Nachrüsten der Orginalen ZV+FFB

VW Golf 1 (17, 155)

Also auf genzos seite habe ich gelesen das man auf der Fahrerseite das Elektrisch Pneumatische Steuerelement braucht.
Die Teilenr. war 813 862 153 A, es stand aber auch das man ein elektrisches und ein Pneumatisches Kominieren kann. Das habe ich versucht und war klar leider nicht dicht... Dabei muss man ja auch die Kontakte an die Pneumatische "stange" umbauen. Was ich auch getan habe.
Nach dem Einbau des Steuerelemts, ging meine Tür aber nicht mehr zu öffnen, weil das Stelelemt nicht weit genug heraus kommt.
Ist das Normal?

Also werde ich mir das Teil von VW besorgen. Oder gibt es inzwischen eine Bessere und vielleicht auch günstigere Lösung?
Elektrische Stellelemente kommen für mich nicht in Frage!😉

Und dann noch eine Frage. Wo kommen die Beiden roten Stecker in die alte ZE rein?

Gruss Golf Cl

Beste Antwort im Thema

oh, wie hat es mir gefehlt.
misses und ihre vernichtenden aussagen.
geht mir doch gleich viel besser.

ja, was sie sagt, funktioniert auch so.
ich muß ihr da schon recht geben.
hilft ja nix. 

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Servus Leute,

ich plane jetzt auch mit einer Funkfernbedienung und einem Chirpton.

Ich weis nur nicht wo ich mir sowas kaufen soll, was ich mir kaufen soll, und vorallem wie ich es am besten machen soll.

Hab bei Ebay geschaut, da stehn komplette systeme drin für 35€, das hieße dann das ich in jede Tür so einen Motor einbaue und dann sollte es funktionieren oder.

Was würdet ihr mir empfehlen, mir macht es auch nix aus wenns etwas mehr kostet hauptsache es funktioniert reibungslos.

Wegen dem Chirpton hab ich auch schon geschaut, habe aber nur welche gefunden die beim öffnen dreimal chirpen und beim schließen einmal. Ich finde das aber doof. Am liebsten wäre mir wenn es nur einmal oder zweimal chript.

Bitte um Hilfe

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von burnout-freak


...ich plane jetzt auch mit einer Funkfernbedienung und einem Chirpton.

Falls das Fahrzeug in Deutschland zugelassen ist, solltest du aber Folgendes beachten:

Durch die Benutzung der Chirp-Funtion liegt u..a. ein Verstoß gegen StVO §1 Abs.2; StVO §16 Abs.1; StVO §30 Abs.1; StVZO §35e Abs.1; StVZO §55 Abs.4 und Richtlinie 95/56/EG vor.

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