Abhocke nach Unfall? Gegengutachten machen? Zurück auf SF1 !!
Hallo Leute,
ich bin am Ende echt.
Ich hab mit meinem Wagen damals den Rückwärtsgang eingelegt und hab einen Smart mit unter Schrittgeschwindigkeit (ich war gerade am Anfahren) berührt. Dabei entstanden die Kratzer die auf den Fotos zu sehen sind:
http://abload.de/img/foto102src.png
http://abload.de/img/foto2tdstu.png
Gut, bestimmt ist es nicht superbillig das machen zu lassen. Und dass der Unfallgegner daraus einen Kurzurlaub herausschlagen will ist leider auch normal geworden heutzutage, aber kann der Schaden wirklich netto 2300 Euro betragen?
Meine Versicherung hat mich von SF10 auf SF1 heruntergestuft. Das hatte ich mit 19! Ich hatte bisher nur zwei mini Unfälle, den hier und einen anderen (auch ein smart...).
Meine Versicherung hat einen Sachverständigen beauftragt, der den Preis so festgesetzt hat. Dieser hat das Auto aber nie gesehen, sondern selber jemanden beauftragt, den er "öfter beauftragt".
Empfiehlt ihr mir ein Gegengutachten zu machen? Wie kann sowas passieren, wahrscheinlich ist der Smart längst repariert.
Falls jemand tipps hat, oder technisch Ahnung, bitte ich um eure Meinung, das wird echt teuer für mich.
Danke 🙂
Beste Antwort im Thema
Hallo,
unabhängig davon, dass der Schaden nicht nur ein reiner Lackschaden sein dürfte, was würde das nützen, wenn die Schadenhöhe dann nicht mit 2.300 € sondern mal angenommen mit 1.800 € festgestellt würde.
Bis zu welchem Betrag würdest du zurückkaufen wollen?
IMO kannst du das vergessen.
Liebe Grüße
Herbert
55 Antworten
Hallo,
unabhängig davon, dass der Schaden nicht nur ein reiner Lackschaden sein dürfte, was würde das nützen, wenn die Schadenhöhe dann nicht mit 2.300 € sondern mal angenommen mit 1.800 € festgestellt würde.
Bis zu welchem Betrag würdest du zurückkaufen wollen?
IMO kannst du das vergessen.
Liebe Grüße
Herbert
Ob der Schaden nun 2300 € oder bei einem Ferrari 230.000 € beträgt ist vollkommen Schnurz Piep egal du wirst beiden Fällen jeweils wegen einem Schadenfall hochgestuft.
Es bringt dir nichts wenn der Schaden nur 450 € hoch wäre du würdest ebenfalls um eine Schadenstufe steigen.
Ok da habt ihr recht.
Zurückkaufen will ich den Schaden schon, nur ist das auf einen Schlag ne menge Geld.
Man hat ab Regulierung 6 Monate zeit den Schaden selber zu bezahlen. Dieses solltest du anzeigen, eventuell lassen Sie sich auf eine Ratenzahlung ein. Da deine Versicherung den Gutachter bestellt hat denke ich, dass es schon Gültigkeit hat. Der Geschädigte hätte dieses nicht begutachten lassen müssen und hätte sich einen Gutachter aussuchen können. So hast du eigentlich alle Vorteile die bei einem Haftpflichtschaden entsehen ausgenutzt. Ist der Schaden repariert worden oder nach Gutachten abgerechnet? Dann wird auch die volle höhe nicht fällig welche die Vers. reguliert.
Zum Schaden selber, 2300 Euro sind doch heute keine Summen. Stoßstange neu und lackieren sind schon 1500 Euro + Lohn + Ausfall für das Fahrzeug (Leihwagen usw...)
MfG
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wenn, wie du schreibst, deine Versicherung das Gutachten beauftragt hat, dann hast du doch schon ein Gegengutachten. 😉
Ok, so hab ich das nicht betrachtet. Das klingt aber alles einleuchtend. Im ersten Moment war ich halt schockiert, dass ich auf SF1 zurückfalle, aber was das Gutachten angeht stimmt das sicherlich, dass es ja in meinem Sinne ist (auch dass die Gegenseite das akzeptiert hat).
Eine Ratenzahlung hat die ADAC Versicherung nicht akzeptiert, aber mir vorgeschlagen, ich solle das Geld zur Seite legen und dann innerhalb der sechs Monate zahlen.
Zitat:
Original geschrieben von mohammat
Ok da habt ihr recht.
Zurückkaufen will ich den Schaden schon, nur ist das auf einen Schlag ne menge Geld.
Das rechnet sich doch nie, wofür ist man denn versichert ?
Zitat:
Original geschrieben von mohammat
Ok da habt ihr recht.
Zurückkaufen will ich den Schaden schon, nur ist das auf einen Schlag ne menge Geld.
und die Kosten für's Gutachten kommen auch noch drauf.
(oder ist das anders wenn die eigene Vers. den Gutachter beauftragt?)
Ist der Schaden bereits mit 2300 Euro reguliert oder ist dieses nur das Gutachten? Wenn nicht reguliert dann bete, dass der Smartfahrer nach Kostenvoranschlag abrechnet dann sollte der Schaden unter 2000 Euro liegen.
Der ADAC kann dir sagen, bis zu welcher Summe der Rückkauf sich lohnt.
Von SF 10 auf SF1 kann ich mir nur so zusammen reimen, dass du eine besondere Vereinbarung hattest welche dir die SF 10 gewährt. Oder hast du 10 Jahre unfallfreies fahrer hinter dir?
Normal wäre von SF10 in SF4 bei einem Schaden, bei zwei SF10 in SF1/2.. das kann aber von Versicherer zu Versicherer variieren.
Hab mal nen Screen gemacht wie es aussieht, ist ein Bsp. aber man sieht schon, dass es sich auch lohn hohe Schäden zu zahlen.
MfG
Ich halte es (ohne deine vertragliche Situation zu kennen) ehrlich gesagt für relativ sinnfrei einen Schaden von 2300€ zurück zu kaufen.
Rechne einfach mal, wie lange der Verlust deiner schadenfreien Jahre braucht, um diese Summe aufzufressen.
Was nicht ganz unwichtig ist:
So wie ich das lese, war der Schaden in diesem Jahr, so dass die Rückstufung erst zur nächsten Hauptfälligkeit zum Tragen kommt, oder??
Dann macht es nämlich durchaus Sinn, dass du dich nach einer Versicherung mit einer "netteren" Rückstufungstabelle umschaust, da bei Versichererwechsel immer die Rückstufungstabelle der neuen zum Tragen kommt.
Wenn der Schaden schon im letzten Jahr war, hat sich das natürlich erledigt...
Was hier geschrieben wurde stimmt in der Hauptsache. Erstens ist, auch auf Grund der nicht aussagekräftigen Fotos, die Höhe der Reparaturkosten nachzuvollziehen. Die Vorderachse hätte auch beschädigt sein können und die Pralldämpfen und die Aufnahme dahinter.
Was soll den die Versicherung für einen Grund haben einen SV zu beauftragen, der überzogen kalkuliert???
Ich habe mir während meines Berufslebens von Versicherungsnehmern andauernd anhören müssen, dass die Versicherung zuviel zahlt; von den Anspruchstellern genau das Gegenteil.
Klaus
Zitat:
Original geschrieben von echtholz
Normal wäre von SF10 in SF4 bei einem Schaden, bei zwei SF10 in SF1/2.. das kann aber von Versicherer zu Versicherer variieren.
Ich vermute er hat einen "Ich-Bin-Super-Clever-und-habe-die-billigste-Autoversicherung-gefunden"-Tarif.
In denen ist so eine Rückstufung durchaus möglich.
Die DA-Direct stuft z.B. im Basis Tarif auch von SF 9 auf SF 1 zurück.
Danke für die ganzen Antworten.
Ich hatte tatsächlich den günstigsten ADAC Tarif abgeschlossen. Ich muss auch korrigieren: Ich wäre jetzt 2014 in der SF10, ich befand mich aber zum Zeitpunkt des Unfalls (nov 2013) in SF9. Von daher wurde ich von SF9 auf SF1 zurückgestuft.
Die Versicherung hat mir gesagt, dass das laut Rückstufungstabelle so ist. Momentan warte ich auf die Post der Versicherung, wo ein Rückkauf ermöglicht wird.
Meiner Kalkulation nach, und der Versicherung nach die ich jetzt abschließen werde, würde ich im Monat etwa 60-70 Euro mehr bezahlen wenn ich den Schaden nicht zurückkaufe.
So gesehen müsste ich lange warten, bis ich die bezahlten 2300 Euro wieder eingespart habe, auf der anderen Seite, würde es auch wieder 9 Jahre dauern, bis ich wieder bei SF9 oder SF10 wäre. In dieser Zeit zahle ich bestimmt mehr als die 2300, wenn ich mich nicht irre, ich weis es aber nicht.