Navigon in Deutschland verboten?
Ich verwende ein ipad mini mit der Navigon App als Navi. Da ist auch ein Radarwarner dabei. Ist das in Deutschland verboten? Ich bin öfters mit dem Auto in Deutschland.
Wenn ja: reicht es diese Funktion zu deaktivieren?
In der Schweiz ist ja das bloße mitführen eines Gerätes (etwa im Kofferraum) mit der Möglichkeit einen Radarwarner zu verwenden (installierte App) verboten.
Für mich als Österreicherin ist das neu, weil es hierzulande erlaubt ist einen Radarwarmer zu verwenden.
Was würde denn passieren, wenn ich mit der Navigon App erwischt werde? Wird da (so wie in der Schweiz) das Gerät behördlich konfisziert? Wie hoch ist die Geldstrafe?
Danke
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von MvM
Wir wissen ja, das Männer noch nicht mal die Butter im Kühlschrank finden, auch wenn sie sich direkt vor der Nase befindet.
Dafür können wir aber rechts von links unterscheiden. 😁
Gruß Metalhead
66 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
... es strittig ist.Zitat:
Diese uneindeutige Formulierung dürfte auch der Grund sein, warum ...
Es sagt ja niemand, auch keine obere Rechtsprechung, dass Deine Meinung falsch ist. Aber es gibt auch eine zweite Meinung mit dem Gegenteil zum Inhalt, die auch nicht argumentativ falsch ist oder von einer Rechtsprechung widerlegt wurde - es gibt zu dem Thema derzeit keine Rechtsprechung.
Nicht ohne Grund existieren die drei Begriffe mit "richtig", "falsch" und "strittig".
Wäre der Gesetzestext eindeutig formuliert gewesen, wäre er nicht strittig. Und dann wäre es eben auch nicht so, dass die Mehrzahl der Scheibennavis mit der Warnfunktion ausgestattet sind, es hier aber (trotz erklärter Absicht des Gesetzgebers) in mittlerweile 11,33 Jahren Gültigkeit noch keinen Präzedenzfall gab.
Einen eindeutigen Text stelle ich mir so vor:
"Die Benutzung von Geräten, die tatsächliche oder vermutete Standorte von Geschwindigkeitsmessungen anzeigen können, ist unzulässig."
Muss man Jurist sein um zu begreifen, warum das so nicht gemacht wurde?
Zitat:
Original geschrieben von Hannes1971
Wäre der Gesetzestext eindeutig formuliert gewesen, wäre er nicht strittig.
Und hätte meine Tante Eier, dann wäre es mein Onkel - schön darüber zu reden und verändert nichts.
Zitat:
... es hier aber (trotz erklärter Absicht des Gesetzgebers) in mittlerweile 11,33 Jahren Gültigkeit noch keinen Präzedenzfall gab.
Der Gesetzgeber kann keinen Präzedenzfall auslösen
Hier muss ein Autofahrer mit einer derartigen App einen Bußgeldbescheid wegen illegalem Warner bekommen, dann müssen beide auch wollen und dann haben wir in etwa 3 Jahren auch eine Antwort.
Fahr mit dem Ding, mache eine Selbstanzeige und hoffe, dass die nicht eingestellt wird, sondern Polizei und Bußgeldstelle mit spielen wollen.
Zitat:
"Die Benutzung von Geräten, die tatsächliche oder vermutete Standorte von Geschwindigkeitsmessungen anzeigen können, ist unzulässig."
Abstandsmessungen, Blitzerampeln, mobile Rotlichtüberwachungen, ... dürfen warum weiterhin angezeigt werden?
Was ist mit kombinierten Ampeln, die Rotlicht und Speeding können, dürfen die angezeigt werden, weil Ampel immer eine primäre Ausrichtung auf Rot-Verstoß hat und Speeding nur Sekundärgeschäfte sind?
"Geräte die können", sind das auch die Geräte, die das von der Hardware können und nur die App noch nicht installiert ist;
Die Geräte, die in Benutzung sind, die App installiert ist, aber die App nicht läuft - Tablett hängt an der Kopfstütze und ein Video bespaßt die hinten sitzenden Kinder;
Zitat:
Muss man Jurist sein um zu begreifen, warum das so nicht gemacht wurde?
Gegenfrage:
Haben wir nicht schon genug dämliche, weil unzureichend formulierte Gesetzestexte, dass wir noch eines brauchen, bei der jede der (weit mehr als) 5 unterschiedlichen Fragestellungen jeweils durch alle Instanzen "durchgeklagt" werden müssen, bis man weiß, wie das, was da verzapft wurde, auch umzusetzen ist.
Leute, seit doch froh, das es so ist wie es ist. Blitzerwarner nutzen und Geld sparen, ist doch prima.
Gruß Manfredo
Manchmal fährt meine Frau mit, die daddelt Spiele usw. auf ihrem iPad und hat wegen möglicher Staus auch die Navi-App laufen. Und wenn dann nebenbei ein "Achtung, Gefahrenstelle" kommt, dann kann ich das wohl kaum überhören.
Und meinem Beifahrer kann man es nicht verbieten.
Ist an sich auch Käse, denn ich halte mich in der Regel an die jeweils geltenden Beschränkungen und -verbote.
Für mich ist das eher ein Beitrag zur Sicherheit. Denn gerade auf Autobahnen ist das nicht sehr lustig, wenn man schon 20 km/h unter der erlaubten Geschwindigkeit fährt und der Vordermann geht auf einmal in die Eisen wegen einem Blitzer. Da wäre es für mich auch gut, das vorher zu wissen.
Das schlechte Gewissen lässt ja so manchen VT affektiert bremsen.
cheerio
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Zitat:
Original geschrieben von Manfredo13
Leute, seit doch froh, das es so ist wie es ist. Blitzerwarner nutzen und Geld sparen, ist doch prima.
Gruß Manfredo
Genau so handhabe ich das ja auch. Aber es war halt erklärtes Ziel des Gesetzgebers, auch Blitzerwarner in Navis zu verbieten und das ist offensichtlich nicht gelungen. Im Gegensatz zu der Schweiz, deren Formulierung des entsprechenden Gesetzes ich allerdings nicht kenne...
Da habe ich ja eine ganz schöne Diskussion ausgelöst. Ich habe heute die Rechtsmeinung eines deutschen Autofahrerclubs bekommen. Hier ein Auszug:
Seit 01.01.2002 ist es dem Fahrzeugführer verboten, solche technischen Geräte zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, die dazu bestimmt sind, Maßnahmen der Verkehrsüberwachung anzuzeigen oder zu stören; dieses Verbot gilt insbesondere für Radarwarngeräte und Laserstörgeräte. Der Gesetzgeber hat dies durch § 23 Abs. 1 b StVO geregelt, damit sich nicht einzelne Verkehrsteilnehmer mit Hilfe technischer Geräte über Maßnahmen zur Überwachung allgemein geltender Geschwindigkeitsregelungen ungestraft hinwegsetzen können.
Dieses grundsätzliche Verbot gilt uneingeschränkt auch weiterhin, unabhängig davon, dass in der Politik gegenwärtig öfters über eine Liberalisierung diskutiert wird.
Nach einer Entscheidung des AG Lüdinghausen liegt kein betriebsbereites Mitführen vor, wenn sich im Fahrzeug kein passendes Kabel für die erforderliche Stromversorgung befindet (Az. 19 Owi-89 Js 103/08-16/08).
Verboten wurden nicht nur einzelne technische Geräte wie die beispielhaft genannten Radarwarngeräte oder Laserstörgeräte, sondern alle technischen Lösungen, die einen vergleichbaren Effekt erreichen. Wie der Gesetzgeber in der Begründung näher ausführt, gilt dieses Verbot "insbesondere für die Verknüpfung der Warnung vor stationären Überwachungsanlagen mit modernen Zielführungssystemen; die entsprechenden Geräte geben die Warnung ebenfalls automatisiert und ortsbezogen ab." (Verkehrsblatt 2002, 142).
Wer gegen dieses Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit mindestens 75 Euro sowie einem 1 Punkt geahndet wird. Zudem werden die entdeckten Geräte eingezogen und vernichtet. Dieser Eingriff wird damit begründet, dass der Benutzer eines solchen Gerätes sich über allgemein gültige Verkehrsvorschriften hinwegsetzen will. Dies stellt nach Auffassung der Gerichte eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar und rechtfertigt eine solche behördliche Maßnahme.
Vom Verbot sind alle technischen Geräte erfasst, die ortsbezogen und ohne weiteres Zutun konkretisiert vor Messstellen warnen.
In Österreich ist es einfach: Radarwarner sind nicht verboten.
Danke für Eure Hilfe!
Zitat:
Original geschrieben von Manfredo13
. Blitzerwarner nutzen und Geld sparen, ist doch prima.
Gruß Manfredo
Man kann sogar Geld sparen, wenn man den Blitzerwarner nicht nutzt und man sich einfach an das Tempolimit hält.
Dann stellt sich später auch gar nicht erst die Frage, ob das Teil nun legal oder illegal ist.:-)
Zitat:
Man kann sogar Geld sparen, wenn man den Blitzerwarner nicht nutzt und man sich einfach an das Tempolimit hält.
Dann stellt sich später auch gar nicht erst die Frage, ob das Teil nun legal oder illegal ist.:-)
Aber das ist doch viel zu leicht, oder? 😁
Zitat:
Aber das ist doch viel zu leicht, oder? 😁
Erwiesenermaßen ist das für einige ein echtes Problem:-))
Zitat:
Original geschrieben von Gleiterfahrer
Erwiesenermaßen ist das für einige ein echtes Problem:-))
Oder ohne sonderliches Interesse.
Zitat:
Verboten wurden nicht nur einzelne technische Geräte wie die beispielhaft genannten Radarwarngeräte oder Laserstörgeräte, sondern alle technischen Lösungen, die einen vergleichbaren Effekt erreichen. Wie der Gesetzgeber in der Begründung näher ausführt, gilt dieses Verbot "insbesondere für die Verknüpfung der Warnung vor stationären Überwachungsanlagen mit modernen Zielführungssystemen; die entsprechenden Geräte geben die Warnung ebenfalls automatisiert und ortsbezogen ab." (Verkehrsblatt 2002, 142).
So einfach wie der ADAC das sieht, ist es nicht. §23 richtet sich an Lösungen, die primär dafür gedacht sind Radarwarner aufzuspüren. Hardware-Radarwarner oder Laserstörer senden hierzu Signale aus. Ein Smartphone tut das nicht und ist primär auch kein Gerät, das den Straßenverkehr überwacht. Mir ist kein Fall bekannt, in dem ein Navigationsgerät oder Smartphone aufgrund dieses Paragraphen eingezogen wurde.
Mein Navigon navi sagt " Achtung Gefahrenstelle"
Das Navi sagt mir doch nur, dass dort eine Gefahrenstelle ist und ich vorsichtig fahren soll 😉
Keine Bange, in D haben die Polizisten genug mit den Einwanderern aus Fernost zu tun 😉
Zitat:
Original geschrieben von essener1990
Keine Bange, in D haben die Polizisten genug mit den Einwanderern aus Fernost zu tun 😉
Ja wenn das so ist, dann hol ich mein Navigon mal gleich wieder raus 😁
Wie sieht es denn eigentlich mit Blitzerwarner und Schweiz aus ? Gibt es da überhaupt etwas ? Ich lese immer nur nicht abgedeckt. ....
Mein Navigon verwendi ich als Freisprecheinrichtung und zur Navigation.
Blitzerwarner (den Mist) brauch ich nicht.
Warnung nach GPS + 5 Km/h das reicht mir.