Navigon in Deutschland verboten?
Ich verwende ein ipad mini mit der Navigon App als Navi. Da ist auch ein Radarwarner dabei. Ist das in Deutschland verboten? Ich bin öfters mit dem Auto in Deutschland.
Wenn ja: reicht es diese Funktion zu deaktivieren?
In der Schweiz ist ja das bloße mitführen eines Gerätes (etwa im Kofferraum) mit der Möglichkeit einen Radarwarner zu verwenden (installierte App) verboten.
Für mich als Österreicherin ist das neu, weil es hierzulande erlaubt ist einen Radarwarmer zu verwenden.
Was würde denn passieren, wenn ich mit der Navigon App erwischt werde? Wird da (so wie in der Schweiz) das Gerät behördlich konfisziert? Wie hoch ist die Geldstrafe?
Danke
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von MvM
Wir wissen ja, das Männer noch nicht mal die Butter im Kühlschrank finden, auch wenn sie sich direkt vor der Nase befindet.
Dafür können wir aber rechts von links unterscheiden. 😁
Gruß Metalhead
66 Antworten
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 11. Oktober 2014 um 21:41:53 Uhr:
Die Desinteresse der Rennleitung gegenüber selbigen Gedöns.Zitat:
@fruchtzwerg schrieb am 11. Oktober 2014 um 21:36:21 Uhr:
Und was genau hat das mit POI Warnern auf Navis und Handys zu tun?
Die (Un) Wahrscheinlichkeit überhaupt deswegen sanktioniert zu werden.
Da hast du natürlich vollkommen recht.
Zitat:
@SauRausLasser schrieb am 11. Oktober 2014 um 21:22:17 Uhr:
"Wenn die wollen oder einen Vorverdacht haben, ziehen sie das Teil ein. Ich gehe mal davon aus, dass sie am längeren Hebel sitzen."Im Gesetz steht eindeutig "das dafür bestimmt ist"
Ein Navi ist dafür bestimmt zu navigieren. PIO ist ganz klar eine Nebenfunktion. Somit trifft das Gesetz auf Navis nicht zu.
Nicht von irgendwas ausgehen, sondern wissen, wenn man was schreiben will.
Genau, sollte man wissen. Nur ist das da oben falsch, es ist völlig egal, ob eine oder mehrere Funktionen in einem Gerät vereint sind oder ob es die Hauptfunktion des Gerätes ist, dieser Sachverhalt ist einfach erfunden und in der Rechtssprechung irrelevant. Die Radarwarnfunktion in Navis ist dafür bestimmt vor bekannten Geschwindigkeitsmesstellen zu warnen und damit fällt es unter das Gesetz.
Es gibt eine kleine Eselsbrücke, man überlegt ob es möglich wäre ein Ding ohne eine bestimmte, kritische Funktion zu bauen:
Ein Brotmesser muss eine gewisse Klingenlänge haben, darum verstösst man damit auch nicht gegen Waffengesetze. Wer aber am Schweizer Messer solch eine feststehende Klinge anbaut, kann sich nicht damit rausreden, dass die eigentliche Bestimmung die Nagelfeile und Zahnstocher ist.
(Ja der Vergleich hinkt, aber ich denke es wird klar worum es bei der Rechtseinschätzung geht)
Fazit:
Jegliche technische Funktion die vor Geschwindigkeitsmessungen warnt, fällt unter §23.
Der Gesetzgeber hat den Spagat zwischen möglichst allgemeingültig aber sachspezifisch verbockt.
Die Chance erwischt zu werden ist minimal (aber nicht null, wie man an einzelnen Berichten sieht)
Nur Leute, die kein Autofahren können, brauchen sowas 🙂
Zitat:
Fazit:
Jegliche technische Funktion die vor Geschwindigkeitsmessungen warnt, fällt unter §23.
Der Gesetzgeber hat den Spagat zwischen möglichst allgemeingültig aber sachspezifisch verbockt.
Die Chance erwischt zu werden ist minimal (aber nicht null, wie man an einzelnen Berichten sieht)
Da es bis heute nicht ein Urteil gibt, noch jemals ein Bussgeld oder Punkte rechtswirksam verhängt wurden, ist deine Aussage so wertvoll wie ein Lutscher der nach Scheisse schmeckt.
Keiner in Deutschland weis, wie der Paragraph auszulegen ist. Weder Polizisten, noch Anwälte noch Ministerien.
Aber ein einsamer Forenstreiter weiss es besser und zieht munter ein Fazit und schafft somit falsche Fakten.
Zitat:
@SauRausLasser schrieb am 12. Oktober 2014 um 14:31:38 Uhr:
Da es bis heute nicht ein Urteil gibt, noch jemals ein Bussgeld oder Punkte rechtswirksam verhängt wurden, ist deine Aussage so wertvoll wie ein Lutscher der nach Scheisse schmeckt.Zitat:
Fazit:
Jegliche technische Funktion die vor Geschwindigkeitsmessungen warnt, fällt unter §23.
Der Gesetzgeber hat den Spagat zwischen möglichst allgemeingültig aber sachspezifisch verbockt.
Die Chance erwischt zu werden ist minimal (aber nicht null, wie man an einzelnen Berichten sieht)Keiner in Deutschland weis, wie der Paragraph auszulegen ist. Weder Polizisten, noch Anwälte noch Ministerien.
Aber ein einsamer Forenstreiter weiss es besser und zieht munter ein Fazit und schafft somit falsche Fakten.
Wieso?
Ich bin seit Anfangs des Thread der Meinung: Die Gesetzlage lt. §23 ist klar. Die Rennleitung "kann" jederzeit diese Geräte einziehen, tut es aber offenbar derzeit nicht gezielt.
Das kann sich morgen schlagartig ändern.
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Zitat:
@fruchtzwerg schrieb am 12. Oktober 2014 um 22:47:23 Uhr:
Schweine könnten ab morgen auch fliegen.
Na, der Beitrag hat eine gewisse Qualität 🙂
Aber ärgere dich nicht, wer die Geschwindigkeit einhält, braucht auch keine POI im Navi. Dann wird man auch im Zweifelsfall nicht sein Navi oder Handy los 🙂
Zitat:
@FredMM schrieb am 12. Oktober 2014 um 15:03:58 Uhr:
Wieso?Ich bin seit Anfangs des Thread der Meinung: Die Gesetzlage lt. §23 ist klar. Die Rennleitung "kann" jederzeit diese Geräte einziehen, tut es aber offenbar derzeit nicht gezielt.
Das kann sich morgen schlagartig ändern.
Jetzt hast mich aber neugirig gemacht.
Muss glatt mal nachschauen ob mein Navigon das kann was ich nicht brauch.
Selbst wenn diese Funktion drin sein sollte wir sie von mit nicht aktiviert.