Nachberechnung 3% MWSt. der Leasing-Sonderzahlung
Hallo beinander,
habe heute von BMW Financial Services eine Rechnung bekommen über die Nachberechnung der Differenz von 3% bei der Leasing-Sonderzahlung meines Mini SE.
Das ist ein Vollelektro-Auto mit 6000 € BAFA Förderung, die 1:1 die Sonderzahlung darstellen.
Nun steht im Vertrag, dass die 6000€ brutto sind, klar. Auslieferung war im 2 HJ 2020, so dass da 16 % gültig waren, auch klar. Nun wurden mir für die Zeit in 2021, 2022 und 2023, insgesamt so um die 1000 Tage, die 3 % MWSt nachberechnet. Das sind zwar nur 145 € oder so, aber ich finde das schon seltsam. Und ich habe von sowas hier noch nichts gelesen. (Oder habe ich das nur nicht gefunden?)
Was meint ihr?
Grüße
49 Antworten
@Atemschutzausbilder du hast doch die Nachbelehrung unterschrieben oder nicht? Denn sonst hätte die BMW Bank den Vertrag nicht aktiviert. Also schnapp dir das Dokument nochmal und lese es dir genau durch. Da steht alles genau erklärt und rechtlich wasserdicht drin.
War bei mir genauso.
Musste meine Leasingsonderzahlung mit 19% nachberechnen lassen.
Zusätzlich zu der Leasingrate.
Somit ist der Sinn einer Sonderzahlung leider finanztechnisch nicht ratsam.
Keine Reduzierung der Mehrwertsteuer oder Einsparung der Kreditzinsen möglich.
Hätte besser das Geld angelegt und ein paar Zinsen erhalten.
Denn auch hierbei verzinst die BMW Bank die Sonderzahlung nicht.
In 3 Jahren bin ich dann schlauer, wenn es um den Nachfolger geht.
Da hat BMW aber einen ganz spitzen Bleistift! Andere Anbieter würden wegen so einer Sinndrehung als Betrüger dargestellt. Aber so kleinlich sind BMW Fahrer wohl nicht. MfG
Hat nichts mit BMW zu tun, ist halt Steuerrecht, wenn die dieses nicht machen würden, wäre es Betrug! Der Prüfer würde sich freuen. Alles anderen Hersteller machen es auch so
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Zitat:
@Dragon-fruit schrieb am 16. Januar 2021 um 21:38:37 Uhr:
Hat nichts mit BMW zu tun, ist halt Steuerrecht, wenn die dieses nicht machen würden, wäre es Betrug! Der Prüfer würde sich freuen. Alles anderen Hersteller machen es auch so
Das ist so nicht richtig. Ich verweise noch einmal auf die unterschiedliche Vorgehensweise bei Unternehmern und Privatpersonen in Abhängigkeit von der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung hin.
Ob Privat oder Unternehmer, die Umsatzsteuer wird und muss korrekt ausgewiesen und auch abgeführt werden, nur den Unternehmer interessiert das nicht, weil es ein durchlaufender Posten ist... mir ist es Wurst, ob für meine Fahrzeuge 16 oder 19 Prozent erhoben werden, habe für alle entsprechende Korrekturrechungen bekommen - wie gesagt, interessiert mich nur nicht
Eine Belehrung oder Nachbelehrung wurde mir nicht zur Unterschrift vorgelegt. Ich habe ganz normal den Leasingvertrag mit Bruttosumme unterschrieben. Diese wurde für Dezember (Leasing Beginn) und Januar abgebucht, zusätzlich kam eine Gutschrift über 3% für Dezember
@MurphysR Und du hattest wahrscheinlich vor der mwst Änderung (also noch mit 19% mwst) deinen Leasingvertrag unterschrieben oder? Dann gibt es nämlich keine Nachbelehrung (da sich ja nichts negativ sondern positiv für dich verändert
Türlich. Wo Du recht hast hast Du recht.
Als ich im Juni unterschrieben habe war die Mehrwertsteuersenkung zwar schon beschlossen, aber in Kraft getreten ist sie erst am 1. Juli.
Zitat:
@Dragon-fruit schrieb am 16. Januar 2021 um 22:28:14 Uhr:
Ob Privat oder Unternehmer, die Umsatzsteuer wird und muss korrekt ausgewiesen und auch abgeführt werden, nur den Unternehmer interessiert das nicht, weil es ein durchlaufender Posten ist... mir ist es Wurst, ob für meine Fahrzeuge 16 oder 19 Prozent erhoben werden, habe für alle entsprechende Korrekturrechungen bekommen - wie gesagt, interessiert mich nur nicht
Weil es für vorsteuerabzugsberechtigte egal ist, wie hoch die Steuer ist, ist eine Nachberechnung immer möglich. Bei einer Privatperson ist es eben nur möglich, wenn das beim Vertragsabschluss vereinbart worden ist.
Es steht bei BMW / Mini im Leasingvertrag, dass die Leasingrate im Falle einer Änderung der Umsatzsteuer angepasst wird.
Das hat nichts mit kleinlich zu tun...
Zitat:
@Wer-bin-ich schrieb am 18. Januar 2021 um 09:57:38 Uhr:
Es steht bei BMW / Mini im Leasingvertrag, dass die Leasingrate im Falle einer Änderung der Umsatzsteuer angepasst wird.Das hat nichts mit kleinlich zu tun...
Richtig. Wenn es so im Vertrag steht, ist es so wie es wohl jeder machen würde, der auf der Seite des Leasinggebers steht. Ansonsten würde es nichts anderes bedeuten als dass der Leasinggeber die Erhöhung der Steuer aus der eigenen Tasche bezahlen muss, wenn der Leasingnehmer die Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen kann.
Daher kann ich nicht verstehen, warum hier von einigen die Nachberechnung so negativ gesehen wird.
... und daher ist auch die Fragestellung: privat oder gewerblich, nicht zielführend.
Gilt leider für beide.
Zitat:
@gordi123 schrieb am 18. Januar 2021 um 13:45:11 Uhr:
... und daher ist auch die Fragestellung: privat oder gewerblich, nicht zielführend.Gilt leider für beide.
Hmmm, nein.
Für privat gilt die Möglichkeit der Nachberechnung nur, wenn sie im Vorhinein vereinbart ist. Aber das schrieb ich schon mal....
Hallo zusammen,
habe den Thread von oben nach unten und umgekehrt gelesen. Bin jetzt verwirrt und brauche nochmal eure Hilfe:
Privatperson, Vertrag 02.2020 unterschrieben.
Geliefert Dezember 2020 und auch die Sonderzahlung mit 16% geleistet.
Jetzt kam im Februar 2021 eine Nachforderung von der Leasinggesellschaft.
Muss ich diese Nachforderung begleichen oder nicht?
Vielen Dank für den rechtlichen Rat. Vielleicht auch gleich, wenn ich nicht bezahlen muss, welches Gesetzespassus hier zuständig ist.
Vielen vielen Dank
Euer
root1