Nachberechnung 3% MWSt. der Leasing-Sonderzahlung
Hallo beinander,
habe heute von BMW Financial Services eine Rechnung bekommen über die Nachberechnung der Differenz von 3% bei der Leasing-Sonderzahlung meines Mini SE.
Das ist ein Vollelektro-Auto mit 6000 € BAFA Förderung, die 1:1 die Sonderzahlung darstellen.
Nun steht im Vertrag, dass die 6000€ brutto sind, klar. Auslieferung war im 2 HJ 2020, so dass da 16 % gültig waren, auch klar. Nun wurden mir für die Zeit in 2021, 2022 und 2023, insgesamt so um die 1000 Tage, die 3 % MWSt nachberechnet. Das sind zwar nur 145 € oder so, aber ich finde das schon seltsam. Und ich habe von sowas hier noch nichts gelesen. (Oder habe ich das nur nicht gefunden?)
Was meint ihr?
Grüße
49 Antworten
Zitat:
@Jacko95 schrieb am 18. Februar 2021 um 13:02:42 Uhr:
Ja musst du, die Forderung ist korrekt
Hallo Jacko95,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ist für mich nicht nachvollziehbar, da ich die Sonderzahlung geleistet wurde. Aber das Vertragswesen ist sehr komplex.
Noch die Frage, wo das so steht wäre interessant.
VG
root
Zitat:
@root1 schrieb am 18. Februar 2021 um 16:44:01 Uhr:
Zitat:
@Jacko95 schrieb am 18. Februar 2021 um 13:02:42 Uhr:
Ja musst du, die Forderung ist korrektHallo Jacko95,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ist für mich nicht nachvollziehbar, da ich die Sonderzahlung geleistet wurde. Aber das Vertragswesen ist sehr komplex.
Noch die Frage, wo das so steht wäre interessant.VG
root
Hintergrund ist, dass es sich um eine anteilige Vorabzahlung der Raten handelt, diese aber im entsprechenden Leistungszeitraum besteuert werden.
D.h. die Sonderzahlung ist ein zinsloses Darlehen an die Bank? Krass.
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Es steht doch schon alles ausführlich in diesem Thread. Warum soll sich jemand die arbeit machen nochmal alles zu tippen, wenn du dir nicht mal die Arbeit machen willst den Thread (in der richtigen Reihenfolge) durchzulesen
Zitat:
@TaifunMch schrieb am 19. Februar 2021 um 07:14:55 Uhr:
D.h. die Sonderzahlung ist ein zinsloses Darlehen an die Bank? Krass.
Natürlich ist es nicht zinslos. Du sparst ja insgesamt ein paar Promille wenn Du eine Sonderzaklung leistet.
Zitat:
@Jacko95 schrieb am 19. Februar 2021 um 07:25:35 Uhr:
Es steht doch schon alles ausführlich in diesem Thread. Warum soll sich jemand die arbeit machen nochmal alles zu tippen, wenn du dir nicht mal die Arbeit machen willst den Thread (in der richtigen Reihenfolge) durchzulesen
Hallo Jacko95,
sorry, da hast Du mich falsch verstanden. 😰😰😰
Ich meinte nicht wo es im Thread steht. Sondern auf welcher Gesetzesbasis dieses beruht. Das würde mich interessieren. Den Thread habe ich schon rauf, runter und wieder zurück gelesen ;-).
Ich bekam die Antwort: "der Gesetzgeber hat bestimmt". Gerne, aber wo würde ich wissen...
Vielleicht ist hier jemand mit dem Thema Vertragsrecht unterwegs 😁
VG
root1
Zitat:
@TaifunMch schrieb am 19. Februar 2021 um 07:14:55 Uhr:
D.h. die Sonderzahlung ist ein zinsloses Darlehen an die Bank? Krass.
Du hast Leasing offensichtlich nicht verstanden. Die Bank gewährt Dir ein Darlehen und die Sonderzahlung reduziert Deine Zinslast.
Zitat:
@Wer-bin-ich schrieb am 19. Februar 2021 um 10:36:23 Uhr:
Zitat:
@TaifunMch schrieb am 19. Februar 2021 um 07:14:55 Uhr:
D.h. die Sonderzahlung ist ein zinsloses Darlehen an die Bank? Krass.Du hast Leasing offensichtlich nicht verstanden. Die Bank gewährt Dir ein Darlehen und die Sonderzahlung reduziert Deine Zinslast.
@netsrac67 : Danke :-)
Hallo Wer-bin-ich,
so langsam steige ich in das Thema immer mehr ein. Du hast recht, prinzipiell senkt es die Zinslast und reduziert die monatlichen Raten, kombiniert mit der Laufzeit..
So ganz unrecht hat TaifunMch nicht: Ich bezahle die Sonderzahlung und die Bank nimmt sich monatlich ein Stückchen davon weg. Daher auch die Nachberechnung der Mehrwertsteuer. Das wusste nicht mal der Autoverkäufer, denn er hat mir zu der gesenkten MwSt. für die "gesamte" Sonderzahlung gratuliert. Er sagte noch, es wäre eine gut Idee gewesen.
Letztendlich herrscht hier leider ein großes Unwissen und die Verbraucher die keine RA (wie ich) sind, haben es da schwer.
Es geht mir im Wesentlichen auch nur darum, dass es transparent vermittelt wird und es sind ja zum Glück verhältnismäßig niedrige Beträge. Auch finde ich es kein Geschäftsgebaren der Leasingbanken, einfach eine Zahlungsanweisung zu schicken ohne Begründung, trotz Nachfrage. Man will es als Verbraucher einfach (versuchen) richtig verstehen, vor allem wenn einem der Autoverkäufer da zuvor Mist erzählt hat.
Danke den Hilfestellungen hier im Forum TOP 🙂
VG
root1
Zitat:
@Wer-bin-ich schrieb am 19. Februar 2021 um 10:36:23 Uhr:
Zitat:
@TaifunMch schrieb am 19. Februar 2021 um 07:14:55 Uhr:
D.h. die Sonderzahlung ist ein zinsloses Darlehen an die Bank? Krass.Du hast Leasing offensichtlich nicht verstanden. Die Bank gewährt Dir ein Darlehen und die Sonderzahlung reduziert Deine Zinslast.
Sehe ich anders, weil diese Sonderzahlung doch auf die gesamte Laufzeit verteilt wird.
Und keine Sorge, ich habe Leasing verstanden, würde es aber nie mit Sonderzahlung machen. Die ist nämlich bei Unfall o.ä. aus meiner Sicht weg.
Nein, die Sonderzahlung wird bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags anteilig erstattet. Totalschaden entspricht einer vorzeitigen Beendigung.
Da wäre ich nicht so sicher:
https://www.motor-talk.de/.../...nicht-erstattungsfaehig-t6916505.html