Nachberechnung 3% MWSt. der Leasing-Sonderzahlung

Hallo beinander,

habe heute von BMW Financial Services eine Rechnung bekommen über die Nachberechnung der Differenz von 3% bei der Leasing-Sonderzahlung meines Mini SE.

Das ist ein Vollelektro-Auto mit 6000 € BAFA Förderung, die 1:1 die Sonderzahlung darstellen.

Nun steht im Vertrag, dass die 6000€ brutto sind, klar. Auslieferung war im 2 HJ 2020, so dass da 16 % gültig waren, auch klar. Nun wurden mir für die Zeit in 2021, 2022 und 2023, insgesamt so um die 1000 Tage, die 3 % MWSt nachberechnet. Das sind zwar nur 145 € oder so, aber ich finde das schon seltsam. Und ich habe von sowas hier noch nichts gelesen. (Oder habe ich das nur nicht gefunden?)

Was meint ihr?

Grüße

49 Antworten

Zitat:

@beloMADic schrieb am 20. Februar 2021 um 09:22:47 Uhr:


Da wäre ich nicht so sicher:

https://www.motor-talk.de/.../...nicht-erstattungsfaehig-t6916505.html

Hallo,

kommt auf die Versicherung an.
Bei mir wird innerhalb 24 Monate der Neupreis erstattet. Somit wären die ausstehenden Leasingraten und die Sonderzahlung abgedeckt.

Allerdings habe ich k. A. was nach 2 Jahren dann passiert.

In meiner Versicherung ist in der VK die sog GAP Versicherung mitbei:

a) bei Leasingfahrzeugen die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem sich aus dem Leasingvertrag errechnenden Leasing-Restbetrag am Schadentag, soweit der Leasinggeber eine entsprechende Nachforderung schriftlich geltend macht. Der Leasing-Restbetrag ist die Summe
der ausstehenden abgezinsten Leasing-Raten, anteiliger Restrate, abgezinstem Leasing-Restwert und noch nicht verbrauchter Mietvorauszahlung.

So wie ich den letzten Passus verstehe, bekomme ich die nicht verbrauchte Sonderzahlung zurück.

Oder habe ich was falsch verstanden?

VG
root

Hallo zusammen,

ich weiß nicht, ob man das ganze trotz der relativ kleinen Beträge so hinnehmen kann.

Ich habe meinen Vertrag Anfang August für ein Gebrauchtwagenleasing mit VW Leasing unterschrieben. Zumindest bei VW Leasing gibt es zu jedem Leasingvertrag eine Kundeinformation, dass sämtliche Entgeltforderungen auf Basis des seit 01.01.2007 geltenden Satzes von 19 % angegeben sind. Ich habe die Sonderzahlung nur zur Minderung der monatlichen Rate (Zinssatz 0,01 % p.a.) durchgeführt. Macht kaufmännisch keinen Sinn, war jedoch meine bewusste Entscheidung. Entsprechend hat es meine monatliche Rate genau um die Sonderzahlung geteilt durch die Monate reduziert.

Die VW Leasing hat entsprechend der Kundeninformation und auch meiner Meinung nach korrekt die monatliche Leasingrate brutto um die 3 % gegenüber des Vertragsinhaltes reduziert. Entsprechend muss die VW Leasing auch mit der Sonderzahlung umgehen. Sie muss grundsätzlich die 19% MwSt. beinhalten und lediglich über den Zeitraum von bei mir 5 Monaten innerhalb des Zeitraumes mit MwSt.-Absenkung berechnet werden. Somit entsteht sogar eine Erstattung an den Leasingnehmer.

Entsprechend habe ich die VW Leasing heute angeschrieben und um Gutschrift der Nachberechnung und die weitere Gutschrift aufgrund der ABsenkung von 19% auf 16% angefordert.

Prüft also noch einmal Eure Verträge auf entsprechende Angaben zur MwSt..

Schöne Grüße
MR

Ich habe unaufgefordert von Audi/VW Leasing 21 Euro zurückbekommen für die 6 Monate. Hatte seinerzeit 5000 für 36 Monate vorausbezahlt. Unterm Strich ist das nur für Nichtvorsteuerabzugeberechtigte relevant.

Zitat:

@marvin.r3 schrieb am 23. Februar 2021 um 22:54:58 Uhr:


Hallo zusammen,

ich weiß nicht, ob man das ganze trotz der relativ kleinen Beträge so hinnehmen kann.

Ich habe meinen Vertrag Anfang August für ein Gebrauchtwagenleasing mit VW Leasing unterschrieben. Zumindest bei VW Leasing gibt es zu jedem Leasingvertrag eine Kundeinformation, dass sämtliche Entgeltforderungen auf Basis des seit 01.01.2007 geltenden Satzes von 19 % angegeben sind. Ich habe die Sonderzahlung nur zur Minderung der monatlichen Rate (Zinssatz 0,01 % p.a.) durchgeführt. Macht kaufmännisch keinen Sinn, war jedoch meine bewusste Entscheidung. Entsprechend hat es meine monatliche Rate genau um die Sonderzahlung geteilt durch die Monate reduziert.

Die VW Leasing hat entsprechend der Kundeninformation und auch meiner Meinung nach korrekt die monatliche Leasingrate brutto um die 3 % gegenüber des Vertragsinhaltes reduziert. Entsprechend muss die VW Leasing auch mit der Sonderzahlung umgehen. Sie muss grundsätzlich die 19% MwSt. beinhalten und lediglich über den Zeitraum von bei mir 5 Monaten innerhalb des Zeitraumes mit MwSt.-Absenkung berechnet werden. Somit entsteht sogar eine Erstattung an den Leasingnehmer.

Entsprechend habe ich die VW Leasing heute angeschrieben und um Gutschrift der Nachberechnung und die weitere Gutschrift aufgrund der ABsenkung von 19% auf 16% angefordert.

Prüft also noch einmal Eure Verträge auf entsprechende Angaben zur MwSt..

Schöne Grüße
MR

Hallo MR,

da gebe ich Dir Recht. Ich habe mir tatsächlich die Mühe gemacht und versucht mit meinem laienhaften FiBu Verständnis die Sache zu verstehen. Für reines Privatleasing gibt es weniger Quellen im Internet als ich erwartet hätte. Dummerweise finde ich die eine Steuerberatungsseite (oder war es ein RA?) nicht mehr. Da wurde es gut erklärt.
Letztendlich wie hier schon gesagt, ist die Sonderzahlung eine Vorauszahlung auf die einzelnen Leasingraten und wird stücklesweise um den monatlichen Anteil gemindert.
Sprich wenn ich z. B. 4800€ Sonderzahlung mache, reduziere ich bei einer Laufzeit von 48 Monaten die dann fällige Rate um 100€. Und für diese 100€ gilt dann der jeweilige Steuersatz.
Man kann sich das als zinsloser Ratenabzahlungstopf vorstellen.

Ja, die rund 120€ hätte ich mir gerne gespart - wer nicht🙂

Wenn jemand ein Urteil oder sonstiges dazu findet: Supergern hier posten 😁😁😁.

Schönes WE

root1

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Zitat:

@root1 schrieb am 27. Februar 2021 um 13:37:18 Uhr:


Sprich wenn ich z. B. 4800€ Sonderzahlung mache, reduziere ich bei einer Laufzeit von 48 Monaten die dann fällige Rate um 100€. Und für diese 100€ gilt dann der jeweilige Steuersatz.

Nein, das ist nicht so, wenn der Zinssatz > 0 ist, da durch die Sonderzahlung der zu verzinsende Betrag über die gesamte Leasingdauer sinkt und dadurch auch die einzelnen Raten sinken. Der Kaufpreis, Restwert und Zinssatz sollten (!) ja in beiden Fällen identisch sein. Das ist ja völlig unabhngig vom jeweils anwendbaren Steuersatz.

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