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Nebelleuchten Vorne

Themenstarteram 13. Oktober 2008 um 19:10

Hallo ihr!

Ich habe mal eine Frage?

Ab wann darf man die vorderen Nebelleuchten benutzen?

Ich muss sagen das ich sie auch wenn das Wetter schön ist gerne benutze (vor allem Nachts auf der Landstraße um mehr sehen zu können).

Was sagt ihr da zu?

 

Danke für eure Antworten!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von jammerossi

Und an die Leute die die Nebelscheinwerfer einschalten um besser zu sehen habe ich ein paar andere Vorschläge.

1. Scheinwerfer reinigen 2. Brille putzen 3. benutzt doch gleich das Fernlicht da sieht man noch besser.

Zitat:

Original geschrieben von Ändy

Darum frage ich mich auch immer, warum manche Leute auf der AB nächtens bei 200 km/h mit eingeschalteten NSW daherfahren (kein Nebel) ... Damit man besser sieht, wem man reinfährt? :rolleyes:

Ein Kommentar dümmer und überflüssigr als der andere... :rolleyes:

Als hätte ich es auf Seite 1 nicht bereits geahnt: die überkorrekten lassen nicht lange auf sich warten und die diskussion geht in altbekannte richtungen.

 

Jetzt geb ich euch mal was zum nachdenken:

In Österreich sind (oder waren) die NSW z.b. als Tagfahrlicht zulässig. Sind daher alle Österreicher Proleten die auffallen wollen?

Auch in Dtl. war dieses Thema mal im Gespräch, kommt es zu einer Durchsetzung, wäre NSW-Fahren von heute auf morgen ganz regulär zulässig....und euch würde es ganz plötzlich jegliche Diskussionsgrundlage entziehen. weil "wir" ja dann nichts illegales mehr machen würden.

 

 

Dass man mit eingeschalteten NSW nicht weiter sieht, dürfte jedem hier, egal ob gegner oder befürworter klar sein. Hat aber auch NIEMAND hier in diesem Thread behauptet! Woher dann überhaupt diese gegenargumentation kommt, ist mir unklar.

 

Was jedoch - zumindest für mich persönlich - der vorteil ist: es ist fürs auge angenehmer. normales abblendlicht trifft erst ein stück vor dem auto auf die straße, schaltet man die NSW ein, wird genau diese entfernung überbrückt, ausserdem auch noch leicht seitlich vom fahrzeug ausgeleuchtet. Ich persönlich finds einfach angenehmer. Punkt.

Darf jeder gerne selber mal nachts auf einer unbeleuchteten straße testen, welchen effekt die NSW fürs auge bringen. wer keine unterschied erkennt...schön und gut...aber noch lange kein grund, dämliche kommentare denen gegenüber abzugeben, die es für sich persönlich angenehmer finden.

 

Und so ganz nebenbei: klar ist es verboten, jedoch einen "echten" grund gibt es nicht...es steht halt nunmal irgendwo so schwarz auf weiß, also gilt es. aber schaden tut es auch keinem. In anderen Ländern ist es Pflicht mit Licht zu fahren, hier wird man bestraft oder mit seltsamen Aussagen konfrontiert, wenn man es macht. Hauptsache, der Deutsche hat etwas, an dem er sich aufgeilen kann.

 

Danke, ich habe fertig!

 

Martin

 

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112 Antworten
am 17. Oktober 2008 um 13:11

Zitat:

Original geschrieben von stromengl

Hallo,

Also ich fahre in der Nacht fast nur mit den eingeschalteten NSW (natürlich inkl. Abblend oder Fernlicht).

Geht nur mit Abblendlicht und nicht mit "oder Fernlicht" da bei Fernlicht sowohl die NSW als auch eine evtl. eingeschaltete Nebelschlussleuchte weggeschaltet werden (müssen)...

Ciao!

Falsch!

§ 52 StVZO

Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten.

(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein. Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, dass sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können. Nebelscheinwerfer müssen einstellbar und an dafür geeigneten Teilen der Fahrzeuge so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Sie müssen so eingestellt sein, dass eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erwarten ist. Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Nebelscheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber bei Nennspannung an den Klemmen der Scheinwerferlampe nicht mehr als 1 lx beträgt.

...

am 17. Oktober 2008 um 13:45

Zitat:

Original geschrieben von ConvoyBuddy

Falsch!

Wieso falsch? NSW leuchten normalerweise nie zusammen mit Fernlicht, wenn dann nur mit Abblendlicht oder Standlicht bzw. mit beidem. Mehr habe ich mit meinem vorigen Posting nicht geschrieben.

Welchen Sinn sollte es auch haben NSW zusammen mit Fernlicht zu betreiben wenn man den ursprünglichen Sinn der NSW betrachtet?

Bei Nebel oder entsprechenden Sichtverhältnissen fährt man ohnehin nicht mit Fernlicht.

Ciao!

P.S.: es gibt einen "Beitrag bearbeiten" Button damit man nicht zweimal posten muss. Ist lesefreundlicher da der Leser nicht soviel scrollen muss.

Zitat:

Original geschrieben von stromengl

... und mir fast täglich Rehe über die Strasse laufen.

Diese sieht man durch die NSW doch erheblich früher.

Die richtige Einstellung beträgt 2% in der Neigung, bedeutet nach 10 Metern bereits -20cm gegenüber der Einbauhöhe. Haben die NSW in der Schürze etwa 30 cm Einbauhöhe, dann ist bei 15 Meter die Hell/Dunkel-Grenze und damit Schluss mit Ausleuchtung. Ein etwa 1,2 Meter großes Tier in 30 oder noch mehr Meter Entfernung kann bei korrekter Einstellung niemals angeleuchtet werden.

Ein Reh, was auch in einer Höhe von 1,2 Metern noch angeleuchtet wird ist ein "Gegenstand" wie es ein Auge auch ist und wenn ein Reh beleuchtet wird, dann wird das einem Auge auch passieren: die Dinger blenden.

Über "erlaubte" Streulichtverluste kann das auch nicht funktionieren, erlaubt sind, wie bereits erläutert, 1lx bei 25 Metern Entfernung. 1lx sind die Helligkeit einer durchschnittlichen Kerzenflamme und die "spürbare Beleuchtungskraft" eines Teelichts für ein ganzes Reh und dann noch in 25 Meter Entfernung, ist auch freundlich ausgedrückt: eher unglaubwürdig.

Wenn die Dinger tatsächlich ein Tier in entsprechender Entfernung erkennbar beleuchten, dann sind sie

1. falsch eingestellt, und

2. blenden andere Verkehrsteilnehmer.

Korrekt eingestellte NSW würden die Erkennbarkeit bis etwa 15 Meter vor dem Fahrzeug verbessern. Bei einer Geschwindigkeit von "nur" 75 km/h legt man aber schon 20,8 Meter pro Sekunde zurück und bei einer schon guten Reaktionszeit von 0,8 Sekunden ist das eine Strecke von 16,7 Metern. 1,7 Meter zu viel.

Der Erkennbarkeits-"Vorteil" von korrekt eingestellten NSW in dieser Situation mit den Wildtieren ist der, dass bei 75 km/h etwa 1,7 Meter NACH dem Aufprall dann auch die Bremswirkung einsetzt. Bei 100 km/h dann 7,2 Meter nach dem Aufprall.

Korrekt eingestellt: kein Vorteil

Nicht korrekt eingestellt: Blendung

Sei mir nicht bös pflaumenkuchen - de klassische Theoretiker ohne Er-fahrung und Realitätsbezug. (nicht böse gemeint)

 

Der Sinn von NSW ist idHS die Breitenausleuchtung vor dem Fahrzeug - was sie völlig unirritiert auch ohne Nebel so halten. Bzgl. der Reichweite/Höhe, gerade seitlich... soll es durchaus vorkommen, dass die Flächen neben der Fahrbahn keine Topfebene mit selbiger bilden? Bei einem Reh in 100m ist es sinnvoll, wenn der Fahrer es sieht - bei einem in 15m von der Seite kommend, wenn es geblendet stehen belibt (das machen die Viecher nämlich dann recht oft).

Es schadet auch nicht, wenn man bei refelxartigem Ausweichen den Fahrbahnrand periphär wahrnimmt... und was da so steht. Oder... siehe Beispiel Kreuzung... usw. usf. etc.

Genau u.a. diese Fakten führten zu der Empfehlung.

 

Technisch kann NSWL nicht blenden (im weiteren Sinne betrachtet, wäre das ja sogar absurd) - ausser man liegt in 15m Entfernung auf der Strasse vor dem Auto. Zumindest nicht mehr, eher weniger als ABL.

Aber was soll man schon davon halten, wenn geblendete "NSW Hasser" im selben Atemzug die "getunte Spoilerkarre" usw. einflechten? (Gehört auch verboten?) *sfg*

 

Interessant finde ich auch... dass ein als Kurvenlicht eingebundener NSW dann doch wieder keine Blendung erzeugt... und um die Kurve leuchtet. Muss im Auge des Betrachters liegen... ja.. nein.. vielleicht?

Und die im Hauptscheinwerfer integrierten "blenden" nicht... weil sie mangels Erkennen das Gemüt nicht blenden - jede Wette, die Dinger als Anbauversion auf gleicher Höhe daneben... der gleiche Tanz. ;)

 

Aber selbst wenn es einvernehmlich keine Blendung gibt - am Tag nämlich - müssen sich manche aufregen... is ja verboten und ICH finds affig, gell? Als TFL wäre es dann wieder toll... ja also... äh... mhm.

Nunja, ICH find so manches affig... auch alles verbieten?

 

Beim Ausweichen ist eine Sichtweite von vielleicht 20-30m genauso witzlos da sie bei typischem Landstraßentempo nichtmal der Strecke während der Reaktionszeit entspricht. Bin sicher schon 100tkm nachts über Landstraßen gefahren und der helle Nahbereich stört die Sicht mehr als er nutzt. Anfangs auch schonmal erklärt mit der Helligkeitsanpassung des Auges. Darunter leidet Xenon auch etwas. Das Auge stellt sich auf das helle Vorfeld ein und Dinge die noch außerhalb des Scheinwerferkegels liegen werden schlechter wahrgenommen.

Blendung ist auch Realität. Korrekt eingestellt darf ein Scheinwerfer an einer bestimmten Stelle 1lx haben. Zwei sind schon 2lx. Zwei Abblendlicht plus zwei Nebellicht sind schon 4lx. Bei der Reflektion auf nasser Fahrbahn das gleiche. 2*55W die blenden oder 4*55W die blenden. Streulicht bzw. reflektiertes Licht ist einfach doppelt so hell. Und so kann rein technisch auch ein NSW blenden. Ganz abgesehen davon dass deren Einstellung bei Lichttests oft nicht mit getestet und korrigiert wird und Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferreinigung selten für NSW verfügbar sind.

Kurvenlicht hat eine andere Leuchtverteilung als normale NSW und schaltet bei 40km/h ab. D.h. es leuchtet lediglich in die Kurve und wenig nach vorne und durch die Geschwindigkeitsbegrenzung nur bei Abbiegevorgängen. Die Leuchtverteilung ist untauglich als NSW plus Standlicht, daher geht die Schaltung bei den meisten Autos die die NSW als Abbiegelicht haben gar nicht. Und eine Lösung mit zusätzlichem Abbiegelicht und NSW nicht so selten.

Ist das eigentlich so schwer nachzuvollziehen dass 4 Scheinwerfer mehr blenden als 2 und dass jemand der blendempfindlicher ist sich nachts dadurch gestört fühlt? Siehe §1 StVO ... :rolleyes:

Schaltet die NSW doch einfach mit dem Fernlicht. Schöne breite Ausleuchtung, ggf. die NSW etwas höher stellen und gut ist. Zwar auch nicht erlaubt, aber da man bei Gegenverkehr das Fernlicht abschaltet eine IMHO unproblematischere Variante. Zumal man entferntere Hindernisse dann eh meist im Lichtkegel des Gegenverkehrs erkennen kann.

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von tec-doc

Der Sinn von NSW ist idHS die Breitenausleuchtung vor dem Fahrzeug -

Eigentlich immer noch das "Unterkriechen" des Nebels und was neben dem Fahrzeug ist, wen interessiert das bei Nebel.

Das sind keine "Breit-in-die-Ferne-Leuchten" sondern immer noch Nebelscheinwerfer

 

Zitat:

Es schadet auch nicht, wenn man bei refelxartigem Ausweichen den Fahrbahnrand periphär wahrnimmt...

Dafür gibt es doch immer noch das normale Abblendlicht ?

Ich halte die Nutzung der NSW für eine völlig "trügerische Sicherheit".

Man sieht mehr, das habe ich nie bestritten, aber alles was durch diese Dinger mehr sieht, also besser ausgeleuchtet wird als durch das normale Abblendlicht (bei klarer Nacht) und daher "sinnvoll" machen, ist doch bereits überfahren bevor man regieren kann (Reichweite der NSW vs. Geschwindigkeit und Reaktionszeit).

 

Zitat:

... dass ein als Kurvenlicht eingebundener NSW dann doch wieder keine Blendung erzeugt... und um die Kurve leuchtet. Muss im Auge des Betrachters liegen... ja.. nein.. vielleicht?

Da muss ich leider das mit dem Realitätsbezug zurückgeben.

Es gibt keine NSW mit Kurvenlicht-Funktion, auch keine NSW mit Abbiegelicht-Funktion

1. Nicht Kurvenlicht (schwenkende Scheinwerfer mit mittlerer Wirkung) mit Abbiegelicht (fester Scheinwerfer, der zur Seite ausgerichtet ist mit Breitstrahlwirkung) verwechseln und

2. auch nicht verwechseln, dass wie zB. bei Mercedes die Lampen "da unten" keine Nebelscheinwerfer sind (Kennbuchstabe "B"), sondern Abbieg-Scheinwerfer (Kennbuchstabe "K").

Diese bei zB. bei Mercedes verwendeten Scheinwerfer haben die Sonderzulassung auch als NSL benutzt werden zu dürfen, dafür haben sie aber auch spezielle Reflektoren und Linsen: vor dem Fahrzeug nach innen und bis zu einem Winkel von 45° nach außen eine waagerechte Hell-/Dunkel-Grenze (Nebelscheinwerfer) und erst über 45° seitlich außen dann "volle Höhe" zur Ausleuchtung einer Abbiegesituation.

Auch sollte nicht vergessen werden, dass Abbiegescheinwerfer ab einer Geschwindigkeit von rund 55 km/h nicht mehr funktionieren dürfen. Somit besteht auch mit "echten" Abbiegscheinwerfer kein Nutzen zur "Breitenausleuchtung" während der Fahrt.

Die kombinierten NSW-Abbiegeleuchten haben wenig Leuchtwirkung nach vorne (Gegenverkehr). Hier gut zu sehen:

http://www.bmw.de/.../x6_adaptive_headlights.jpg

Dürfen daher m.W. daher auch nicht mit Standlicht alleine gefahren werden da die Ausleuchtung nach vorne nur unzureichend ist. Blenden daher aber auch nicht den Gegenverkehr.

Breit ist schon richtig bei NSW, die leuchten allerdings genauso breit wie das Abblendlicht. Letzteres ist für höheres Tempo gemacht, leuchtet also erst weiter entfernt auch breit aus. Helles und breit ausgeleuchtetes Nahfeld bringt bei mehr da halt dank Reaktionszeit eh nicht mehr darauf reagiert werden könnte. Mit NSW ist man dank Sichtbehinderung allerdings langsam unterwegs und braucht die breite Lichtverteilung schon wenige Meter vor dem Fahrzeug um den Fahrbahnrand besser erkennen zu können. Das ist neben dem "unterkriechen" halt der Zweck der NSW. Bei der Ausleuchtung guter Projektorscheinwerfer, vor allem mit Xenon, heutzutage eigentlich überflüssig. In Zeiten alter Bilux und erster Halogenfunzeln waren die noch ein echter Gewinn an Sicht.

Gruß Meik

Hallo pflaumenkuchen,

Wie tec-doc schon richtig geschrieben hat, kommt es immer auf´s Gelände an.

Bei meinem täglichen Arbeitsweg sind dies als erstes ca. 7 Km "asphaltierte Feldwege" (so schmal, das nicht mal 2 PKW aneinander vorbeifahren können, ohne den Strassengraben zu benützen).

Auf dieser Strecke fällt das Gelände auf einer Strassenseite stark ab und mit dem Abblend oder Fernlicht sieht man nach dem Strassenrand nichts mehr.

Die NSW beleuchten aber auch den Hang unter der Strasse etwas.

Übrigens ist auf diesen 7 Km eine Geschwindigkeit von 75 Kmh oder mehr sowieso fast nicht möglich.

Die weiteren 8 Kilometer sind eine gut ausgebaute Bundesstrasse, welche großteils ca. 4 Meter höher liegt als das umliegende Gelände.

Auch hier leuchten die NSW die Böschung besser aus (und blendet hoffentlich die Rehe, sodass sie stehenbleiben).

Auch kommt es immer auf das Fahrzeug an.

Bei meinem Auto handelt es sich um einen BMW e39 ohne Xenon, bei welchem die NSW seitlich gut ausleuchten.

Alle Scheinwerfer sind korrekt eingestellt (durch ÖAMTC).

Weiters bin ich schon einige Firmenautos gefahren und habe folgene Erfahrungen gesammelt:

Opel Omega mit Xenon - hatte sehr gutes Abblendlicht, nie mit NSW gefahren.

Opel Vectra mit Xenon - trotz Xenon scheußliches Licht, NSW haben aber auch nichts gebracht, da sie 2 helle Flecken vor´s Auto geworfen und seitlich keinerlei Verbesserung punkto Ausleuchtung gebracht haben (somit auch nie verwendet).

BMW e61 mit Xenon - sehr gutes Abblendlicht, NSW werden nicht verwendet.

Als Zusammenfassung kann ich sagen, dass bei Autos mit Xenon die NSW nichts mehr bringen.

Schönes Wochenende, stromengl

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Bei der Ausleuchtung guter Projektorscheinwerfer, vor allem mit Xenon, heutzutage eigentlich überflüssig. In Zeiten alter Bilux und erster Halogenfunzeln waren die noch ein echter Gewinn an Sicht.

Nur sind hier wahrscheinlich die Wenigsten in einem Alter, das sie sowas noch kennen ;) Wenn ich an meinen ersten Kadett zurückdenke, da gab es einen himmelweiten Unterschied wenn die NSW zum Abblendlicht eingeschaltet wurden. Aber jetzt beim Caddy sieht man eigentlich nur das es am Fahrbahnrand und gefühlte 2 Meter vor dem Auto minimal heller wird. Da sind die Teile sowas von nutzlos...

CU Markus

Mhm.. und wie gesagt: Im dtVT sitzen auch nur Idioten wie meiner einer - ihr solltet die mal beraten :rolleyes:

 

Unterm Nebel durch? Ja goil, bei uns geht der bis zum Boden :confused:

(Einziger Grund für tief ist, nicht genau vor der Nase eine blendende Nebelwand zu haben... )

Und damit wir etwas Licht in die Frage bringen... ein Auszug aus Deubner/Recht und Verwaltung/Technik:

Wird die Sicht durch Nebel, starken Regen oder Schneefall behindert, verliert der Fahrer oftmals den Sichtkontakt zu den Leitsymbolen wie Fahrbahnmarkierung oder Leitpfosten. Hauptaufgabe der Nebelscheinwerfer ist es, deshalb Licht breit zu streuen und es so zu verteilen, dass vor allem die Randbereiche ausgeleuchtet werden, so dass der Fahrer den Straßenverlauf erkennen und sich orientieren kann.

 

Hopfen und Malz verloren... nur einen noch...

Der §1 verbietet mehr als ein Fahrzeug im Gegenverkehr :D (lass stecken... ;) )

 

Also... einfach meine Meinung: Alles reine Dogmatik, Regelhörigkeit (wo es passt natürlich nur) und Ende Gelände ;)

 

Achja... selbst BMW (Absatz 3) kommt zu diesem Schluss mit "kann man brauchen"... komisch, oder?

http://pdf.bmw-tv.de/?...

 

Zitat:

Licht breit zu streuen und es so zu verteilen, dass vor allem die Randbereiche ausgeleuchtet werden, so dass der Fahrer den Straßenverlauf erkennen und sich orientieren kann.

Kannst Du noch so fett drucken, es bleibt bei der Einstellung von 2° und somit einer Reichweite von fast immer weniger als 20 Meter und damit bei den hier genannten Geschwindigkeiten völliger Wirkungslosigkeit.

Der kann noch so breit strahlen, ab rund 60 km/h zeigt er nur noch Dinge, denen man ohnehin nicht mehr ausweichen kann.

Nicht vergessen, es geht um den zusätzlichen Vorteil von NSL bei eingeschaltetem Abblendlicht, bei klarer Nacht und höheren Geschwindigkeiten.

Zitat:

Alles reine Dogmatik, Regelhörigkeit (wo es passt natürlich nur) und Ende Gelände ;)

Wo habe ich derartiges geschrieben ?

Ich habe keinerlei "nein, weil verboten" aufgeführt, sondern unter den hier von anderen genannten Bedingungen als "ohne Nutzen" bezeichnet. Also bitte schon die Aussagen durchlesen, bevor man irgendwelche Vorwürfe rauskramt.

Ich glaube auch kaum, dass BMW seine Nutzenempfehlung unter den hier genannten äußeren Bedingungen gemeint hat oder aufrecht erhält.

Das NSW bei den auch in der StVO genanten Bedingungen vorteilhaft sein können, wurde nie bestritten.

Zitat:

Wo habe ich derartiges geschrieben ?

Bist Du jetzt hier der alleinige Poster oder was geht? :rolleyes:

 

Aber lesen und Zusammenhänge von Argumenten verstehen (bzw. sie nicht zu verdrehen).. ja, könnte dir nicht schaden.

Nur EIN Beispiel? Nun... dann lass dir mal ein Reh (welches sonst evtl. im Licht stehen geblieben wäre..) bei 100kmh 20m vor dein Auto kippen...

 

Doch doch... BMW bleibt dabei... sie erhöhen dann nur die Reichweite etwas... und wer lesen kann... der findet das Wörtlein "zusätzlich" ;)

 

Lassen wir es besser... ich lach mich schon scheckig, wenn es tatsächlich noch geändert werden sollte :p

Nebenbei es völlig pipi ist, ob es einen Nutzen für DICH oder überhaupt hat... solange es keinen definitiv belegbaren Nachteil/Schaden bedeutet. Ausser einem § in einer Verordnung und pers. Animositäten lässt sich da aber nix finden... sorry... dtVT bestätigt :D

 

Ach.. einen geb ich dir noch zum Lästern:

Einen süßen kleinen Igel erkennst am rechten Fahrbahnrand mit ABL bei 100kmh auf 50m nicht... bist Du auf 20m ran, verschwindet er im ABL Schatten vor dem Fahrzeug... obwohl der kleine Minischlenker nach links möglich wäre und langen würde - NSW retten auch IGEL, jawohl :)

 

Zitat:

Original geschrieben von tec-doc

Ach.. einen geb ich dir noch zum Lästern:

Einen süßen kleinen Igel erkennst am rechten Fahrbahnrand mit ABL bei 100kmh auf 50m nicht... bist Du auf 20m ran, verschwindet er im ABL Schatten vor dem Fahrzeug... obwohl der kleine Minischlenker nach links möglich wäre und langen würde - NSW retten auch IGEL, jawohl :)

Hmm, also wie genau meinst Du das mit den NSW? Geschwindigkeit 100km/h, Igel in 50 m Entfernung am rechten Fahrbahnrand, ABL, man erkennt den Igel nicht. So weit, so gut. Was aendert sich nun mit NSW daran? Wie weit leuchten die? Ab wann kann man nun denselben Igel mit NSW sehen? Und was ist das fuer ein Fahrzeug, bei dem ein Igel am rechten Fahrbahnrand in 20 m Entfernung "im ABL Schatten" ist?

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