Nachforderung von Volkswagen Leasing nach Vertragsende
Hallo,
ich habe seit Monaten einen Streit mit Volkswagen Leasing und würde hier gerne erfahren, wie andere die Situation einschätzen, bzw. was sie mir raten würden.
Ausgangssituation:
Ich habe von August 2014 bis August 2017 einen VW e-Golf geleast. Nach Rückgabe des Fahrzeugs wurde von Volkswagen Leasing ein Gutachten des Fahrzeugs in Auftrag gegeben. In diesem Gutachten wird u.a. ein fälliger Service am Fahrzeug moniert und mit 420,00 Euro (ohne Mwst.) Minderwert veranschlagt. Diesen Minderwert stellt mir Volkswagen Leasing in Rechnung.
Nach meinem besten Wissen und Gewissen war dieser Service zum Zeitpunkt der Fahrzeugrückgabe allerdings nicht fällig. Dazu zunächst ein Zitat aus dem gültigen Volkswagen Service Plan:
Bei Fahrzeugen mit Elektromotor kommt der feste Service zur Anwendung. Service-Ereignis: Inspektion, PR.-Nr.: VI9, Fester Service: Bei 30.000 km oder 2 Jahren, dann alle 30.000 km oder 1 Jahr (je nachdem, was zuerst eintritt).
Die Serviceanzeige des Fahrzeugs war exakt auf diese Regel abgestimmt. Bei Rückgabe wurde kein fälliger bzw. in naher Zukunft fälliger Service angezeigt. Hier die Servicehistorie des Fahrzeuges bei offiziellen Volkswagen Service Partnern:
- Erster Service am 09.10.2015 mit 29.800 km ("30.000 km Regel"😉 für 108,00 Euro netto
- Zweiter Service am 06.10.2016 mit 50.264 km ("1 Jahr Regel"😉 für 128,15 Euro netto
Gemäß der Regel aus dem Serviceplan wäre der dritte Service demzufolge spätestens bei ca. 80.000 km oder im Oktober 2017 fällig gewesen. Allerdings wurde das Fahrzeug bereits im August 2017 mit ca. 70.000 km zurückgegeben.
Zuletzt leitete mir Volkswagen Leasing die Begründung des Gutachters für den angeblich fälligen Service weiter: bei 60.000 km sei definitiv eine Inspektion "mit erweitertem Umfang" fällig. Allerdings ist von einer solchen erweiterten Inspektion weder im Volkswagen Service Plan, noch in der Serviceanzeige des Fahreugs etwas zu finden.
Meine Einwände gegen die Begründung des Gutachters interessieren die Volkswagen Leasing nicht mehr. Sie schreiben nur noch, ich solle mich mit meinen "Fragen" direkt an den Gutachter wenden und schicken mir seither Mahnungen mit wachsendem Drohpotential. Den Gutachter habe ich vor einem Monat angeschrieben und leider keine Reaktion erhalten. Meines Erachtens wäre es auch Aufgabe der Volkswagen Leasing, diese Informationen einzufordern, da sie das Gutachten in Auftrag gegeben und bezahlt hatten.
Für mich ist diese Geschichte entweder eine reine Abzockerei (man vergleiche auch mal den Nachforderungsbetrag mit den bereits durchgeführten Serviceereignissen...). Oder es ist eine Schlampigkeit des Gutachters in Verbindung mit der Weigerung eines Fehlereingeständnisses und einem äußerst kundenunfreundlichen Verhalten der Volkswagen Leasing.
Vorläufiges Ende:
Ich habe den Betrag bezahlt, da ich keine Nerven für einen eskalierenden Rechtsstreit mit Volkswagen Leasing habe. Trotzdem möchte ich das Geld wieder zurück. Außerdem ärgert es mich sehr, dass ich mit dem Nachfolgefahrzeug weiterhin Kunde bei Volkswagen Leasing bin. Dieses hatte ich nämlich noch vor Rückgabe des alten e-Golf bestellt.
Ist jetzt zwar etwas lang geworden, aber ich wollte die Sache gleich möglichst vollständig darstellen. Über jede Einschätzung oder Empfehlung würde ich mich freuen.
Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Goify schrieb am 13. Mai 2018 um 20:35:43 Uhr:
Zitat:
@Hemmi1953 schrieb am 13. Mai 2018 um 19:39:33 Uhr:
Der erste Bremsflüssigkeitswechsel ist nach drei Jahren, danach alle zwei Jahre vorgesehen.
Du verwechselst das mit der HU. Die Bremsflüssigkeit ist immer alle 24 Monate zu tauschen, egal, ob das Auto in der Garage steht oder bis dahin 200.000 km gelaufen ist.
Daher ist ja auch die erste Inspektion "schon" nach 2 Jahren spätestens fällig.
Der erste Wechsel der Bremsflüssigkeit ist bei VW nach 3 Jahren, dann alle 2 Jahre
Bei anderen Herstellern ist das genauso
27 Antworten
Ich denke auch, es ist so, wie Nr.5 lebt, schreibt. In der Regel darf ein Service nicht kurz vor Rückgabe fällig sein und wie lang das ist, steht in den Leasingunterlagen und zeigt auch nicht gleich der Wartungsrechner im Auto an.
XF-Coupe: Der erste Service erfolgt nach 30.000 km oder 2 Jahren (je nachdem, was zu erst eintritt), alle folgenden alle 30.000 km oder 12 Monate später (je nachdem...). Das ist so glasklar formuliert und auch zu verstehen.
Der TE hat das auch sklavisch befolgt. Er ist sogar ein paar Kilometer bzw. Tage vorher zum Service gefahren, um ja nicht nur 1 Tag/km drüber zu kommen.
Nach drei Jahren ist auf jeden Fall ein Bremsflüssigkeitsservice fällig. Davon habe ich hier noch nichts gelesen. Eventuell muss da auch noch mehr gemacht werden und könnte eine Erklärung für die 420,-- € sein.
"Die Intervalle (sowohl des ersten Service, als auch der Folgeservices) sind in einem Satz aufgeführt und am Ende des Satzes steht in Klammern "je nachdem, was zuerst eintritt".
Dieses "je nachdem, was zuerst eintritt" bezieht sich meines Erachtens nicht nur auf die Folgeservices, sondern auch auf den ersten Service. Somit hättest Du spätesten nach zwei Jahren unabhängig von km-Stand zum Service gemußt."
Na schau. Über das "wann" seid ihr euch doch schon einig.
Jetzt lies nochmal der Eröffnungpost, und du wirst deinen Gedankenfehler erkennen 😉
Der TE hat alles nach Vorschrift gemacht.
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Zitat:
@Hemmi1953 schrieb am 13. Mai 2018 um 18:17:01 Uhr:
Nach drei Jahren ist auf jeden Fall ein Bremsflüssigkeitsservice fällig. Davon habe ich hier noch nichts gelesen. Eventuell muss da auch noch mehr gemacht werden und könnte eine Erklärung für die 420,-- € sein.
Uninteressant.
Der TE hat das Fahrzeug rechtzeitig zur Inspektion bei VW abgegeben.
Wo steht, dass er verpflichtet ist, die Vorgaben die VW macht, zu kontrollieren? Wenn die VW Werkstatt die Servicepunkte nicht korrekt abarbeitet, ist das nicht das Problem des TE.
Sorry, ich hab da die Jahre durcheinander gebracht. Ich dachte der erste KD wäre nicht nach 14 sondern erst nach 26 Monaten gemacht worden - shame ...
In dem Fall sehe ich das auch so wie der TE.
XF-Coupe
Zitat:
@Schubbie schrieb am 13. Mai 2018 um 18:54:16 Uhr:
Welche Bremsflüssigkeit ist denn für 3 Jahre freigegeben?
Der erste Bremsflüssigkeitswechsel ist nach drei Jahren, danach alle zwei Jahre vorgesehen.
Zitat:
@Hemmi1953 schrieb am 13. Mai 2018 um 19:39:33 Uhr:
Der erste Bremsflüssigkeitswechsel ist nach drei Jahren, danach alle zwei Jahre vorgesehen.
Du verwechselst das mit der HU. Die Bremsflüssigkeit ist immer alle 24 Monate zu tauschen, egal, ob das Auto in der Garage steht oder bis dahin 200.000 km gelaufen ist.
Daher ist ja auch die erste Inspektion "schon" nach 2 Jahren spätestens fällig.
Erst mal vielen Dank für die zahlreichen Antworten! Ich lese raus, dass es sich lohnt, hier weiter am Ball zu bleiben.
Ich habe extra nochmal in den Leasingbedingungen nachgeschaut. Dort steht, dass ich alle anfallenden Wartungsarbeiten während der Nutzungsdauer fristgemäß durchführen lassen muss und das Auto in einem dem Alter angemessenen Zustand zurückgeben muss. Eine Klausel à la "wenn ein Service weniger als 60 Tage nach Rückgabe des Autos fällig wäre, muss dieser Service vorgezogen und noch während der Nutzungsdauer durchgeführt werden" gibt es nicht.
Umgekehrt würde die VW Leasing ja auch kein Geld erstatten, wenn kurz vor Rückgabe größere Wartungsarbeiten (z.B. neue Reifen, Bremsen, usw.) durchgeführt worden wären. Dies wäre dann halt einfach Pech für den Leasingnehmer. Außerdem stellt sich die Frage der Definition von "kurz nach". Im Kombiinstrument werden zukünftige Serviceereignisse bei jedem Start angezeigt, wenn sie näher rücken, damit man entsprechend einen Termin buchen kann. In meinem Fall wurde noch gar nichts angezeigt, daher ist es für mich schon mal kein "kurz nach".
Im Übrigen bemängelt der Gutachter nicht die im Oktober 2017 fällig gewordene Inspektion. Seine Argumentation ist vielmehr, dass schon bei 60.000 km eine Inspektion fällig gewesen wäre und ich diese sozusagen um 10.000 km überzogen hätte.
Wegen Bremsflüssigkeitswechsel gab es keine Nachforderung, es geht lediglich um die vom Gutachter genannte "erweiterte Inspektion bei 60.000 km".
Ich habe VW Leasing nun erneut angeschrieben mit der Bitte, die "60.000 km Inspektion"-Behauptung mit dem Gutachter oder direkt mit dem Hersteller zu klären. Erfahrungsgemäß dauert es mehrere Wochen bis ich eine Antwort bekomme, sofern sie mich nach erfolgter Zahlung nun nicht komplett ignorieren. Parallel versuche ich von dem VW Händler, der den letzten Service durchgeführt hat, eine schriftliche Aussage zu bekommen, wann der nächste Service fällig gewesen wäre.
Sobald sich etwas neues ergibt, werde ich in diesem Thread berichten.
Zitat:
@Goify schrieb am 13. Mai 2018 um 20:35:43 Uhr:
Zitat:
@Hemmi1953 schrieb am 13. Mai 2018 um 19:39:33 Uhr:
Der erste Bremsflüssigkeitswechsel ist nach drei Jahren, danach alle zwei Jahre vorgesehen.
Du verwechselst das mit der HU. Die Bremsflüssigkeit ist immer alle 24 Monate zu tauschen, egal, ob das Auto in der Garage steht oder bis dahin 200.000 km gelaufen ist.
Daher ist ja auch die erste Inspektion "schon" nach 2 Jahren spätestens fällig.
Der erste Wechsel der Bremsflüssigkeit ist bei VW nach 3 Jahren, dann alle 2 Jahre
Bei anderen Herstellern ist das genauso
Das wiederspricht den Angaben des Herstellers ATE. Aber vielleicht beziehen sich die Angaben ja auch nur auf die Dauer nach dem ersten Wechsel, da die Dichtungen innerhalb der ersten 3 Jahre noch besser dichten und die Flüssigkeit nicht so viel Wasser zieht. Schon seltsam...
Ich habe in meinem Leben ein mal ein Fahrzeug geleast.
Würde es niemals wieder tun. Und speziell das was VW mit den Kunden macht ist der Hammer. Die sind deswegen auch in unserer Firma aus dem Fuhrpark geflogen.
Und ich habe schon mehrfach Autos geleast, ein neues steht gerade in der Warteschlange und das nächste ist auch schon geplant.