Gegengutachten wg. Haftpflichtschaden?
Hallo
Meine Versicherung hat einen von mir verursachten schaden an einem fremden Fahrzeug auf Grund eines sachverständigengutachtens reguliert. Ich kann jetzt den Schäden zurückkaufen, oder schieße mit den haftpflichtbeiträgen hoch.
Ich zweifle das Gutachten (liegt mir vor) an. Welche Möglichkeiten habe ich gegen meine Versicherung bzw. den dubiosen Gutachter vorzugehen.
Grüße
H.
Beste Antwort im Thema
Ich fasse es mal zusammen:
Verursachung und Berührung der Fahrzeuge ist unstreitig. Der Anstoßpunkt ist der Kollision zuzuordnen. Folglich hat der Verursacher die Beweislast dafür, dass es bei der Ermittlung zur Höhe des Schadens nicht mit rechten Dingen zugegangen ist.
Ich gehe mal davon aus, dass der Gutachter von der H-Versicherung des TE beauftragt wurde und es sich hierbei um einen Haussachverständigen handelt. Daher z.B. kein Internetauftritt. Auch die Tatsache, dass die Versicherung dem TE das Gutachten zur Verfügung gestellt hat, spricht dafür. Wenn der Anspruchsteller der Auftraggeber wäre, hätte normalerweise die Versicherung ihn um Erlaubnis der Weiterleitung bitten müssen.
Nach 3 Jahrzehnten Schadenbearbeitung habe ich die Erfahrung gemacht, dass die Versicherungsnehmer fast grundsätzlich immer zur Höhe ihre Einwendungen haben und auch entsprechend polemisch, aggressiv und primitiv argumentieren. Die Anspruchsteller sind im Gegenzug meist der Auffassung, dass die Versicherung zu wenig zahlt.
Wenn der TE sich zu 100% sicher ist, dass es hier nicht mit rechten Dingen zugeht, steht es ihm doch frei, Betrugsanzeige gegen alle Beteiligten (Anspruchsteller, Gutachter und Sachbearbeiter) zu stellen.
Klaus, der froh ist seit 9 Jahren nicht mehr im Geschäft sein zu müssen.
44 Antworten
Kurz gesagt: keine.
Der Geschädigte hat den Schaden plausibel belegt (Gutachten). Die Versicherung prüft aufgrund des Versicherungsvertrags (Abwehr unberechtigter Forderungen) das Gutachten.
Reguliert sie anschließend den Schaden, ist der Drops gelutscht. Ob Du die Schadenhöhe anzweifelst, spielt keine Geige.
Vielleicht noch zur Ergänzung:
Zitat:
Original geschrieben von Vollnarkose
Ich zweifle das Gutachten (liegt mir vor) an. Welche Möglichkeiten habe ich gegen meine Versicherung bzw. den dubiosen Gutachter vorzugehen.
Bist du selbst Kfz-Sachverständiger, oder aus welcher Fachkenntnis heraus kannst du beurteilen, dass der Gutachter "dubios" war und das Gutachten anzuzweifeln ist?
Immerhin erschien deiner Versicherung das Gutachten offensichtlich nicht "dubios", so dass auf dessen Grundlage reguliert wurde.
Die Möglichkeit, gegen deine Versicherung vorzugehen, hat dir Hafi schon recht zutreffend beschrieben.
Deiner Versicherung hast du eine Regulierungsvollmacht erteilt, die auch nicht widerruflich ist!
Deine Versicherung darf nur bei der Schadensregulierung nicht willkürlich handeln.
Liegen jedoch vertretbare Gründe für eine Regulierung des Schadens vor, so muss der Versicherte die Begleichung des Schadens und seine damit verbundene Höherstufung im Schadenfreiheitsrabatt hinnehmen (bereits durch mehrere Urteile so bestätigt worden).
Jetzt kannst du natürlich zu einem Anwalt rennen (mittlerweile der "heilsbringende Universaltipp" im Versicherungsforum) und gegen die Versicherung auf Freistellung des Schadenfreiheitsrabattes klagen.
Die Chance, hier zum Erfolg zu kommen, erachte ich in diesem Falle als vollkommen aussichtslos!
Du bist nämlich dafür in der Beweislast, dass die Versicherung den Schaden willkürlich reguliert hat.
Wie das wohl Versvor sehen würde 😁
Zitat:
Original geschrieben von Vollnarkose
...
Ich kann jetzt den Schäden zurückkaufen, oder schieße mit den haftpflichtbeiträgen hoch.
...
Hallo,
anstatt sinnlose Aktionen gegen deine Versicherung zu überlegen (im Sinne von: "man soll schlechtem Geld kein gutes hinterherwerfen"😉, könntest du prüfen, ob ein rechtzeitiger Wechsel zu einer Versicherung mit günstigerer Rückstufungstabelle in Frage kommen könnte.
Liebe Grüße
Herbert
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Zitat:
Original geschrieben von Gueldenstern63
Wie das wohl Versvor sehen würde 😁
Genauso wie Hafi545 und twelferider.
Feigling.
Du bist doch sonst auch immer "Verbraucherschützer Nr 1" 😛
Daß Du mal wieder nichts kapierst, ist auch klar.
Es geht nie um Verbraucherschutz, sondern um richtigen Schadensersatz im Sinne von Gesetzen und Rechtsprechung. 😕
MfG
Zitat:
Deiner Versicherung hast du eine Regulierungsvollmacht erteilt, die auch nicht widerruflich ist!
hier darf ich korrigierend eingreifen :-)
Die nach A.1.1.4 der GDV-AKB 2008 erteilte Regulierungsvollmacht kannst in der Tat grundsätzlich nicht widerrufen. Davon ausgenommen ist eine nachweislich willkürliche Regulierung.
In Praxi jedoch räumen die Versicherer in strittigen Fällen dem/der VN die Möglichkeit ein (wir nennen das Regulierungsverbot), dass der Versicherer dem Grunde nach die Regulierung entsprechend der Rechtsauffassung der/des VN vornimmt.
Bedingung für ein akzeptiertes Regulierungsverbot ist jedoch (zumindest bei uns), dass der Versicherungsnehmer das Kostenrisiko trägt. Das heißt regulieren wir gemäß "Wunsch" des/der VN und es kommt zum Verfahren, in dem wir erwartungsgemäß unterliegen, so trägt die Kosten des Verfahrens der/die VN. Wir sind so nett und rufen dann den VN nochmal an, wenn die Klageschrift uns zugeht. Das ist dann die letzte Chance für den VN (vor Klageerwiderung) abzuspringen. Die meisten tun es auch, weil sie bammel kriegen und eben doch keine Juristen sind...
Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, wie man immer wieder darauf kommt, dass Versicherer aus Jux und Tollerei regulieren; davon mal abgesehen, dass es eine Verletzung des geschlossenen Versicherungsvertrages wäre...
Ich dem Sinne.
Zitat:
Original geschrieben von phaetoninteressent
Die nach A.1.1.4 der GDV-AKB 2008 erteilte Regulierungsvollmacht kannst in der Tat grundsätzlich nicht widerrufen. Davon ausgenommen ist eine nachweislich willkürliche Regulierung.
Oh, welch bahnbrechend neue Erkenntnis!
Da ist in diesem Thread ja noch überhaupt niemand drauf gekommen!
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Deine Versicherung darf nur bei der Schadensregulierung nicht willkürlich handeln.
-------
Zitat:
Original geschrieben von phaetoninteressent
In Praxi jedoch räumen die Versicherer in strittigen Fällen dem/der VN die Möglichkeit ein (wir nennen das Regulierungsverbot), dass der Versicherer dem Grunde nach die Regulierung entsprechend der Rechtsauffassung der/des VN vornimmt.
Davon abgesehen, dass ein Regulierungsverbot wg. § 3 PflVG gar keine bindende Wirkung haben kann, ist es wohl der geschätzten Aufmerksamkeit entgangen, dass die Regulierung im vorliegenden Falle bereits erfolgt - und damit ein Regulierungsverbot obsolet ist.
Aber dennoch danke für die wichtigen "Bemühungen".
Vielen Dank für die Antworten. Auch wenn mir die keinen Mut machen.
Das "Gutachten" sieht für mich nach einem Gefälligkeitgutachten aus. Der Gutachter erscheint mir in so fern dubios weil er weder im Internet, auf den gelben Seiten, oder im örtlichen Telefonbuch zu finden ist. Er hat noch nicht einmal einen Anrufbeantworter.
Ich habe auch nicht den Eindruck das die Versicherung das "Gutachten" überhaupt gelesen hat. Warum auch?
Begleichen.
Den Versicherten hochstufen.
Fertig.
Die Vericherung hat kaum Arbeit. Welche Versicherungskunde wagt es gegen die Vericherung anzutreten
Ich bin in dem Fall der Gelackmeierte.
In meinem nächtsten Leben werde ich Gutachter für Bagatellschäden. Da kann ich mit Hilfe der Versicherung, die keine Lust hat im Sinne ihrer Kunden zu prüfen, so richtig schön bescheißen ohne belangt zu werden
Wie wird man eigntlich Gutachter und was kostet das?
H.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
..Die Versicherung prüft aufgrund des Versicherungsvertrags (Abwehr unberechtigter Forderungen) das Gutachten.....
Wie kann ich nachprüfen ob die Versicherung geprüft hat?
H.
was du so alles prüfen willst und kannst, ich bin beeindruckt.....🙄
Am besten ruft du da nach Ostern mal bei deiner Versicherung an und macht dort am Telefon genau so einen auf schlau wie hier.
Man wir dir dann schon die passenden Antworten geben, dass glaub mal...
Zitat:
Original geschrieben von Vollnarkose
Vielen Dank für die Antworten. Auch wenn mir die keinen Mut machen.Das "Gutachten" sieht für mich nach einem Gefälligkeitgutachten aus. Der Gutachter erscheint mir in so fern dubios weil er weder im Internet, auf den gelben Seiten, oder im örtlichen Telefonbuch zu finden ist. Er hat noch nicht einmal einen Anrufbeantworter.
Ich habe auch nicht den Eindruck das die Versicherung das "Gutachten" überhaupt gelesen hat. Warum auch?
Begleichen.
Den Versicherten hochstufen.
Fertig.Die Vericherung hat kaum Arbeit. Welche Versicherungskunde wagt es gegen die Vericherung anzutreten
Ich bin in dem Fall der Gelackmeierte.
In meinem nächtsten Leben werde ich Gutachter für Bagatellschäden. Da kann ich mit Hilfe der Versicherung, die keine Lust hat im Sinne ihrer Kunden zu prüfen, so richtig schön bescheißen ohne belangt zu werden
Wie wird man eigntlich Gutachter und was kostet das?
H.
Hallo,
***editiert, mfg steini111***
Einen Schaden verursachen und dann meckern, wenn einem die Summe nicht in den Kragen passt.
Dann passe das nächste mal einfach besser auf dann kannst Du uns hier den ganzen Zirkus ersparen. Solche Selbstdarsteller gibt es zu genügend hier.
Dich hat die Schadenhöhe überhaupt nicht zu interessieren und wenn Du den Schaden freikaufen willst, wirst Du genauso wie jeder andere von uns wohl oder übel in den sauren Apfel beißen müssen.
Es ist eine Frechheit was Du hier anderen unterstellst.
Nur ja keine Einsicht zeigen das man selbst dafür Verantwortlich ist, lieber dafür die Schuld bei den anderen suchen.
Man sieht das Du überhaupt keine Ahnung von der Materie hast denn sonst würdest Du wissen, das Versicherer umgehend prüfen ob Ansprüche gerechtfertigt sind oder nicht.
Im Sinne ihrer Kunden wird eine Versicherung jedenfalls nicht prüfen und das wird wie man an diesen Beispiel hier sehen kann durchaus seine Gründe haben.
Gruß
fordfuchs
Zitat:
Original geschrieben von Vollnarkose
Wie kann ich nachprüfen ob die Versicherung geprüft hat?Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
..Die Versicherung prüft aufgrund des Versicherungsvertrags (Abwehr unberechtigter Forderungen) das Gutachten.....
H.
naja du könntest Fragen, ob sie Dir die Schadenakte zur Verfügung stellen. Ich habe dies einmal gemacht. Ist aber sehr aufwendig, da ja alle Daten, die Dich nichts angehen geschwärzt werden müssen (Datenschutz).
Ansonsten müsstest Du nachweisen, dass der Betrag gemäß Gutachten nicht zum Schadenbild passt. Dass wird wohl vermutlich schon daran scheitern, als dass der Geschädigte Dich / einen Dritten nicht unter sein Auto lässt und auch nicht lassen muss; schon garnicht wenn er etwas zu "verheimlichen" hat.
vllt mal eine andere Herangehensweise: Um was für einen Differenzbetrag geht es der Höhe nach überhaupt? Würde es etwas daran ändern, ob Du den Schaden zurückkaufst?