Navigon in Deutschland verboten?
Ich verwende ein ipad mini mit der Navigon App als Navi. Da ist auch ein Radarwarner dabei. Ist das in Deutschland verboten? Ich bin öfters mit dem Auto in Deutschland.
Wenn ja: reicht es diese Funktion zu deaktivieren?
In der Schweiz ist ja das bloße mitführen eines Gerätes (etwa im Kofferraum) mit der Möglichkeit einen Radarwarner zu verwenden (installierte App) verboten.
Für mich als Österreicherin ist das neu, weil es hierzulande erlaubt ist einen Radarwarmer zu verwenden.
Was würde denn passieren, wenn ich mit der Navigon App erwischt werde? Wird da (so wie in der Schweiz) das Gerät behördlich konfisziert? Wie hoch ist die Geldstrafe?
Danke
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von MvM
Wir wissen ja, das Männer noch nicht mal die Butter im Kühlschrank finden, auch wenn sie sich direkt vor der Nase befindet.
Dafür können wir aber rechts von links unterscheiden. 😁
Gruß Metalhead
66 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
So sieht es aus, aber das scheint unser Bayerischer Freund nicht zu verstehen. Er ist immernoch der Meinung Handys und Navigeräte mit installiertem POI Warner werden im Sekundentakt einkassiert. 😁Zitat:
Original geschrieben von Gunny-Highway
und echte radarwarner,oder das, was als solches verkauft wird,ist numal was anderes als ein navi oder handy mit navisoftware und plugin,
das findest du nämlich erst, wenn das gerät läuft und warnt, wenn du das gerät aus machst wir kein beamter sagen, schalten sie mal ihr handy ein und starten sie die navi app .
Können, yep - können einkasiert werden. Das Gesetz ist doch aussagekräftig. Zeig mir einen Polizeibeamten, der das Gesetz nicht durchdrückt, wenn er will.
Zitat:
Original geschrieben von FredMM
Können, yep - können einkasiert werden. Das Gesetz ist doch aussagekräftig. Zeig mir einen Polizeibeamten, der das Gesetz nicht durchdrückt, wenn er will.Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
So sieht es aus, aber das scheint unser Bayerischer Freund nicht zu verstehen. Er ist immernoch der Meinung Handys und Navigeräte mit installiertem POI Warner werden im Sekundentakt einkassiert. 😁
Zeig mir einen, der es gemacht hat.
Und typisch für das VS Forum, dass nur Theoretiker unterwegs sind die kaum Fahrpraxis haben.
Ich habe auch noch nie erlebt das:
a) ein Polizeibeamter überhaupt das Navi angeschaut hat und
b) nach Blitzer Apps gefragt hat sowie
c) nach Radarwarngeräte
Zitat:
@MB Spirit schrieb am 8. Oktober 2014 um 17:58:49 Uhr:
Und typisch für das VS Forum, dass nur Theoretiker unterwegs sind die kaum Fahrpraxis haben.
Ich habe auch noch nie erlebt das:
a) ein Polizeibeamter überhaupt das Navi angeschaut hat und
b) nach Blitzer Apps gefragt hat sowie
c) nach Radarwarngeräte
Naja, deine persönliche Erfahrung. Man kann ja tausende von Einträgen goggeln. Nochmal: Die Gesetzeslage ist glasklar. Alles kann, nichts muss. Die Radarwarngeräte werden aufjedenfall eingezogen und wenn es eine Streife mitbekommt. Selbst erlebt.
Die Geschichte ist aber eigentlich einfach: Fahre ich nach Vorschrift, brauche ich weder das eine, noch das andere. Das Gefahrenabwehrgesetz macht also durchaus Sinn solche Geräte zu beschlagnahmen und zu vernichten.
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Zitat:
@fruchtzwerg schrieb am 8. Oktober 2014 um 18:33:37 Uhr:
*facepalm* 🙄
? Gibts da ein deutsches Wort dafür?
Zitat:
@FredMM schrieb am 8. Oktober 2014 um 18:42:32 Uhr:
? Gibts da ein deutsches Wort dafür?Zitat:
@fruchtzwerg schrieb am 8. Oktober 2014 um 18:33:37 Uhr:
*facepalm* 🙄
Es gibt Wikipedia dafür:
"Facepalm (englisch face = ‚Gesicht‘ und englisch palm = ‚Handfläche‘) ist ein Begriff des Internetjargons. Hierbei wird die physische Geste beschrieben, in der eine Hand Teile des eigenen Gesichts bedeckt.
Damit sollen verschiedene Gefühle (Fassungslosigkeit, Scham, Verlegenheit, Skepsis, Frustration, Ekel oder Unglück), vor allem aber Ärger und „Fremdscham“ über die „Dummheit“ oder Ungeschicklichkeit einer Person oder Tat ausgedrückt werden.[1][2] Die deutsche Redewendung „sich an den Kopf fassen“ oder „sich an den Kopf greifen“ kann als „kein Verständnis für etwas haben“ wiedergegeben werden[3]."
Kurz gesagt; theoretisch könnte die Exekutive bezüglich der Blitzerapps, POIs, etc.. eingreifen, praktisch(!) ist es kaum möglich und wird auch in der Realität so nicht durchgeführt!
Da mag ein jeder diverse Verkehrs- und Juristenportale durchforsten und er wird NICHTS gegenteiliges finden (mal abgesehen von den 2-3 Vollpfosten die freiwillig zugegeben haben als Fahrzeugführer entsprechende Software zu verwenden)...
Fazit: Regelmäßig aktualisierte Blitzerapps sind eine kostengünstige und effektive Möglichkeit sich vor stationärer (de facto zu 100%) und mit Einschränkungen auch vor mobiler Abkassiererei zu schützen.
Klassische Messvermeidungstechnik (Radarwarner in Kombi mit Laserjammer, etc...) hingegen, ist (so sie denn wirklich funktionieren und auch nicht leicht zu entdecken sein sollten) eine eher kostspielige Angelegenheit...
Wer hier auf annähernde Perfektion bezüglich des Schutzes und des verdeckten Einbau Wert liegt ist schnell im höheren 4-stelligem Eurobereich...
Lohnt sich nicht wirklich für jeden...😉
Es ist vollkommener Unsinn, daß POIs in Navis als Radarwarner gelten. Daher hier nochmal ein Zitat aus DEINEM Link. Wenn die Blauen das Navi einziehen, handeln sie gegen das Gesetz. Punkt!
Zitat:
Doch ist das überhaupt erlaubt? Die Antwort für Deutschland ist in der Straßenverkehrsordnung unter dem Paragrafen 23, 1b zu lesen:"Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)." Dementsprechend ist die Verwendung nicht erlaubt. Mitte April dieses Jahres lehnte die Mehrheit auf der Verkehrsministerkonferenz eine Lockerung des Verbots ab.
Allerdings sind in dem Paragrafen "dafür bestimmte Geräte" erwähnt. Ein Smartphone dient jedoch nicht in erster Linie dem Aufspüren von Radarfallen, sondern dem Telefonieren. Ähnliches gilt für Navigationsgeräte mit POI-Funktion.
23 erfaßt lediglich echte Radarwarner. Das sind solche, die einen Laser erkennen.
Die Zauberwörter sind "das dafür bestimmt ist". Das bedeutet "Primärzweck" oder "in erster Linie". Ich kann mir auch eine Landkarte mit roten Punkten als POI basteln. Wird die dann auch eingezogen?
Zitat:
@HairyOtter schrieb am 11. Oktober 2014 um 18:50:47 Uhr:
Es ist vollkommener Unsinn, daß POIs in Navis als Radarwarner gelten. Daher hier nochmal ein Zitat aus DEINEM Link. Wenn die Blauen das Navi einziehen, handeln sie gegen das Gesetz. Punkt!
Zitat:
@HairyOtter schrieb am 11. Oktober 2014 um 18:50:47 Uhr:
23 erfaßt lediglich echte Radarwarner. Das sind solche, die einen Laser erkennen.Zitat:
Doch ist das überhaupt erlaubt? Die Antwort für Deutschland ist in der Straßenverkehrsordnung unter dem Paragrafen 23, 1b zu lesen:"Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)." Dementsprechend ist die Verwendung nicht erlaubt. Mitte April dieses Jahres lehnte die Mehrheit auf der Verkehrsministerkonferenz eine Lockerung des Verbots ab.
Allerdings sind in dem Paragrafen "dafür bestimmte Geräte" erwähnt. Ein Smartphone dient jedoch nicht in erster Linie dem Aufspüren von Radarfallen, sondern dem Telefonieren. Ähnliches gilt für Navigationsgeräte mit POI-Funktion.
Die Zauberwörter sind "das dafür bestimmt ist". Das bedeutet "Primärzweck" oder "in erster Linie". Ich kann mir auch eine Landkarte mit roten Punkten als POI basteln. Wird die dann auch eingezogen?
Auf welche Gesetzgebung stützt du dich denn da?
Die Gesetzgebung GEGEN solche Geräte ist doch klar verständlich:
§ 23 (1b) Straßenverkehrsordnung:
Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
Wenn die wollen oder einen Vorverdacht haben, ziehen sie das Teil ein. Ich gehe mal davon aus, dass sie am längeren Hebel sitzen. Im Moment halten die sich vielleicht noch ruhig oder gucken weg. Das gute ist ja, dass selbst wenn das Teil im Navi einen Beep macht du meist schon mit Frontfoto im Kasten bist. Entgeht denen aber der Umsatz, dann werden sie das auch durchsetzen.
Kannst ja dann einen Sitzstreik auf der Landstraße machen. Bei deiner Rechtsschutz brauchst dann nicht um Deckung betteln, denn du hast ja mit Vorsatz ein Gerät verwendet, dass Radarfallen anzeigt.
"Wenn die wollen oder einen Vorverdacht haben, ziehen sie das Teil ein. Ich gehe mal davon aus, dass sie am längeren Hebel sitzen."
Im Gesetz steht eindeutig "das dafür bestimmt ist"
Ein Navi ist dafür bestimmt zu navigieren. PIO ist ganz klar eine Nebenfunktion. Somit trifft das Gesetz auf Navis nicht zu.
Nicht von irgendwas ausgehen, sondern wissen, wenn man was schreiben will.
Zitat:
@MB Spirit schrieb am 8. Oktober 2014 um 17:58:49 Uhr:
Und typisch für das VS Forum, dass nur Theoretiker unterwegs sind die kaum Fahrpraxis haben.
Ich habe auch noch nie erlebt das:
a) ein Polizeibeamter überhaupt das Navi angeschaut hat und
b) nach Blitzer Apps gefragt hat sowie
c) nach Radarwarngeräte
.....und ich habe erst einmal erlebt das mich ein Polizeibeamter angehalten hat, der hat mir dann so ne Kiste vor das Gesicht gehalten in das ich pusten musste. App,s gab es damals noch nicht, Navis waren noch krasser Luxus.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 11. Oktober 2014 um 21:31:42 Uhr:
.....und ich habe erst einmal erlebt das mich ein Polizeibeamter angehalten hat, der hat mir dann so ne Kiste vor das Gesicht gehalten in das ich pusten musste. App,s gab es damals noch nicht, Navis waren noch krasser Luxus.Zitat:
@MB Spirit schrieb am 8. Oktober 2014 um 17:58:49 Uhr:
Und typisch für das VS Forum, dass nur Theoretiker unterwegs sind die kaum Fahrpraxis haben.
Ich habe auch noch nie erlebt das:
a) ein Polizeibeamter überhaupt das Navi angeschaut hat und
b) nach Blitzer Apps gefragt hat sowie
c) nach Radarwarngeräte
Und was genau hat das mit POI Warnern auf Navis und Handys zu tun?
Zitat:
@fruchtzwerg schrieb am 11. Oktober 2014 um 21:36:21 Uhr:
Und was genau hat das mit POI Warnern auf Navis und Handys zu tun?Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 11. Oktober 2014 um 21:31:42 Uhr:
.....und ich habe erst einmal erlebt das mich ein Polizeibeamter angehalten hat, der hat mir dann so ne Kiste vor das Gesicht gehalten in das ich pusten musste. App,s gab es damals noch nicht, Navis waren noch krasser Luxus.
Die Desinteresse der Rennleitung gegenüber selbigen Gedöns.
Die (Un) Wahrscheinlichkeit überhaupt deswegen sanktioniert zu werden.
Und auch die gesetzliche Unmöglichkeit.
Das hier ist z.B. verboten:
http://www.radarwarnshop.de/.../...Radarwarner-Test-GPS-Warner::9.html