo steht das ?

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22



Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§17 Beleuchtung

(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen.

Nachdem es im § 7 eindeutig zu lesen ist.

Die Begrenzungsfunzel hat doch bei Tag und guten Sichtverhältnissen eigentlich ja gar keinen Einfluß auf den Straßenverkehr.

Ich mache meine Nebelscheinwerfer im dunklen (außerorts) immer an, da sie mir den Fahrbahnrand besser ausleuchten als die (miesen) H13 Lampen meines symetrischen(!) Abblendlichts. Allerdings erkennen die Wenigsten meine Nebellampen, auf Grund der Einbaulage, als solche. 😁

Nebellampenjpg

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein


Sorry, aber das ist ein Urteil.
Die Verordnung schaut leider anders aus.

Nein, die Verordnung, die übrigens ein Gesetz ist, sieht eben nicht anders aus.

Im Urteil wendet der Richter das Gesetz richtig an und kassiert die Fehlmeinung der Polizeibeamten (+ deine hier verbreitete Meinung vorab).

Zitat:

Original geschrieben von Hellhound1979


Ich mache meine Nebelscheinwerfer im dunklen (außerorts) immer an, da sie mir den Fahrbahnrand besser ausleuchten ...

Und was bringt das dir und allen anderen die Nachts die Nebler an haben?

Einfach mal etwas überlegen:
wie weit leuchten die Nebler den Straßenrand aus?
Wieviele Meter legst du bei Tempo 80 - 100 auf der Landstraße pro Sekunde zurück?

Die Ausleuchtung des Straßenrandes bringt dir nicht wirklich viel, wenn deine Nebler dort etwas "anleuchten" an dem du im nächsten Moment auch schon vorbei bist!

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



Und was bringt das dir und allen anderen die Nachts die Nebler an haben?

Du hast das absolut korrekt geschildert!

Die Nebellampen bringen in dem Fall vermutlich ein subjektives Sicherheitsempfinden, gepaart mit dem Drang nach Aufmerksamkeit. Weiter nach vorne sieht man damit definitiv nicht.

Die Kombination Standlicht und Nebellampen wird allerdings - gerade bei den Jüngeren - gerne noch benutzt. Die sind halt der Ansicht, dass es cool aussieht und bewundern sich gegenseitig dafür.

Wenn mich einer mit so einem Unsinn nachts bewusst und mit Absicht blendet (z. B. falsche Birnen unten drin), bekommt er eine Ladung Bi-Xenon ab.

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



Zitat:

Original geschrieben von Geisslein


Sorry, aber das ist ein Urteil.
Die Verordnung schaut leider anders aus.
Nein, die Verordnung, die übrigens ein Gesetz ist, sieht eben nicht anders aus.
Im Urteil wendet der Richter das Gesetz richtig an und kassiert die Fehlmeinung der Polizeibeamten (+ deine hier verbreitete Meinung vorab).

Das einzige hier relevante Gesetz ist das StVG, und da steht es nicht drin ;-)

Richtig ist, dass die Benutzung der Beleuchtung in einer Verordnung, nämlich der StVO geregelt wird.

Diese wird nun von verschiedenen Lesern unterschiedlich interpretiert, so dass letztlich ein Gericht hier eine Entscheidung treffen musste. Da es sich aber 'nur' um ein Amtsgericht handelte, könnten andere Gerichte durchaus auch zu anderen Ergebnissen kommen...

Heute waren wieder viele unterwegs die ihre eigene mangelnde Belichtung durch überflüssige Beleuchtung am Auto retuschieren wollten.

Zitat:

Original geschrieben von hk_do


Das einzige hier relevante Gesetz ist das StVG, und da steht es nicht drin ;-)

Stimmt, im StVG steht ein Verstoß des fahrens mit Begrenzungsleuchten bei Tageslicht nicht drin!

Zitat:

Richtig ist, dass die Benutzung der Beleuchtung in einer Verordnung, nämlich der StVO geregelt wird.

Auch richtig!

Zitat:

Diese wird nun von verschiedenen Lesern unterschiedlich interpretiert, so dass letztlich ein Gericht hier eine Entscheidung treffen musste. Da es sich aber 'nur' um ein Amtsgericht handelte, könnten andere Gerichte durchaus auch zu anderen Ergebnissen kommen...

Zur Untermalung deiner Fehleinschätzung zitiere ich mal aus dem Buch "Beck´sche Kurz-Kommentare Jagusch/Hentcshel Straßenverkehrsrecht". Dort steht in der 33. Auflage auf Seite 492:

Zitat:

Begr zu § 17...

Zu Absatz 2:
Der erste Satz verlangt von den Kraftfahrern außerhalb und innerhalb gechlossener Ortschaften unte den Voraussetzungen des Absatz 1 Satz 1 beim Fahren stets die Benutzung mindestens des Abblendlichts...

Und schau mal hier nach wie es das Bundesverkehrsministerium sieht:

http://www.wohnmobilforum.de/w-t43622.html

Sehen wir es doch realistisch:

Die Meinung des Bundesverkehrsministeriums interessiert selbst die Landesbehörden nicht immer.

Zu glauben, dass Gerichte niemals Entscheidungen treffen, die von der hM (und den Standard-Kommentaren) abweichen, ist auch eher optimistisch.

Nein, da bleibe ich bei meiner pessimistischen Meinung, dass durchaus auch mal ein Gericht der (mehrheitlich als falsch angesehenen) Meinung eines einschreitenden Polizeibeamten folgen könnte und die Ahndung des Fahrens mit Standlicht ausserhalb der Beleuchtungspflicht bestätigt.

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