Nachbars Schikane mit dem Parkplatz

Folgendes Szenario:

Unsere Nachbarin hat ein Riesen Haus und Grundstück mit einer großen Garage und einer Einfahrt.
Bei uns auf der Strasse sind immer alle Parkplätze voll und es ist enorm schwierig und man kann von Glück reden wenn wir mal vor unserem Haus stehen können.

Sie betreibt absolute Schikane und ich weiß mir nicht mehr zu helfen.

Letztens: Ich stelle mich neben Ihre Einfahrt (öffentlicher Parkplatz) ohne sie irgendwie zu behindern und sie kommt rausgeschossen und fängt an, mich wüst zu beschimpfen ich habe nicht vor ihrem Haus zu parken?!? Und ich solle mich die Straße runter irgendwo hin stellen. Ich dächte nicht dran habe ich gesagt dies wäre ein öffentlicher Parkplatz. Nun stellt sie sich seit einigen Tagen extra vor ihr Haus neben ihre Einfahrt und blockiert permanent einen Parkplatz. Das allerletzte, der hat man doch ins Hirn geschi**en . Ich weis mir nicht zu Helfen, ich weiß dort darf sich jeder hinstellen. Aber sie hat eine Riesen Einfahrt und Garage und es ist totale Schikane ihrerseits. Ich werde noch bekloppt und mit ihr reden kann man auch nicht.

Hinzu kommt sie hat weiße Parkbucht Streifen auf den Bürgersteig gemalt (deswegen werde ich sie auch die Tage beim Ordnungsamt wegen Amtsanmaßung anziegen!

Beste Antwort im Thema

Ihre Art zu parken ist nicht zu beanstanden, sie muss nicht in ihrer Garage oder Einfahrt stehen.

Striche auf die Straße/den Bürgersteig malen darf sie nicht.
Ich würde sie aber nicht anzeigen, sondern beim Ordnungsamt per E-Mail mit Fotos nachfragen, welche Bedeutung und Sinn diese neuen Striche haben. Dann kommt einer gucken. Dem kannst Du dann sagen, wer die Striche auf die Straße gemalt hat. Das ist "eleganter".

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Zitat:

@emil17 schrieb am 27. August 2020 um 18:31:32 Uhr:



Die meisten kaufen sich Abstellplätze oder legen welche auf ihrem Grund an, weil es die Bauordnung verlangt

[…]

Ich kann also meine Mühlen auf öffentlichen Parkplätzen abstellen, damit zu Hause die Jungs Platz zum Fussballspielen haben. Wens ärgert, der soll sich halt auch einen Privatparkplatz kaufen. Was ich auf meinem Privateigentum mache, geht den anderen nämlich gar nichts an.

Rechtlich absolut richtig, moralisch zeigt sich an Hand der Zitierung ein Stück weit das Spannungsfeld auf.

Wenn jemand sein Haus nur mit einem Parkplatz bauen darf, dann deshalb, da die Parksituation eben nicht dauerhaft noch weitere Anwohner ohne eigenen Parkplatz aufnimmt.

Baut der Häuslebauer nun zwar brav den Parkplatz, nutzt diesen aber in der Regel nicht, was passiert dann?

Die öffentliche Parkplatzsituation ist überstrapaziert. Für den Eigentümer kein Problem, er kann ja im Notfall auf seinen Parkplatz ausweichen. Für alle die dies nicht können eben blöd gelaufen, insbesondere wenn es sich nicht um einen, sondern um 20 Häuslebauer handelt, bei denen die Kinder auf dem Parkplatz Fußball spielen.

Das deutsche Recht ist da eben nicht ganz konsequent, da es zwar die Errichtung, nicht aber die - zumindest grundsätzliche - Benutzung der Parkplätze vorschreibt.

Wäre ja auch noch schöner, da muss nix konsequent sein. Ein öffentlicher Parkplatz ist ein öffentlicher Parkplatz, den ich mit meinen Steuern genau so bezahle wie der Mieter gegenüber. Und wahrscheinlich noch mehr, weil ich bei einer eventuellen Straßensanierung noch zusätzlich zur Kasse gebeten werde. Also stell ich meine Karre da auch hin wenn ich will, egal wie viele Parkplätze ich auf meinem Grund habe. Ich glaub es hackt, ehrlich. Die Alte hat den TE nicht anzusaugen, der würd ich was erzählen. Aber ihre zugelassene und versicherte Karre kann sie da so lange parken wie sie will.

Und das sage ich aus voller Überzeugung und als jemand, der auch lange Jahre schon mal als Mieter ohne eigenen Stellplatz in so einer von Parkplatzknappheit betroffenen Gegend gewohnt hat.

Einige hier haben echt n sonderbaren Film laufen...

Zitat:

Das deutsche Recht ist da eben nicht ganz konsequent, da es zwar die Errichtung, nicht aber die - zumindest grundsätzliche - Benutzung der Parkplätze vorschreibt.

Hm... nicht ganz falsch...aber auch nicht wirklich richtig.
Beispiel NRW: wenn hier der Bau eines Stellplatzes auf dem Privaten Grundstück am jeweiligen Ort/Gemeinde baurechtlich verpflichtend ist so muss dieser auch geschaffen werden und als solcher nutzbar sein. d.h. in die Garage/Stellplatz muss das Auto auch hineinpassen... wenn die Garage nicht als solche genutzt werden kann weil sie durch "Gerümpel, Gartenmöbel, Hobby oder sonstwas belegt ist kann ein Bussgeld bis 500 Euro erhoben werden.
Der logische Schluss aus dieser Situation ist das wenn man einen Stellplatz auf dem Privatgrundstück hat dieser auch genutzt werden muss.
Zugegeben, das ist natürlich eine Steilvorlage für einen jahrelangen Rechtsstreit... und das wissen auch die Gemeinden und setzen daher derzeit auf Aufklärung (bei uns z.b. per Flugblatt im Briefkasten) und erheben keine Bussgelder... und das obwohl die Gemeinden sonst nix auslassen womit man den Haushalt aufbessern kann.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 28. August 2020 um 11:36:35 Uhr:


Wäre ja auch noch schöner, da muss nix konsequent sein. Ein öffentlicher Parkplatz ist ein öffentlicher Parkplatz, den ich mit meinen Steuern genau so bezahle wie der Mieter gegenüber. Und wahrscheinlich noch mehr, weil ich bei einer eventuellen Straßensanierung noch zusätzlich zur Kasse gebeten werde. Also stell ich meine Karre da auch hin wenn ich will, egal wie viele Parkplätze ich auf meinem Grund habe. Ich glaub es hackt, ehrlich. Die Alte hat den TE nicht anzusaugen, der würd ich was erzählen. Aber ihre zugelassene und versicherte Karre kann sie da so lange parken wie sie will.

Und das sage ich aus voller Überzeugung und als jemand, der auch lange Jahre schon mal als Mieter ohne eigenen Stellplatz in so einer von Parkplatzknappheit betroffenen Gegend gewohnt hat.

Einige hier haben echt n sonderbaren Film laufen...

Weshalb triggert dich das Thema so?

Ich habe doch sachlich dargelegt, warum hier zumindest ein Spannungsfeld besteht. Bauordnung sagt Bauen nur mit Parkplatz (weil sonst Kollaps), Neue Bewohner nutzen die errichteten Parkplätze aber nicht... Ergebnis: Kollaps.

Ich habe nirgendwo geschrieben, dass ein Parkplatzeigentümer nicht auf öffentlichem Grund parken darf oder dies niemals sollte. Wenn die Kinder auf dem Parkplatz spielen, lass sie da spielen.

Dass aber in besonderes angespannten Parksituationen dies Spannung erzeugen kann, ist nunmal ein Fakt.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 28. August 2020 um 11:36:35 Uhr:



Ein öffentlicher Parkplatz ist ein öffentlicher Parkplatz, den ich mit meinen Steuern genau so bezahle wie der Mieter gegenüber. Und wahrscheinlich noch mehr, weil ich bei einer eventuellen Straßensanierung noch zusätzlich zur Kasse gebeten werde.

und du glaubst, dass die Mieter nicht auch mit ihrer Mieter diese Kosten mittragen?

Überhaupt: Glaubst Du, mehr Steuern zu zahlen gibt dir mehr Rechte im öffentlichen Raum? Muss ein Lehrer meinen Kindern mehr Zeit widmen, weil ich mehr Steuern zahle als die Eltern des Klassenkammeraden? Steht dem DAX-Vorstand mehr Verkehrsraum als mir zu? Merkwürdige Ansichten zu dem Gemeinwesen.

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Zitat:

@stero111 schrieb am 28. August 2020 um 11:45:47 Uhr:



Zitat:

Das deutsche Recht ist da eben nicht ganz konsequent, da es zwar die Errichtung, nicht aber die - zumindest grundsätzliche - Benutzung der Parkplätze vorschreibt.

Hm... nicht ganz falsch...aber auch nicht wirklich richtig.

doch 🙂

Zitat:

@stero111 schrieb am 28. August 2020 um 11:45:47 Uhr:



Ort/Gemeinde baurechtlich verpflichtend ist so muss dieser auch geschaffen werden und als solcher nutzbar sein. d.h. in die Garage/Stellplatz muss das Auto auch hineinpassen... wenn die Garage nicht als solche genutzt werden kann weil sie durch "Gerümpel, Gartenmöbel, Hobby oder sonstwas belegt ist kann ein Bussgeld bis 500 Euro erhoben werden.

Richtig, er muss nutzbar sein und darf nicht quasi dauerhaft zugemüllt, bzw. zweckentfremdet sein. Das vorübergehende Spielen von Kindern fällt da (zum Glück) nicht darunter.

Zitat:

@stero111 schrieb am 28. August 2020 um 11:45:47 Uhr:



Der logische Schluss aus dieser Situation ist das wenn man einen Stellplatz auf dem Privatgrundstück hat dieser auch genutzt werden muss.

Nein, dass ist nicht der logische Schluss. Ist die Garage/der Stellplatz generell nutzbar, darf trotzdem auf öffentlichen Parkplätzen geparkt werden. Eine Nutzungspflicht würde eben nur bestehen, wenn ich prinzipiell vorrangig meinen eigenen Parkplatz zu nutzen hätte.

Ich möchte auch nicht in einer Gesellschaft leben, wo eine solche Nutzungspflicht besteht und aktiv durchgesetzt wird. Gleichwohl darf man sich als Parkplatzeigentümer auch in angemessenen Rahmen Gedanken über die Parksituation machen.

Ich habe selbst zwei Parkplätze auf dem Grundstück, parke aber (weil bequemer) oft auf einem öffentlichen Parkplatz, ganz ohne schlechtes Gewissen.

Wäre nun aber die Parksituation extrem angespannt, würde ich meine eigenen Parkplätze nutzen um anderen den benötigten Parkraum nicht unnötig wegzunehmen. Nicht weil ich muss, sondern weil ich das als anständig erachte.

Nicht alles was ich darf, ist deshalb sozial sinnvoll.

Zitat:

Nein, dass ist nicht der logische Schluss. Ist die Garage/der Stellplatz generell nutzbar, darf trotzdem auf öffentlichen Parkplätzen geparkt werden.

Ich denke schon... und ich betone: der logische Schluss!!! nicht zwingend der rechtlssichere. Und , ja, natürlich darf man weiterhin auf öffentlichen Parkplätzen parken.
Die Intention Parkraum auf dem Privatgrundstück vorzuschreiben ist ja gerade die Anwohner "von der Strasse zu holen" und den (knappen) öffentlichen Verkehrsraum nicht zu belegen.
Es gibt übrigens Gemeinden die in einigen Siedlungen die Parkdauer per Parkscheibe beschränken... so können sie rechtssicher Parkverstösse ahnden und den Bewohnern bleibt nix anderes übrig als den privaten Parkraum zu nutzen (und entsprechend dem persönlichen Bedarf zu schaffen...
Und wenn die Gesetzgebung hier eindeuig wäre würden die Gemeinden längst ihre Bussgelder verhängen und kassieren.
P.S. ich parke ebenso wie Du ;-)

Zitat:

@stero111 schrieb am 28. August 2020 um 11:59:49 Uhr:



Zitat:

Nein, dass ist nicht der logische Schluss. Ist die Garage/der Stellplatz generell nutzbar, darf trotzdem auf öffentlichen Parkplätzen geparkt werden.

Ich denke schon... und ich betone: der logische Schluss!!! nicht zwingend der rechtlssichere. Und , ja, natürlich darf man weiterhin auf öffentlichen Parkplätzen parken.

ich glaube wir sind uns einig, wenn wir festhalten: Der logische Schluss ist, dass der Gesetzgeber den Eigentümer zum vorrangigen Parken auf dem eigenen Parkplatz anhalten will.

Er will es aber - aus nachvollziehbaren Gründen - nicht direkt fordern und erzwingen. Das meinte ich mit der etwas flapsigen Formulierung "nicht konsequent"

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 28. August 2020 um 11:36:35 Uhr:



Ein öffentlicher Parkplatz ist ein öffentlicher Parkplatz, den ich mit meinen Steuern genau so bezahle wie der Mieter gegenüber. Und wahrscheinlich noch mehr, weil ich bei einer eventuellen Straßensanierung noch zusätzlich zur Kasse gebeten werde.

und du glaubst, dass die Mieter nicht auch mit ihrer Miete diese Kosten mittragen?

Überhaupt: Glaubst Du, mehr Steuern zu zahlen gibt dir mehr Rechte im öffentlichen Raum? Muss ein Lehrer meinen Kindern mehr Zeit widmen, weil ich mehr Steuern zahle als die Eltern des Klassenkammeraden? Steht dem DAX-Vorstand mehr Verkehrsraum als mir zu? Merkwürdige Ansichten zu dem Gemeinwesen.

Wovon redest du? Keiner sprach von mehr Rechten. Sondern den Gleichen, die die Mieter haben. Und das schließt ein, sein Auto auf öffentlichem Parkraum abzustellen. Lesen scheint nicht Deine Stärke zu sein. Verstehen ist es sicher nicht.

Zitat:

@ixtra schrieb am 28. August 2020 um 12:05:08 Uhr:



Zitat:

@stero111 schrieb am 28. August 2020 um 11:59:49 Uhr:


Ich denke schon... und ich betone: der logische Schluss!!! nicht zwingend der rechtlssichere. Und , ja, natürlich darf man weiterhin auf öffentlichen Parkplätzen parken.

ich glaube wir sind uns einig, wenn wir festhalten: Der logische Schluss ist, dass der Gesetzgeber den Eigentümer zum vorrangigen Parken auf dem eigenen Parkplatz anhalten will.

Er will es aber - aus nachvollziehbaren Gründen - nicht direkt fordern und erzwingen. Das meinte ich mit der etwas flapsigen Formulierung "nicht konsequent"

Bingo!

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 28. August 2020 um 12:07:09 Uhr:


Wovon redest du? Keiner sprach von mehr Rechten. Sondern den Gleichen, die die Mieter haben. Und das schließt ein, sein Auto auf öffentlichem Parkraum abzustellen. Lesen scheint nicht Deine Stärke zu sein. Verstehen ist es sicher nicht.

Ich habe doch deine Aussage zitiert. Du hast es doch für erwähnenswert erachtest, dass Du als Eigentümer mehr für die Straße gezahlt hast. Einen Zusammenhang zwischen Kostenbeitragshöhe und Rechten hast damit du auf den Tisch gebracht.

Ansonsten hätte doch die einfache Aussage gereicht: Es handelt sich um öffentlichen Raum, der allen zusteht.

Sinnvolles, verständiges Argumentieren scheint nicht deine Stärke zu sein.

Lies nochmal. Das was du da schreibst habe ich nicht gesagt. Honk.

Ich habe es gelesen.

Nur weil dir die logische Schlussfolgerung deiner eigenen Worte nicht passt, musst du ja nicht gleich beleidigend werden.

Aber offensichtlich empfindest du es als beleidigung, wenn man dich wörtlich zitiert.
In diesem Punkt könnten wir vielleicht zusammenkommen.

Zitat:

@ixtra schrieb am 28. August 2020 um 11:30:11 Uhr:


Das deutsche Recht ist da eben nicht ganz konsequent, da es zwar die Errichtung, nicht aber die - zumindest grundsätzliche - Benutzung der Parkplätze vorschreibt.

Ich finde schon, dass es konsequent genug ist. Als Autofahrer muss man gesetzeskonform parken. Wenn abzusehen ist, dass ein gesetzeskonformes Parken nicht für alle möglich ist, müssen die privaten Stellplätze her. Dadurch wird ein Parken im Parkverbot größtenteils vermieden.

Irgendwie beschwert man sich gerne, dass in Deutschland zu viel unnötig geregelt ist. Aber neue Regeln, die einem einen Vorteil bringen, sollen natürlich schnellstmöglich eingeführt werden. Zieht man um, und hat später einen eigenen Stellplatz, muss diese Regel natürlich wieder abgeschafft werden. Denn dann hat man dadurch einen Nachteil.

...ich wäre ja einerseits dafür, dass jeder bei der Zulassung eines Fahrzeugs einen am Heimatstandort befindlichen entsprechenden Stellplatz nachweisen muß - ohne Stellplatz keine Zulassung.

Und andererseits wäre ich für ein generelles Parkverbot -im öffentlichen Verkehrsraum- für Fahrzeuge am Heimatstandort... so dass im Endeffekt auf den Straßen nur noch Fahrzeuge, die sich nicht an ihrem Heimatstandort befinden (also von Gästen, Besuchern, Touristen, Fremden,...) abgestellt werden dürfen.

Bei Firmen & Dienstwägen ist als regelmäßiger Standort die Heimatadresse (Meldeadresse) des regulären Nutzers festzulegen.

Wer sich ein Fahrzeug anschafft, der soll sich gefälligst vorher erst einmal Gedanken machen wo er ist Kiste abstellt.

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