Nachbesichtigung und Gegengutachten, mit was muss ich rechnen?
Guten Tag,
ich hatte vor etwas mehr als 2 Wochen einen Unfall, an dem ich nicht Schuld war. Die komplette Seite meines Autos ist verunstaltet und laut Werkstatt und Gutachter müsste man 2 Teile austauschen, die Türe neu lackieren und hinten ein großes Teil ausschweißen was insgesamt ca. 4800 € (laut DAT) kosten würde.
Der Gutachter kam zu dem Schluss, dass das Auto noch ca. 4600€ Wert sei, also ein wirtschaftlicher Totalschaden.
Die Versicherung würde nun aber gerne eine "Nachbesichtigung" machen (per Brief angefordert, ohne Grund).
Nun ist die Frage folgende:
Ich würde gerne in jedem Fall das Auto verkaufen (Da ich einfach nicht mit einem reparierten auto fahren möchte). Jedoch ist es so, dass es sein könnte, dass die gegnerische Versicherung den WBW senkt. Würde Sie den Wert senken, wäre es für mich natürlich sehr viel teurer ein anderes Auto zu kaufen.
Bei autoscout und mobile.de habe ich Fahrzeuge gefunden (ungefähr gleiches BJ +/- 6 Monate und ungefähr gleiche Kilometer +/- 5000 km) deren Wert bei 4750 € anfängt. Also finde ich das Gutachten meines Gutachters eigentlich angemessen, könnte ja sogar paar euros höher sein, da ich noch zusätzlichen Aufwand und Ärger habe, aber gut....
[Das Auto ist ein Ford Fiesta BJ 12/2007 mit zum Unfallzeitpunkt ca. 73.400 km]
Gibt es hier Gutachter, die mir ungefähr sagen könnten, um wie weit der WBW abweichen könnte, also mit was ich ca. rechnen müsste? (Die gegnerische Versicherung ist die Allianz)
Mir ist natürlich klar, dass ich eine Nachbesichtigung nicht zulassen müsste, da die Versicherung auch keinen Grund angegeben hat im Brief. Allerdings möchten wir auch keinen 6 Monatigen Rechtsstreit.
Eine andere Frage wäre, wie viel eine Überprüfung des "Gegengutachtens" bei einem anderen Gutachter ca. kosten würde?
Wäre es zudem eine Option, das Auto dann im Notfall reparieren zu lassen, um es dann verkaufen zu können? Würde ein repariertes Auto sehr viel weniger Geld einbringen?
Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank schon mal für die Antworten.
Beste Antwort im Thema
Ist schon klar........
Auf einmal haben -natürlich gerade diese- Rechtsanwälte richtig Ahnung.
Rechtsanwälte die sonst immer vollkommen überflüssig sind und alles nur behindern und unnötig teurer machen in der heilen Welt der Schadenregulierung.
Wer hier wohl Lobyistengelabere beteibt........🙄
Und das Wort "dumm" lässt du hier dich bitte zukünftig einfach mal weg.
Vielen Dank dafür.
Eines stimmt aber:
Freiberufliche Sachverständige sind in der Tat nicht unfehlbar.
Sie lassen sich aber nicht kaufen, wie einige ander bereits genannten "Kollegen" und vor allen Dingen lassen Sie sich nicht verarschen und mit irgend welchen Geschwätz fü doof verkaufen.
53 Antworten
Für die, die aus Prinzip immer und alles anzweifeln, etwas Lektüre für heute abend
Ein Link der Stuttgarter Rechtsanwaltskammer unter http://www.rak-stuttgart.de/index.php?id=112
da wird auch die Praxis der Bezahlung durch die Rechtschutzversicherer beleuchtet.
Oder auch hier bei RVG professionell (Informationsdienst für die Rechtsanwaltskanzlei) http://www.iww.de/.../...zur-abrechnung-in-verkehrsunfallsachen-f34266
Oder hier http://www.luebeckonline.com/.../...kehrssachen-nach-dav-abkommen.html
oder
Hier mal ein Rechenbeispiel http://www.info-center-online.com/autounfall/zehntel.htm
Also viel Lesestoff
Oder auch hier ein interessanter Forenbeitrag in einem Rechtsanwaltssoftwareforum http://...e.werbeagentur-muenster.de/.../thema.php?...
oder http://www.captain-h*uk.de/haftpflichtschaeden/dav-abkommen-passe-was-kam-eigentlich-danach/
hier ist aber der Stern im Link bei captain-h*uk zu entfernen, lässt sich nicht anders einstellen
Und wem das alles immer noch nicht genug ist und wer weiter zweifelt, der kann sich dieses Buch bestellen und lesen http://www.buecher.de/.../
Mann, Mann, Mann...
Unglaublich, was hier für ein Müll verbreitet wurde...
Ich werde zu vielem davon nichts schreiben, denn auf das dumme Lobbyisten Gelaber, das danach kommt, habe ich keine Lust mehr.
Aber wenn einem zwei Anwälte und der eigene SV das Gegenteil von dem sagen, was hier geschrieben wurde, kann das natürlich nicht an den einseitig gefärbten Forenbeiträgen liegen, sondern daran, dass die RAe keine Ahnung haben. Ist ganz klar.
Und wer keine Ahnung hat, was eine Rahmenvereinbarung für Rechtsanwälte ist oder beinhaltet, sollte zumindest die eigenen Links lesen und verstehen, bevor er den Eindruck erweckt, etwas sinnvolles zum Thema sagen zu können...
Nur soviel: die Abkommen dienten nicht dazu, die Schadensabwicklung zu beeinflussen. Das könnte sich kein Anwalt und schon gar nicht der DAV erlauben. Es ging darum, Gebührenstreitigkeiten zu vermeiden. Und dass es das DAV Abkommen nicht mehr gibt, bedauern ausschließlich die Anwälte, die ihm angehört haben, weil sie daran gut verdient haben.
@TE: ob der Versicherer das Recht hat, ein Fahrzeug nachzubesichtigen, ist umstritten.
Du kannst das so halten, wie Dir hier geraten wurde. Dann wird der Versicherer den Schaden nicht oder nur teilweise regulieren.
Du musst dann einen Prozess gegen den Versicherer führen und beweisen, dass der Schaden, den Du aufgrund des Gutachtens gefordert hast, auch in dieser Höhe entstanden war.
Ob Dir das gelingt (insbesondere, wenn der Wagen verkauft ist und auch vom Gutachter im Prozess nicht mehr besichtigt werden kann), kann Dir niemand (insbesondere keiner der Schreihälse hier) vorher sagen und wenn es nicht gelingt, wird Dir auch keiner von denen die fehlenden Euronen schicken.
Alternativ kannst Du den Wagen besichtigen lassen, dabei Deinen SV mitnehmen und dann immer noch entscheiden, was Du machst, wenn das Ergebnis nicht zu Deiner Zufriedenheit ist.
Aber nicht vergessen: entgegen der hier vertretenen Meinung sind freiberufliche Sachverständige auch nicht unfehlbar...
Ist schon klar........
Auf einmal haben -natürlich gerade diese- Rechtsanwälte richtig Ahnung.
Rechtsanwälte die sonst immer vollkommen überflüssig sind und alles nur behindern und unnötig teurer machen in der heilen Welt der Schadenregulierung.
Wer hier wohl Lobyistengelabere beteibt........🙄
Und das Wort "dumm" lässt du hier dich bitte zukünftig einfach mal weg.
Vielen Dank dafür.
Eines stimmt aber:
Freiberufliche Sachverständige sind in der Tat nicht unfehlbar.
Sie lassen sich aber nicht kaufen, wie einige ander bereits genannten "Kollegen" und vor allen Dingen lassen Sie sich nicht verarschen und mit irgend welchen Geschwätz fü doof verkaufen.
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Versuchen wir mal das jetzt alles hier zu ordnen:
TE-Fahrzeug = Totalschaden.
Lt. herrschender und gefestigter Rechtsprechung kann er das Fahrzeug zu dem Restwert des von ihm beauftragten Sachverständigen verkaufen.
Tut er das, so ist die Sache erledigt und weitere Restwertangebote, welche danach kommen sind obsolet - mit der Ausnahme, dass der Restwert objektiv derartig falsch ist, dass auch ein Laie es erkennen kann.
Dieser Fall scheint mir aber hier nicht vorzuliegen.
Da der TE sowieso vorhat, das Fahrzeug zu verkaufen, wäre es das Einfachste, dies auch zu tun, an den im Gutachten genannten Aufkäufer.
Zum Thema Gebührenvereinbarungen:
Insoweit ist Hafi Recht zu geben: Hier wurden ganz offensichtlich von einem User hastig irgendwelche Links ergoogelt (teilweise 17 Jahre alt), deren Inhalt dieser User selbst nicht versteht.
Das (ehemalige) DAV-Abkommen, welches bis 2004 (Einführung der RGV) bestanden hatte, diente dem Zweck der Vereinfachung und der Vermeidung von Streitigkeiten und Abläufen.
Zur Erklärung: Nach der alten BRAGO gab es für den Anwalt 7,5/10 als "normale" Gebühr.
Die Besprechungsgebühr betrug 15/10.
Häufig gab es Streitereien (und eine erhebliche Anzahl von Gebührenprozessen) darüber, ob und wann eine Besprechungsgebühr angefallen ist.
Um genau diese Streitereien (welche letztlich nicht den Geschädigten betroffen haben) zu vermeiden, hat man das DAV-Abkommen abgeschlossen.
Somit wurde generell von der Versicherung eine 15/10-Gebühr bezahlt - egal, ob eine Besprechung stattgefunden hat, oder nicht.
Das hat aber nichts damit zu tun, dass hier Anwälte "gekauft" wurden, sondern diente einfach nur der Vereinfachung und Verschlankung von Abläufen.
Da Du nicht persönlich von mir angegriffen wirst, sparst Du Dir bitte das Maßregeln darüber, was ich hier in Zukunft "dumm" nenne oder nicht.
Ich habe hier schon so viel dummes Lobbyisten Gelaber gelesen, dass ich es auch in Zukunft beim Namen nennen werde. Versprochen!
Zur Sache: Leider hast Du inzwischen wohl vergessen, dass ich noch nie geschrieben habe, dass Anwälte grundsätzlich unnötig seien, alles behindern oder was weiß ich nicht noch. Bullshit.
Ich gehe aber davon aus, dass Du unterscheiden kannst, ob ich hier gegen das "Beim Unfall immer ab zum Anwalt" Geschwätz wettere oder ob es darum geht, dass im vorliegenden Fall zwei Anwälte dem TE gegenüber offenbar eine andere Rechtsauffassung als das versammelte Forum sie gerne hätte, geäußert haben.
Falls nicht, erkläre ich Dir den Unterschied aber gerne...
Dem TE wurden jetzt die möglichen Vorgehensweisen inkl. Risiken und Nebenwirkungen aufgezeigt. Entscheiden muss er selbst.
@ Hafi545
Offensichtlich hälst du mich ja für den Ahnungslosen oder Lobbyisten oder beides, keine Ahnung?
Ich bin weder Lobbyist noch gehöre ich der Berufsgruppe der Rechtsanwälte oder Sachverständigen oder ähnlichem an, ich habe aber als Selbstständiger mehrere Fahrzeuge und habe gewisse Grundkenntnisse in halbwegs professioneller Schadensabwickelung.
Die von mir angeführten Links sind teilweise älter aber dennoch aktuell, dienen aber dem Sachverständnis dem weniger informiertem Leser, und du darfst mir gerne glauben, daß ich deren Inhalt sehr wohl verstehe und auch weiss, worum es im Einzelnen geht.
Wenn du nun aber selber schreibst
Zitat:
Nur soviel: die Abkommen dienten nicht dazu, die Schadensabwicklung zu beeinflussen. Das könnte sich kein Anwalt und schon gar nicht der DAV erlauben. Es ging darum, Gebührenstreitigkeiten zu vermeiden. Und dass es das DAV Abkommen nicht mehr gibt, bedauern ausschließlich die Anwälte, die ihm angehört haben, weil sie daran gut verdient haben.
dann schreibst du doch auch, dass die Anwälte diese Regelung geliebt haben weil sie gut daran verdient haben, oftmals unbeachtet der Interessen ihrer Mandanten, gerade das ist doch aber eben der Knackpunkt. Und die Praxis belegt das leider, gilt nicht für alle Anwälte, aber leider für zu viele.
Und die Versicherung, die nur mal eben "zur Vereinfachung und Verschlankung der Abläufe" ohne Rechtsgrund mal eben das Doppelte der fälligen Gebühren bezahlt und das ohne Hintergedanken, ja die Versicherung, die hätte ich auch mal gerne kennengelernt. Aber vielleicht kennt ja jemand das aus der Praxis, dass die Versicherung sagt, "aus Vereinfachungs- und Verschlankungsgründen zahlen wir den doppelten Nutzungsausfall" oder die doppelte Schadenssumme oder die doppelte sogenannte (Un)Kostenpauschale. Nein, da streitet sich die Versicherung mal lieber eben kostenintensiv um die Differenz von € 25,- zu €20,- der Pauschale, zahlt aber eben aus Gründen der"Vereinfachung und Verschlankung von Abläufen" einige Hundert Taler an den Anwalt, ja genau so wird es wohl ablaufen und im Himmel ist Jahrmarkt.
Im Übrigen gibt es bei einem qualifizierten Gutachten kein Nachbesichtigungsrecht, die bisherigen 3 Prozesse welche ich diesbezüglich gegen die Alli*** (aber auch nur gegen die Alli***) mit einem guten(!) Anwalt geführt habe, habe ich auch ausnahmslos gewonnen. Aber vielleicht hast du ja neuere Erkenntnissse?
@twelferider
Deine Behauptung "Somit wurde generell von der Versicherung eine 15/10-Gebühr bezahlt - egal, ob eine Besprechung stattgefunden hat, oder nicht." ist schlichtweg unwahr, diese Gebühr wurde eben nicht mal einfach so ohne "bestimmte Gegenleistung" bezahlt, und glaub mir, ich weiss, wovon ich schreibe. Und da es die BRAGO und deren Unzulänglichkeiten schon lange nicht mehr gibt, wirst du ja auch erklären können, wieso sich der nach RVG vorgesehene Faktor für den Rechtsanwalt ungeachtet der Interessen des Geschädigten bei aussergerichtlicher Einigung verdoppeln kann.
Die zitierten Links sind übrigens wirklich schnell mal ergoogelt worden. Für mich war dieses Thema nichts wirklich Neues, da es aber doch viele weniger Informierte gibt, die Belege in Form von Quellennachweisen sehen möchten, habe ich einfach die Suchmaschine angeworfen und die erstbesten passenden Treffer zitiert, ich habe den Inhalt aber verstanden. Da du ja bestimmt aktuellere, verständlichere und besser recherchierte Links hast, kannst du sie ja mal hier für die Allgemeinheit einstellen.
Zitat:
Original geschrieben von walex
@twelferider
Deine Behauptung "Somit wurde generell von der Versicherung eine 15/10-Gebühr bezahlt - egal, ob eine Besprechung stattgefunden hat, oder nicht." ist schlichtweg unwahr, diese Gebühr wurde eben nicht mal einfach so ohne "bestimmte Gegenleistung" bezahlt, und glaub mir, ich weiss, wovon ich schreibe.
Soso - denn mal los: Wenn man andere User hier schon der Lüge bezichtigt, dann gibt es sicherlich auch Belege, Nachweise und Quellenangaben hierzu.
Schmeiss die Suchmaschine an und los gehts (achte aber darauf, dass du nicht wieder 17 Jahre alte Links ergoogelst), denn mit "glaub mir, ich weiss wovon ich schreibe" macht man sich nicht eben glaubwürdig.
Zitat:
Original geschrieben von walex
Und da es die BRAGO und deren Unzulänglichkeiten schon lange nicht mehr gibt, wirst du ja auch erklären können, wieso sich der nach RVG vorgesehene Faktor für den Rechtsanwalt ungeachtet der Interessen des Geschädigten bei aussergerichtlicher Einigung verdoppeln kann.
So viel zum Thema "glaub mir, ich weiss, wovon ich schreibe".
Bei der aussergerichtlichen Einigung gab es nach der BRAGO die Vergleichsgebühr, welche in der RVG durch die Einigungsgebühr ersetzt wurde.
Entgegen der Vorschrift des alten § 23 BRAGO ist nun kein förmlicher Vergleich gemäß § 779 BGB mehr nötig, insbesondere also braucht man kein gegenseitiges Nachgeben mehr.
Hier wurden im RVG die Anforderungen an den Anfall der Gebühr gelockert - das gilt aber für sämtliche Zivilrechtsangelegenheiten und nicht nur für die Schadenregulierung bei Verkehrsunfällen.
Vielleicht solltest du lieber nichts mehr schreiben - denn sonst merkt auch der letzte und unbedarfteste User, dass du eben überhaupt nicht weisst, wovon du schreibst.
Zitat:
Original geschrieben von walex
Da du ja bestimmt aktuellere, verständlichere und besser recherchierte Links hast, kannst du sie ja mal hier für die Allgemeinheit einstellen.
DU hast doch hier mit vogelwilden Behauptungen angefangen und hastig ergoogelte (17 Jahre alte) Links versucht, als eigenes "Wissen" zu verkaufen.
Dann belege doch endlich mal deine Behauptungen - mit tatsächlichem Wissen und mit Tatsachen!
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Da Du nicht persönlich von mir angegriffen wirst, sparst Du Dir bitte das Maßregeln darüber, was ich hier in Zukunft "dumm" nenne oder nicht.Doch, dass habe ich so aufgefasst und sicher nicht nur ich. Und das sparst du dir in Zukunft.
Ich habe hier schon so viel dummes Lobbyisten Gelaber gelesen, dass ich es auch in Zukunft beim Namen nennen werde. Versprochen!Ich auch. Und jeden Tag höhre ich aufs neue dummes Zeug und echte Lügen was die Regulierung von Unfallschäden betrifft. Und das nene ich hier beim Namen. Versprochen!
Zur Sache: Leider hast Du inzwischen wohl vergessen, dass ich noch nie geschrieben habe, dass Anwälte grundsätzlich unnötig seien, alles behindern oder was weiß ich nicht noch. Bullshit.
Ich gehe aber davon aus, dass Du unterscheiden kannst, ob ich hier gegen das "Beim Unfall immer ab zum Anwalt" Geschwätz wettere oder ob es darum geht, dass im vorliegenden Fall zwei Anwälte dem TE gegenüber offenbar eine andere Rechtsauffassung als das versammelte Forum sie gerne hätte, geäußert haben.
Falls nicht, erkläre ich Dir den Unterschied aber gerne...
Danke, darauf kann ich gern verzichten. Bisher habe ich das immer noch ganz gut alleine hinbekommen.
Dem TE wurden jetzt die möglichen Vorgehensweisen inkl. Risiken und Nebenwirkungen aufgezeigt. Entscheiden muss er selbst.
Richtig, aber schon lange bevor du deine Senf dazu abgegeben hast. Und auf den Bullshit (um mal bei deinem Sprachgebrauch zu bleiben) mit den "Nachteilen" beim nicht vorzeigen des Autos oder dem Verkauf des Restwertes ohne vorher die Versicherung um Einverständnis zu bitten gehen ich jetzt nicht mehr ein, dass hat Twelf bereits ausführlich erklärt.
In diesem Sinne wünscht dir der Schreihals frohe Ostern
Sag mal, hast Du eigentlich schlechten Tee getrunken oder was ist los???
Vielleicht liest Du einfach meinen Beitrag nochmal ganz in Ruhe, bevor Du hier weiter Pozellan zerdepperst:
Ich habe geschrieben, dass ich "zu vielem von dem, was hier geschrieben wurde nichts schreiben werde, weil ich auf das dumme Lobbyisten Gelaber, das danach kommt" keine Lust habe.
Merkst Du was?
Passt Dir so ein Schuh seit Neuestem? Das wäre schade.
Ich bin jetzt jedenfalls hier raus. Zum Thema Gebührenvereinbarung habe ich gesagt, was es dazu zu sagen gibt und twelfe hat´s bestätigt, da man es mir altem Lobbyisten ja eh nicht geglaubt hätte. 🙄
Erstaunte Grüße
Hafi.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Hast ja recht...
Ich beruhige mich auch schon wieder. 😁
ich habe sowieso nicht verstanden über was du dich hier eigentlich aufregst....😕
😁😁
@twelferider
Du hast hier die nicht zutreffende Behauptung aufgestellt "Somit wurde generell von der Versicherung eine 15/10-Gebühr bezahlt - egal, ob eine Besprechung stattgefunden hat, oder nicht."
Um es mit deinen Worten zu sagen "Belege, Nachweise und Quellenangaben hierzu"
Dass diese Behauptung nicht zutreffend ist, lässt sich z.B. aus o.g. Link entnehmen http://www.luebeckonline.com/.../...kehrssachen-nach-dav-abkommen.html
Steht z.B. zur 15/10 drin "Die Allianz Versicherungs-AG hat uns vor diesem Hintergrund darüber informiert, dass sie Rechtsanwaltsgebühren nach den als Anlage beigefügten Grundsätzen abrechnen wird, aber gleichzeitig mitgeteilt, dass die Allianz diese Verfahrensweise nur für solche Rechtsanwälte anwendet, die sich mit allen Fällen uneingeschränkt einverstanden erklären." und "Die Regelung gilt dann nicht mehr, wenn der Rechtsanwalt von der Regelung - sei es auch nur in einem Fall abweicht. "
Klingt jedenfalls für mich nicht nach "generell".
Ich habe hier auch keine "vogelwilden Behauptungen aufgestellt", sondern nur die teilweise gängige aber für den Mandanten ungünstige Praxis aufgezeigt. Wer etwas mit Schadensregulierung zu tun hat, der kennt diese Modalitäten nur zu gut, wie z.B. Delle weiter oben schon geschrieben hat.
Und da geht es auch nicht darum, dass im RVG die sogenannte Einigungsgebühr vereinfacht wurde (was du hier weiszumachen versuchst) , sondern darum, dass der RA bei aussergerichtlicher Einigung mit dem Mandanten mehr (Faktor 1,8 - 2,7 statt 1,3) als ihm nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zusteht, erhält. Und das geschieht wohlgemerkt freiwillig duch die Versicherung, wahrscheinlich weil die immer so großzügig sind.
Der Anwalt steht sich nämlich oftmals besser, wenn er dem Mandanten berechtigte Ansprüche ausredet und auf eine Klage verzichtet, weniger Arbeit mehr Verdienst. Trifft bestimmt nicht für alle Anwälte zu, aber doch für recht viele.
Nachzulesen z.B hier http://www.info-center-online.com/autounfall/zehntel.htm
oder hier http://www.iww.de/.../...oten-der-kfz-haftpflichtversicherungen-f22650
In dem ersten der beiden letzten Links ist eine schönes Beispielrechnung drin, lässt sich einfach nachvollziehen.
Und da du immer "Belege, Nachweise und Quellenangaben hierzu" rufst, nimm dir auch die par Minuten und lies dir die Links durch.