Nachverhandlung aufgrund Mängel bei Fahrzeugübergabe
Einen "normalen" Mängel-Thread gibt es ja bereits.
Möchte hier mal erfragen, in was für ´nem Rahmen nachverhandelt werden kann, wenn Mängel wie das Fehlen der allseitsgeliebte Klavierlackleiste der MK, oder die nicht vorhandenen Infinity-Schriftzüge beim Soundsystem auf den Lautsprechern, auftreten.
Ich soll kommende Woche meinen 1,4T Sport erhalten.
Mein Verkäufer stellt sich wegen der MK schon auf eine Nachverhandlung ein.
In welchem Umfang könnte eine "Entschädigung" gefordert werden, wenn solche Fehler auftreten?
Hat jemand schon was rausschlagen können?
(mir fehlt noch eine abnehmbare AHK 😁 Ab Werk ist´s zu teuer. Im Netz gibts die zum halben Preis. Anbau durch FOH (wegen Garantie) wäre nicht schlecht)
Beste Antwort im Thema
Auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen: *click*
Ergänzung dazu: Wessen Geistes Kind muss man eigentlich sein, um eine solche Einstellung zu haben?
[ironie] Na klar, wenn die eingebaute MK höherwertiger ist als die ursprünglich bestellte, dann will ich mindestens noch eine AHK dazu. Und wenn die Auslieferung sich um 1 Woche verzögert muss auf jeden Fall noch eine Standheizung draufgelegt werden. Die höherwertige MK darf gnädigerweise dann sogar drinbleiben.[/ironie]
... mir wird schlecht. 🙄
30 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von salitos222
Ich hätte mich aber über einige Fotos gefreut! 🙂😉😉😉😉🙂🙂🙂🙂Zitat:
Original geschrieben von Grotesque
Hi Fangemeinde,habe grad eben in meinem neuen Astra J 1,4 Turbo gesessen.
Er wurde, bis auf die MK, so geliefert, wie bestellt.
Selbst die Infinity-Schriftzüge sind vorhanden.Für die fehlenden Klavierlack-Leisten erhalte ich die kostenlose Montage der zu den Konditionen von bertelshofer vom FOH angebotenen AHK + E-Satz.
378,99€.Danke nochmals für die tatkräftige Unterstützung an all meine Vorredner.
Beste Grüße, Stefan.
Fotos kommen, wenn das Auto auf´m Hof steht.
J, grau, 18" 10-Speichen.
Gibt ja bereits genug Bilder im Netz.
Werd´s aber noch um einige gute Aufnahmen aufstocken. 🙂