Navigon in Deutschland verboten?
Ich verwende ein ipad mini mit der Navigon App als Navi. Da ist auch ein Radarwarner dabei. Ist das in Deutschland verboten? Ich bin öfters mit dem Auto in Deutschland.
Wenn ja: reicht es diese Funktion zu deaktivieren?
In der Schweiz ist ja das bloße mitführen eines Gerätes (etwa im Kofferraum) mit der Möglichkeit einen Radarwarner zu verwenden (installierte App) verboten.
Für mich als Österreicherin ist das neu, weil es hierzulande erlaubt ist einen Radarwarmer zu verwenden.
Was würde denn passieren, wenn ich mit der Navigon App erwischt werde? Wird da (so wie in der Schweiz) das Gerät behördlich konfisziert? Wie hoch ist die Geldstrafe?
Danke
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von MvM
Wir wissen ja, das Männer noch nicht mal die Butter im Kühlschrank finden, auch wenn sie sich direkt vor der Nase befindet.
Dafür können wir aber rechts von links unterscheiden. 😁
Gruß Metalhead
66 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von apollo567
Wie sieht es denn eigentlich mit Blitzerwarner und Schweiz aus ? Gibt es da überhaupt etwas ? Ich lese immer nur nicht abgedeckt. ....
Mit Blitzer.de wird Ihr iPhone zum perfekten Blitzerwarner! Empfangen Sie mobile Blitzerdaten in Echtzeit und lassen Sie sich vor allen festen Blitzern in Europa warnen. Profitieren Sie täglich von den Meldungen der größten Blitzer-Community in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Ist verboten:
Paragraf 23, Absatz 1b Straßenverkehrsordnung: Dem Fahrer ist untersagt, "ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.
Dazu gehören leider auch diese Navi´s.
Einzige Grauzone: Der Beifahrer hat ein Smartphone mit solch einem Navi und Blitzwarner 😉
In Bayern gibt es obendrein das "Gefahrenabwehrgesetz (NGefAG)". Wird man mit so einem Navi erwischt, wird es konfisziert und gegen Gebühr (plus Strafe) vom Amt vernichtet. Es reicht, wenn es der bayerische Beamte sieht oder bei einer Autodurchsuchung entdeckt. Mit anderen Worten: Egal ob es Betriebsbereit ist, oder nicht.
Also, das Plugin oder die App deinstallieren oder das Gerät zuhause lassen!
Hält man sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung, hat man übrigens gar kein Streß und braucht auch so ein Gerät nicht.
Zitat:
Original geschrieben von HairyOtter
Ein Navi ist kein Gerät, das primär zum Warnen gedacht ist. Daher gilt 23 hier in keinster Weise
Wer hat was von "Warnen" gesagt? Das Gesetz sagt ganz klar "Verkehrsüberwachungen STÖRT oder ANZEIGT".
Probiers halt mal aus.
In Österreich nehmen sie dir u.U. sogar das ganze Auto weg. Auf Nimmerwiedersehen und in der Schweiz ist sogar der Verkauf dieser Geräte verboten.
Ich meine, von was reden wir? Meinst der Staat und Gesetzgeber ist so blöd sich ein Millionengeschäft vermasseln zu lassen? Die Geschichte ist rechtlich absolut wasserdicht! Wenn sie dir das Ding abnehmen wollen, werden sie es tun. Feierabend. 😎
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von FredMM
Wer hat was von "Warnen" gesagt? Das Gesetz sagt ganz klar "Verkehrsüberwachungen STÖRT oder ANZEIGT".Zitat:
Original geschrieben von HairyOtter
Ein Navi ist kein Gerät, das primär zum Warnen gedacht ist. Daher gilt 23 hier in keinster WeiseProbiers halt mal aus.
In Österreich nehmen sie dir u.U. sogar das ganze Auto weg. Auf Nimmerwiedersehen und in der Schweiz ist sogar der Verkauf dieser Geräte verboten.
Ich denke, von was reden wir? Meinst der Gesetzgeber ist so blöd sich ein Millionengeschäft vermasseln zu lassen? 😎
Wäre dies der Fall wären Foren wie dieses und generell das Internet voll mit Meldungen von Handy und Navigationsgerätebesitzern wo die Polizei diese einkassiert hat. Kannst du mir Fälle verlinken wo dies geschehen ist? Nein. (und bitte verlinke mir jetzt nicht irgendeinen Artikel der besagt, dass dies theoretisch ginge, effektiv ist das offensichtlich keine gängige Praxis). Wieviele Leute es halt mal ausprobiert haben, kannst du ja grob abschätzen indem du einfach mal die Downloadzahlen in den Appstores für entsprechende Apps anschaust.
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Wäre dies der Fall wären Foren wie dieses und generell das Internet voll mit Meldungen von Handy und Navigationsgerätebesitzern wo die Polizei diese einkassiert hat. Kannst du mir Fälle verlinken wo dies geschehen ist? Nein. (und bitte verlinke mir jetzt nicht irgendeinen Artikel der besagt, dass dies theoretisch ginge, effektiv ist das offensichtlich keine gängige Praxis). Wieviele Leute es halt mal ausprobiert haben, kannst du ja grob abschätzen indem du einfach mal die Downloadzahlen in den Appstores für entsprechende Apps anschaust.Zitat:
Original geschrieben von FredMM
Wer hat was von "Warnen" gesagt? Das Gesetz sagt ganz klar "Verkehrsüberwachungen STÖRT oder ANZEIGT".
Probiers halt mal aus.
In Österreich nehmen sie dir u.U. sogar das ganze Auto weg. Auf Nimmerwiedersehen und in der Schweiz ist sogar der Verkauf dieser Geräte verboten.
Ich denke, von was reden wir? Meinst der Gesetzgeber ist so blöd sich ein Millionengeschäft vermasseln zu lassen? 😎
Glaubs einfach
http://www.wohnmobilforum.de/w-t85505.html
http://www.sueddeutsche.de/.../...arwarner-im-ausland-werden-1.1717569
http://www.berlin.de/.../...tzerwarnung-im-auto-fuehrt-zu-problem.html
http://www.giga.de/.../
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=111582
Sie können das Teil sofort einkassieren und vorallem werden sie das bei Leuten tun, die sich auf dumm stellen. Die Beamten haben sicher einen Ermessungsspielraum.
Wie gesagt: Einzige Grauzone und rechtlich ok: Der Beifahrer hat das Teil in Betrieb.
Ansonsten ist die Gesetzeslage in DE, A und CH klipp und klar. Verboten!
Zitat:
Original geschrieben von FredMM
Glaubs einfachZitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Wäre dies der Fall wären Foren wie dieses und generell das Internet voll mit Meldungen von Handy und Navigationsgerätebesitzern wo die Polizei diese einkassiert hat. Kannst du mir Fälle verlinken wo dies geschehen ist? Nein. (und bitte verlinke mir jetzt nicht irgendeinen Artikel der besagt, dass dies theoretisch ginge, effektiv ist das offensichtlich keine gängige Praxis). Wieviele Leute es halt mal ausprobiert haben, kannst du ja grob abschätzen indem du einfach mal die Downloadzahlen in den Appstores für entsprechende Apps anschaust.
http://www.wohnmobilforum.de/w-t85505.html
http://www.berlin.de/.../...tzerwarnung-im-auto-fuehrt-zu-problem.html
http://www.giga.de/.../
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=111582
Sie können das Teil sofort einkassieren und vorallem werden sie das bei Leuten tun, die sich auf dumm stellen. Die Beamten haben sicher einen Ermessungsspielraum.
Wie gesagt: Einzige Grauzone und rechtlich ok: Der Beifahrer hat das Teil in Betrieb.
Ansonsten ist die Gesetzeslage in DE, A und CH klipp und klar. Verboten!
Mit anderen Worten alles nur theoretische Fälle ohne effektive Auswirkungen oder Durchführung. Also genau das wonach ich nicht gefragt habe.
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Mit anderen Worten alles nur theoretische Fälle ohne effektive Auswirkungen oder Durchführung. Also genau das wonach ich nicht gefragt habe.Zitat:
Original geschrieben von FredMM
Glaubs einfach
http://www.wohnmobilforum.de/w-t85505.html
http://www.berlin.de/.../...tzerwarnung-im-auto-fuehrt-zu-problem.html
http://www.giga.de/.../
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=111582
Sie können das Teil sofort einkassieren und vorallem werden sie das bei Leuten tun, die sich auf dumm stellen. Die Beamten haben sicher einen Ermessungsspielraum.
Wie gesagt: Einzige Grauzone und rechtlich ok: Der Beifahrer hat das Teil in Betrieb.
Ansonsten ist die Gesetzeslage in DE, A und CH klipp und klar. Verboten!
Was verstehst eigentlich nicht? Das Gesetz ist doch klar, oder?
§ 23 (1b) Straßenverkehrsordnung:
Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
Sicherlich gibts auch einige in den Foren die drüber heulen:
http://forum.pocketnavigation.de/.../
Lass dir die Sachlage mal von einem Anwalt deines Vertrauens erklären 🙂
Zitat:
Original geschrieben von FredMM
Was verstehst eigentlich nicht? Das Gesetz ist doch klar, oder?Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Mit anderen Worten alles nur theoretische Fälle ohne effektive Auswirkungen oder Durchführung. Also genau das wonach ich nicht gefragt habe.
§ 23 (1b) Straßenverkehrsordnung:
Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).Sicherlich gibts auch einige in den Foren die drüber heulen:
http://forum.pocketnavigation.de/.../Lass dir die Sachlage mal von einem Anwalt deines Vertrauens erklären 🙂
Klar verstehe ich das Gesetz und die theoretischen Auswirkungen, du kannst mir trotzdem keinen einzigen Fall einer plausiblen Durchsetzung verlinken. Lies dir einfach mal die eine Seite durch, die du hier als drüber heulen verlinkt hast. Glaubwürdig und belastbar ist anders und das sollte jedem bewußt sein, der schon mal 3-5 belastbare Heulthreads hier im V+S Bereich gelesen hat.
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Klar verstehe ich das Gesetz und die theoretischen Auswirkungen, du kannst mir trotzdem keinen einzigen Fall einer plausiblen Durchsetzung verlinken. Lies dir einfach mal die eine Seite durch, die du hier als drüber heulen verlinkt hast. Glaubwürdig und belastbar ist anders und das sollte jedem bewußt sein, der schon mal 3-5 belastbare Heulthreads hier im V+S Bereich gelesen hat.Zitat:
Original geschrieben von FredMM
Was verstehst eigentlich nicht? Das Gesetz ist doch klar, oder?
§ 23 (1b) Straßenverkehrsordnung:
Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).Sicherlich gibts auch einige in den Foren die drüber heulen:
http://forum.pocketnavigation.de/.../Lass dir die Sachlage mal von einem Anwalt deines Vertrauens erklären 🙂
Der Punkt ist, dass die Polizei generell kein Recht hat dein Fahrzeug zu durchsuchen und ob du so ein Gerät dabei hast. Wenn sie fragen, könnte man eigentlich nein sagen.
Mir aber einmal passiert (und dann durchsuchen die Beamten dein Auto): Keine Papiere dabei!
Liegt das Teil dann irgendwo oder klebts an der Scheibe, ist es zumindest in Bayern mit Sicherheit weg und wenn der Beamte das Teil genauer anguckt. In anderen Bundesländern mag es noch lockerer sein.
Damals als ich keine Papiere dabei hatte, fanden die Beamten einen Radarwarner bei mir im Auto. Im Handschuhfach. NICHT betriebsbereit. Das ist nun schon gut 25 Jahre her.
Schade, denn das Teil hat vor jeder Bewegunsmeldertüre von MCDonalds, Bankautomaten und Tankstellen gewarnt. Sonst aber vor nix.
Machen kannst du dagegen null - nur die Strafe und Rechnung für die fachgerechte Vernichtung zahlen. Darüber bekommst sogar einen Bescheid mit Zahlschein.
Das Teil war futsch! Glaubs einfach. Es geht 20x gut, dann hast mal einen Dienstgeilen, der findet dich 🙂
Zitat:
Original geschrieben von FredMM
Der Punkt ist, dass die Polizei generell kein Recht hat dein Fahrzeug zu durchsuchen und ob du so ein Gerät dabei hast. Wenn sie fragen, könnte man eigentlich nein sagen.Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Klar verstehe ich das Gesetz und die theoretischen Auswirkungen, du kannst mir trotzdem keinen einzigen Fall einer plausiblen Durchsetzung verlinken. Lies dir einfach mal die eine Seite durch, die du hier als drüber heulen verlinkt hast. Glaubwürdig und belastbar ist anders und das sollte jedem bewußt sein, der schon mal 3-5 belastbare Heulthreads hier im V+S Bereich gelesen hat.Mir aber einmal passiert (und dann durchsuchen die Beamten dein Auto): Keine Papiere dabei!
Liegt das Teil dann irgendwo oder klebts an der Scheibe, ist es zumindest in Bayern mit Sicherheit weg und wenn der Beamte das Teil genauer anguckt. In anderen Bundesländern mag es noch lockerer sein.Damals als ich keine Papiere dabei hatte, fanden die Beamten einen Radarwarner bei mir im Auto. Im Handschuhfach. NICHT betriebsbereit. Das ist nun schon gut 25 Jahre her.
Schade, denn das Teil hat vor jeder Bewegunsmeldertüre von MCDonalds, Bankautomaten und Tankstellen gewarnt. Sonst aber vor nix.
Machen kannst du dagegen null - nur die Strafe und Rechnung für die fachgerechte Vernichtung zahlen. Darüber bekommst sogar einen Bescheid mit Zahlschein.
Das Teil war futsch! Glaubs einfach. Es geht 20x gut, dann hast mal einen Dienstgeilen, der findet dich 🙂
und immer ganz wichtig für helden in strumpfhosen,
ein beitrag ist nur gut, wenn ein fullquotezitat ist, am besten direkt vom beitrag vor dem eigenen,
ihr seid echte helden
und echte radarwarner,oder das, was als solches verkauft wird,ist numal was anderes als ein navi oder handy mit navisoftware und plugin,
das findest du nämlich erst, wenn das gerät läuft und warnt, wenn du das gerät aus machst wir kein beamter sagen, schalten sie mal ihr handy ein und starten sie die navi app .
Zitat:
Original geschrieben von FredMM
Der Punkt ist, dass die Polizei generell kein Recht hat dein Fahrzeug zu durchsuchen und ob du so ein Gerät dabei hast. Wenn sie fragen, könnte man eigentlich nein sagen.
Eben, die Polizei braucht einen Anfangsverdacht (ob da wohl "er war nicht zu schnell" ausreicht 😉) und selbst wenn die mein Handy haben werd ich 'nen Teufel tun und denen den Entsperrcode sagen.
Außerdem kann man die App auch mit 'nem Launcher (bei Android) einfach verstecken und nur über eine Geste starten. Dann kann man die sogar unter Aufsicht durch den App-Drawer scrollen lassen.
PS. Der Zoll darf ohne Anfangsverdacht durchsuchen.
Gruß Metalhead
Zitat:
Original geschrieben von Gunny-Highway
und echte radarwarner,oder das, was als solches verkauft wird,ist numal was anderes als ein navi oder handy mit navisoftware und plugin,
das findest du nämlich erst, wenn das gerät läuft und warnt, wenn du das gerät aus machst wir kein beamter sagen, schalten sie mal ihr handy ein und starten sie die navi app .
So sieht es aus, aber das scheint unser Bayerischer Freund nicht zu verstehen. Er ist immernoch der Meinung Handys und Navigeräte mit installiertem POI Warner werden im Sekundentakt einkassiert. 😁