Nach wirtschaftliche Totalschaden erneut Unfall. Was nun?
Hallo Leute,
ich habe vor ca. einem Jahr einen Unfall gehabt (seitenschaden) der Gutachter hat den Wagen als wirtschaftlichem Totalschaden eingestuft.
WBW 10.000€
Rep. 12.900€
Restwert 3600€
Die differenz habe ich ausgezahlt bekommen. Jetzt ist jedoch jemand mit der Tür gegen die andere unbeschädigte Seite gestoßen. Was soll ich jetzt am besten machen? Erneut Gutachten? Kostenvoranschlag? Oder garnichts weil der Wagen schon W. Totalschaden ist? Würde mich auf Antworten freuen. Lg
21 Antworten
Verstehe die Frage nicht.
Ein Anderer ist dir reingefahren?
Seine Versicherung muss zahlen.
Wenn du nicht schuld bist, steht dir ein Gutachter und sogar ein Anwalt zu, wenn die gegnerische Versicherung dumm macht......und die gegnerische Versicherung muss das bezahlen.
Vielleicht helfen diese beiden Links weiter:
https://www.verivox.de/kfz-versicherung/themen/wirtschaftlicher-kfz-totalschaden/
oder
Das kann sein, denn in der HIS-Datenbank werden Schäden in der Regel eingetragen, wenn sie von der Versicherung gemeldet werden. Das hat die niederländische vielleicht nicht gemacht.
Da du eine Rechtschutzversicherung hast, würde ich das Ganze über einen Anwalt abwickeln. Der kann dir dann auch sagen, ob du eigentlich verpflichtet bis, den Totalschaden von dir aus der gegnerischen Versicherung zu melden oder nicht.
Ist es ein Pillepalle-Schaden, so dass sich ein Anwalt trotz Rechtschutz (wegen Selbstbemitleidung) nicht lohnt, würde ich die Werkstatt fragen, was die Reparatur kostet, diesen Betrag der Versicherung melden und die Versicherung fragen, ob einen Kostenvoranschlag reicht, wenn ja diesen erstellen lassen und bei der Versicherung einreichen.
Gruß
Uwe
Dein erster Schaden hat mit dem neuen nichts zu tun. Hatte auch mal tatsächlich diesen Fall. Das Auto muss quasi in den Zustand gebracht werden, wie er vor dem 2 Unfall war. Nur das es viel schneller zu einem zweiten Totalschaden kommt und du eventuell weniger bekommst. Wenn es aber unterhalb des Restwerts ist, bekommst du nochmal Kohle!
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Zitat:
@bmwx3driver schrieb am 5. Mai 2024 um 14:58:04 Uhr:
Dein erster Schaden hat mit dem neuen nichts zu tun. Hatte auch mal tatsächlich diesen Fall. Das Auto muss quasi in den Zustand gebracht werden, wie er vor dem 2 Unfall war. Nur das es viel schneller zu einem zweiten Totalschaden kommt und du eventuell weniger bekommst. Wenn es aber unterhalb des Restwerts ist, bekommst du nochmal Kohle!
Restwert war nach dem 1. Unfall war 3600€
Ich denke nicht, dass die Reparatur des Kotflügels den alten Restwert überschreitet.. ich denke 500-800€ müsste dabei rausspringen.. oder? aber mal abwarten
Hallo Uwe, da hast du völlig Recht. Es geht vermutlich nur um einen kleinen Betrag bezogen auf den Restwert.
@Brk9090: Ich würde auch einfach einen Kostenvoranschlag für die Behebung des Schadens machen lassen, und den bei der gegnerischen Versicherung einreichen. Du hättest ja das Recht, den zusätzlichen Schaden in Ordnung bringen zu lassen - bis zum Restwert von 3.600 Euro. Wenn die Behebung mehr kostet, muss man eben sehen, wie man sich da einigt. Und falls ein Gutachter dann den Restwert aufgrund des neuen Schadens zu z.B. 3.400 Euro herunterstuft, bekommst du eben 200 Euro = einige Kästen Bier. 😁
Hatte ich auch schon mal, zwei unverschuldete Unfälle innerhalb von 4 Wochen:
Bin einfach zum gleichen Gutachter gefahren- hat alles prima und einfach geklappt.