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Nachtschicht schäden

Hallo, meine frau arbeitet als intensivpflegerin über nacht bei 2/3 wechselnden patienten. Leider ist es bei einem damligen privat pkw dazu gekommen, das dieser während der nachtschicht aufgebrochen wurde und das lenkrad geklaut wurde.

frage hierzu: hat der Arbeitgeber damit gar nichts zu tun und man muss wegen pech dann die Selbstbeteiligung bei vollkasko und hochstufung immer selber tragen?

das problem ist, dass das auto auch in gegenden abgestellt werden muss draussen, bei denen man eher solche aktionen erwarten muss. Privat würden wir dort sonst nie über nacht das auto stehen lassen.

es steht aktuell die Anschaffung eines neuen autos an, die bedenken gehen hier in Richtung je höherwertiger umso eher Vandalismus/diebstahl.

es kann ja irgendwie nich sein dass ich zb in 3 nachtschichten während eines jahres immer die kosten und hochstufungen trage wenn sowas öfter vorkommt.

gibt es sonst möglichkeiten zusätzlicher versicherungen ohne hochstufungen oder ähnliches?

42 Antworten
Zitat:
@Thinky123 schrieb am 8. Juni 2025 um 19:30:46 Uhr:
Zitat:@vanguardboy schrieb am 7. Juni 2025 um 17:59:24 Uhr:
... die Definition der ersten Tätigkeitsstätte ...

An der Stelle wird es interssant und man müsste wisen was dazu im Arbeitsvertrag steht.

... und ansonste würde ich einem Arbeitgeber, der mich mit meinem Privat - PKW durch die Gegend schickt und das Risiko darüber bei mir abladen möchte, den geamten Kram einmal kurz vor die Füße werfen.

Irgendwie leben hier einige in einer anderen Matrix...😁 Beim Te ließt sich das für mich nach klassichen Job im Krankenhaus... was mit dem Auto beim parken passiert, interessiert dem Arbeitgeber 0,0, ist bei mir als Angestellter ja auch so...

Oder welcher Fließbandarbeiter kann seine Firma haftbar machen weil sein Pendler PKW durch Vandalismus beschädigt wurde... das ist doch absurd von welcher Traumwelt hier einige schwadronieren...

Dann gibt es z.B. Leasingarbeitnehmer, auch gerne Pflegekräfte, die bekommen evtl. wechselnde Krankenhäuser als Arbeitsorte, auch da ist es dem Arbeitgeber/Leasingbutze völlig egal was mit Fahrzeug (egal, ob nun auto, Mopped, Fahrrad)ist... man hat zu Arbeitsbeginn in dem KK zu sein von dem man gebucht wurde . Punkt...

Das darf man nun nicht alles in einem Topf werfen, mit mobilen Pflegediensten, wo das Auto tatsächlich Arbeitsgerät ist um von Patient zu Patient zu kommen ...

Das einzige ist, man ist persönlich wegen Wegeunfall abgesichert...

Zitat:
@tartra schrieb am 9. Juni 2025 um 09:24:44 Uhr:
Irgendwie leben hier einige in einer anderen Matrix...😁 Beim Te ließt sich das für mich nach klassichen Job im Krankenhaus...
Zitat:
@Driver541 schrieb am 7. Juni 2025 um 12:14:00 Uhr:
Hallo, meine frau arbeitet als intensivpflegerin über nacht bei 2/3 wechselnden patienten.
...
das problem ist, dass das auto auch in gegenden abgestellt werden muss draussen, bei denen man eher solche aktionen erwarten muss.

Wo bitte liest du hieraus daß seine Frau in einem Krankenhaus arbeitet.

Zitat:@berlin-paul schrieb am 8. Juni 2025 um 19:56:32 Uhr:

Die Pflegedienste im hiesigen Umfeld arbeiten anders. Verbandswechsel beinhalten in der Pauschale die notwendigen Materialien und die Standards kaufen die aus Preisgründen auf Lager und das Material geht dann mit den Pflegekräften zum Patienten. Die Medikamente werden ebenffalls (aber personalisiert) an den Pflegedienst übergeben und von den Pflegekräften mitgenommen. Vielleicht gibt es regionale Unterschiede. Aber davon unabhängig würde ich als mobile Intensivfachkraft im Schichtdienst ein Poolfahrzeug verlangen und ggf. den Arbeitgeber wechseln. Bei häuslicher Intensivpflege geht es oft um die letzten Wochen/Tage. Da sind also Patientenwechsel nicht selten und mitunter bricht die Schicht auch einfach mittendrin ab. Dann steht sie da in der Nacht und hat Wind im Haar ....

Du scheinst da wirklich ein anderes Arbeitsumfeld zu kennen.

(Kinder-)Intensivpflege im Ruhrgebiet und Münsterland bei mehreren Pflegediensten (meine Frau hat einige durch) läuft anders.

Material wird direkt zum Patienten nach Hause geliefert. Bürobesuche gibt's maximal für eine Besprechung, aber auch die findet oftmals im Team beim Patienten statt. Man fährt direkt dort hin, ein Umweg übers Büro (um dort ein anderes Auto zu holen) würde eine Stunde extra bedeuten (und die privaten km wären noch deutlich höher) - sinnlos für beide Seiten. Mitarbeiter sind in 1-2 Patienten-Teams, sind meist hauptsächlich bei einem Patienten im Einsatz und springen selten bei einem anderen Patienten ein (Mitarbeiter krank, Urlaub oder eigener Patient länger im Krankenhaus).

Der aktuelle Patient wird seit 16(?) Jahren von ein und demselben Pflegedienst und teilweise noch den selben Mitarbeitern betreut / am Leben gehalten. Das ist ein Extremfall, so lange ohne Pflegedienstwechsel. Natürlich sterben Patienten, aber mit Palliativpflege für die letzten Lebenswochen hat das nichts zu tun.

Im Arbeitsvertrag des privaten Pflegedienstes ist keine erste Tätigkeitsstätte genannt. Gezahlt wird nach TVöD-P. Fahrtkosten für direkte Hin- und Rückfahrt Zuhause-Patient werden nicht gezahlt, das sieht der Tarifvertrag leider nicht vor. Falls jemand direkt nach dem Dienst im Büro vorbeifährt um irgendwelche Unterlagen vorbeizubringen, so ist der Weg dorthin Arbeitszeit und Reisekosten werden dafür übernommen, weil der Dienst erst im Büro endet. Kommt nur extrem selten vor.

Die Pflegedienste vorher, ohne Tarifvertrag, haben KM-Geld in unterschiedlicher Höhe auch für den Arbeitsweg gezahlt.

Kein AG muss Schäden am privaten PKW übernehmen. Und natürlich muss kein AN den Arbeitsweg überhaupt mit einem Auto bestreiten. Man darf auch laufen, Radfahren, Bus oder Taxi fahren ;)

Fazit: Auto gescheit versichern und die Kosten dafür in die Bewertung, ob so ein Job finanziell Sinn macht, mit einfließen lassen.

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Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 9. Juni 2025 um 11:17:59 Uhr:
Wo bitte liest du hieraus daß seine Frau in einem Krankenhaus arbeitet.

Dann habe ich es falsch verstanden... ok wenn sie mobil unterwegs ist, warum wird ihr dann kein Dienstwagen/Firmenwagen gestellt? Das würde ich nicht mit dem Privatwagen machen...

Ich war da tatsächlich bei einem festen stationären Job im Krankenhaus ... hatte damit leider zu tun schwere Herzkranke, Herzzentrum Charite, da sind teilweise tatsächlich 1-2 IntensivKrankenschwester oftmals für nur 1..2..3.. Patienten (ein ITS Raum) zuständig...

Die Einzelpreise für die Fahrtkosten sind im Heilmittelkatalog zu den Leistungen aufgeführt und werden von den Kassen an den Pflegedienst auf Abrechnung erstattet. Das kann in den KV-Bezirken verschieden geregelt sein. Aber im Grundsatz sind diese Kosten abrechnungsfähig und in der mobilen Pflege geübte Praxis. Es kann gewiss sein, dass sich im Lauf der Zeit mal etwas ändert und auch, dass mancher KV-Bezirk andere Vereinbarungen trifft. Aber als stark gesuchte Fachkraft ist man in dieser Frage in der besseren Position. So ein Kleinwagenleasing inkl. laufenden Kosten wird von den Fahrtkostenpauschalen locker gedeckt. Wenn sich da die Firma querlegt, .... also man muss sich das wirklich nicht geben.

Zitat:
@tartra schrieb am 9. Juni 2025 um 09:24:44 Uhr:
Irgendwie leben hier einige in einer anderen Matrix...😁 Beim Te ließt sich das für mich nach klassichen Job im Krankenhaus... was mit dem Auto beim parken passiert, interessiert dem Arbeitgeber 0,0, ist bei mir als Angestellter ja auch so...

Es wäre schön, würde man den Thread vollständig verfolgen, ohne hier für mehr Verwirrung zu sorgen, als ohnehin schon herrscht.

https://www.motor-talk.de/forum/nachtschicht-schaeden-t8279208.html?highlight&page=1#post72056892

Ab hier geht es jetzt ausschließlich zum Thema „Versicherung/Diebstahlschaden“ weiter, ohne Diskussion zu KV und Preise für Heftpflaster.
Jedesmal sich entwickelnde Metadiskussionen wieder einzufangen beeinträchtigt mittlerweile merklich meine gute Laune.

Zimpalazumpala, MT-Moderator

Zitat:
. Wenn der Arbeitgeber die Verwendung des privaten Pkw anordnet, haftet er für dabei eintretende Schäden.

Wie kann ein AG eigentlich die Fahrt mit einen privaten! Auto anordnen? Mein Auto, meine Sache. Wenn ich zb Leasing habe, kann ich auch nicht so viel Fahren wie ich will. Die 30Cent kann er sich in die Haare schmieren, damit kann man nicht einmal einen vergammelten Dacia mit bewegen.

Zitat:
@PayDay schrieb am 15. Juni 2025 um 13:16:52 Uhr:
Wie kann ein AG eigentlich die Fahrt mit einen privaten! Auto anordnen? Mein Auto, meine Sache. Wenn ich zb Leasing habe, kann ich auch nicht so viel Fahren wie ich will. Die 30Cent kann er sich in die Haare schmieren, damit kann man nicht einmal einen vergammelten Dacia mit bewegen.

Wie schon weiter oben gesagt: Bei meinem AG (TÜV Süd) ist es so. Nicht "angeordnet", aber frei gewählt. Ich fahre mit meinem Privat-Kfz im Außendienst und bekomme entsprechend km-Geld. Und das tun ca. 3/4 der Mitarbeiter so, die anderen haben einen Firmenwagen.

Ich hatte einen Unfall, und der Schaden, der mir durch die Höherstufungen entstanden ist, zahlt der AG.

Pool-Fzge gäbe es auch noch, ist aber uninteressant, weil man das morgens erst am Firmensitz holen müßte, die ganze Ausrüstung umräumen usw., und abends das gleiche. Wird höchstens mal zur Fahrt auf eine Schulung genutzt.

@PayDay

Ich bin momentan für deutlich unter 30Cent je Kilometer unterwegs inkl. aller Kosten bei je drei Autos.

Wer sein Auto natürlich nicht pflegt und vergammeln lässt, der muss wahrscheinlich öfter mal was erneuern, das treibt die Kosten. Womit du dann mit dem beispielhaft genannten Dacia natürlich total richtig liegst.

Ich möchte nicht wissen wieviel von den hier anwesenden Kommenatoren mit klugen Sprüchen selber im Außendienst tätig ist und evtl. den Privat PKW nutzt, außer dem Kollegen von TÜV Süd.

ich selber nutze fast nur Dienstwagen genau aus dem vom TE geschilderten negative Erfahrung. In seltenen Fällen nutze ich auch den privaten PKW und würde auch auf den Schaden sitzen bleiben.

Kein Arbeitgeber ist vom Gesetz verpflichtet für Schäden am Privat PKW aufzukommen bei Dienstfahrten. Außer im Arbeitsvertrag steht was anderes. Ich hoffe es gibt in dem Fall wenigstens Kilometergeld.

Zitat:
@rheinlaendernord schrieb am 15. Juni 2025 um 16:16:47 Uhr:
Kein Arbeitgeber ist vom Gesetz verpflichtet für Schäden am Privat PKW aufzukommen bei Dienstfahrten.

Und wenn man so gar keine Ahnung hat, also Null, dann muss man auf Seite 3 hier einschneinen und diesen Kracher loswerden.

Perfekt, rheinlaendernord. 👍

Der TE, den sein Thema seit Tagen schon nicht mehr interessiert wird dir sicher trotzdem dankbar sein.

Da mein Hinweis komplett missachtet wird mache ich hier zu. Die individuelle Post zur Situation kommt morgen.

Zimpalazumpala, MT-Moderator

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