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Fahrerflucht des Nachbarn.. und nun?

Themenstarteram 8. Februar 2014 um 22:01

Hallo MT'ler!

Ich bräuchte mal ein paar Ratschläge/Erfahrungsberichte von euch:

Es klingelt und 2 Nachbarn (ich nenne sie mal A und B) standen vor der Haustür. Grund:

Der Nachbar C von Gegenüber ist beim Rückwärts Ausparken aus seiner Garage in unser parkendes Auto gefahren und danach einfach abgehauen ohne sich zu melden. Haben jetzt in unserem knapp 2 Jahre jungen Passat eine Delle im Kotflügel. Nicht die Welt, aber halt eine Delle. Es hang noch roter Lack in der Delle (das Auto von C ist ebenfalls rot).

Nun ist unser Nachbar C schon sehr alt und im ganzen Dorf für sein auffälliges Fahrverhalten bekannt. Daher unterstelle ich ihm auch keine Absicht.

Die beiden Nachbarn A und B erzählten mir, dass sie in den letzten Wochen ebenfalls zu roten Dellen in ihren Autos gekommen waren - alle passiert an der selben Stelle, gegnüber C's Garage. Sie hatten bereits Anzeige gegen unbekannt erstellt. C war zwar immer verdächtig, aber niemand hat es bisher gesehen, daher hat die Polizei erstmal nichts gemacht.

Nun haben wir 3 den C darauf angesprochen und ihm die Chance eingeräumt, dass wir irgendeine gemeinsame Lösung finden wollen: er soll es einfach seiner Versicherung melden oder selber zahlen oder was auch immer, wollten ihn vor der Fahrerflucht Anzeige bewahren, da ich kein Fan davon bin Nachbarn direkt zu verklagen o.ä. Oftmals sind ein paar Worte ja genug..

Jedoch bestreitet C alles.

Daher sind wir nun auch zur Polizei und haben Anzeige erstattet. Lackproben von allen Autos wurden aufgenommen.

Meine Frage nun, obwohl der Fall eigentlich relativ klar ist: Was muss ich tun?

Meine Versicherung informieren?

Versuchen an C's Versicherung heranzukommen? (Die Daten will er nicht rausgeben)

Anwalt nehmen?

Kostenvoranschlag machen lassen?

Muss ich klagen wenn die Polizei anhand der Lackspuren ermittelt dass er der Täter ist oder zahlt seine Versicherung aufgrund der Ermittlungen?

Ich weiß das man in Deutschland aufgrund von Formalitäten und Fristen etc. sehr schnell auf die Nase fallen kann auch wenn man im Recht ist. Daher mein Hilfeersuchen hier.

Beste Antwort im Thema
am 9. Februar 2014 um 0:10

Zitat:

Nun ist unser Nachbar C schon sehr alt und im ganzen Dorf für sein auffälliges Fahrverhalten bekannt. Daher unterstelle ich ihm auch keine Absicht.

Solchen Leuten gehört der Führerschein entzogen, bevor schlimmeres passiert! Mag Euch ja egal sein, daß er wohl regelmäßig in Eure Autos fährt, aber demnächst fährt er vielleicht ein Kind um und kriegt es nicht mal mit...

Unfassbar, daß solche Leute in Schutz genommen werden!!

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Die eigene Versicherrung informieren, und das Kennzeichen von Nachbarn-C mitteilen.

Es gibt den "Zentralruf der Versicherer" Tel. 0800-25 026 00, da kannst du die Versicherung des Unfallverursachers erfragen.

(0800) 25 026 00 ist der Zentralruf der Autoversicherer. Dort anrufen, Kennzeichen durchgeben und Du bekommst den Haftpflichtversicherer raus und wirst in der Regel auch gleich durchgestellt. Dort eine simple Schilderung der Sachlage durchgeben - am besten mit genauen Angaben, welche Polizeidienststelle mit dem Fall befasst ist.

Für den Moment reicht das.

Themenstarteram 8. Februar 2014 um 22:29

Ok, danke schonmal für eure Tipps!

Wie geht sowas weiter?

Wartet die gegnerische HP-Vers. dann auf die Ermittlungsergebnisse der Polizei und danach kann ich einen Kostenvoranschlag einreichen wenn die Schuldfrage hoffentlich geklärt ist!?

am 8. Februar 2014 um 22:32

Zitat:

Anwalt nehmen?

Würd ich machen, bevor ich irgendwas anderes unternehme.

Da sich der Verursacher schon im ersten Gespräch querstellt hat und eine Regulierung verweigert.

Die ganze Sache kann, wie du schon vermutest, Zeit und Nerven kosten und schnell hat man sich selbst aus Unwissenheit oder Planlosigkeit übervorteilt.

Vermutlich wird ein Kostenvoranschlag nicht reichen.

Es wird wohl ein Gutachten eingefordert werden, da eine Straftat im Raum steht.

Damit fängt es schon an.........

I.d.R. ist ist besser einen selbst beauftagten Gutachter zu wählen, als den von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen.

Zu verschenken hat keiner was, insbesondere die Versicherungen nicht :D

Es geht hier auch, neben Nachbars Geldbeutel (Regreß der Versicherung) um seine Fahrerlaubnis , der zur Verteidigung dieser bestimmt auch noch das ein oder andere in die Wagschale zu werfen versucht.

Mal nebenbei gefragt, da hier die Polizei bereits einbezogen ist: Wird bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort nicht die Strafverfolgungsbehörde von selbst tätig, wenn sie von dem entsprechenden Verdacht Kenntnis erlangt? Insofern dürfte hier keine Anzeige des TE oder seiner Nachbarn A und B notwendig sein, damit gegen C ermittelt wird (§ 142 StGB).

Ob der TE für die Schadenregulierung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung nun aber unbedingt einen Anwalt braucht, sei dahingestellt. Wer sich mit anwaltlicher Beratung sicherer fühlt, sollte sie in Anspruch nehmen, klar.

am 8. Februar 2014 um 23:16

Zitat:

Ob der TE für die Schadenregulierung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung nun aber unbedingt einen Anwalt braucht, sei dahingestellt

Ich bin übrigens auch kein Freund von ´direkt zum Anwalt ´ und in Rechtsfragen kein kompletter Laie , bei dieser Sachlage würde ich jedoch keine Sekunde zögern.

Ich hatte etwas vergleichbares vor 3 Jahren.

Besoffener aus der Kurve geflogen und 3 Autos plattgemacht. Eins davon war mir.

Der Besoffski wechselte schön auf den Beifahrersitz und schrie ´da hinten rennt er ´.

Schlagfertig war er ja :D

Die Regulierung und der Schriftwechsel zogen sich über Monate - es waren mehr als 10 Briefe erforderlich - und ich war froh das ich die nicht selber schreiben musste.

Klar kann es auch problemloser ablaufen, aber wenn es schon so anfängt ...................

Haben deine anderen Nachbarn jetzt gesehen, wie der Greis bei dir reingesemmelt ist?

Dann gibts doch gar keine Ausreden mehr!

Themenstarteram 8. Februar 2014 um 23:37

Zitat:

Original geschrieben von Daemonarch

Haben deine anderen Nachbarn jetzt gesehen, wie der Greis bei dir reingesemmelt ist?

Dann gibts doch gar keine Ausreden mehr!

Ja, eine Nachbarin hats gesehen. Sie ist eine von denen die ebenfalls schon vor einigen Wochen Anzeige gegen unbekannt gestellt hat.

am 9. Februar 2014 um 0:10

Zitat:

Nun ist unser Nachbar C schon sehr alt und im ganzen Dorf für sein auffälliges Fahrverhalten bekannt. Daher unterstelle ich ihm auch keine Absicht.

Solchen Leuten gehört der Führerschein entzogen, bevor schlimmeres passiert! Mag Euch ja egal sein, daß er wohl regelmäßig in Eure Autos fährt, aber demnächst fährt er vielleicht ein Kind um und kriegt es nicht mal mit...

Unfassbar, daß solche Leute in Schutz genommen werden!!

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

(0800) 25 026 00 ist der Zentralruf der Autoversicherer. Dort anrufen, Kennzeichen durchgeben und Du bekommst den Haftpflichtversicherer raus und wirst in der Regel auch gleich durchgestellt. Dort eine simple Schilderung der Sachlage durchgeben - am besten mit genauen Angaben, welche Polizeidienststelle mit dem Fall befasst ist.

Für den Moment reicht das.

Hallole ...

Ich packe mal noch einen Link dazu ...

http://www.gdv-dl.de/zentralruf.html?ref=zentralruf

... Ich denke " C " , der alte Greis wird seine Führerschein - Lizenz demnächst abgeben dürfen.

Mehrere Vorfälle - " Anrempler " innerhalb kurzer Zeit in der Nachbarschaft + Zeugen + Anzeigen ( gegen unbekannt / bekannt ) bei der Polizei = der Stein ist schon am Rollen .

Viel Glück den Betroffenen wenn's reibungslos und schnell mit der Schadensregulierung über die Bühne geht .

Gruß

Hermy

 

 

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von BirgerS

Zitat:

Nun ist unser Nachbar C schon sehr alt und im ganzen Dorf für sein auffälliges Fahrverhalten bekannt. Daher unterstelle ich ihm auch keine Absicht.

Solchen Leuten gehört der Führerschein entzogen, bevor schlimmeres passiert! Mag Euch ja egal sein, daß er wohl regelmäßig in Eure Autos fährt, aber demnächst fährt er vielleicht ein Kind um und kriegt es nicht mal mit...

Unfassbar, daß solche Leute in Schutz genommen werden!!

Wer sagt, dass es ihm egal ist? Wer nimmt ihn in Schutz? Hier keiner!

Was sollen die Nachbarn machen? Ihn überwältigen und den Führerschein klauen?

Sie haben doch bereits alle Anzeige erstattet, also rollt der Stein schon, wie Hermy66 schrieb. Alles andere klären die Beamten untereinander.

am 9. Februar 2014 um 9:05

....und die Angestellten! ;)

Zitat:

Original geschrieben von Grimschlag

Ok, danke schonmal für eure Tipps!

Wie geht sowas weiter?

Wartet die gegnerische HP-Vers. dann auf die Ermittlungsergebnisse der Polizei und danach kann ich einen Kostenvoranschlag einreichen wenn die Schuldfrage hoffentlich geklärt ist!?

Oder die Versicherung schickt nen Gutachter und prüft selber schonmal. Lief bei mir genau so ab. Mit der Polizei hatte ich da noch garnix am Hut.

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