Nachbesichtigung und Gegengutachten, mit was muss ich rechnen?
Guten Tag,
ich hatte vor etwas mehr als 2 Wochen einen Unfall, an dem ich nicht Schuld war. Die komplette Seite meines Autos ist verunstaltet und laut Werkstatt und Gutachter müsste man 2 Teile austauschen, die Türe neu lackieren und hinten ein großes Teil ausschweißen was insgesamt ca. 4800 € (laut DAT) kosten würde.
Der Gutachter kam zu dem Schluss, dass das Auto noch ca. 4600€ Wert sei, also ein wirtschaftlicher Totalschaden.
Die Versicherung würde nun aber gerne eine "Nachbesichtigung" machen (per Brief angefordert, ohne Grund).
Nun ist die Frage folgende:
Ich würde gerne in jedem Fall das Auto verkaufen (Da ich einfach nicht mit einem reparierten auto fahren möchte). Jedoch ist es so, dass es sein könnte, dass die gegnerische Versicherung den WBW senkt. Würde Sie den Wert senken, wäre es für mich natürlich sehr viel teurer ein anderes Auto zu kaufen.
Bei autoscout und mobile.de habe ich Fahrzeuge gefunden (ungefähr gleiches BJ +/- 6 Monate und ungefähr gleiche Kilometer +/- 5000 km) deren Wert bei 4750 € anfängt. Also finde ich das Gutachten meines Gutachters eigentlich angemessen, könnte ja sogar paar euros höher sein, da ich noch zusätzlichen Aufwand und Ärger habe, aber gut....
[Das Auto ist ein Ford Fiesta BJ 12/2007 mit zum Unfallzeitpunkt ca. 73.400 km]
Gibt es hier Gutachter, die mir ungefähr sagen könnten, um wie weit der WBW abweichen könnte, also mit was ich ca. rechnen müsste? (Die gegnerische Versicherung ist die Allianz)
Mir ist natürlich klar, dass ich eine Nachbesichtigung nicht zulassen müsste, da die Versicherung auch keinen Grund angegeben hat im Brief. Allerdings möchten wir auch keinen 6 Monatigen Rechtsstreit.
Eine andere Frage wäre, wie viel eine Überprüfung des "Gegengutachtens" bei einem anderen Gutachter ca. kosten würde?
Wäre es zudem eine Option, das Auto dann im Notfall reparieren zu lassen, um es dann verkaufen zu können? Würde ein repariertes Auto sehr viel weniger Geld einbringen?
Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank schon mal für die Antworten.
Beste Antwort im Thema
Ist schon klar........
Auf einmal haben -natürlich gerade diese- Rechtsanwälte richtig Ahnung.
Rechtsanwälte die sonst immer vollkommen überflüssig sind und alles nur behindern und unnötig teurer machen in der heilen Welt der Schadenregulierung.
Wer hier wohl Lobyistengelabere beteibt........🙄
Und das Wort "dumm" lässt du hier dich bitte zukünftig einfach mal weg.
Vielen Dank dafür.
Eines stimmt aber:
Freiberufliche Sachverständige sind in der Tat nicht unfehlbar.
Sie lassen sich aber nicht kaufen, wie einige ander bereits genannten "Kollegen" und vor allen Dingen lassen Sie sich nicht verarschen und mit irgend welchen Geschwätz fü doof verkaufen.
53 Antworten
Moin,
es dürfte für den TE recht uninteressant sein ob und wann den eine 15/10 Gebühr gezahlt wurde nach einer Regelung welche nicht mehr existiert.
Bitte dem TE helfen und nicht eine Grundsatzdiskussion zu "Früher war das aber....." führen.
Danke.
Grüße
Steini
Da hast du natürlich recht doch der Themenstarter hat das Promlem schon als für ihn gelöst gemeldet.
Da ist ja leider auch schon vorher ein Teil des Kindes in den Brunnen gefallen.
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Moin,
es dürfte für den TE recht uninteressant sein ob und wann den eine 15/10 Gebühr gezahlt wurde nach einer Regelung welche nicht mehr existiert.
Bitte dem TE helfen und nicht eine Grundsatzdiskussion zu "Früher war das aber....." führen.
Danke.
Grüße
Steini
Wie jetzt ??
Hat er hier bisher keine Hilfe bekommen oder wie oder was.......😕
Ich bin etwas verwirrt gerade.........
Ich muss jetzt doch nochmal kurz was loswerden zu dem Verschwörungstheoretiker hier, das hilft dem TE zumindest insoweit, als dass er nicht "Dank" dieses Users noch das Vertrauen in seinen Anwalt verliert:
@Walex
Die ergoogelten Links werden dadurch nicht besser, indem du sie nochmal einstellst - und auch beim zweiten Verlinken hast du sie noch immer nicht verstanden.
Zitat:
Original geschrieben von walex
http://www.luebeckonline.com/.../...kehrssachen-nach-dav-abkommen.html
Zum DAV-Abkommen hatte ich schon etwas geschrieben, kann man oben nachlesen.
Und wenn du dein eigenes Google-Ergebnis nur im Ansatz verstanden hättest, dann wärst du über diese Textpassage im Link gestolpert:
"Ob eine Gebührenpauschalierung in der Zukunft möglich ist und eine Folgeregelung mit den Kfz-Haftpflichtversicherern erfolgt, bleibt abzuwarten. Bis dahin ist die Vergütung für die au�?ergerichtliche Unfallregulierung nach den Gebührentatbeständen des RVG zu berechnen".
Was nichts anderes heisst, als dass Anwaltsgebühren nach der RVG abgerechnet werden - nicht mehr und nicht weniger.
Zitat:
Original geschrieben von walex
Nachzulesen z.B hier http://www.info-center-online.com/autounfall/zehntel.htm
Jetzt mal ganz ehrlich: Wer einen derartigen Link hier aufführt, der zeigt allenfalls, dass er weiss, wie Google funktioniert - von der Sache hat er jedoch absolut keine Ahnung.
Schauen wir einmal in das Impressum der Google-Fundstelle, die hier als "Quellenangabe" herhalten muss, dann lesen wir mit Erstaunen folgendes:
"Wir unterstehen amerikanischem Recht, nicht deutschem Recht. Daher brauchen wir kein Impressum, wie es in Deutschland verlangt wird (...)
Es macht für Abmahnanwälte keinen Sinn, uns anszuschreiben, um Gebühren für Abmahnungen zu schinden"
Noch irgendwelche Fragen zur Seriosität eines solchen "Anbieters" von "Informationen"?
Über den Inhaltlichen Blödsinn erspare ich mir mal einen Kommentar, ausser, dass hier offensichtlich jemand ein generelles Problem mit Rechtsanwälten hat - und nicht mal den Arsch dazu in der Hose, mit seinem Namen für seine Schmierereien zu stehen - wahrlich fundiert🙄
Zitat:
Original geschrieben von walex
oder hier http://www.iww.de/.../...oten-der-kfz-haftpflichtversicherungen-f22650
Auch hier gilt: Die Funktionsweise von Google verstanden - den Inhalt des Ergebnisses leider nicht.
In der Fundstelle wird von folgendem Gesprochen:
"Akzeptable Regelungen für die außergerichtliche Schadensregulierung"
Ob du das nun wahrhaben willst, oder nicht: Es geht hier darum, Abläufe zu verschlanken und sich nicht mit Nebenkriegsschauplätzen aufhalten zu müssen, welche einen Unfallgeschädigten überhaupt nicht betreffen.
Es gibt immer wieder in der täglichen Regulierungspraxis Streit darüber, von welchem Gebührensatz in der Anwaltsrechnung auszugehen ist.
Grundsätzlich ist als Mittel eine 1,3 Gebühr vorgesehen.
In schwierigen und umfangreichen Fällen kann der Anwalt hiervon nach oben abweichen.
Bei einfachen Fällen weichen die Versicherungen dann auch mal nach unten von diesem Mittelwert ab.
Mittlerweile wurde ein Gebührenprozess bis zum BGH getragen - ganz sicher nicht im Interesse des Unfallgeschädigten!
Und um diesen Streitereien, die Zeit und Manpower bei den Versicherungen binden und auch den Anwälten Mehrarbeit bescheren, aus dem Weg zu gehen, vereinbart man pauschal einen Gebührensatz, der bei ALLEN Fällen Anwendung findet.
Bei einfachen Sachen wird nicht nach unten bei den Anwaltsgebühren gekürzt, bei schwierigen und umfangreichen Fällen hingegen, darf der Anwalt aber auch nicht nach oben abweichen.
Den Rest regelt das Gesetz der grossen Zahl und der eingesparte Aufwand auf beiden Seiten.
Und das war es jetzt auch von mir zu diesem Thema.
Ich habe nämlich wirklich keine Lust, einem ahnungslosen Verschwörungstheoretiker die Welt zu erklären, der hier krampfhaft versucht, mit ergoogelten Links irgendjemanden von seinen Hirngespinnsten zu überzeugen.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Wie jetzt ??Hat er hier bisher keine Hilfe bekommen oder wie oder was.......😕
Ich bin etwas verwirrt gerade.........
Eieiei...Delle 🙂
Natürlich hat er Hilfe bekommen, aber es driftet etwas zu sehr ab 😉
Grüße
Steini
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Eieiei...Delle 🙂Zitat:
Natürlich hat er Hilfe bekommen, aber es driftet etwas zu sehr ab 😉
Grüße
Steini
ach was, ist doch kernig hier..........😁
Wir sind doch nicht aus Zucker........😎
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Und was ich -dem lieben Herrgott sei Dank- nicht bin bin:- Angestellter oder Mitarbeiter des DEKRA (grüne Männchen)
- Sachverständiger der SSH (Schnelle Schaden Halbierer)
-Sachverständiger der Pseudo- Freien SV Organisation "Carexpert"
(das sind die Sachverständigen, welche von der R+V Versicherung in den Arsch getreten und entlassen wurden)
Und immer noch auf dem Kriegspfad gegen oben Genannte.
Gruß Frank, der nach laaannger Zeit eimal wieder vorbeischaut.
immer noch Frank, mehr denn je............😁
Welcome Back ....🙂
Oh falscher thread. bin ein wenig aus der Übung. :-)