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Nachtschicht schäden

Hallo, meine frau arbeitet als intensivpflegerin über nacht bei 2/3 wechselnden patienten. Leider ist es bei einem damligen privat pkw dazu gekommen, das dieser während der nachtschicht aufgebrochen wurde und das lenkrad geklaut wurde.

frage hierzu: hat der Arbeitgeber damit gar nichts zu tun und man muss wegen pech dann die Selbstbeteiligung bei vollkasko und hochstufung immer selber tragen?

das problem ist, dass das auto auch in gegenden abgestellt werden muss draussen, bei denen man eher solche aktionen erwarten muss. Privat würden wir dort sonst nie über nacht das auto stehen lassen.

es steht aktuell die Anschaffung eines neuen autos an, die bedenken gehen hier in Richtung je höherwertiger umso eher Vandalismus/diebstahl.

es kann ja irgendwie nich sein dass ich zb in 3 nachtschichten während eines jahres immer die kosten und hochstufungen trage wenn sowas öfter vorkommt.

gibt es sonst möglichkeiten zusätzlicher versicherungen ohne hochstufungen oder ähnliches?

42 Antworten

Ich verstehe gar nicht, warum hier ständig von Firmenwägen, Poolfahrzeugen, dienstlichen Fahrten usw. gesprochen wird?

Ich verstehe den Ausgangsthread so, als fährt der AN ganz normal mit seinem Privatwagen zur Arbeit. Und da ist der AG für gar nix verantwirtlich.

Welche Pflegedienstangestellte fährt mit dem eigenen Kfz zu ihren Patienten?

Gibt mehr als du denkst ;)

Zitat:
@nogel schrieb am 7. Juni 2025 um 18:48:45 Uhr:
Ich verstehe gar nicht, warum hier ständig von Firmenwägen, Poolfahrzeugen, dienstlichen Fahrten usw. gesprochen wird?
Ich verstehe den Ausgangsthread so, als fährt der AN ganz normal mit seinem Privatwagen zur Arbeit. Und da ist der AG für gar nix verantwirtlich.

er schreibt von Gegenden , glaube nicht das damit der günstig gemeint ist

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Also ich würde schon mal mit der Chefin reden. Die Pflegeleute sind so stark gesucht, da sollte die Firma ruhig mal den Schaden zahlen. Sonst kann man ja mal andeuten, daß es auch andere Arbeitgeber gibt, wo das Firmenauto selbstverständlich ist.

Naja im gegensatz zum klassischen pflegedienst mit von patient zu patient mit zig am tag hat meine frau komplette nächte bei jeweils einem patienten nur, so dass dann halt unser pkw über nacht da geparkt werden muss wo die patienten wohnen.
wenn dann der pflegedienst einen neuen patienten annimmt und dieser zb in duisburg marxloh wohnt dann herzlichen Glückwunsch.

Die Nutzung des privaten Pkw wäre nur dann akzeptabel, wenn sie als selbständige examinierte Intensivkrankenschwester wenigstens 60,- €+x/Zeitstunde inkl. An- und Abfahrt abrechnet. Nachtschichten mit den Öffis auf dem Land ... ich verkneife mir das mal ...

Zitat:@vanguardboy schrieb am 7. Juni 2025 um 17:59:24 Uhr:

wenn die Fahrt den Arbeitgeber geschuldet ist , er keinen eigenen Firmwagen stellt, die Fahrt aber mit dem Kfz erforderlich ist, hat der Arbeitgeber den Schaden der in der Arbeitszeit entstanden ist zu zahlen ganz einfach

Zur Art dieser Jobs hatte ich ja schon etwas geschrieben. Nochmal: es handelt sich nicht um Fahrten innerhalb der Arbeitszeit von Patient zu Patient. In der 24/7 Intensivpflege wird ein Patient rund um die Uhr betreut, im 2 oder 3-Schicht-System, teilweise übernehmen auch Angehörige bestimmte Zeiten.

Die Anfahrt der Pflegekraft erfolgt von Zuhause direkt zum Wohnsitz des Patienten, mit dem Verkehrsmittel ihrer Wahl. Eine Pflegekraft ist teilweise auch nur bei einem einzigen Patienten überhaupt im Einsatz, manchmal wechselt es aber auch mit anderen Patienten. Je nach Organisation im Pflegedienst.

In manchen Arbeitsverträgen steht ein möglicher Umkreis von x km um den Wohnort. Manche AG zahlen steuerfrei km-Geld, teilweise auch erst ab x km.

Anfahrt, Parken und Abfahrt unterscheiden sich bis auf die Definition der ersten Tätigkeitsstätte nicht von einer Tätigkeit im Krankenhaus und Parken am öffentlichen Straßenrand.

Bitte nenne uns doch die Rechtsgrundlage, nach welcher der AG "ganz einfach" den Schaden am geparkten Auto, das für den Arbeitsweg genutzt wurde, übernehmen muss. So "ganz einfach" sehe ich das gar nicht.

Wenn's da etwas gibt, gerne her damit. Meine Frau macht dasselbe... Bisher ohne Diebstahl- oder Vandalismusschäden. Dafür gab's vor langer Zeit mal einen Unfall auf dem Arbeitsweg, der natürlich aus eigener Tasche gezahlt wurde.

Bei meinem AG (TÜV Süd) ist es jedenfalls so. Ich fahre mit meinem Privat-Kfz im Außendienst und bekomme auch km-Geld.

Ich hatte einen Unfall, und der Schaden, der mir durch die Höherstufungen entstanden ist, zahlt der AG.

Kann aber natürlich eine spezielle Regelung im Arbeitsvertrag sein.

Und wie kommen die Pflegeutensilien, Medikamente und Verbandsmittel zum gKV-Patienten? Mit der Pflegekraft. Und die holt das am Betriebssitz ab (was zu den in den Pflegesätzen inkludierten Arbeitsmitteln gehört). Die Arbeitszeit beginnt somit am Sitz des Arbeitgebers.

Utensilien, Medikamente und co werden von einem Medizintechnikversorger direkt zum Patienten geliefert. Die Pflegekraft bestellt (in der Arbeitszeit) nach wenn etwas fehlt, transportiert aber nichts.

Den Firmensitz hat sie glaube ich zur Weihnachtsfeier zuletzt besucht...

Die Pflegedienste im hiesigen Umfeld arbeiten anders. Verbandswechsel beinhalten in der Pauschale die notwendigen Materialien und die Standards kaufen die aus Preisgründen auf Lager und das Material geht dann mit den Pflegekräften zum Patienten. Die Medikamente werden ebenffalls (aber personalisiert) an den Pflegedienst übergeben und von den Pflegekräften mitgenommen. Vielleicht gibt es regionale Unterschiede. Aber davon unabhängig würde ich als mobile Intensivfachkraft im Schichtdienst ein Poolfahrzeug verlangen und ggf. den Arbeitgeber wechseln. Bei häuslicher Intensivpflege geht es oft um die letzten Wochen/Tage. Da sind also Patientenwechsel nicht selten und mitunter bricht die Schicht auch einfach mittendrin ab. Dann steht sie da in der Nacht und hat Wind im Haar ....

Man muss beim Te unterscheiden vom gezielten Auftragsdiebstahl und Vandalismus... Airbaglenkrad haben sicherlich nicht randalierende Leute geklaut, sowas ist eigentlich ganz klar organisierte Bandenkriminalität und da ist fast egal wo das Auto steht... wenn die was unbedingt haben wollen, holen die sich das auch aus ruhigen Wohnsiedlungen wo sich alle mit Vornamen kennen ...

Man kann das schon ein wenig steuern, bei der Autowahl auf was relativ unbeliebtes zu achten... ich hatte solche Fälle im Umkreis... die Marken die sowas betrifft kann man schon eingrenzen, ich schreibe mal so ... den Ford fiesta oder Opel Astra treffen solche TeileklauAttacken eher weniger...

Beim reinen Vandalismus aus Langeweile, das kann im Grunde überall passieren, muss nur ein Verstörter durch die Straße wackelt .. die zerstören hauptsächlich .. teile klauen die nicht ... da evtl. beim Arbeitgeber nachfragen, ob evtl. eine Stellplatz auf dem KH Gelände möglich wär?

Bin trotzdem der Auffassung, dass der Arbeitgeber sämtliche Schäden zu zahlen hat, die anlässlich einer Dienstfahrt entstehen.

So war es bei der HUK.

Betriebsschäden gehören nicht dazu.

Ich glaube hier gehen 2 Dinge durcheinander:

1. Fahrt zu Arbeit mit Abeitsbeginn am Ziel

2. Dienstfahrt im Auftrag des Arbeigebers

Bei 1. kann der Arbeitgeber auch einen Zuschuss geben, wenn es eine längere Strecke ist. Dadurch wird es aber keine Dienstfahrt sondern immer noch die private Fahrt zur Arbeit, die auch nicht als Arbeitszeit gilt.

Bei 2. gehört die Fahrt zur Arbeitzeit und ist als Arbeit beauftragt. Wird ein privates Auto für dienstliche Fahrten benutzt, zahlt auch der AG für die Schäden.

Wenn aber, wie beim TE, der Arbeitsvertrag wechselnde Arbeitsorte definiert (vermutlich im begrenzter Umgebung) gilt 1. und der Arbeitnehmer ist für sein Fahrzeug verantwortlich.

Müsste vorher in die Zentrale gefahren werden, wäre es ab Zentrale eine Dienstfahrt nach 2.

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